Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.12 Betriebsrat

Rz. 50 Unfälle bei Tätigkeiten der Betriebsräte oder der Mitglieder von Jugendvertretungen in Ausübung ihrer Rechte und Pflichten nach dem BetrVG sind versichert. Diese Tätigkeiten werden grundsätzlich als betriebsdienlich angesehen (BSG, Urteil v. 20.5.1976, 8 RU 76/75; Urteil v. 20.2.2001, B 2 U 7/00 R). Dazu gehören Sitzungen des Betriebsrats und der Jugendvertretung, Tät...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.10 Berufsorganisation

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.28 Jugendvertretung

Rz. 89 Vgl. Betriebsrat Rz. 50 und Gewerkschaft Rz. 85.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 7.2 Vorweihnachtlicher Regierungsstreit

Das hat den damaligen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auf den Plan gerufen. Urplötzlich liegen rechnerisch kaum nachvollziehbare Zahlenwerke auf dem Tisch, mit der Absicht, Verantwortliche und Zweifler in letzter Sekunde noch vom Gegenteil zu überzeugen. 140.000 Kilometer zusätzliche Kassenbons im Jahr allein bei Rewe sind bestens geeignete Argumente, auch den Volks...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.3 Entgeltumwandlung im Bereich des Bundes

Der Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder haben am 25.5.2011 mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) abgeschlossen. Mit Inkrafttreten des Tarifvertrags wurde den Beschäftigten des Bundes die Möglichkeit eröffnet, eine ergänzende betriebl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.4 Entgeltumwandlung im kommunalen Bereich

Bereits am 18.3.2003 hatten die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaften mit Abschluss des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) die tarifrechtlichen Voraussetzungen für eine Entgeltumwandlung geschaffen. Die Beschäftigten haben somit ebenfalls die Möglichkeit, ihre betriebliche...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 1.3.2 Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Die VBL ist eine von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und dem Saarland) gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie wurde am 26.2.1929 durch eine gemeinsame Verfügung des Deutschen Reichs und des ehemaligen Landes Preußen in Berlin gegründet. Seit 1952 hat sie ihren Sitz in Karlsruhe. Die Organe der VBL sind der Vorstand und der Verwaltungs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensbewertung: So s... / 2 Unternehmens- und Umweltanalyse

Die eingehende Analyse des Unternehmens und seiner Unternehmensumwelt ist eine wesentliche Voraussetzung für eine fundierte Unternehmensbewertung. Das Ziel dieser Analysen besteht darin, Stärken und Schwächen des betrachteten Unternehmens zu identifizieren, um das zukünftige Ertragspotenzial abschätzen sowie unternehmerische Chancen und Risiken erkennen und bei der Bewertung...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Analphabetismus / 3 Wege zur Alphabetisierung

Deutschlandweit gibt es vielfältige Informations- und Kursangebote zum Thema Alphabetisierung (s. u.). Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass die Motivation Betroffener, an ihrer Situation etwas zu ändern, durchaus unterschiedlich ist. Das betrifft einerseits den sich aus der geringen schriftsprachlichen Kompetenz ergebenden "Leidensdruck", z. B. was die dauernde Vert...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2 Überblick

§ 60 BPersVG regelt, ob die Zeit der Teilnahme an einer Personalversammlung als Arbeitszeit gilt und ob ggf. Fahrtkosten der Beschäftigten zu erstatten sind. Abs. 1 Satz 1 bezieht sich nur auf die ordentliche Personalversammlung nach § 59 Abs. 1 BPersVG sowie die auf Wunsch des Dienststellenleiters einberufene außerordentliche Personalversammlung gem. § 59 Abs. 2 BPersVG. Die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Nichtfinanzielle Aspekte

Rn. 242 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Mittelpunkt der nichtfinanziellen Erklärung stehen die Angaben zu den folgenden fünf nichtfinanziellen Aspekten (vgl. § 289c Abs. 2): Umweltbelange, AN-Belange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Zu diesen fünf nichtfinanziellen Aspekten muss zwingend berichtet werden. Welche Angaben jeweil...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 7.2 Ausschuss für Mutterschutz (§ 30 MuSchG)

Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird ein Ausschuss für Mutterschutz gebildet, in dem geeignete Personen vonseiten der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Ausbildungsstellen, der Gewerkschaften, der Studierendenvertretungen und der Landesbehörden sowie weitere geeignete Personen, insbesondere aus der Wissenschaft, vertreten sein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht und Sozialrecht gilt, sorgt immer wieder für neue Rechtsstreitigkeiten bzw. Entscheidungen, die der Arbeitgeber kennen sollte. Das AGG ist bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. bei der Stellenausschreibung[1] zu beachten. Arbeitgeber sind z. B. verpflicht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Ausschließlich berufliche Veranlassung

Rz. 50 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Grundsätzlich gehören Reisekosten zu den WK, soweit sie durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des ArbN entstehen (vgl § 9 Abs 1 Satz 1 EStG; > R 9.4 LStR). Der Abzug als WK setzt voraus, dass zwischen den Aufwendungen und den steuerpflichtigen > Einnahmen ein Veranlassungszusammenhang besteht. Die Aufwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 4.3 Übernahme in den Kundenbetrieb

Eine Übernahme ist möglich, wenn das Leiharbeitsverhältnis abgelaufen ist oder nachdem der Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen gekündigt wurde. Der Verleiher kassiert in diesem Fall eine Vermittlungsgebühr vom ehemaligen Entleiher, dem neuen Arbeitgeber. Diese liegt i. d. R. bei 20 bis 30 % des künftigen Bruttojahresgehaltes. Wie häufig die Übernahme erfolgt, darüb...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 3.2 Verbände

Ein Großteil der Personaldienstleister hat sich zu Verbänden mit unterschiedlichen Bedingungen und eigenen Tarifverträgen zusammengeschlossen (vgl. Tab. 1):mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 2.4 Raus aus der Arbeitslosigkeit

Gut 57 % der Personen, die 2008 als Leiharbeitnehmer eingestellt wurden, waren vorher arbeitslos; 2016 gingen 68 % unmittelbar vor der Arbeitnehmerüberlassung keiner Beschäftigung nach. Ob Leiharbeit aber eine nachhaltige Lösung gegen Arbeitslosigkeit ist, da haben v. a. die Gewerkschaften ihre Bedenken. Für sie ist die Arbeitnehmerüberlassung immer noch zu oft eine moderne ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ILO Leitfaden für Arbeitssc... / Glossar

Im vorliegenden Leitfaden werden die folgenden Begriffe in der hier festgelegten Bedeutung verwendet: Aktive Überwachung: Die laufenden Aktivitäten zur Überprüfung, ob die Maßnahmen zur Vorbeugung und zum Schutz vor Gefährdungen und Risiken und die Vereinbarungen zur Umsetzung des AMS den festgelegten Kriterien entsprechen. Arbeitgeber: Jede natürliche oder juristische Person,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.2 Sonderfall: Arbeitskampf

Rz. 16 Bei einem Arbeitskampf führen Streik und Aussperrung zur Suspendierung der arbeitsvertraglichen Hauptpflichten (BAG, Urteil v. 28.1.1955, GS 1/54). Werden diese Kampfmaßnahmen über eine Zeit geführt, in der ein Feiertag liegt, haben die unmittelbar betroffenen Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Feiertagsvergütung nach § 2 Abs. 1 EFZG. Schließlich ist der Arbeitsausfall ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Rechtsgeschäfte mit Dritten

Rz. 9 Entgegen dem Wortlaut erstreckt sich die Teilgeschäftsfähigkeit des Minderjährigen auch auf solche Rechtsgeschäfte, die das Dienst- oder Arbeitsverhältnis nicht unmittelbar betreffen, jedoch notwendige Folge der Durchführung des Vertrags sind bzw. die den Minderjährigen in die Lage versetzen sollen, ein Arbeitsverhältnis in gewissem Umfang selbstständig zu begründen, i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.2 Einzelfälle

Rz. 7 Fragen zum beruflichen Werdegang, zu Ausbildungs- und Weiterbildungszeiten und den entsprechenden Zeugnissen sind regelmäßig uneingeschränkt zulässig.[1] Das Gleiche gilt für berufliche und fachliche Fähigkeiten und Erfahrungen des Arbeitnehmers, soweit sie für den zukünftigen Arbeitsplatz Bedeutung haben.[2] Hinweis Das Vorlegen eines gefälschten Arbeitszeugnisses im B...mehr

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ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 8 Beratender Ausschuss

§ 9 Abs. 1 ArbMedVV regelt, dass beim BMAS ein Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) mit 12 Mitgliedern (und 12 Stellvertretern) gebildet wird, in dem fachkundige Vertreter der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und weitere fachkundige Personen, insbesondere der Wissenschaft, vertreten sind. Der Ausschuss für Arbeitsmedizi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7 Betriebsrisiko, § 615 Satz 3 BGB

Rz. 24 Die von der Rechtsprechung entwickelte Betriebsrisikolehre ist mittlerweile in Satz 3 verankert. Durch § 615 Satz 3 BGB werden nun alle Fälle der Nichterbringung der Arbeitsleistung, die von keiner der Parteien zu vertreten sind, umfassend geregelt.[1] Da die Vorschrift nicht regelt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber das Lohnrisiko zu tragen hat, gelten di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Einheitlicher Arbeitnehmerbegriff im Arbeitsrecht

Rz. 12 Innerhalb des Arbeitsrechts ging bereits bislang die h. M. von einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff aus.[1] Bei seiner Bestimmung im Einzelfall wird also nicht in Abhängigkeit vom jeweiligen anwendbaren Gesetz differenziert, es sei denn, der persönliche Anwendungsbereich der jeweiligen Kodifikation ist vom Gesetzgeber durch eine gesonderte Regelung speziell zugesch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsbild

Rn. 170 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsbild des RA wird im Wesentlichen bestimmt von dem in der BRAO niedergelegten Berufsrecht (BFH BStBl II 1981, 193; 1981, 545; 1986, 213; 1990, 534). Das betrifft die Voraussetzungen für die Zulassung und den Gegenstand der Berufsausübung selbst. Der RA ist Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Das Berufsbild des RA wird von der Aufgab...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / IV. Gewerkschaftseigenes Internet

Rz. 138 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die "Negativwerbung" über einen Arbeitgeber im Intranet einer Gewerkschaft nicht per se unzulässig.[261] Das Bundesarbeitsgericht sah die Bezeichnung eines Leitenden Angestellten durch einen Arbeitnehmer desselben Unternehmens im Intranet einer Gewerkschaft als zum "braunen Mob" zugehörig nicht als ausreichenden K...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / II. Gewerkschaftswerbung im Internet, Intranet und per E-Mail

Rz. 130 Diese Grundsätze lassen sich grundsätzlich auf die Nutzung moderner Kommunikationseinrichtungen übertragen. Das schließt den Versand von Gewerkschaftswerbung an betriebliche E-Mail-Adressen nicht aus. Das BAG hat erneut festgehalten, dass die Entscheidung der Koalition, in welcher Art und Weise sie Werbung betreiben und Dritte über ihre Aktivitäten informieren will, z...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / A. Beteiligung des Betriebsrats

I. Einleitung Rz. 1 Die Nutzung des Internets und des Intranets im Allgemeinen und speziell der Empfang bzw. die Versendung von E-Mails gehören zum betrieblichen Alltag. Die digitalisierte Arbeitswelt geht aber weiter: neue Software wie Office365, Cloud-Produkte oder moderne Dienstleistungsprogramme wie ATOSS, LOGA etc. verbinden Tätigkeiten und Programme auf vielfältigste We...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / V. Schulungen des Betriebsrats

1. Allgemeines Rz. 110 Die erforderlichen Kenntnisse zur sachgerechten Ausführung des (freiwillig) übernommenen Betriebsratsamtes müssen in aller Regel von den Amtsträgern erst erworben werden. Ohne entsprechende Schulungen können die vielgestaltigen Aufgaben nicht ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Bei modernen Kommunikationsmitteln bzw. moderner Informationstechnik gehört zu ...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / B. Beweisverwertung

I. Einleitung Rz. 66 Im Zusammenhang mit der Sanktionierung von Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten bei der Nutzung von Internet und E-Mail (vgl. § 1 Rdn 65 ff.) stellt sich regelmäßig die Frage, ob vom Arbeitgeber aufgrund einer Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers gewonnene Erkenntnisse beispielsweise in einem Kündigungsschutzprozess verwertbar sind. Hierbe...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / D. Gewerkschaftswerbung

I. Allgemeine Grundsätze Rz. 127 Mit der voranschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt und in den Betrieben wollen auch Gewerkschaften insbesondere Mitgliederwerbung über moderne Kommunikationswege wie E-Mail, Intranet und Internet betreiben. Rz. 128 Zur Einschätzung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer entsprechenden Nutzung soll zunächst ein allgemeiner Überblick ü...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / II. Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 3 Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und ­Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. 1. Begriff der technischen Einrichtung Rz. 4 Der Begriff der technischen Einrichtung richtet sich nach dem Zweck der Mitbestimmung. Dieser liegt d...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / III. Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Rz. 47 Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb ein Mitbestimmungsrecht. 1. Anwendung neben § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG? Rz. 48 In der betriebsverfassungsrechtlichen Literatur ist die Frage, ob § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG anwendbar ist, wenn die Voraussetzungen des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ge...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / V. Beweisverwertungsverbot bei Verstoß gegen § 202a StGB

Rz. 75 Ein generelles Beweisverwertungsverbot kommt im Übrigen immer dann in Betracht, wenn ein Verstoß gegen § 202a StGB (Ausspähen von Daten)[110] vorliegt.mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 4. Verfahren der Arbeitsbefreiung

Rz. 115 Das Verfahren der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 37 Abs. 6 S. 3–6 BetrVG, die über den Verweis in § 37 Abs. 7 S. 3 BetrVG auch für den Bildungsurlaub gelten. a) Festlegung des Schulungszeitpunkts Rz. 116 Der Betriebsrat hat nach § 37 Abs. 6 S. 3 BetrVG bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen die betrieblichen...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / III. Einzelne Sachmittel der Informations- und Kommunikationstechnik

1. Telefon, Anrufbeantworter, Mobiltelefon Rz. 80 Zum Anspruch des Betriebsrats im Rahmen der büromäßigen Grundausstattung gehört auch der Anspruch auf Telefonbenutzung bzw. eine dem betrieblichen Standard entsprechende Telefonanlage.[120] Allenfalls in Kleinbetrieben kann dem Betriebsrat die ungestörte Mitbenutzung der Telefonanlage des Arbeitgebers zuzumuten sein.[121] Der ...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 5. Schranken der Mitbestimmung

Rz. 19 Steht fest, dass die Einführung der Internet- bzw. E-Mail-Nutzung grundsätzlich mitbestimmungspflichtig ist, stellt sich die weitere Frage, welchen Schranken der Betriebsrat bei der Ausübung des Mitbestimmungsrechtes unterliegt (in diesem Zusammenhang siehe auch die Ausführungen zur Videoüberwachung, § 5 Rdn 4 ff.) a) Persönlichkeitsschutz Rz. 20 Für den Bereich der mod...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / II. Allgemeines

1. Grundsätze Rz. 77 Der Wortlaut des § 40 Abs. 2 BetrVG spricht davon, dass der Arbeitgeber "Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen hat". Diese Formulierung weicht damit von der allgemeinen Kostentragungspflicht des § 40 Abs. 1 BetrVG ab. Während der Betriebsrat nach der allgemeinen Kostenregelung, z.B. be...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / C. Sachmittel und Schulungsbedarf des Betriebsrats

I. Einleitung Rz. 76 Der Arbeitgeber hat die persönlichen und sachlichen Kosten des Betriebsrats umfassend zu übernehmen. Die generelle Kostentragungspflicht ist in § 40 Abs. 1 BetrVG geregelt. Für die nachfolgende Darstellung ist aber vorrangig die Naturalleistungspflicht in § 40 Abs. 2 BetrVG von Bedeutung. Danach hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die erforderlichen sachl...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 127 Mit der voranschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt und in den Betrieben wollen auch Gewerkschaften insbesondere Mitgliederwerbung über moderne Kommunikationswege wie E-Mail, Intranet und Internet betreiben. Rz. 128 Zur Einschätzung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer entsprechenden Nutzung soll zunächst ein allgemeiner Überblick über die Möglichkeiten ge...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / III. Gewerkschaftswerbung im betriebsratseigenen Intranet

Rz. 136 Eine besondere Problematik ergibt sich aus der Zurverfügungstellung eines eigenen Betriebsratsintranets (vgl. oben Rdn 100) durch den Arbeitgeber. Gerade in diesem Fall hat der Arbeitgeber ein Interesse daran, dass in diesem betriebsratseigenen – von ihm zur Verfügung gestellten – Intranet keine Gewerkschaftswerbung betrieben wird, sondern dieses Intranet für die bet...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 1. Allgemeines

Rz. 110 Die erforderlichen Kenntnisse zur sachgerechten Ausführung des (freiwillig) übernommenen Betriebsratsamtes müssen in aller Regel von den Amtsträgern erst erworben werden. Ohne entsprechende Schulungen können die vielgestaltigen Aufgaben nicht ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Bei modernen Kommunikationsmitteln bzw. moderner Informationstechnik gehört zu den erforderli...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 9. Beamer, Smartboard, Videokonferenz etc.

Rz. 107 Moderne Konferenztechnik steht dem Betriebsrat nur dann zu, wenn die Erforderlichkeit konkret besteht. Das hängt insbesondere von der Größe des Betriebsrates ab. Regelmäßig werden solche Sachmittel nur Gremien zustehen, die eine gewisse Größe haben und häufig mit dem Arbeitgeber verhandeln. Dies wird nur bei großen Unternehmen der Fall sein. Gesamtbetriebsräte oder K...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / a) Festlegung des Schulungszeitpunkts

Rz. 116 Der Betriebsrat hat nach § 37 Abs. 6 S. 3 BetrVG bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. An diese Notwendigkeiten werden strenge Anforderungen gestellt. Bedeutsam können sie daher regelmäßig nur für nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder sein, z.B. bei bes...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / e) Freizeitausgleich und Entgeltfortzahlung

Rz. 120 § 37 Abs. 6 S. 1 BetrVG verweist auf die Absätze 2 und 3. Damit besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich, hilfsweise auf Abgeltung für die Teilnahme an den Schulungsveranstaltungen. Den an der Schulung teilnehmenden Betriebsratsmitgliedern darf das Entgelt nach § 37 Abs. 6 S. 1 i.V.m. Abs. 2 BetrVG nicht gemindert werden. Auch hier gilt das Prinzip des vorrangigen ...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 4. Keine Überwachungsabsicht erforderlich

Rz. 16 Die Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG beruht nach allgemeiner Auffassung auf dem Gedanken des Persönlichkeitsschutzes, der auch in § 75 BetrVG seinen Niederschlag gefunden hat. Unzulässige Eingriffe sollen danach verhindert, zulässige auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Nach der über den Wortlaut der Vorschrift hinausgehenden Rechtsprechung des B...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / IV. Mitbestimmung des Betriebsrats nach §§ 90, 91 BetrVG

Rz. 53 Die Regelungen der §§ 90, 91 BetrVG betreffen die Auswirkungen technischer und organisatorischer Maßnahmen auf die menschliche Arbeit durch Maßnahmen des autonomen Arbeitsschutzes,[74] in Abgrenzung zum gesetzlichen Arbeitsschutz (siehe § 9 Rdn 81 f.). Der Betriebsrat wird nach diesen Vorschriften bereits in einem frühen Planungsstadium beteiligt und § 91 BetrVG gewäh...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / a) Persönlichkeitsschutz

Rz. 20 Für den Bereich der modernen Kommunikation ist dabei vor allem der grundgesetzlich gewährleistete Persönlichkeitsschutz der Arbeitnehmer zu beachten, der auch in den §§ 2 Abs. 1, 75 Abs. 2 BetrVG seinen Niederschlag gefunden hat. Arbeitgeber und Betriebsräte haben danach "die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 5. Streitigkeiten

Rz. 122 Bei Streitigkeiten aus § 37 BetrVG muss zwischen individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Ansprüchen unterschieden werden. Verfolgt das einzelne Betriebsratsmitglied gegenüber dem Arbeitgeber seine Entgeltfortzahlungsansprüche bzw. Freizeitausgleichsansprüche, handelt es sich um individualrechtliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis. Für diese gilt das U...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / V. Mitbestimmung nach § 99 BetrVG

Rz. 57 Die Vorschrift des § 99 BetrVG regelt die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen. Dazu gehört auch die Versetzung (Legaldefinition § 95 Abs. 3 BetrVG). Diese liegt u.a. bei der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches vor. Diskutiert wird insoweit die Frage, ob der Anschluss des Arbeitsplatzes an das Internet als Änderung des Arbeitsbereiches angesehen werden k...mehr