Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.2.8 Regelung der Zuordnung in eine individuelle Zwischenstufe und der weiteren Entwicklung (Absatz 1 Satz 8)

Das erhöhte Entgelt nach Satz 7 entspricht der individuellen Zwischenstufe, in die der Arbeitnehmer am Stichtag übergeleitet wird, also einer Stufe, die in der Entgelttabelle betragsmäßig nicht vorgesehen ist, sondern zwischen 2 Stufen der dem Arbeitnehmer zugeordneten Entgeltgruppe liegt (deshalb Zwischenstufe). Auf eine direkte Einreihung in die Entgelttabelle haben sich d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 17.2 Vermögenswirksame Leistungen (Absatz 2)

Die bisherige Entwicklung von § 17 Abs. 2 TV-V lässt sich der nachfolgenden Übersicht entnehmen:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 10.7 Bereitschaftsdienst (Absatz 4)

Das für Bereitschaftsdienst zu zahlende Entgelt ist im TV-V selbst nicht festgelegt, sondern ohne weitere Vorgaben landesbezirklicher Tarifregelung überlassen. Mit dem 1. Änderungstarifvertrag zum TV-V vom 4. Oktober 2001 wurde die Übergangsregelung in § 22 Abs. 10 dahingehend ergänzt, dass bis zum Inkrafttreten einer landesbezirklichen Regelung nach § 10 Abs. 4 die in dem je...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.5 Personalgestellung (Absatz 4)

Obwohl die sog. Personalgestellung – anders als im TVöD (dort § 4 Abs. 3) – im TV-V bis zum 31.3.2017 nicht ausdrücklich geregelt war, war sie auch bisher im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages grundsätzlich zulässig. Dies hat das LAG Hamm[1] zutreffend entschieden. Allerdings war folgender Unterschied zu beachten: Nach § 4 Abs. 3 TVöD ist die Personalgestellung im Rahmen ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.8 Anspruch bei Kurzarbeit

Zahlreiche Einrichtungen, z. B. Theater und Bühnen oder Studierendenwerke hinsichtlich der Gastronomiebetriebe, haben z. B. anlässlich behördlicher Betriebsschließungen wegen der Corona-Virus-Pandemie insbesondere in den Jahren 2020 und 2021 Kurzarbeit eingeführt. Es gilt, die Auswirkungen der Kurzarbeit auf die Jahressonderzahlung zu prüfen. Dabei ist zu klären, ob die Kurz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schadensersatz / 1 Einführung

Arbeitgeber[1] und Arbeitnehmer können bei schuldhafter Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags zum Schadensersatz verpflichtet sein. Als Pflichtverletzungen kommen in der Praxis hauptsächlich Nebenpflichtverletzungen in Betracht[2], z.B. in Form von Eigentums- oder Gesundheitsverletzungen. Grundsätzlich kann sich der Schadensersatzanspruch aber auch aus einer Verletzung der H...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / l) Kosten

Rz. 715 Nach § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG muss der Rechtsanwalt die Prozesspartei vor Abschluss einer Vereinbarung über die Prozessvertretung auf den Ausschluss der Kostenerstattung für seine Hinzuziehung und wegen Zeitversäumnisses hinweisen. Auf Verlangen sind der Prozesspartei die voraussichtlichen Kosten mitzuteilen.[1236] Unterbleibt die vorgeschriebene Belehrung, hat die Pr...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.35 Kassierer/Kassenkräfte

Kassierer und Beschäftigte im Kassendienst sind grundsätzlich Arbeitnehmer. Werden sie nebenberuflich für eine Ersatzkasse in der gesetzlichen Krankenversicherung oder als "Betriebskassierer" einer Gewerkschaft tätig, sind sie keine Arbeitnehmer.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Muster: Antrag nach § 76 Abs. 2 S. 2 BetrVG

Rz. 908 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.102: Antrag nach § 76 Abs. 2 S. 2 BetrVG An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Einleitung des Einigungsverfahrens mit den Beteiligten: 1. Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Meister, Drachenfelsstraße 35, 53000 Bonn – Antragsteller und Beteiligter zu 1) – Verfahren...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigungsschutzprozess

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / b) Dynamisierung wegen Gehaltserhöhungen

Rz. 27 Die Analyse der Arbeits- und Sozialstatistik des Bundesministeriums zeigt, dass die Gehälter in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sind. Dies spiegelt sich unter anderem in wiederholten Arbeitskämpfen und Streikbewegungen wider, die regelmäßig zu Tarifsteigerungen führen. Betrachtet man die Entwicklung der Gewerkschaften und die entsprechenden Tarifabschl...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Besonderheiten

Rz. 225 Nach §§ 46 Abs. 2, 80 Abs. 2 ArbGG gelten für das arbeitsgerichtliche Verfahren die Verfahrensvorschriften der ZPO, sofern das ArbGG keine Sonderregelung enthält. Die nachstehende Tabelle stellt einige Besonderheiten in der Arbeitsgerichtsbarkeit dar:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (10) Einbeziehung von Regelungen

Rz. 118 Eine Regelung, die auf einen Tarifvertrag verweist, ist weder unverständlich noch unklar – selbst wenn die Verweisung dynamisch ausgestaltet ist – und verstößt damit nicht gegen das Transparenzgebot in § 307 Abs. 1 BGB.[228] Die Inbezugnahme von Regelungswerken wie Tarifverträgen, Richtlinien oder allgemeinen Bedingungen muss zur Vermeidung von Widersprüchen und Rech...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / (c) Orientierung an Tarifverträgen

Rz. 206 Um die von Familienmitgliedern oder sonstigen Dritten unentgeltlich geleistete Hilfe im Haushalt im Wege der normativen Abrechnung zu regulieren, wurden vor allem in früheren Zeiten zur Bestimmung der Stundensatzhöhe Tarifverträge hinzugezogen (so insbesondere der Tarifvertrag DHB-Netzwerk Haushalt, Berufsverband der Haushaltsführenden (früher: Deutscher Hausfrauenbu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Zeugnissprache

Rz. 618 In der Arbeitsrechtspraxis hat sich ein Zeugnissprachgebrauch entwickelt, der allgemein bekannt ist und den Zeugnisformulierungen eine bestimmte Bedeutung verleiht. Da die gebräuchlichen Formulierungen zumeist besser scheinen als ihre tatsächliche Bedeutung ist, muss ein kritischer und vorsichtiger Umgang mit dieser Zeugnissprache angeraten werden. Es empfiehlt sich,...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3.3 Vergütung von Aushilfen

Vielfach wird in der Praxis mit Aushilfskräften eine geringere Vergütung vereinbart als diejenige, die dauerhaft beschäftigten Arbeitnehmern gezahlt wird. Diese Praxis begegnet regelmäßig rechtlichen Bedenken. Die Zahlung einer unterschiedlichen Vergütung scheidet jedenfalls dann aus, wenn das Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich eines Tarifvertrags fällt und beiderseitige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 4.1 Ermittlung des Entgelts

Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt Für die Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze ist das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt[1] maßgebend. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf im Durchschnitt einer Jahresbetrachtung 603 EUR (2025: 556 EUR) monatlich nicht übersteigen (bei durchgehender, mehr als 12 Monate dauernder Beschäftigung max. 7.236 EUR (2025: 6.672 EUR) ...mehr

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Praxis-Beispiele: Rabattfre... / 13 Rabatte von Dritten

Sachverhalt Die Mitarbeiter eines Industrieunternehmens erhalten beim Kauf eines Pkws bei einem bestimmten Hersteller einen Rabatt von 20 % auf den Bruttolistenpreis, wenn sie eine Bestätigung über die Betriebszugehörigkeit vorlegen. Der Preisnachlass beruht auf einem Rahmenabkommen zwischen dem Unternehmen und dem Pkw-Hersteller. Im Januar erwirbt ein Mitarbeiter einen Pkw b...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / III. Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe

Rz. 8 Um Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen zunächst drei Voraussetzungen gem. § 1 Abs. 1 BerHG erfüllt sein. § 1 BerHG (1) Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wennmehr

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§ 11 Besondere Verfahren / IV. Spruchkörper

Rz. 206 In allen Instanzen bestehen sämtliche Spruchkörper der ArbG aus sog. Kollegialgerichten, d.h., sie sind mit Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern besetzt. Der Vorsitzende ist dabei immer ein Berufsrichter. Die ehrenamtlichen Richter stammen dabei je zur Hälfte aus dem Kreis der Arbeitnehmer und dem Kreis der Arbeitgeber und werden jeweils von den Gewerkschaften ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / c) Vorteilsausgleich

Rz. 119 Der gesamte Zeitraum vom Unfalltag bis zum Regulierungsstichtag muss lückenlos erfasst werden und zu einer Gesamtsumme aufaddiert werden. Im Einzelfall sind die folgenden Positionen zu berücksichtigen: Kosten doppelter Haushaltsführung; Berufsbekleidung einschließlich Reinigung; Arbeitsmittel wie Fachliteratur und Werkzeug; Beiträge zu Berufsverbänden/Gewerkschaften;...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.2 Sozialkassen des Baugewerbes

Die SOKA-BAU ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände). Sie besteht aus der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) mit Sitz in Wiesbaden (für Bayern: UKB in München; für Berlin: Soka-Berlin). Aktuelle Grundlage ist der Tarifvertrag über das Sozialkas...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4 Rentenversicherungspflicht

In der Rentenversicherung gibt es für Inhaber von Ehrenämtern besondere Regelungen. Der Zweck dieser Regelungen ist darin zu sehen, dass ehrenamtlich Tätige, die üblicherweise zumindest einen gewissen Zeitaufwand für dieses Amt betreiben, durch die Übernahme des Ehrenamts keine Nachteile hinsichtlich ihrer Rentenansprüche erleiden sollen. Das wäre der Fall, wenn z. B. das bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Heimarbeit / 3 Bindende Festsetzungen

Bestehen für bestimmte Gewerbezweige und Beschäftigungsarten, in denen Heimarbeit in nennenswertem Umfang geleistet wird, Gewerkschaften oder Vereinigungen der Auftraggeber nicht oder umfassen sie nur eine Minderheit der Auftraggeber oder Beschäftigten, so kann der zuständige Heimarbeitsausschuss Entgelte und sonstige Vertragsbedingungen mit bindender Festsetzung für alle Au...mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / 7.1.3 Freiwillige Versicherung bei bürgerschaftlichem Engagement

Auch bestimmte bürgerschaftlich Engagierte können sich versichern, soweit sie nicht bereits gesetzlich pflichtversichert sind. Es gibt für diesen Personenkreis die Möglichkeit, sich bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) für zurzeit 4,95 EUR jährlich freiwillig gegen die Folgen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie Wegeunfällen zu versichern. Freiwillig versich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamt / 4 Unfallversicherung

Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, sind auch gesetzlich unfallversichert. Versichert ist dabei nicht nur die eigentliche Tätigkeit, sondern auch der Weg zu oder von der Tätigkeit. Der Unfallversicherungsschutz umfasst u. a. ehrenamtliche Tätigkeiten in Bürgervereinen oder Fördervereinen (z. B. von Schwimmbädern, Kindergärten oder Schulen), sofern diese mit Zus...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VII. Anwaltsgebühren

Rz. 226 In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten fallen im Urteils- oder Beschlussverfahren wie im Zivilrecht (bürgerliche Streitigkeiten) die Gebühren nach Teil 2 und 3 VV RVG an. Rz. 227 Hinsichtlich der einzelnen Gebührentatbestände (Beratung, Geschäftsgebühr, Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr) wird auf den vergütungsrechtlichen Teil (vgl. § 8 Rdn 138 ff.) verwiesen. ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 3. Vorteilsausgleich

Rz. 100 Der Vorteilsausgleich bezieht sich auf Ersparnisse während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit, die daraus resultieren, dass ein geschädigter Arbeitnehmer in diesem Zeitraum keine Aufwendungen für die Berufsausübung hat und gegebenenfalls während Zeiten stationärer Aufnahme die Kosten für die Ernährung zuhause gespart hat. Rz. 101 Der Vorteilsausgleich lässt sich jedoch n...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 1. Urteilsverfahren

Rz. 210 Im Urteilsverfahren werden sämtliche individualarbeitsrechtlichen Verfahren entschieden. Das sind i.d.R. die Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitsnehmern aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Kündigungsschutzklage) oder zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Rz. 211 Das Verfahren wird durch Erhebung der Klage eingeleitet: Sie ist schriftlich einzureich...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 6.3 Kooperationsmodelle zum Einstieg in Ausbildung und Qualifizierung

Die Bundesagentur für Arbeit bietet in sog. Kooperationsmodellen strukturierte Integrations- und Förderwege an, bei denen sie mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und dem BAMF zusammenarbeitet. Ziel ist es, Geflüchtete von Beginn des Integrationsprozesses an durch Nutzung (Aneinanderreihung) der vorhandenen Instrumente passgenau in eine betriebliche Ausbildung zu bringen oder au...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.5.4 Einladung weiterer Personen oder Gremien

Rz. 16 Wirtschaftsausschuss:Zur Erfüllung der Unterrichtungspflicht nach § 108 Abs. 4 BetrVG hat ein vom Wirtschaftsausschuss bestimmtes Mitglied ein Teilnahmerecht an der Betriebsratssitzung. Auskunftspersonen:Grundsätzlich kann der Betriebsratsvorsitzende ohne einen Verstoß gegen das Gebot der Nichtöffentlichkeit der Betriebsratssitzung bei Vorliegen sachlicher Gründe geeig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.5 Beitragszahlungen an Gewerkschaften

Gewerkschaftsbeiträge des Arbeitnehmers sind im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als Werbungskosten abziehbar.[1] Ab dem Jahr 2026 kann der Arbeitnehmer entsprechende Beitragszahlungen zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigen.[2]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.5.3 Sozialpartnermodell auch ohne Tarifbindung

Wesentlich ist auch der neue § 24 BetrAVG, der die Teilnahme Dritter an den Sozialpartnermodellen regelt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Anwendung eines einschlägigen Sozialpartnermodells vereinbaren. Die Anwendung eines nicht einschlägigen Sozialpartnermodells können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, wenn ein für das Arbeitsverhältnis einschlägiger Tarifver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steueränderungsgesetz 2025 / 2.6 Berücksichtigung von Gewerkschaftsbeiträgen als Werbungskosten, § 9a Satz 3 EStG

Beitragszahlungen an Gewerkschaften als Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, werden zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie zum Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen und zum Pauschbetrag bei sonstigen Einkünften als Werbungskosten berücksichtigt. Gilt ab VZ 2026mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 2.2.6 Abhilfepflicht bei ungerechtfertigten Unterschieden

Art. 9 Abs. 10 Satz 2 regelt sodann eine Abhilfepflicht: Sind geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt, so haben Arbeitgeber innerhalb einer angemessenen Frist in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern, der Arbeitsaufsichtsbehörde und/oder der Gleichbehandlungsstelle Abhilfe zu schaffen. Die ge...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.1 Abmeldepflicht PR-Mitglied

Zur Abmeldepflicht der Personalratsmitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit siehe § 51 BPersVG. Die nicht freigestellten Mitglieder der Personalvertretung müssen sich beim Dienststellenleiter die Zustimmung zum Verlassen des Arbeitsplatzes erteilen lassen.[1] Es ist im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit und des Gebotes der sparsamen Verwendung der Mittel sicher bei der A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGB: Grundlagen zu Formular... / 4.3 Möglichkeiten der "Reparatur" unwirksamer Vertragsklauseln

Stellt sich hingegen heraus, dass eine Klausel in einem Arbeitsvertrag unwirksam ist, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, den Arbeitsvertrag nachträglich so zu gestalten, dass er einen wirksamen Regelungsinhalt erhält. Die praktische Notwendigkeit besteht vor allem deshalb, weil aufgrund des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion in § 306 Abs. 2 BGB (s. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 5.2 Die Problematik in Beispielsfällen

Beispiele Beispiel 1) Arbeitnehmerin A ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di, Arbeitnehmer B ist Mitglied des Marburger Bundes. Der Arbeitgeber hat mit beiden Gewerkschaften jeweils einen Firmentarifvertrag abgeschlossen. Es liegt ein Fall der Tarifpluralität/Tarifkollision vor. Beispiel 2) Ein Frisör in Baden-Württemberg kommt auf die Idee, die Kunden gleichzeitig auch gastronom...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 3.4 Tarifzuständigkeit

Gewerkschaft und Arbeitgeberverband können nach herrschender Meinung einen Tarifvertrag nur im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit schließen. Wer in den Einzugsbereich des Verbands fallen soll, besagt die jeweilige Satzung. Die Zuständigkeit ist vor allem für die Bewertung der Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen zu prüfen. Zusammenschlüsse von Gewerkschaften oder Arbeitgeberv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 5.6 Lösung durch den Gesetzgeber: Tarifeinheitsgesetz

Am 10.7.2015 ist das Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) in Kraft getreten, das einzelne Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie des Tarifvertragsgesetzes (TVG) mit dem Ziel änderte, Tarifkollisionen bei Tarifpluralität aufzulösen. Eine Tarifkollision bei Tarifpluralität liegt vor, wenn mehrere Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge für dieselbe Beschä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 3.6 Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung enthalten in der Regel jeweils Normen. Sie gelten damit wie ein Gesetz für die Parteien. Das sind für den Tarifvertrag auf der Seite der Arbeitnehmer die Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft. Die Betriebsvereinbarung erfasst dagegen potenziell alle Arbeitnehmer des Betriebes. Die Normwirkung der Inhaltsnormen eines Tarifvertrages...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 5 Persönlicher Geltungsbereich des TV-L

Der TV-L gilt nach § 1 Abs. 1 TV-L für alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbands der TdL ist. Die frühere Unterscheidung im BAT nach Angestellten und Arbeitern ist entfallen. Die Geltung des TV-L setzt ein Arbeitsverhältnis voraus, dem ein Arbeitsvertra...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 5.5 Die Konsequenzen: Einerseits Tarifpluralität, andererseits Tarifeinheit und Spezialität

Auf den Fall der Tarifkonkurrenz ist das BAG in seinen Entscheidungen nicht eingegangen. Hier bleibt gar nichts anderes übrig, als nach wie vor vom Grundsatz der Tarifeinheit auszugehen. Die Fälle der Tarifpluralität/Tarifkollision konnten nicht mehr über den Grundsatz der Tarifeinheit gelöst werden. Also konnten für einen Betrieb mehrere Tarifverträge gelten, aber auch erzwu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 5.1 Einleitung – Begriffe: Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität

Zum besseren Verständnis müssen die verschiedenen Begriffe geklärt sein: Tarifkonkurrenz: Tarifkonkurrenz liegt vor, wenn verschiedene Tarifverträge für ein und dasselbe Rechtsverhältnis (also entweder Arbeitsverhältnis oder betriebliches Rechtsverhältnis bei sog. Betriebsnormen) gelten und sich dabei überschneiden. Sie kann vorkommen, wenn mit derselben Gewerkschaft und beids...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 3.7.1 Bezugnahmeklausel

Der Tarifvertrag gilt unmittelbar für die Tarifunterworfenen. Das sind auf der Seite der Arbeitnehmer die Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft. Auf der Seite der Arbeitgeber sind das die Mitglieder des tarifschließenden Verbandes oder der Arbeitgeber selbst bei Abschluss eines Unternehmenstarifvertrages. In der Regel haben die Arbeitgeber ein Interesse daran, für al...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 2 Zeitlicher Geltungsbereich

Der TV-L wurde am 12.10.2006 abgeschlossen und trat gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 TV-L am 1.11.2006 in Kraft. Abweichend hiervon traten nach § 39 Abs. 1 Satz 2 TV-L § 26 Abs. 1 TV-L (Erholungsurlaub) § 26 Abs. 2 Buchst. b und c TV-L (Abweichungen vom BUrlG) sowie § 27 (Zusatzurlaub) am 1.1.2007 in Kraft. Gemäß § 39 Abs. 2 TV-L kann dieser Tarifvertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 5.3 Die alte Lösung: Grundsatz der Tarifeinheit und Grundsatz der Spezialität

Aus Gründen der Praktikabilität und der Rechtssicherheit hatte das Bundesarbeitsgericht sowohl bei Tarifkonkurrenz als auch bei Tarifpluralität den Grundsatz der Tarifeinheit entwickelt und die Fälle entsprechend gelöst. Hiernach war grundsätzlich für alle in diesem Betrieb begründeten Arbeitsverhältnisse nur ein Tarifvertrag anzuwenden. Die alte Lösung lässt sich damit wie f...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 1 Einleitung

Der Tarifvertrag ist das zentrale Regelungsinstrument der Tarifparteien zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen der tarifunterworfenen Arbeitnehmer, aber auch der Rechtsbeziehungen zwischen den tarifschließenden Parteien (Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband auf der einen Seite und einer oder mehrerer Gewerkschaften auf der anderen). Rechtsgrundlage ist das TVG, das am 9.4.1949...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 1.1 Der Werdegang der Tarifverhandlungen

In der vierten Verhandlungsrunde am 6.4.2025 haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion eine Tarifeinigung für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen erzielt. Die Gewerkschaften hatten mit Schreiben vom 26.9.2024 zahlreiche Tarifregelungen des TVöD zum 31....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 10.2 Verhandlungszusage zu Eingruppierungsmerkmalen

Die VKA hat sich verpflichtet, nach der diesjährigen Tarifrunde Tarifverhandlungen zu den Eingruppierungsmerkmalen mit den Gewerkschaften zu führen.mehr