Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.4 Dienst- oder Auftraggeber und Zielsetzung der Tätigkeit

Rz. 24 Die Steuerbefreiung und damit die Gewährung des Freibetrags setzt voraus, dass die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird. Im Dienst wird die Tätigkeit ausgeübt, wenn es sich bei dem nebenberuflich Tätigen um einen Arbeitnehmer der juristischen Per... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7 Betriebsrisiko, § 615 Satz 3 BGB

Rz. 25 Die von der Rechtsprechung entwickelte Betriebsrisikolehre ist mittlerweile in Satz 3 verankert. Durch § 615 Satz 3 BGB werden nun alle Fälle der Nichterbringung der Arbeitsleistung, die von keiner der Parteien zu vertreten sind, umfassend geregelt.[1] Da die Vorschrift nicht regelt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber das Lohnrisiko zu tragen hat, gelten di... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Selbstauskunft des Mieters / 3.3 Unzulässige Fragen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Plattformarbeit: Varianten ... / 5.2 Inhalte der Richtlinie

Das zentrale Element der Richtlinie ist: Es gibt eine gesetzliche Vermutung für ein Arbeitsverhältnis. Die EU-Mitgliedstaaten müssen diese Regel in ihr eigenes Recht übernehmen. Die Vermutung gilt, wenn Tatsachen vorliegen, dass die digitale Plattform die Arbeit der Personen steuert und kontrolliert. Dann gilt die Zusammenarbeit zwischen Plattform und Plattformarbeitskräften... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Vorwort / 2 Ziel, Nutzen und Aufbau des Praxishandbuchs

Die ETRL und deren Umsetzung werden zweifellos eine der größten Herausforderungen und Risiken für Unternehmen darstellen. Deutschland hat hier – im Vergleich zu vielen Ländern der europäischen Union – einen erheblichen strukturellen Nachteil: Der überwiegende Teil der Unternehmen ist nicht tarifgebunden und verfügt über eigens entwickelte Vergütungsordnungen und/oder gewachs... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Entgelttransparenz: Auswirk... / 4 Auswirkungen der ETRL bei Abfindungszahlungen

Die Zahlung von Abfindungen nach §§ 9, 10 KSchG ist bedeutender Bestandteil der arbeitsrechtlichen Praxis. In einem Großteil der arbeitsrechtlichen Trennungsprozesse stellt sich früher oder später die Frage nach Zahlung und Höhe einer Abfindung. Der überwiegende Teil arbeitsgerichtlicher Beendigungsstreitigkeiten findet eine vergleichende Lösung, die eine Abfindungszahlung v... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Teilnahmerecht eines Beauftragten einer Gewerkschaft

3.4.1 Allgemeines Rz. 61 Aufgrund der Verweisung in § 65 Abs. 1 BetrVG auf die Regelung des § 31 BetrVG kann ein Beauftragter einer Gewerkschaft an den Sitzungen der JAV einschließlich solcher, die als Video- oder Telefonkonferenz stattfinden, teilnehmen. Rz. 62 Umstritten ist, ob die Gewerkschaft in der JAV vertreten sein muss oder ob es ausreicht, wenn sie im BR vertreten is... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 61 Aufgrund der Verweisung in § 65 Abs. 1 BetrVG auf die Regelung des § 31 BetrVG kann ein Beauftragter einer Gewerkschaft an den Sitzungen der JAV einschließlich solcher, die als Video- oder Telefonkonferenz stattfinden, teilnehmen. Rz. 62 Umstritten ist, ob die Gewerkschaft in der JAV vertreten sein muss oder ob es ausreicht, wenn sie im BR vertreten ist.[1] Nach h. M. ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.2 Ladung

Rz. 63 Nimmt ein Gewerkschaftsvertreter an den Sitzungen teil, hat der Vorsitzende der JAV der betreffenden Gewerkschaft Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der jeweiligen Sitzung rechtzeitig mitzuteilen. Die Teilnahmerechte des Beauftragten einer Gewerkschaft bleiben von § 129 BetrVG grundsätzlich unberührt, allerdings muss sichergestellt sein, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Vorschlagsberechtigung

Rz. 12 Vorschlagsberechtigt sind nur die jugendlichen und die zu ihrer Berufsausbildung im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, mithin diejenigen, die gem. § 61 BetrVG wahlberechtigt zur JAV sind.[1] Rz. 13 Darüber hinaus sind auch die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften gem. § 63 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 und 5 BetrVG berechtigt, einen Wahlvorschlag einzureichen. Dieser mus... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.4.2 Zusammensetzung

Rz. 29 Zum Mitglied des Wahlvorstands können sowohl jugendliche und auszubildende Arbeitnehmer als auch sonstige Arbeitnehmer des Betriebes bestellt werden.[1] Allerdings muss mindestens ein Mitglied des Wahlvorstands das passive Wahlrecht zum Betriebsrat besitzen (vgl. § 38 Satz 2 WO). Auch potenzielle Wahlbewerber und Unterzeichner von Wahlvorschlägen können Mitglied des W... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.3 Korrekturen nach Einspruch

Rz. 52 Gegen die Richtigkeit der Wählerliste kann gem. §§ 38 i.V.m. 4 Abs. 1 WO BetrVG 2001 vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich Einspruch eingelegt werden. Die Wählerliste ist unrichtig, wenn nicht wahlberechtigte Arbeitnehmer aufgeführt sind oder wahlberechtigte Arbeitnehmer fehlen. Sie ist ferner unrichtig, wenn Arbeitneh... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 64 Im Hinblick auf Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der JAV gilt § 33 Abs. 1 und 2 BetrVG entsprechend. Nur die Mitglieder der JAV sind stimmberechtigt, nicht das teilnehmende BR-Mitglied oder der teilnehmende Vertreter einer Gewerkschaft. Das gilt auch für Sitzungen, die als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden. mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.2 Auflösung der JAV

Rz. 5 Die JAV kann wegen grober Verletzung ihrer gesetzlichen Pflichten auf Antrag vom Arbeitsgericht aufgelöst werden. Erforderlich ist, dass die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAG, Beschluss v. 22.6.1993, 1 ABR 62/92 [1]). Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Eine grobe Pflichtverle... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.3.1 Durch Ausschluss

Rz. 10 Hat ein Mitglied der JAV grob die aus seinem Amt folgenden Pflichten verletzt, kann es auf Antrag vom Arbeitsgericht aus der JAV ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist nur wegen grober Verletzung der aus dem Amt als Mitglied der JAV folgenden Pflichten möglich, nicht dagegen wegen Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die grobe Pflichtverletzung muss ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2 Inhalt

Rz. 48 Der Inhalt des Wahlausschreibens ist gesetzlich im Katalog des § 3 Abs. 2 WO BetrVG 2001 vorgegeben, der über § 38 WO BetrVG 2001 auch auf die Wahl der JAV Anwendung findet. Danach muss das Wahlausschreiben folgende Angaben enthalten: Datum des Erlasses Dieses Datum muss übereinstimmen mit dem Tag, an dem das Wahlausschreiben ausgehängt oder in elektronischer Form bekan... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Anfechtungsberechtigung

Rz. 110 Neben dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sind nur jugendliche und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Arbeitnehmer des Betriebs anfechtungsberechtigt. Dies folgt aus § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, der nur auf Wahlberechtigte abstellt. Die Einschränkungen der Anfechtbarkeit, die durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in § 19 BetrVG n. F.... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6.2.4 Benachrichtigung und Bekanntgabe der Gewählten

Rz. 81 Gem. §§ 39 Abs. 2 i. V.m. 17 WO BetrVG 2001 hat der Wahlvorstand die als Mitglieder der JAV Gewählten unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. Erklärt der Gewählte nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Zugang der Benachrichtigung gegenüber dem Wahlvorstand, dass er die Wahl ablehne, gilt die Wahl als angenommen. Lehnt der Gewählte die Wahl fristgemä... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3.3 Bestellung durch das Arbeitsgericht

Rz. 23 Gem. § 63 Abs. 3 BetrVG kann die Bestellung des Wahlvorstands auch durch das Arbeitsgericht erfolgen, wenn der Betriebsrat untätig bleibt. Voraussetzung ist auch hier, dass der Wahlvorstand 6 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der amtierenden JAV noch nicht bestellt ist. Im Fall vorzeitiger Neuwahlen gilt, dass die Bestellung des Wahlvorstands dann nicht rechtzeitig durch... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5.2 Vorschlagsberechtigung

Rz. 58 Gem. § 61 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 3 BetrVG sind vorschlagsberechtigt nur die jugendlichen und die zu ihrer Berufsausübung beschäftigten Arbeitnehmer des Betriebs.[1] Darüber hinaus sind die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften vorschlagsberechtigt.[2] mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.2 Wahlausschreiben

Rz. 94 Besondere Bedeutung kommt im vereinfachten Verfahren dem Erlass des Wahlausschreibens zu. Mit ihm gilt die Wahl der JAV als eingeleitet. Aufgrund der Verkürzung der Fristen gem. § 63 Abs. 4 ist der Zeitdruck im vereinfachten Verfahren viel höher als im regulären Verfahren. Das Wahlausschreiben ist vom Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mit... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Teilnahmeberechtigung

Rz. 9 Die Sitzungen der GesJAV sind nicht öffentlich. Neben den Mitgliedern der GesJAV sind teilnahmeberechtigt der Vorsitzende des GesBR oder ein vom GesBR beauftragtes Mitglied, der Arbeitgeber und Gewerkschaften, die in der GesJAV vertreten sind. mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Teilnahmeberechtigung

Rz. 10 Die Sitzungen der KJAV sind nicht öffentlich. Neben den Mitgliedern der KJAV sind teilnahmeberechtigt der Vorsitzende des KBR oder ein vom KBR beauftragtes Mitglied, der Konzernarbeitgeber, wenn die Sitzung auf seinen Antrag hin stattfindet oder er eingeladen wird, sowie Gewerkschaften, die in der KJAV vertreten sind. mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anwendbare Vorschriften im Einzelnen

Rz. 11 Folgende Vorschriften betreffend den BR sind auf die GesJAV nach dem Katalog des § 73 Abs. 2 entsprechend anzuwenden: § 25 Abs. 1 BetrVG: Nachrücken von Ersatzmitgliedern § 26 BetrVG: Wahl des Vorsitzenden u. seiner Stellvertreter, Vertretungsbefugnis § 28 Abs. 1 Satz 1 BetrVG: Bildung von Ausschüssen § 30 BetrVG: Sitzungen der GesJAV § 31 BetrVG: Teilnahmerecht der Gewerk... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anwendbare Vorschriften im Einzelnen

Rz. 12 Folgende Vorschriften betreffend den BR sind auf die KJAV nach dem Katalog des § 73 b Abs. 2 entsprechend anzuwenden: § 25 Abs. 1 BetrVG: Nachrücken von Ersatzmitgliedern § 26 BetrVG: Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter, Vertretungsbefugnis § 28 Abs. 1 Satz 1 BetrVG: Bildung von Ausschüssen § 30 BetrVG: Sitzungen der GesJAV § 31 BetrVG: Teilnahmerecht der Gewer... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Einberufung der Versammlung

Rz. 7 Die Einberufung der Versammlung setzt einen entsprechenden Beschluss der JAV voraus, der mit einfacher Mehrheit in einer beschlussfähigen Sitzung der JAV zu fassen ist. Die Entscheidung darüber, ob eine Versammlung durchgeführt werden soll oder nicht, liegt grundsätzlich im Ermessen der JAV. Ein Antragsrecht des Betriebsrats oder der Gewerkschaften auf Durchführung ein... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.5 Teilnahmerecht

Rz. 17 Gem. § 71 i.V.m. §§ 46, 65 Abs. 2 Satz 2 BetrVG sind sowohl der Arbeitgeber als auch der Vorsitzende des BR bzw. ein vom BR hiermit beauftragtes Mitglied, die Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und der Arbeitgebervereinigung, der der Arbeitgeber angehört, berechtigt, an der JA-Versammlung teilzunehmen und dort das Wort zu ergreifen. Sie sind vom Vo... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Aussetzung

Rz. 9 Wurde ein ordnungs- und fristgemäßer Aussetzungsantrag gestellt, ist der entsprechende Beschluss auszusetzen. Konkret bedeutet dies, dass der Beschluss für die angegebene Dauer nicht durchzuführen ist; der Beschluss wird also lediglich suspendiert, nicht aufgehoben. Rz. 10 Die Aussetzung hat für die Dauer von einer Woche, gerechnet ab der BR-Sitzung, in der der Beschlus... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.2 Stakeholder im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 51 Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 52 Erstmals wird mit den ESRS eine klare Definition des Begriffs... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.4.3 Reine Beitragszusage

Die im Ausland verbreitete reine Beitragszusage (defined contribution) lässt das BetrAVG seit dem 1.1.2018 unter engen Voraussetzungen zu. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn "der Arbeitgeber durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung verpflichtet wird, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der bAV an eine... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.1 Tarifvertragliche Regelungen

Tarifliche Regelungen über die arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Abfindungszahlung sind nicht selten. Zu denken ist etwa an Rationalisierungsschutzabkommen oder andere tarifliche Vereinbarungen, die quasi an die Stelle betriebsverfassungsrechtlicher Regelungen durch einen Sozialplan treten. Ein Tarifvertrag und ein betrieblicher Sozialplan sind grundsätzlich nebeneinander ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Jugend- und Auszubildendenv... / 4 Jugend- und Auszubildendenversammlung

Die zur JAV Wahlberechtigten des Betriebs sollen die Möglichkeit haben, die sie betreffenden Angelegenheiten unter sich zu erörtern. Daher kann die JAV vor oder nach jeder Betriebsversammlung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat eine nichtöffentliche betriebliche Jugend- und Auszubildendenversammlung einberufen.[1] Die Jugend- und Auszubildendenversammlung hat grundsätzlich a... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.4 ESRS S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Rz. 93 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-8 sollen einen Überblick geben, inwiefern Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitskräfte des Unternehmens durch Tarifverträge [1] bestimmt oder beeinflusst werden und inwieweit Arbeitnehmer in den sozialen Dialog im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf betrieblicher und europäischer Ebene einbezogen werden (ESRS S1.58). Zur ... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 ESRS 1.AR16 enthält die strukturierte Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Dieser umfassende Katalog fußt für die Kategorisierung der Themen auf Art. 29b Abs. 2 Buchst. b) der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die für die "Arbeitskräfte ... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.1 ESRS S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Rz. 48 Das Ziel dieser Angabepflicht besteht darin, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Konzepte verfügt, die sich speziell mit der Identifizierung, Bewertung, Verwaltung und/oder Behebung wesentlicher Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte befassen, sowie über Richtlinien, die wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang ... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.4 ESRS S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Rz. 64 Die Angabepflichten des ESRS S1-4 verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen die Offenlegung ihrer Maßnahmen, um wesentliche negative und positive Auswirkungen zu adressieren. Weiterhin sind Maßnahmen darzustellen, wie wesentliche Risiken und Chancen in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens gesteuert werden. Auch die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist darzuste... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 41 ESRS S1 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der Arbeitskräfte des Unternehmens i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu den Arbeitskrä... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.3.3 Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit

Das Recht Gewerkschaften zu bilden, ist grundgesetzlich gewährleistet.[1] Die Frage dringt unverhältnismäßig in die geschützte Privatsphäre des Arbeitnehmers ein. Nach der Gewerkschaftszugehörigkeit darf daher nach herrschender Meinung im Einstellungsgespräch nicht gefragt werden.[2] Eine Ausnahme gilt für sog. Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften gemäß § 118 BetrVG. mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.1 Anfechtungsberechtigung

Rz. 10 Die Wahlanfechtung kann zunächst von (mindestens) 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs betrieben werden. Die Wahlberechtigung der Arbeitnehmer muss im Zeitpunkt der Wahl gegeben sein. Scheiden die Arbeitnehmer später aus dem Betrieb aus, so erlischt die Anfechtungsberechtigung nicht. Scheiden allerdings Arbeitnehmer, die den Antrag tragen, aus dem Betrieb aus... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Verstoß gegen Vorschriften über das Wahlrecht

Rz. 5 Die Anfechtung der Betriebsratswahl wegen Verstößen gegen wesentliche Vorschriften des Wahlrechts bezieht sich auf die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes, die die Wahlberechtigung regeln.[1] Gegen das Wahlrecht kann verstoßen werden, wenn ein Wahlberechtigter nicht zur Wahl zugelassen wird oder wenn nicht wahlberechtigte Personen wählen. Praxis-Beispiel Nicht ... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der geänderten CSRD ist weiterhin geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Gemeinsame Sitzung der Wahlvorstände

Rz. 12 Soweit zwischen den Wahlvorständen unterschiedliche Auffassungen über die Zuordnung bestimmter Arbeitnehmer zu den leitenden Angestellten auch nach einer ersten internen Beratung[1] bestehen, haben die Wahlvorstände in einer gemeinsamen Sitzung eine Einigung zu versuchen.[2] Zu Einladung und Ablauf der gemeinsamen Sitzung existieren keine Vorschriften. Im Idealfall sp... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Status des Arbeitnehmers

Rz. 27 Die Zuordnung eines Arbeitnehmers im Zuordnungsverfahren nach § 18a BetrVG legt für die eingeleiteten Wahlen zum Betriebsrat und Sprecherausschuss bindend fest, ob der Arbeitnehmer für die Betriebsratswahl oder für die Wahl des Sprecherausschusses wahlberechtigt und wählbar ist. Darüber hinausgehende Bindungswirkung entfaltet die Zuordnung allerdings nicht. Sie bindet... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Duales Studium / 10.9 Rückzahlungs- und Bindungsklauseln

Eine Rückzahlungs- und Bindungsklausel könnte im Einzelnen wie folgt ausformuliert werden: Praxis-Beispiel Rückzahlungs- und Bindungsklausel Zwischen dem Unternehmen und dem Studenten besteht ein uneingeschränktes Einvernehmen darüber, dass die Teilnahme des Studenten an diesem dualen Studiengang zur Erlangung des berufsqualifizierenden Bachelorabschlusses wesentlich der beruf... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Historie der Eingruppierung / 2.4.9 Lehrkräfte

Gemäß Nr. 4 der Vorbemerkungen gilt die Entgeltordnung nicht für Beschäftigte, die als Lehrkräfte tätig sind. Dies entspricht der bisherigen Regelung. Für Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen blieb es nach Einführung des TV-L zunächst weiterhin bei der Eingruppierung auf der Grundlage der Lehrer-Richtlinien der TdL. In der Tarifrunde 2015/2016 wurde m... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 27 ESRS S3 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3 . Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der betroffenen Gemeinschaften bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu betroffenen Gemeinsc... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Historie der Eingruppierung / 1.5 Die Zeit von 1961 bis Anfang der 2000er Jahre (BAT und BAT-O)

Seit dem 1.4.1961 bestimmte der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) die Rechtsverhältnisse der Angestellten des öffentlichen Dienstes sowie der Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb). Hinweis Als Anlage 1a zum BAT wurde die "Allgemeine Vergütungsordnung" vereinbart. Die Rechtsverhältnisse der Arbeiter in den Kommunen wurden im Bundesmanteltarifver... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Historie der Eingruppierung / 1.6 Von der Tarifreform im Jahr 2006 bis zum Inkrafttreten der Entgeltordnung im Jahr 2012

Die Tarifvertragsparteien hatten sich in der Prozessvereinbarung vom 9.1.2003 darauf verständigt, das öffentliche Dienstrecht grundlegend neu zu gestalten, und waren sich zugleich einig, dass der größte und dringendste Reformbedarf im Bereich des Eingruppierungsrechts besteht. Als Zeitrahmen setzten sie sich den Zeitraum bis zum 31.1.2005. Schnell wurde jedoch in den Verhand... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Unterrichtung der Gewerkschaften

Rz. 11 Nach § 46 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat den im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaften Zeitpunkt und Tagesordnung der Betriebs- oder Abteilungsversammlung rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht gilt für sämtliche Betriebs- und Abteilungsversammlungen. Hinweis Die Informationspflicht gilt nur für die im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaften. D... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Den Gewerkschaftsbeauftragten kommt nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ein originäres Zugangs- und Teilnahmerecht zu, dass weder von einer Einladung des Betriebsrats oder der Betriebsratsversammlung noch von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängt. Es besteht daher selbst dann, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber die Teilnahme nicht wünschen. Das Teilnahmerecht ist nicht abdi... mehr