In den nachfolgenden Tabellen wurde das jeweilige Verbot des LkSG hinsichtlich der jeweiligen Risikoindikatoren betrachtet. Ferner sind jeweils Vorschläge enthalten, wie diese Risiken im eigenen Geschäftsbereich durch interne Maßnahmen minimiert und kontrolliert werden können.
Dies bedarf natürlich der Betrachtung für jedes Unternehmen im konkreten Fall, sodass die nachfolgenden Vorschläge nur als Beispiele zu werten sind.
Verbot von Kinderarbeit § 2 Abs. 2 Nr. 1 LkSG |
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Inhalt des Verbots | Risikoindikatoren | Interne Maßnahmen zur Risikominimierung und Kontrolle |
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Tätigkeit des Unternehmens in Land mit bekannter Kinderarbeit in bestimmten Branchen |
Regelmäßiger schriftlicher Bericht der Gesellschaft mit folgenden Inhalten:
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Falls dies der Fall ist, Bestätigung, dass keine Kinder unter dieser Altersgrenze beschäftigt werden. Hinweis:
Mögliche Kontrollen: Stichprobenkontrollen der anonymisierten Personaldaten der Beschäftigten |
Verbot schlimmster Formen von Kinderarbeit § 2 Abs. 2 Nr. 2 LkSG |
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Inhalt des Verbots | Risikoindikatoren | Interne Maßnahmen zur Risikominimierung und Kontrolle |
Verstoß gegen das Verbot der schlimmsten Formen von Kinderarbeit für Personen unter 18 Jahren. Das Verbot umfasst
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Tätigkeit des Unternehmens in Land mit bekannter Kinderarbeit in bestimmten Branchen. Hochrisikoland mit TCPI < 40 Land, in dem harte Drogen angebaut werden (siehe interne Liste ›Risikoländer‹). |
Regelmäßiger schriftlicher Bericht der Gesellschaft mit folgenden Inhalten:
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Gesellschaft verfügt über Einsatzbereiche mit potenziell gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten für junge Menschen unter 18 Jahren, z. B. in Produktion oder Logistik mit kritischen Arbeitsbedingungen wie z. B. Schichtarbeit, körperlich anspruchsvolle Arbeiten, besonders hohe oder tiefe Temperaturen, dauerhaft stehende Tätigkeiten. | Bestätigung, dass keine Personen unter 18 Jahren in diesen Bereichen beschäftigt werden. Mögliche Kontrollen: Stichprobenkontrollen vor Ort. |
Verbot von Zwangsarbeit § 2 Abs. 2 Nr. 3 LkSG |
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Inhalt des Verbots | Risikoindikatoren | Interne Maßnahmen zur Risikominimierung und Kontrolle |
Verbot der Beschäftigung von Personen in Zwangsarbeit; dies umfasst
für die sie sich
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Tätigkeit der Gesellschaft in Regionen, in denen nach allgemein zugänglichen Informationen Zwangsarbeit stattfindet (Medienberichte, Internet). Einsatz von Fremdarbeitskräften über Leiharbeitsunternehmen ohne ausreichende Kontrolle. |
Regelmäßiger schriftlicher Bericht der Gesellschaft mit folgenden Inhalten:
Wesentliches Instrument ist hier insbesondere ein funktionierendes Hinweisgeberverfahren. Mögliche Kontrollen:
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