Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

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Arbeitskampfrecht / 6.1 Tariflich regelbares Ziel

Koalitionen haben das Recht, autonom das Arbeits- und Wirtschaftsleben zu fördern.[1] Das Arbeitsleben wird im Autonomiebereich durch Tarifverträge geregelt. Sie anzustreben, ist Teil des gewährleisteten koalitionsgemäßen Verhaltens. In diesem Kontext versteht die Rechtsprechung den Arbeitskampf juristisch nicht als emanzipatorischen oder vorrevolutionären Akt. Er wird schli...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.2 Gewerkschaftliche Organisation des Streiks

Da ein rechtmäßiger Streik stets um ein tarifvertraglich regelbares Ziel geführt werden muss, versteht es sich fast von selbst, dass er auch von einer Gewerkschaft organisiert, geführt und verantwortet sein muss. Denn nur Gewerkschaften im Rechtssinne[1] sind überhaupt in der Lage, normativ wirkende Tarifverträge abzuschließen.[2] Deshalb ist auch nach der ganz überwiegenden...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.3.1 Übermaßverbot und Tarifeinheitsgesetz

Das am 10.7.2015 in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz und dessen zentrale Bestimmung § 4a TVG ist bei seiner sehr kontroversen Entstehung als "Streikbremse" beworben worden. Es diente vordergründig nur dem Ziel, dem von der Rechtsprechung langjährig zugrunde gelegten und am 7.7.2012[1] aufgegebenen Grundsatz der Tarifeinheit – in veränderter Form – eine gesetzliche Grundla...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.3 Keine Sanktionen wegen der Teilnahme am Streik

Ist der Streikaufruf als solcher rechtmäßig und haben Beschäftigte ihm Folge geleistet, ohne dass ihnen ein individuelles Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, dann ist die in ihrem Verhalten liegende Arbeitsverweigerung kein Vertragsverstoß. Auf dieses Verhalten kann keine Kündigung oder Abmahnung und auch kein Schadensersatz- oder Unterlassungsanspruch gestützt werden. Di...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.2.1 Besonderheiten beim Warnstreik?

Eine besondere Bedeutung hat diese Arbeitskampfregel im Zusammenhang mit der Diskussion um die sogenannten Warnstreiks. Bei diesen auf kurze Zeit befristeten Streiks geht es zumindest im Grundsatz vorrangig darum, der Gegenseite die Kampfbereitschaft einer möglichst großen Arbeitnehmergruppe für einen etwa erforderlich werdenden, länger andauernden Vollstreik zu signalisiere...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.1 Suspendierung der arbeitsvertraglichen Hauptpflichten

Die arbeitsvertraglichen Hauptpflichten werden nicht bereits mit dem Streikbeschluss oder Streikaufruf der Gewerkschaft suspendiert, sondern erst dann, wenn der Arbeitnehmer den rechtmäßigen gewerkschaftlichen Streikaufruf befolgt. Dies kann ausdrücklich oder auch durch bloße Streikbeteiligung durch Arbeitsniederlegung, also schlüssig, geschehen. Das Recht der abhängig Beschä...mehr

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Arbeitskampfrecht / 2.1 Streikformen und -begriffe

Das Streikgeschehen kennt eine Vielzahl von Erscheinungsformen, durch die Vorenthaltung von arbeitsvertraglich geschuldeter Arbeitsleistung auf den oder die Arbeitgeber Druck auszuüben. Einige von ihnen sind überkommen, andere sind in Reaktion auf Veränderungen in den Produktionsverhältnissen oder auf rechtliche Neuausrichtungen, etwa in der höchstrichterlichen Rechtsprechun...mehr

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Arbeitskampfrecht / 18 Verfahrensrechtliche Hinweise

Die Arbeitsgerichte sind zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen tariffähigen Parteien oder zwischen diesen und Dritten aus unerlaubten Handlungen, soweit es sich bei diesen Handlungen um Maßnahmen zum Zwecke des Arbeitskampfes handelt.[1] Dabei sind die hier verwendeten Gesetzesbegriffe weit zu verstehen. Auch Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit wilden Streiks...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.6.1 Streikarbeit in Drittunternehmen

Anders als bei direkter Streikarbeit, bei der es um Tätigkeiten innerhalb des bestreikten Unternehmens geht, die bisher von einem der Streikenden erledigt worden sind, gibt es nach überkommener Rechtsauffassung kein individuelles Leistungsverweigerungsrecht für die mit indirekter Streikarbeit Beauftragten. Abhängig von nicht bestreikten Drittunternehmen Beschäftigte, die für...mehr

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Arbeitskampfrecht / 5.2 Kein Recht auf Arbeitskampfrecht in kirchlichen Einrichtungen?

Im Ergebnis noch weitgehend ungeklärt ist die konkrete Rechtslage in den Kirchen, was deren Recht angeht, gegen ihre Einrichtungen gerichtete Streikmaßnahmen mithilfe der staatlichen Gerichte abzuwehren. Die großen Kirchen beschäftigen in ihren Einrichtungen eine Vielzahl von Arbeitnehmern auf der Grundlage von Arbeitsverträgen. Zu diesen Einrichtungen gehören nicht nur die K...mehr

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Arbeitskampfrecht / 8 Streiks um Firmentarifsozialpläne

Die deutschen Kampfregeln, aber auch die Frage, inwieweit sie überhaupt angesichts der völkerrechtlich übernommenen Verpflichtungen aufrecht erhalten bleiben können, kann man bei der rechtlichen Bewältigung des Phänomens "Streik um Firmentarifsozialpläne" insgesamt in Frage stellen. Die Rechtslage ist hier gleichwohl für die nationale Praxis im Wesentlichen geklärt. Tatsächl...mehr

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Arbeitskampfrecht / 9 Personelle Grenzen für eine zulässige Streikteilnahme

Im gesamten durch Arbeits- und Tarifverträge gestalteten Bereich der Arbeitsbeziehungen haben die auf vertraglicher Grundlage abhängig Beschäftigten, also auch Auszubildende [1], das Recht, sich an gewerkschaftlich organisierten und hinsichtlich des betrieblichen und zeitlichen Kampfgebiets definierten Arbeitskämpfen zu beteiligen. Im öffentlichen Dienst gilt nichts anderes. N...mehr

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Arbeitskampfrecht / 2 Der Streik

Der Streik ist das gängige Mittel, dessen sich abhängig Beschäftigte im Arbeitskampf bedienen. Der Begriff "strike" stammt aus dem England des 19. Jahrhunderts. Er meinte zunächst nur den plötzlichen "Schlag" einer Arbeitnehmergruppe gegen den sozialen Gegenspieler. Heute versteht man unter dem Streik die planmäßige und gemeinschaftliche ("kollektive") Verweigerung der nach ...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.1 Geeignetheit der Kampfmaßnahme

Das Gebot, wonach die ergriffenen Kampfmaßnahmen zur Zielerreichung geeignet sein müssen, hat bisher keine wesentliche Rolle gespielt. So ist es etwa für die Geeignetheit eines ausgerufenen Arbeitskampfes bedeutungslos, ob die streikleitende Gewerkschaft aufgrund ihres Organisationsgrads erwarten kann, so viele Arbeitnehmer aktivieren zu können, dass der ausgerufene Streik g...mehr

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Arbeitskampfrecht / 11.4 Die suspendierende Stilllegung

Der bestreikte Arbeitgeber hat nach der Rechtsprechung des BAG aber auch eine Reaktionsmöglichkeit, die diese Schwierigkeiten nicht aufwirft. Er ist nämlich nicht verpflichtet, einen bestreikten Betrieb oder Betriebsteil soweit wie möglich aufrechtzuerhalten. Er kann statt dagegen zu halten, sich auch dem Streik auch beugen und den bestreikten Betrieb oder Betriebsteil für d...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.3.2 Sonderstreikrecht im Bereich der Daseinsvorsorge?

Das Tarifeinheitsgesetz hat mithin keine beeinträchtigende Wirkung auf die tatsächlichen und vorstellbaren Beeinträchtigungen der Allgemeinheit durch Streiks in der Daseinsvorsorge, insbesondere im Luft- und Eisenbahnverkehr sowie in den Krankenhäusern. Ein speziell auf diese Problematik zielender Gesetzgebungsvorschlag aus der Wissenschaft[1] hatten ebenfalls keinen Erfolg....mehr

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Arbeitskampfrecht / 6 Regeln für einen rechtmäßigen Streik

Die Rechtsprechung hat aus den wenigen verfassungsrechtlichen Vorgaben und allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Zivil- und Strafrechts das Arbeitskampfrecht und konkrete Arbeitskampfregeln entwickelt. Sie sollen einerseits die Nachteile des Arbeitskampfes für die Beteiligten und Dritte auf das für den Zweck des Arbeitskampfes Erforderliche reduzieren. Sie müssen andererseits ab...mehr

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Arbeitskampfrecht / 10.4 Die tarifliche Friedenspflicht

Auch Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände sind an die sich aus laufenden Tarifverträgen ergebende Friedenspflicht gebunden. Selbst, wenn eine Gewerkschaft während noch laufender Friedenspflicht Kampfmaßnahmen beginnt, sind der einzelne Arbeitgeber oder der betroffene Arbeitgeberverband nicht durch das Grundrecht der Koalitionsfreiheit legitimiert, hierauf mit einer Form der A...mehr

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Arbeitskampfrecht / 10.6 Personelle Grenzen für die Befugnis zur Aussperrung

Die Aussperrungsbefugnis der Arbeitgeberseite kann Arbeitnehmer unabhängig davon betreffen, ob sie gewerkschaftlich organisiert sind oder nicht. Alle Arbeitnehmergruppen können im beschriebenen Rahmen der Verhältnismäßigkeit[1] rechtmäßig ausgesperrt werden. Eine selektive Aussperrung, die sich nur gegen Mitglieder der streikleitenden Gewerkschaft richtete, während nichtorga...mehr

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Arbeitskampfrecht / 3.1 Formen der Aussperrung

Wenn es in schon länger zurückliegender Vergangenheit überhaupt zu Aussperrungen kam, dann in der Regel in der Form, dass Arbeitgeber sich vorübergehend und bei an sich fortbestehender arbeitsvertraglicher Verbindung mit ihren Mitarbeitern weigerten, diese zu beschäftigen und an sie Arbeitsentgelt zu zahlen. Die für die Arbeitgeber ansonsten fortgeltenden Pflichten sollen al...mehr

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Arbeitskampfrecht / 14.2 Schadensersatzanspruch gegen Streikteilnehmer

Wird ein Unternehmen mit einem rechtswidrigen Streik überzogen, haften die Arbeitnehmer, die sich an diesem Streik beteiligen, grundsätzlich auf Schadensersatz. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Recht der unerlaubten Handlung[1] sowie als Rechtsfolge einer Verletzung ihres Arbeitsvertrags.[2] Voraussetzung eines solchen Anspruchs ist ebenso wie für die Kündigungsbefugnis d...mehr

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Arbeitskampfrecht / 7 Deutsche Arbeitskampfregeln und Art. 6 Nr. 4 ESC

Die vom BAG rechtsfortbildend entwickelten Arbeitskampfregeln kommen immer wieder unter einen erheblichen Druck von Seiten internationalrechtlicher von der Bundesrepublik ratifizierter Rechtsregeln. Es ist bisher allerdings noch nicht zu einer Korrektur der höchstrichterlichen Rechtsprechung gekommen. Normative Grundlage dieses Drucks ist besonders Art. 6 Abs. 4 der Europäisc...mehr

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Arbeitskampfrecht / 10.2 Verantwortung für die Aussperrungsentscheidung

Das Recht zum Streik steht grundsätzlich nur einer Gewerkschaft zu. Die einzelnen Arbeitnehmer haben nur ein Recht, sich am Streik zu beteiligen. Bei der Aussperrung ist dies deshalb etwas anders, weil sowohl ein Arbeitgeberverband als auch ein einzelner Arbeitgeber tarif- und damit auch arbeitskampffähig ist.[1] Es können deshalb grundsätzlich auch beide einen berechtigende...mehr

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Arbeitskampfrecht / 16 Rechtsfolgen einer rechtswidrigen Aussperrung

Eine rechtswidrige Aussperrung suspendiert die Vertragspflichten nicht. Der Arbeitgeber verletzte seine vertragliche Beschäftigungspflicht während des Aussperrungszeitraums und befand sich in dieser Zeit in Annahmeverzug. Er muss ihnen für die ausgefallene Arbeitszeit das Entgelt nach § 615 BGB fortzahlen und etwaige Verzugsschäden ausgleichen.[1] Darauf ob die Ausgesperrten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 11.1 Weiterarbeit mit alten und neu eingestellten Arbeitnehmern

Nur Arbeitnehmer, die Mitglieder der streikleitenden Gewerkschaft sind, haben Anspruch auf Streikunterstützung, die einen großen Teil des Lohnausfalls ausgleichen kann. Deshalb befolgen in der Regel nicht alle zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer den Streikaufruf. Der Arbeitgeber kann auf die arbeitswilligen Arbeitnehmer zurückgreifen, um mit ihnen den Betrieb ganz oder zumi...mehr

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Arbeitskampfrecht / 10.5 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Auch das Recht auszusperren ist, wenn es denn einmal ausgeübt wird, durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt. Die Wahrscheinlichkeit soll erhöht werden, dass es im Zuge der Tarifverhandlungen zu "richtigen" und interessengerechten Regelungen kommt. Aussperrungen sind deshalb auch nur dann rechtmäßig, wenn sie erforderlich und verhältnismäßig sind und nicht gegen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 11.2 Anreize zur Arbeit trotz Streikaufrufs

Will ein bestreiktes Unternehmen trotz Streiks seine Aktivitäten weiterführen, kann es auch naheliegen, über Anreize und Belohnungen nachzudenken, um zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer zur Weiterarbeit zu veranlassen. Verschiedene Verhaltensweisen kommen hier in Betracht: Man kann eine angemessene Erhöhung des Entgelts für solche Arbeit versprechen, die trotz bestehenden St...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 2.2 Streiks und ähnliche, vertragsrechtliche Erscheinungsformen

Die Regeln des Arbeitskampfrechts entscheiden darüber, welche der eben erläuterten Streikformen unabhängig von individualrechtlichen Rechtsverstößen kollektivrechtlich zulässig und welche möglicherweise unzulässig sind. Bevor diese Regeln erläutert werden, soll zur weiteren Klärung des Streikbegriffs klargestellt werden, welche äußerlich ähnlichen Formen kollektiver, von Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 6.4 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Seit seiner zweiten grundlegenden Arbeitskampfrechtsentscheidung vom 21.4.1971[1] stellt das BAG jeden Arbeitskampf mit der vierten und für die in der Praxis auftretenden Konflikte wichtigsten Kampfregel unter das ungeschriebene verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit. Arbeitskämpfe dürfen nur eingeleitet und durchgeführt werden, wenn sie zur Erreichung rechtmäßi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 11.3 Beschäftigungs- und Entgeltverweigerung nach der Lehre vom Arbeitskampfrisiko

Ein bestreikter Arbeitgeber kann auch ohne auszusperren unter bestimmten Bedingungen die Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer oder von Arbeitnehmern bestimmter Abteilungen seines Unternehmens und deren Bezahlung verweigern. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeit aufgrund von Streik verursachten Verhältnissen tatsächlich unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar geworden ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 5.1 Verbot des Beamtenstreiks

Das Streikverbot für Beamte ist auch tatsächlich ein langjährig überwiegend akzeptierter und durchgängig praktizierter Grundsatz des Berufsbeamtentums. Es ist als solcher nach Art. 33 Abs. 5 GG vom Gesetzgeber zu beachten. Das Streikverbot weist eine enge Verbindung auf mit dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip, der Treuepflicht, dem Lebenszeitprinzip sowie dem Grundsa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 2 Rechtsgrundlage für den öffentlichen Dienst

Rechtsgrundlage ist generell das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Dieses stellt in § 17 Abs. 5 die Umwandlung von tariflichem Entgelt jedoch unter Tarifvorbehalt. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hatte bereits am 12.10.2006 den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Länder (TV-EntgeltU-L) abgeschlossen, der am 1.11.2006 in Kraft getreten war. Der n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 10.2 Kreis der zulässigen Anbieter

Zugelassen als Anbieter sind nach § 6 TV-EUmw/VKA die öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen, die Sparkassen-Finanzgruppe sowie die Kommunalversicherer. Der Kreis der Kommunalversicherer ist angelehnt an die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK). Ob die Einschränkung des Anbieterkreises zulässig ist oder ob eine Ausschreibung und e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 6 Umfang der Entgeltumwandlung

In Übereinstimmung mit dem BetrAVG in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung regelt der TV-EUmw/VKA in § 3 Abs. 1, dass der Beschäftigte einen Anspruch darauf hat, Entgelt i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten – West ("BBG") umzuwandeln. Gem. der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung – Sozialve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Nicht rechtsfähige Vereine

Tz. 45 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach dem Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984 (BStBl II 1984, 751) entspr der nicht rechtsfähige Verein iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG dem nicht rechtsfähigen Verein iSd § 54 BGB. Er unterscheidet sich vom rechtsfähigen Verein im Wes dadurch, dass er nicht ins Vereinsregister eingetragen ist und deshalb auf ihn zivilrechtlich die Vorschriften über die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Historische Entwicklung des § 1 KStG

Tz. 6 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bis zur Einführung einer eigenständigen KSt mit der Erzbergerschen Finanzreform 1920 (KStG v 30.03.1920, RGBl I 1920, 393) war die Besteuerung des Einkommens jur Pers im EStG geregelt. IRd vorgenannten Reform wurde der Kreis der KSt-Subjekte erweitert auf alle Kö und Vermögensmassen des öff und des privaten Rechts sowie auf nicht rechtsfähige...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Einnahmen, die auf besonderen Beziehungen zu einem Dritten beruhen

Rz. 122 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Auch Zuwendungen Dritter können Arbeitslohn sein, wenn sie Entlohnungscharakter haben (vgl mwN auch > Rz 124). Es muss sich um ein – nicht unbedingt zusätzliches – Entgelt für eine Leistung handeln, die dem ArbG aus dem Dienstverhältnis geschuldet wird (Thomas, DStR 1997, 305 [308]). Die Anforderungen an den Veranlassungszusammenhang zwisch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. ABC der steuerfreien und nicht steuerfreien Entschädigungen

Rz. 63 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abgeordnete § 3 Nr 12 Satz 1 EStG gilt ua für die Amtsausstattung; > Abgeordnete. AOK Betreuungsbeauftragte, die als ArbN anderer Betriebe nebenberuflich Mitglieder der AOK betreuen, leisten öffentliche Dienste. Ihre AE bleiben nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (OFD Frankfurt vom 10.11.2011 S-2337-A-54-St-213). Erg...mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / D. Kostentragung nach § 40 BetrVG

Rz. 20 Der Arbeitgeber trägt nach § 40 Abs. 1 BetrVG die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Rz. 21 Dazu gehören auch Anwaltskosten, wenn der Betriebsrat die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Wahrnehmung seiner Interessen nach pflichtgemäßer und verständiger Beurteilung aller Umstände als notwendig erachten konnte.[35] Ob die Beauftragung des Rech...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / II. Kosten von zwei Rechtsanwälten im Berufungsverfahren

Rz. 38 Vor einem Landesarbeitsgericht muss sich jede Partei gem. § 11 Abs. 4 S. 1 ArbGG vertreten lassen. Die Gebühren werden auch vor den Landesarbeitsgerichten grundsätzlich nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 Abs. 1 RVG). Die Höhe einer vollen Gebühr regelt dabei § 13 Abs. 1 RVG. Ebenso wie in der Zivilgerichtsbarkeit erhält der ...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / I. Beratungshilfe

Rz. 92 Das Beratungshilfegesetz gewährt Rechtsuchenden auch Beratungshilfe in den Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind (§ 2 Abs. 2 BerHG).[111] Beratungshilfe wird für die Beratung (nicht nur für eine Erstberatung) und "soweit erforderlich" für eine Vertretung geleistet.[112] Den Begriff der Erforderlichkeit definiert § 2 Abs....mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / A. Beauftragung

Rz. 1 Die Beauftragung eines Anwalts im Beschlussverfahren kann durch den Betriebsrat oder den Arbeitgeber erfolgen oder durch einen anderen Beteiligten (z.B. das betroffene Betriebsratsmitglied, § 103 Abs. 2 S. 3 BetrVG). Rz. 2 Der Betriebsrat als Mandant ist vermögensunfähig (siehe oben § 6 Rdn 4). Von seinem Mandanten erhält der Rechtsanwalt seine Gebühren also nicht. § 12...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / 2. Anwendung des § 14 Abs. 1 RVG

Rz. 23 Gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 RVG gilt § 14 Abs. 1 RVG entsprechend. Hiernach bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem...mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / A. Der Betriebsrat als Mandant

Rz. 1 Wenn der Rechtsanwalt einen Betriebsrat beraten oder vertreten soll, muss dieser tatsächlich existieren und gegenüber dem Rechtsanwalt wirksam vertreten werden. Meist ist dies unproblematisch. In manchen Fällen aber werden die Probleme gerade bei der Mandatsannahme nicht zu lösen sein, so dass der Rechtsanwalt ein erhebliches Honorarrisiko eingeht. Rz. 2 Kommt ein Betri...mehr

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§ 9 Muster / A. Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (Fassung v. 9.2.2018)

Rz. 1 Vorbemerkung Auf der Basis der ersten Fassung eines einheitlichen Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahre 2013 hat die Streitwertkommission unter Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge aus der Anwaltschaft, von Seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, von Seiten der Versicherungswirtschaft und aus der Richterschaft eine übera...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / J. Mitbestimmung

Rz. 117 Die Mitbestimmung ist im Arbeitsgesetzbuch der Republik Litauen (vom 14.9.2016, Nr. XII-2603) geregelt. Die Gewerkschaft oder der Arbeitsrat darf die Interessen der Arbeitnehmer vertreten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Vertretern der Arbeitnehmer oder dem Arbeitsrat die notwendigen Informationen mitzuteilen (Art. 23 AGB). In einigen Fällen muss der Arbeitgebe...mehr

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China / J. Mitbestimmung

Rz. 165 Das geänderte "Labour Union Law" vom 27.10.2001 schuf die Unterschiede zwischen innerchinesischen GmbHs und den FIEs ab, so dass nun auch die Arbeitnehmer der FIEs das Recht haben, Betriebsgewerkschaften nach dem Gewerkschaftsgesetz zu gründen. Die übergeordnete Gewerkschaftsorganisation in China ist die "All-China Federation of Trade Unions" (ACFTU). Sind 25 oder me...mehr

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Schweden / II. Anwendungsbereich

Rz. 147 Im MBL sind die normativen Grundzüge des Zusammenlebens der Tarifparteien festgelegt. Insbesondere werden im MBL die Verhandlungs-, Informations- und Mitbestimmungsrechte der Gewerkschaften auf den verschiedenen Ebenen eines Unternehmens geregelt. Rz. 148 Das MBL trägt dem Gedanken Rechnung, dass die Arbeitnehmer eines Unternehmens durch die sie vertretenden Gewerksch...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / I. Mitbestimmung in der spanischen Verfassung

Rz. 278 Die Förderung der Mitbestimmung (participación) in ihren verschiedenen Formen im Unternehmen hat in Art. 129.2 der Spanischen Verfassung von 1978 Verfassungsrang erhalten. Die Bestimmung lautet in deutscher Übersetzung wie folgt: "Die öffentlichen Gewalten fördern wirksam die verschiedenen Formen der Mitbestimmung im Unternehmen und stärken mittels geeigneter Gesetzg...mehr

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Norwegen / 4. Beschlussfassung

Rz. 103 Die Gesellschafterversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Gesellschafter, die an der Gesellschafterversammlung teilnehmen, und den vertretenen Stimmen beschlussfähig, soweit im Gesellschaftsvertrag nichts anderes festgelegt ist.[270] Beschlüsse werden grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen. Im Falle von Stimmengleichheit entscheidet de...mehr