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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / 2.2.3 ESRS S2-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

Carmen Auer
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Rz. 34

Die Angabepflicht ESRS S2-3 verlangt Beschreibungen für Verfahren im Unternehmen:

  • Verfahren, über die es verfügt, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die mit dem Unternehmen in Zusammenhang stehen, zu beheben oder an der Behebung mitzuwirken;
  • Kanäle, die den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette zur Verfügung stehen, um Bedenken zu äußern und Folgemaßnahmen und die Wirksamkeit dieser Kanäle prüfen zu lassen (ESRS S2.25 f.).

Zusätzlich soll angegeben werden, wie die Wirksamkeit dieser Kanäle überwacht wird (ESRS S2.26). Hinsichtlich weiterer Leitlinien zur Umsetzung dieser Angabepflicht verweist der Standard auf die einschlägigen Ausführungen zu Abhilfe- und Beschwerdemechanismen in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen (ESRS S2.AR21). Auch hier gibt es eine Überschneidung mit dem LkSG (§ 7), das in Bezug auf Abhilfemaßnahmen vorschreibt, dass ein Unternehmen bei festgestellten Verletzungen menschenrechtsbezogener Pflichten in seinem eigenen Geschäftsbereich oder bei einem unmittelbaren Zulieferer angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen muss, um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren.

 

Rz. 35

Im Detail sind nach ESRS S2-3 folgende Angaben vorgesehen:

  • der allgemeine Ansatz und die Verfahren für die Durchführung von Abhilfemaßnahmen oder die Beteiligung an solchen Maßnahmen eines Unternehmens, wenn es festgestellt hat, dass es eine wesentliche negative Auswirkung auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette verursacht oder zu dieser beigetragen hat; die Angaben zu einem Ansatz umfassen Angaben dazu, ob und inwiefern das Unternehmen bewertet, dass die ergriffenen Abhilfemaßnahmen wirksam sind (ESRS S2.27);
  • alle spe...

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