Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 4.3 Keine unangemessene Benachteiligung

Eine unangemessene Benachteiligung des ausländischen Zulieferers entgegen Treu und Glauben ist dann anzunehmen, wenn der Zulieferer zu einem Verhalten verpflichtet wird, dass gegen für ihn geltendes nationales Recht verstößt. So wäre eine Klausel unwirksam, mit der ein chinesischer Lieferant verpflichtet wird, die Gründung freier Gewerkschaften zu dulden und mit diesen Tarif...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.1 Interner oder externer Mechanismus

Unternehmen können ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einrichten[1] oder sich an einem externen Beschwerdeverfahren beteiligen [2]. Beide Arten von Verfahren müssen den gleichen Anforderungen gerecht werden. Externes Beschwerdeverfahren meint zunächst die Beteiligung an Brancheninitiativen oder "Multi-Stakeholder-Initiativen".[3] Dabei schließen sich mehrere Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 3.1 Vorliegen einer substantiierten Kenntnis

Gemäß § 9 Abs. 3 LkSG ist es für einen Handlungsbedarf bei mittelbaren Zulieferern entscheidend, ob eine substantiierte Kenntnis bzgl. relevanter Risiken oder Pflichtverletzungen vorliegt. Wenn einem Unternehmen, das dieser Verpflichtung unterliegt, konkrete Hinweise vorliegen, die darauf hindeuten könnten, dass mittelbare Zulieferer möglicherweise Menschenrechts- oder Umwel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 4.2 Ablauf einer anlassbezogenen Risikoanalyse bei mittelbaren Zulieferern

Der Ablauf einer anlassbezogenen Risikoanalyse bei vorgelagerten mittelbaren Zulieferern umfasst grundsätzlich 2 Schritte, die sukzessive aufeinander aufbauen. Schritt 1: Abstrakte Betrachtung potenzieller menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken Der 1. Schritt umfasst die abstrakte Untersuchung von potenziellen Risiken, insb. solchen, die spezifisch für eine Branche od...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Inhalt des Übergangsmandats

Rz. 21 § 21a Abs. 1 BetrVG beschränkt die Aufgaben des Übergangsbetriebsrats nicht. Es handelt sich beim Übergangsmandat somit um ein Vollmandat ohne Beschränkungen. Lediglich in personeller Hinsicht ist der Übergangsbetriebsrat nur für solche Arbeitnehmer zuständig, die schon bisher durch einen Betriebsrat vertreten waren.[1] Rz. 22 Die grundsätzliche Unbeschränktheit des Üb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung als zweite von 3 Säulen der Altersversorgung in Deutschland wird sichtbar, wenn man die Erhebungen zum Volumen der Pensionsverpflichtungen betrachtet. So beliefen sich die Deckungsmittel für betriebliche Pensionsverpflichtungen im Jahr 2022 auf rd. 705 Mio. EUR.[1] Hiervon entfallen gut 50 % auf die unmittelbare Pensions...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] Durch das BiRiLiG ( Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts, Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) und das KapCoRiLiG (Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz v. 24.2.2000, BGBl. I 2000, 154) wurde der Geltungsbe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Zitation] Bei Einführung des PublG umfasste die Vorschrift neun Absätze, ua. mit weiteren Regelungen zur Bestellung des Abschlussprüfers und zur Nichtigkeit des JA. Durch das BiRiLiG ( Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) wurden die vorherigen Abs. 4 bis 8 zwecks Vereinfachung gestrichen, weil rechtsformunabhängig anwendbare Vorschriften zu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsverfahren / 5 Beteiligungsfähigkeit

Beteiligungsfähig sind neben natürlichen und juristischen Personen auch Vereinigungen, soweit ihnen dieses Recht zusteht, und Behörden.[1] Die Vereinigungen und Behörden sind damit beteiligt, obwohl sie im Rechtsverkehr nicht rechts- und damit handlungsfähig sind. Hinweis Vereinigungen Zu den Vereinigungen gehören politische Parteien, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände.mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Strategie

Im strategischen Kontext des ESRS S2 spielen die Teilbereiche SBM[2]-2 und SBM-3 eine zentrale Rolle, deren Offenlegungspflichten den Einkauf vor neue Herausforderungen, aber auch vor bedeutende Chancen stellen: ESRS S2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger Dieser Teilstandard fordert Unternehmen dazu auf, darzulegen, wie die Interessen, Rechte und Standpunkte...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1.5 Einrichtungen, die dem Zweck eines Berufsverbands dienen

Rz. 30 Stand: 06/02 – 07/2025 Ein Berufsverband ist ein Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen zur Wahrnehmung allgemeiner, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsender ideeller und wirtschaftlicher Interessen eines Berufsstands oder Wirtschaftszweigs (BFH vom 04.06.2003, Az: I R 45/02, BStBl II 2003, 891). Berufsverbände sind daher alle I...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Verständnis der Öffentlichkeit, Erwartungslücke

Rz. 26 [Autor/Zitation] Das Interesse der Öffentlichkeit an der Abschlussprüfung und ihren Ergebnissen ist seit der Aktienrechtsreform von 1965 erheblich gestiegen, ohne dass im gleichen Maße das Verständnis für die Aufgabe, die Zielsetzung und die Möglichkeiten der Jahresabschlussprüfung zugenommen hat. Vielen gilt die Prüfung und ein erteilter, uneingeschränkter Bestätigung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung (Abs. 1a)

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die durch den europäischen Gesetzgeber initiierte CSR-Richtlinie soll Unternehmen von öffentlichem Interesse, zu denen Versicherungsunternehmen gehören, dazu zu verpflichten, ausführlich über nichtfinanzielle Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit zu berichten und somit eine höhere Transparenz hinsichtlich der unternehmerischen Betätigungen herzustellen, die...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Kennzahlen und Ziele

Der Bereich Kennzahlen und Ziele umfasst eine weitere finale Offenlegungspflicht: ESRS S2-5: Ziele in Bezug auf den Umgang mit wesentlichen negativen und positiven Auswirkungen sowie wesentlichen Risiken und Chancen Der letzte Teilstandard verlangt von Unternehmen, konkrete und zeitlich definierte Ziele festzulegen, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen des ESRS S2 sind im Teilbereich "Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen" vier zentrale Offenlegungspflichten definiert, die auch für den Einkauf weitreichende Auswirkungen haben: ESRS S2-1: Richtlinien und Policies in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Dieser Teilstandard verlangt von Unternehmen eine detaillierte Darstellung ihrer Strategie...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 4 Handlungsempfehlungen an den Einkauf zur Erfüllung des ESRS S2

Die Umsetzung des ESRS S2 erfordert eine umfassende strategische Ausrichtung im Einkauf, die sicherstellt, dass arbeitsrechtliche Risiken in der Lieferkette nicht nur identifiziert, sondern aktiv gemanagt werden. Während die einzelnen Substandards spezifische Anforderungen an die Einkaufsstrategie stellen, sind die folgenden allgemeinen Handlungsempfehlungen grundlegend für ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Neue Urlaubsmodelle / 3.2 Abweichung von tariflichen Urlaubsansprüchen

Tarifverträge geben die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs normalerweise klar vor und lassen keinen Spielraum für Flexibilisierungen. Bei beiderseitiger Tarifbindung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite kann der Arbeitnehmer auch nicht zu seinen Ungunsten auf die tarifvertraglich eingeräumten Rechte verzichten. Eine Flexibilisierung der Urlaubsansprüche ist in solchen F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Begriff des Arbeitseinkommens (§ 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO)

Rz. 3 § 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO definiert, was unter dem Begriff des Arbeitseinkommens zu verstehen ist. Dies sind nach § 850 Abs. 2 ZPO alle Bezüge in Geld aus einem jetzigen, früheren oder zukünftigen Arbeits- oder Dienstverhältnis im weitesten Sinn.[1] Ohne Bedeutung ist, ob die Einkünfte aus einem privaten oder öffentlichen Dienstverhältnis hervorgehen, ob sie geistige oder...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nutzung des LandesTicket He... / 2 Persönlicher Geltungsbereich

§ 1 TV LandesTicket Hessen regelt, wer einen tariflichen Anspruch auf das LandesTicket hat. Es wurde nicht – wie im TV-Entgeltumwandlung-H – auf den Geltungsbereich des TV-H und den anderer Tarifverträge verwiesen, sondern ein eigenständiger Geltungsbereich geschaffen. Unter den TV LandesTicket Hessen fallen: Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, (= Beschäftigte i. S. d. TV ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 8 Beratender Ausschuss

§ 9 Abs. 1 ArbMedVV regelt, dass beim BMAS ein Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) mit 12 Mitgliedern (und 12 Stellvertretern) gebildet wird, in dem fachkundige Vertreter der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und weitere fachkundige Personen, insbesondere der Wissenschaft, vertreten sind. Der Ausschuss für Arbeitsmedizi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeitsteam aufbaue... / 2.3 Aufbau der Nachhaltigkeitsteams: Wer dabei sein sollte und warum

Diese Tabelle zeigt: welche Rollen Mitglied des Nachhaltigkeitsteams sein sollten, warum diese Rollen Mitglied des Nachhaltigkeitsteams sein sollten, welche Stakeholder für diese Rolle relevant sind, wie diese Rolle vom Mitwirken im Nachhaltigkeitsteam überzeugt werden kann.mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Organisation des Nachhaltig... / 10 Stakeholder-Analyse: Relevante Anspruchsgruppen identifizieren

Das strategische Nachhaltigkeitsmanagement hilft auch dabei, den immer anspruchsvolleren, teilweise widersprüchlichen, Erwartungen verschiedener Stakeholder gerecht zu werden. Hinweis Stakeholder sind Gruppen oder Einzelpersonen, die die Verwirklichung der Ziele der Organisation beeinflussen können oder davon betroffen sind. Hinweis Stakeholder-Gruppenmehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.4 Hauptforderung

Rz. 12 Hauptforderung des Arbeitskampfes ist die Forderung einer Partei, die für diese von solcher Bedeutung ist, dass sie zu ihrer Durchsetzung den Arbeitskampf begonnen hat. Im Zusammenhang mit § 160 ist dies regelmäßig eine Forderung der Arbeitnehmerseite (Gewerkschaft). Unerheblich sind im Vorfeld und während des Arbeitskampfes gemachte Angebote der Gegenpartei. Eine Hau...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.1 Eingriff in Arbeitskämpfe

Rz. 3 Ein Arbeitskampf i. S. d. § 160 ist gegeben, wenn entweder die Arbeitnehmer oder die Arbeitgeber solche kollektive Maßnahmen ergreifen, die die jeweilige Gegenseite zielgerichtet in Bezug auf Arbeitsbedingungen unter Druck setzen sollen, und die zugleich geeignet sind, Arbeitslosigkeit herbeizuführen (also Streik oder Aussperrung). Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift stellt g...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.2 Beteiligung an einem Arbeitskampf

Rz. 4 Ein Arbeitnehmer ist an einem Arbeitskampf beteiligt, wenn er selbst streikt oder ausgesperrt ist. Streiks und Aussperrungen suspendieren das Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis unter Wegfall der Lohnansprüche des Arbeitnehmers. Ein Arbeitnehmer streikt auch dann i. S. der Vorschrift, wenn er keiner Gewerkschaft angehört, der Streik aber von einer Gewerkschaft geführ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.3 Ruhen trotz Nichtbeteiligung an einem Arbeitskampf

Rz. 6 Abs. 3 enthält den Partizipationsgedanken. Profitiert der selbst weder streikende noch ausgesperrte Arbeitnehmer von dem Ergebnis des Arbeitskampfes, weil es auf ihn Anwendung finden wird, würde durch die Gewährung von Alg in den Arbeitskampf eingegriffen. Der Arbeitnehmer hätte in diesem Fall keinen Grund, auf eine Beendigung des Arbeitskampfes hinzuwirken. Ob der Arb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 160 ist auf faktische Arbeitskämpfe unabhängig davon anzuwenden, ob Arbeitskampfrecht beachtet wird oder nicht. Die Regelung bezweckt insbesondere, im Interesse der Rechtssicherheit klare und eindeutige gesetzliche Regelungen zur Sicherung der Neutralität der Bundesagentur für Arbeit zu schaffen. Das gilt für alle Streikformen und Taktiken der Arbeitskampfführung. Au...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 179 Persönl... / 2.2 Benachteiligungs-/Begünstigungsverbot

Rz. 4 Die Vorschrift des § 179 Abs. 2 bestimmt, dass Vertrauensperson in der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit weder behindert noch aufgrund dieser Tätigkeit benachteiligt oder auch begünstigt werden dürfen. Auch diese Schutzregelungen weisen grundlegende Parallelen zu den gesetzlichen Bestimmungen für Betriebs- und Personalräte (§ 37 BetrVG, § 50 BPersVG) auf und soll...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 1.2 Kein Zahlungsanspruch

Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie ist für Arbeitgeber freiwillig. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf die Prämie. Es handelt sich lediglich um eine abgabenrechtliche Begünstigung für den Fall, dass diese Prämie gezahlt wird. Unternehmen sollten sich darauf einstellen, dass Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften die Inflationsausgleichsprämie gleichwohl ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 4.1 Aufteilung der Prämie in mehrere Zahlungen

Die Prämie muss nicht in voller Höhe und auf einmal, sondern kann auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Eine Höchstzahl ist dem Gesetzeswortlaut ("bis zu") nicht zu entnehmen. Teilzahlungen sind mit der Zielsetzung gleichermaßen vereinbar und für den Staatshaushalt nicht mehr oder weniger belastend. Entsprechend dürfte auch zulässig sein, die Inflationsausgleichsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hausrecht / 3 Hausrecht gegenüber Gewerkschaftsvertretern

Eine Gewerkschaft ist dann im Betrieb vertreten, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs angehört, der nicht leitender Angestellter i. S. d. § 5 Abs. 3 BetrVG ist. Den Beauftragten der Gewerkschaften steht nach § 2 Abs. 2 BetrVG ein Zutrittsrecht zu dem Betrieb und den Arbeitsplätzen nach Unterrichtung des Arbeitgebers oder seines Vertreters zu. Insoweit ist das Hau...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hausrecht / 4 Hausrecht im Arbeitskampf

Während eines laufenden Arbeitskampfes kann der Arbeitgeber sein Hausrecht dahingehend ausüben, dass er Arbeitnehmer aussperrt. Auf Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaften, die im Wege sog. "Flash-Mob-Aktionen" auf kurzfristige Störung betrieblicher Abläufe ausgerichtet sind, kann der Arbeitgeber ebenfalls durch Ausübung seines Hausrechts reagieren und einzelne Personen des...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Treuepflicht / 2 Intensität der Treuepflicht

Je enger die persönlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind, umso stärker ist die Treuepflicht, sie ist also z. B. bei leitenden Angestellten stärker als bei Hilfsarbeitern, bei langjährigen Arbeitnehmern größer als bei soeben Eingestellten. Bei den in die häusliche Gemeinschaft aufgenommenen Arbeitnehmern geht die Treuepflicht weiter als bei gewerbliche...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5 Insolvenz

Rz. 35 Nach einer Entscheidung des BAG kommt es für die Qualifizierung eines Abfindungsanspruchs nach den §§ 9, 10 KSchG nicht darauf an, ob die Kündigung, in deren Rahmen der Auflösungsantrag gestellt wurde, noch vor Insolvenzeröffnung von dem Insolvenzschuldner oder vom Insolvenzverwalter erklärt worden ist.[1] Auch nicht allein ausschlaggebend ist bei einem Antrag der Arb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anzeige

Rz. 11 Zur Erstattung einer Anzeige sind der Betriebsrat oder die im Betrieb vertretene Gewerkschaft berechtigt. Die Anzeige ist bei der zuständigen Verfolgungsbehörde zu erstatten (§ 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 158 Abs. 1 StPO). Grundsätzlich sind nach der Regelung in § 36 Abs. 1 Nr. 2a OWiG die jeweiligen Arbeitsminister in den einzelnen Bundesländern für die Verfolgung zust...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Strafantrag

Rz. 16 Sämtliche Verstöße gegen § 119 Abs. 1 werden nur auf Antrag verfolgt (§ 119 Abs. 2 BetrVG)[1]; eine Strafverfolgung von Amts wegen findet nicht statt. Der Antrag ist binnen 3 Monaten ab Kenntnis des Antragsberechtigten von der Tat und der Person des Täters zu stellen (§ 77b StGB). Kenntnis ist anzunehmen, wenn ein vernünftiger Mensch aufgrund gewisser Tatsachen einen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 120 BetrVG stellt den Bruch der Schweigepflicht unter Strafe und ergänzt insoweit die Regelung des § 119 BetrVG. Der Arbeitgeber hat insbesondere gegenüber dem Betriebsrat umfassende Auskunftspflichten. Diesen Pflichten muss ein entsprechender Geheimnisschutz gegenüberstehen. § 79 BetrVG verpflichtet die Mitglieder des Betriebsrats zwar zur Geheimhaltung. Diese Verpf...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Einheitlicher Arbeitnehmerbegriff im Arbeitsrecht

Rz. 12 Innerhalb des Arbeitsrechts ging bereits bislang die h. M. von einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff aus.[1] Bei seiner Bestimmung im Einzelfall wird also nicht in Abhängigkeit vom jeweiligen anwendbaren Gesetz differenziert, es sei denn, der persönliche Anwendungsbereich der jeweiligen Kodifikation ist vom Gesetzgeber durch eine gesonderte Regelung speziell zugesch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Vergütung der ... / 4 Strafrechtliche Konsequenzen einer unrichtigen Betriebsratsvergütung

Eine Begünstigung oder Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds aufgrund der Amtstätigkeit ist strafbar.[1] Die Strafverfolgung erfolgt allerdings nur auf Antrag, u. a. des Betriebsrats oder der Gewerkschaft, innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnisnahme der strafbaren Handlung bzw. des Unterlassens. Eine Strafbarkeit kommt hier primär für den Arbeitgeber in Betracht. Das be...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.1.3 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

Nach § 78 Satz 2 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder aufgrund ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt für ihre berufliche Entwicklung sowie das sich daraus ergebende Entgelt. Durch dieses Verbot soll die unabhängige, unparteiische Amtsführung der Mitglieder betriebsverfassungsrechtlicher Organe gewährleistet werden. Ob eine Begünstigung oder Be...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Rechte und Pflichten des Konzernbetriebsrats

Rz. 19 Durch Verweisung in § 59 Abs. 1 BetrVG findet die in § 51 Abs. 5 BetrVG enthaltene Generalverweisung auf die Vorschriften über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats Anwendung. Danach hat der Konzernbetriebsrat innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie der Betriebsrat. [1] Die in § 59 Abs. 1 BetrVG getroffene Festlegung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.4 Vereine

Im Gegensatz zu einer GmbH oder AG ist ein Verein nicht notwendigerweise rechtsfähig. Während inländische Vereine, die nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sind, ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Vereinsregister erlangen, erlangen wirtschaftliche Vereine, d. h. deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sind, ihre Rechtsfä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 9 Fragerecht des Arbeitgebers

Infographic Das Fragerecht und seine Grenzen ergeben sich aus der Abwägung der Arbeitgeberinteressen an möglichst umfassender Information über den Bewerber und dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht des Bewerbers.[1] Das Fragerecht und die damit verbundene Abwägung hat auch die datenschutzrechtlichen Schranken zu berücksichtigen, die sich aus Art. 6 Abs. 1f...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.2 Verweis auf Tarifvertrag im Arbeitsvertrag

Ist der Tarifvertrag nur aufgrund entsprechender Verweisung im Arbeitsvertrag anwendbar, findet eine Transformation nicht statt. Die insoweit durch den Verweis arbeitsvertraglich begründeten Rechte und Pflichten gehen unmittelbar gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB über.[1] Die Inbezugnahme der tarifvertraglichen Vorschriften ist für den neuen Inhaber damit bereits nach § 613a Ab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Antragsberechtigung

Rz. 5 § 56 BetrVG bestimmt, dass mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer der Konzernunternehmen, der Arbeitgeber, der Konzernbetriebsrat oder eine im Konzern vertretene Gewerkschaft antragsberechtigt sind. Eine Antragsfrist existiert nicht. Rz. 6 Stellen die Arbeitnehmer den Ausschlussantrag, so ist fraglich, ob ein Viertel aller wahlberechtigten Arbeitnehmer...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Keine Rechtspflicht zur Errichtung des Konzernbetriebsrats

Rz. 24 Das Gesetz gibt mit den §§ 54 ff. BetrVG lediglich die Möglichkeit zur Errichtung eines Konzernbetriebsrats. Es besteht hierzu jedoch keine Rechtspflicht. Die Initiative zur Errichtung des Konzernbetriebsrats kann jederzeit von den Gesamtbetriebsräten (bzw. im Fall des Abs. 2 von den Betriebsräten) jedes der zum Konzern gehörenden Unternehmen ausgehen, d. h. sowohl vo...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.1 Grundlagen

War das Arbeitsverhältnis beim alten Inhaber ganz oder teilweise durch tarifvertragliche Regelungen bestimmt, so werden auch diese grundsätzlich nach Übergang des Betriebs oder Betriebsteils in die Einzelarbeitsverträge transformiert. Das gilt auch für nach § 4 Abs. 5 TVG nachwirkende Tarifnormen.[1] Es gilt im Wesentlichen das schon zur Betriebsvereinbarung Gesagte.[2] Es i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Abweichende Zusammensetzung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

Rz. 15 Gemäß § 55 Abs. 4 BetrVG kann die Mitgliederzahl abweichend vom Gesetz – ebenso wie beim Gesamtbetriebsrat[1] – durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung verringert oder erhöht werden. Allerdings darf sich die abweichende Regelung – ebenfalls in Übereinstimmung mit den für den Gesamtbetriebsrat geltenden Regelungen – lediglich auf die Zahl der Konzernbetriebsratsmi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.2 Einjährige Veränderungssperre

Auch transformierte tarifvertraglich begründete Regelungen (nicht bei Geltung kraft arbeitsvertraglicher Verweisung) dürfen vor Ablauf eines Jahres grundsätzlich nicht geändert werden. Die Wirkungsweise einer nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB in das Arbeitsverhältnis zwischen Erwerber und Arbeitnehmer transformierten Norm entspricht regelmäßig derjenigen, die bei einem Austritt ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 21 Über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats und mit der Entsendung oder Abberufung der Mitglieder in den Konzernbetriebsrat sowie hinsichtlich des Stimmengewichts der Mitglieder entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. §§ 80 ff. ArbGG). Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht, in ...mehr