Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / cc) Praktische Erwägungen

Rz. 299 Verstößt der Entleiher gegen das Einsatzverbot, setzt er sich der Gefahr eines Bußgeldes aus. Der Arbeitgeber sieht sich also potentiell im Hinblick auf die Abwehr der Streikmaßnahmen nicht nur einem Konflikt mit der Gewerkschaft, sondern auch mit den Behörden ausgesetzt. In der kritischen und häufig schwer überschaubaren Situation eines Arbeitskampfes ist es dem Ent...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / B. AÜG Reform 2017

Rz. 14 Die rechtspolitische Diskussion über den Missbrauch von Werkverträgen hatte nach der Reform des AÜG im Jahr 2011, bei welcher der Fokus noch ganz auf der Bekämpfung des Missbrauchs der Arbeitnehmerüberlassung durch Langzeitüberlassungen lag, an Intensität gewonnen. Während zuvor Konstellationen, bei denen Stammarbeitnehmer[36] entlassen und anschließend als Zeitarbeit...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / IV. Erweiterte Abweichungsmöglichkeiten für Branchenzuschlagstarifverträge

Rz. 186 Auch für die Verpflichtung, nach neun Monaten Einsatzdauer den Leiharbeitnehmer nach dem Equal Pay Grundsatz zu vergüten, besteht jedoch eine Abweichungsmöglichkeit. So sieht die Neuregelung des AÜG vor, dass auch über neun Monate hinaus eine tarifvertragliche Vergütung an Stelle der Equal Pay Vergütung gewährt werden kann, sofern der Tarifvertrag nach spätestens 15 ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / II. Rechtspolitische Diskussion und Entwicklung

Rz. 348 Die mit dem AÜG-Änderungsgesetz 2017 erfolgten Änderungen beruhen auf Forderungen, insbesondere der Gewerkschaften, nach erweiterten Mitbestimmungsrechten zur Kontrolle und Beschränkung von Leiharbeit und Werkverträgen, bleiben allerdings erheblich hinter früheren Vorschlägen zurück. Insbesondere von der IG Metall erhobene Forderungen sahen neben einer Kodifikation b...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Zuständigkeit der Tarifparteien der Einsatzbranche

Rz. 107 Die Überlassungshöchstdauer ist nach § 1 Abs. 1b S. 3–7 AÜG tarifdispositiv ausgestaltet. Gemäß § 1 Abs. 1b S. 3 AÜG kann durch oder aufgrund eines Tarifvertrags der Einsatzbranche [249] eine von § 1 Abs. 1b S. 1 AÜG abweichende Überlassungshöchstdauer festgelegt werden. Bei einer solchen Regelung handelt es sich um eine Betriebsnorm im Sinne der §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 1...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / VI. Verfassungsrechtlicher Rahmen

Rz. 329 Mit § 11 Abs. 5 S. 1 AÜG hat der Gesetzgeber erstmalig ausdrückliche Vorschriften zur Ausgestaltung von Arbeitskampfmaßnahmen normiert. Sogar das Tarifautonomiestärkungsgesetz[738] enthielt für den Bereich der Tarifkollision keine entsprechenden Vorschriften, obwohl der Arbeitskampf von Spartengewerkschaften in Betrieben der Daseinsvorsorge nahezu einhellig als Probl...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / cc) Besonderheiten bei Umstrukturierungsmaßnahmen

Rz. 118 Die Fortgeltung eines Tarifvertrags im Sinne des § 1 Abs. 1b S. 3 AÜG bei einem Betriebs(teil)übergang nach § 613a BGB richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen.[287] Hiernach gelten Verbandstarifverträge nach einem Betriebsinhaberwechsel unverändert kollektivrechtlich fort, wenn der Erwerber kraft Mitgliedschaft im tarifschließenden Arbeitgeberverband (§ 3 Abs. 1 TV...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Ausgangspunkt

Rz. 3 Auf einer Betriebs- und Abteilungsversammlung dürfen nur Angelegenheiten erörtert werden, die "den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen". Dazu zählen zum einem die originär betrieblichen Fragen über das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern des Betriebs und alle Angelegenheiten, die zum Aufgabenbereich des Betriebsrats gehören. Zum anderen ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit bei Streikbrecherverbot

Rz. 424 Nach § 11 Abs. 5 AÜG ist der Einsatz von Leiharbeitnehmern in einem vom Arbeitskampf betroffenen Entleiherbetrieb grundsätzlich unzulässig. Dies betrifft auch nicht vom Streik betroffene Betriebsabteilungen des Entleihers. Allerdings hat sich das noch in den beiden Gesetzesentwürfen des BMAS[1020] enthaltene Totalverbot nicht durchgesetzt. Leiharbeitnehmer können näm...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Fehleinschätzung des Gesetzgebers?

Rz. 337 Immerhin normiert § 11 Abs. 5 AÜG ein generelles Einsatzverbot. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht danach, ob in der konkreten Arbeitskampfsituation bereits eine Arbeitskampfdisparität zugunsten der Arbeitgeberseite besteht, welche durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern ausgelöst oder verstärkt würde. Er geht vielmehr scheinbar (stillschweigend) hiervon aus. Bis zu...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / III. Folgen der Deregulierung und AÜG-Reform 2011

Rz. 7 Die Hartz-Reformen stimulierten ein erhebliches Wachstum der Zeitarbeitsbranche. Während 2003 noch rund 282.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland eingesetzt wurden, waren es 2010 bereits doppelt so viele. Der zur Kompensation der neu geschaffenen Freiräume eingeführte Gleichstellungsgrundsatz erreichte das angestrebte Ziel eines angemessenen Schutzes der Zeitarbeitnehmer...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Betriebsverfassung

Rz. 384 Die im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vom 16.12.2013 festgeschriebene Ankündigung, Leiharbeitnehmer grundsätzlich bei der Bestimmung der Schwellenwerte nach dem BetrVG bei dem Entleiher mitzuzählen, hat Eingang in das mit Wirkung zum 1.4.2017 in Kraft getretene "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" vom 21.2.2017[894] g...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 46 BetrVG haben die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften Anspruch auf Teilnahme an der Betriebsversammlung und auf rechtzeitige Benachrichtigung über den Zeitpunkt und die Tagesordnung der Betriebsversammlung. Überdies sieht § 46 Abs. 1 Satz 2 ein Recht des Arbeitgebers vor, bei eigener Teilnahme an der Betriebsversammlung einen Beauftragten seiner Arbeitgeberv...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / III. Zweiter Referentenentwurf vom 17.2.2016

Rz. 18 Nach der heftigen Kritik am ersten Entwurf und den klaren Worten der Kanzlerin legte das BMAS drei Monate später am 17.2.2016 den nachgebesserten Gesetzentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen vor.[46] Wesentliche Änderungen zum ersten Entwurf betrafen zum einen den Verzicht auf den Kriterienkatalog und auf die Vermutungswirkung. Im Bereich der Reform ...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / I. Koalitionsvertrag des Jahres 2013

Rz. 15 Der seit Jahrzehnten geführte Kampf der Gewerkschaften gegen die "Flucht in die Leiharbeit" hatte sich nach 2011 neue Gegner auserkoren: Nunmehr ging es gegen sämtliche Formen eines pauschal als "missbräuchlich" eingestuften Fremdpersonaleinsatzes, zu denen auch die Einschaltung von Drittpersonal auf der Grundlage von Werk- oder Dienstverträgen gezählt wurde. Neben ei...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Umfang des Equal Treatment

Rz. 164 Zwar haben Leiharbeitseinsätze, welche tatsächlich auf Basis des Equal Treatment Grundsatzes abgewickelt werden, in der Praxis Seltenheitswert. Die Entscheidung des BAG aus Dezember 2010,[372] mit welcher die fehlende Tariffähigkeit der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Leiharbeit und Personalservice-Agenturen (CGZP)" festgestellt wurde, hat jedoch z...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Freiheit der Wahl der Arbeitskampfmittel – Eingriff in die Koalitionsfreiheit der Entleiher

Rz. 332 Im Ausgangspunkt obliegt es den Parteien eines Arbeitskampfes, ihre Kampfmittel und Reaktionen hierauf frei zu wählen.[743] So sind in der Vergangenheit von der Rechtsprechung auch ungewöhnliche Maßnahmen wie Flashmobs,[744] die mit den klassischen Arbeitskampfmitteln Streik und (Abwehr-)Aussperrung nur wenig gemein haben, als zulässige von Art. 9 Abs. 3 GG geschützt...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / bb) Nachzeichnung nur im Geltungsbereich des Tarifvertrags

Rz. 122 Die Übernahme einer tariflichen Regelung durch Betriebsvereinbarung setzt voraus, dass der Betrieb des Entleihers vom räumlichen, betrieblichen und fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags erfasst wird, aus dem die von der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer abweichenden Regelungen übernommen werden sollen.[295] Damit scheidet die Übernahme einer tarifvertraglic...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft

Rz. 43 Nach § 46 Abs. 1 Satz 1 können auch Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften an der Betriebsversammlung beratend teilnehmen (s. näher dazu § 46 BetrVG Rz. 2ff.).mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Einberufung der Betriebsversammlung

Rz. 48 Die Betriebsversammlung kann nur nach Einberufung durch den Betriebsrat stattfinden. Der Gesamtbetriebsrat ist nicht zur Durchführung von Betriebsversammlungen berechtigt (BAG, Beschluss v. 16.11.2011, 7 ABR 28/10).[1] Der Betriebsrat entscheidet als Gremium über die Einberufung durch Beschluss nach § 33 BetrVG. Im Rahmen des Einberufungsbeschlusses ist auch über den ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2.4 Versammlungen in betriebsratslosen Betrieben

Rz. 11 Da die Betriebsversammlung allein der Willensbildung der Belegschaft im Hinblick auf die Tätigkeit des Betriebsrats dient, kann es in betriebsratslosen Betrieben keine Betriebsversammlungen i. S. v. §§ 42-46 BetrVG geben (vgl. BAG, Beschluss v. 16.1.2011, 7 ABR 28/10 [1]). In diesen Betrieben haben die Arbeitnehmer kein gemeinsames Forum, um sich zu informieren oder ih...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.1 Rede-, Antrags- und Stimmrecht

Rz. 63 In der Betriebsversammlung haben alle Arbeitnehmer und der Arbeitgeber Rederecht und die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Das gilt auch für Vertreter der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften. Weder Arbeitgeber noch Gewerkschaftsvertreter haben jedoch ein Antrags- und Stimmrecht. Stimmberechtigt sind nur die teilnahmeberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs, einschließlic...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Nichtöffentlichkeit

Rz. 30 Nach § 42 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ist die Betriebsversammlung "nicht öffentlich". Sie besteht nach Satz 1 aus den Arbeitnehmern des Betriebs. Das Gesetz gestattet indessen ausdrücklich auch die Teilnahme anderer Personen an der Betriebsversammlung; dabei werden genannt der Arbeitgeber (§ 43 Abs. 2 BetrVG), Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften (§ 46 Abs. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3.3 Ordnungs- und Hausrecht

Rz. 59 Der Vorsitzende übt auch das Ordnungs- und Hausrecht in den Versammlungsräumen während der Betriebsversammlung aus (LAG Hamm, Beschluss v. 17.3.2005, 10 TaBV 51/05). Er hat dabei für einen störungsfreien und ordnungsgemäßen Ablauf zu sorgen. Dabei hat er insbesondere die Erörterung von Angelegenheiten zu unterbinden, die nicht zu den nach § 45 BetrVG zulässigen Inhalt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

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Die Meisterprüfung im Handwerk / 2.1.1 Zuständigkeitsregelungen der HwO

Nach § 47 Abs. 1 Satz 1 HwO in der Fassung vom Juni 2021 werden für die Handwerke zur Durchführung der Meisterprüfungen Meisterprüfungsausschüsse als staatliche Prüfungsbehörden am Sitz der Handwerkskammer für ihren Bezirk errichtet. Die Handwerkskammer unterbreitet der höheren Verwaltungsbehörde, in den meisten Ländern sind dies die Bezirksregierungen, Vorschläge zur Besetzu...mehr

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Die Meisterprüfung im Handwerk / 2.3.2 Die Neuregelung aus § 48a HwO

Im Rahmen der Novelle vom Juni 2021 hat der Gesetzgeber einen neuen § 48a HwO geschaffen, der – wie nach den grundsätzlichen Ausführungen der Bundesregierung zum Meisterprüfungsverfahren schon zu erwarten war – auch Auswirkungen auf die dann im Januar 2022 realisierte Novelle der MPVerfVO gezeitigt hat. In den amtlichen Erläuterungen zum Gesetzgebungsverfahren hat die Bundesr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Umfang der Schweigepflicht

Rz. 5 Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich gegenüber jedermann, auch gegenüber Arbeitnehmern des Betriebs. Keine Pflicht zum Stillschweigen besteht jedoch in folgenden Fällen: Gegenüber Mitgliedern der Institution, der das jeweilige Mitglied angehört, also z. B. Betriebsrat oder Gesamt- und Konzernbetriebsrat und den Mitgliedern der anderen in Abs. 1 genannten Institutionen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Weiterbeschäftigungsanspruch des Auszubildenden

Rz. 6 Wenn der so geschützte Auszubildende innerhalb der letzten 3 Monate des Ausbildungsverhältnisses schriftlich seine Weiterbeschäftigung verlangt, kommt grundsätzlich kraft Gesetzes ein unbefristeter Vollzeitarbeitsvertrag zustande. Es ist Schriftform erforderlich (§ 126 BGB), Textform ist nicht ausreichend (§ 126b BGB). Der Arbeitgeber kann nach Treu und Glauben gehinde...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 41 Umlageverbot

Rz. 1 § 41 BetrVG verbietet es zwingend und damit unabdingbar, von den Arbeitnehmern des Betriebs Beiträge für die Aufgaben und Zwecke des Betriebsrats zu erheben[1]. Erfasst werden alle Arten von Beiträgen unabhängig davon, wer sie einzieht (Arbeitgeber, Gewerkschaft oder Betriebsrat selbst) und ob sie einmalig oder wiederkehrend sind. So ist etwa die Verwendung eines Tronc...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Die Vorschrift dient dem Schutz der in Satz 1 genannten betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträger und der Unabhängigkeit ihrer Amtsführung. Die Schutzwirkung wird nicht nur gegenüber dem Arbeitgeber entfaltet, sondern gegenüber jedermann, so z. B. auch gegenüber Arbeitnehmern, die die Tätigkeit des Betriebsrats stören wollen oder gegen Gewerkschaften, die keinen D...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Mitglieder des Betriebsrats etc.

Rz. 4 Der Geheimhaltungspflicht unterliegen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats, ebenso die Mitglieder der anderen in Abs. 2 genannten betriebsverfassungsrechtlichen Organe. Besonders hinzuweisen ist auf die Schweigepflicht von Mitgliedern der Einigungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle oder einer betrieblichen Beschwerdestelle. Auch die Vertreter von ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.1 Grundsätze

Rz. 35 Sprüche der Einigungsstelle unterliegen der Rechtskontrolle durch die Arbeitsgerichte. Der Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit ist nicht möglich. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Rechts- oder Regelungsstreitigkeiten handelt. Bei Regelungsstreitigkeiten gibt es aber die Besonderheit, dass die Überschreitung der Grenzen des Ermessens nur innerhalb von 2 Woche...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Größe

Rz. 8 Das Gesetz macht keine Vorgaben zur Größe der Einigungsstelle (d. h. zur Zahl der Beisitzer). Arbeitgeber und Betriebsrat haben sich über die Größe zu einigen (§ 76 Abs. 2 BetrVG). Wird kein Einvernehmen erzielt, so entscheidet das Arbeitsgericht (§ 76 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 100 Abs. 1 ArbGG). Rz. 9 Regelmäßig sind 2 Beisitzer notwendig, aber auch ausreichend (LAG Hamm...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Außerbetriebliche Mitglieder der Einigungsstelle

Rz. 8 § 76a Abs. 3 Satz. 1 BetrVG gibt dem Einigungsstellenvorsitzenden und dem betriebsfremden Beisitzer einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit in der Einigungsstelle, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf (LAG Hamm, Beschluss v. 10.2.2012, 10 TaBV 67/11). Bei den vom Betriebsrat bestellten Beisitzern ist ein wirksamer Betriebsratsbeschluss erfo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 7 Arbeitsbefreiung für gewerkschaftliche Zwecke (§ 29 Abs. 4 TVöD)

§ 29 Abs. 4 TVöD regelt abschließend die bezahlte Freistellung von der Arbeit für gewerkschaftliche Zwecke. Satz 1 regelt hierbei die Teilnahme an Tagungen. Dieser Tatbestand ist nur anwendbar auf gewählte Funktionsträger der Gewerkschaften und nicht auf einfache Mitglieder.[1] Unter "Tagungen" sind nur solche Zusammenkünfte zu verstehen, die der Erledigung satzungsgemäß vorg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Beteiligte

Rz. 13 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Nur Beteiligte sind auskunftsberechtigt (vgl BMF vom 12.12.2017, Rz 1, BStBl 2017 I, 1656, > Rz 5). Das ist vor allem der > Arbeitgeber , ggf vertreten durch seine Organe und bevollmächtigten Mitarbeiter, oder aber auch der die Pflichten des ArbG erfüllende Dritte iSd § 38 Abs 3a EStG (> Lohnzahlung durch Dritte Rz 15 ff). Darüber hinaus komm...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.4 Weihnachtsvergütungen (Nr. 4)

Rz. 17 Der pfändungsgeschützte Höchstbetrag von Weihnachtsvergütungen wurde mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert (BGBl I 2021, 850). Die bisherige Beschränkung bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens ist entfallen. Die Höhe von unpfändbaren Weihnachtsvergütungen ist nunmehr mit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung nach § 850c Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 ZPO ver...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 11.2.2 Zu Abs. 2

Die Gewerkschaft oder Nichtregierungsorganisation muss ihren Sitz in Deutschland haben. Zudem darf die Gewerkschaft oder Nichtregierungsorganisation nicht gewerbsmäßig tätig sein und sich für die Rechtspositionen aus § 2 Abs. 1 oder entsprechende Rechte im nationalen Recht eines Drittstaates nicht nur vorrübergehend einsetzen.mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 11.1 Gesetzestext

§ 11 Besondere Prozessstandschaft (1) Wer geltend macht, in einer überragend wichtigen geschützten Rechtsposition aus § 2 Abs. 1 verletzt zu sein, kann zur gerichtlichen Geltendmachung seiner Rechte einer inländischen Gewerkschaft oder Nichtregierungsorganisation die Ermächtigung zur Prozessführung erteilen. (2) Eine Gewerkschaft oder Nichtregierungsorganisation kann nach Abs...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 12 Umsetzung der Sorgfaltspflichten bei den Lieferanten

In den nachfolgenden Tabellen wird das jeweilige Verbot des LkSG hinsichtlich der jeweiligen Risikoindikatoren betrachtet. Ferner sind jeweils Vorschläge enthalten, wie diese Risiken beim Lieferanten minimiert und kontrolliert werden können. In der Regel werden entsprechende Regelungen in einer ›Verhaltensrichtlinie für Lieferanten‹ (Code of conduct for suppliers) aufgenomme...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 11 Umsetzung der Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich

In den nachfolgenden Tabellen wurde das jeweilige Verbot des LkSG hinsichtlich der jeweiligen Risikoindikatoren betrachtet. Ferner sind jeweils Vorschläge enthalten, wie diese Risiken im eigenen Geschäftsbereich durch interne Maßnahmen minimiert und kontrolliert werden können. Dies bedarf natürlich der Betrachtung für jedes Unternehmen im konkreten Fall, sodass die nachfolgen...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 2.1 Gesetzestext

§ 2 Begriffsbestimmungen (1) Geschützte Rechtspositionen im Sinne dieses Gesetzes sind solche, die sich aus den in den Nr. 1 - 11 der Anlage aufgelisteten Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte ergeben. (2) Ein menschenrechtliches Risiko im Sinne dieses Gesetzes ist ein Zustand, bei dem aufgrund tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Verstoß gege...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.3 Zu schützende Rechtsbereiche

Die zu schützenden menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Rechtsbereiche sind in den Anlagen des Entwurfs der EU-Lieferketten-RL konkret dargestellt. Auch in diesem Bereich geht der Entwurf über die Regelungen des deutschen LkSG hinaus. Zum Vergleich siehe die nachfolgende Tabelle:mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 11.2.1 Zu Abs. 1

Durch die in § 11 geregelte besondere Prozessstandschaft wird ermöglicht, dass Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisationen die Ansprüche eines Betroffenen im eigenen Namen geltend machen können, sofern der Betroffene zuvor eine entsprechende Ermächtigung erteilt. Es handelt sich um einen besonderen Fall der gesetzlichen Prozessstandschaft, die lediglich die wirksame Er...mehr

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Glossar zu "Das Lieferkette... / Prozessstandschaft

Mithilfe der Prozessstandschaft können Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisationen die Ansprüche eines Betroffenen im eigenen Namen geltend machen.mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 2.2.8 Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit (Abs. 2 Nr. 6)

Geschützte Rechtsposition: Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit In Deutschland ist die Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 GG verankert und eine Sonderform der Vereinigungsfreiheit, wodurch das Recht definiert wird, Vereinigungen zu bilden, um Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren bzw. zu fördern. Unterschieden wird zwischen der individuellen (für jeden Einz...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 4.2.3 Ziele des Risikomanagements (Abs. 4)

Der Schutz dieses Gesetzes erfolgt sowohl im öffentlichen Interesse als auch im individuellen Interesse der unmittelbar Betroffenen. Die Beachtung der Interessen der Beschäftigten der Unternehmen, der Beschäftigten in der jeweiligen Lieferkette und derjenigen, die in sonstiger Weise von der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens oder seiner Lieferkette unmittelbar betro...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.4.5 Beschwerdeverfahren

Die EU-Richtlinie sieht (wie auch das LkSG) die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens vor, das allerdings die gesamte Wertschöpfungskette umfassen muss. Zugang müssen alle Personen der gesamten Wertschöpfungskette haben, die von einer Verletzung betroffen sein können. Darüber hinaus sollen auch Gewerkschaften und andere Arbeitnehmervertreter das Beschwerdeverfahren nutzen k...mehr