Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 4.3 Möglichkeiten der "Reparatur" unwirksamer Vertragsklauseln

Stellt sich hingegen heraus, dass eine Klausel in einem Arbeitsvertrag unwirksam ist, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, den Arbeitsvertrag nachträglich so zu gestalten, dass er einen wirksamen Regelungsinhalt erhält. Die praktische Notwendigkeit besteht vor allem deshalb, weil aufgrund des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion in § 306 Abs. 2 BGB (s. ... mehr

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Tarifvertragsrecht / 5.2 Die Problematik in Beispielsfällen

Beispiele Beispiel 1) Arbeitnehmerin A ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di, Arbeitnehmer B ist Mitglied des Marburger Bundes. Der Arbeitgeber hat mit beiden Gewerkschaften jeweils einen Firmentarifvertrag abgeschlossen. Es liegt ein Fall der Tarifpluralität/Tarifkollision vor. Beispiel 2) Ein Frisör in Baden-Württemberg kommt auf die Idee, die Kunden gleichzeitig auch gastronom... mehr

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Tarifvertragsrecht / 3.4 Tarifzuständigkeit

Gewerkschaft und Arbeitgeberverband können nach herrschender Meinung einen Tarifvertrag nur im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit schließen. Wer in den Einzugsbereich des Verbands fallen soll, besagt die jeweilige Satzung. Die Zuständigkeit ist vor allem für die Bewertung der Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen zu prüfen. Zusammenschlüsse von Gewerkschaften oder Arbeitgeberv... mehr

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Tarifvertragsrecht / 5.6 Lösung durch den Gesetzgeber: Tarifeinheitsgesetz

Am 10.7.2015 ist das Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) in Kraft getreten, das einzelne Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie des Tarifvertragsgesetzes (TVG) mit dem Ziel änderte, Tarifkollisionen bei Tarifpluralität aufzulösen. Eine Tarifkollision bei Tarifpluralität liegt vor, wenn mehrere Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge für dieselbe Beschä... mehr

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Tarifvertragsrecht / 3.6 Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung enthalten in der Regel jeweils Normen. Sie gelten damit wie ein Gesetz für die Parteien. Das sind für den Tarifvertrag auf der Seite der Arbeitnehmer die Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft. Die Betriebsvereinbarung erfasst dagegen potenziell alle Arbeitnehmer des Betriebes. Die Normwirkung der Inhaltsnormen eines Tarifvertrages... mehr

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Geltungsbereich des TV-L (§... / 5 Persönlicher Geltungsbereich des TV-L

Der TV-L gilt nach § 1 Abs. 1 TV-L für alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbands der TdL ist. Die frühere Unterscheidung im BAT nach Angestellten und Arbeitern ist entfallen. Die Geltung des TV-L setzt ein Arbeitsverhältnis voraus, dem ein Arbeitsvertra... mehr

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Tarifvertragsrecht / 5.5 Die Konsequenzen: Einerseits Tarifpluralität, andererseits Tarifeinheit und Spezialität

Auf den Fall der Tarifkonkurrenz ist das BAG in seinen Entscheidungen nicht eingegangen. Hier bleibt gar nichts anderes übrig, als nach wie vor vom Grundsatz der Tarifeinheit auszugehen. Die Fälle der Tarifpluralität/Tarifkollision konnten nicht mehr über den Grundsatz der Tarifeinheit gelöst werden. Also konnten für einen Betrieb mehrere Tarifverträge gelten, aber auch erzwu... mehr

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Tarifvertragsrecht / 5.1 Einleitung – Begriffe: Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität

Zum besseren Verständnis müssen die verschiedenen Begriffe geklärt sein: Tarifkonkurrenz: Tarifkonkurrenz liegt vor, wenn verschiedene Tarifverträge für ein und dasselbe Rechtsverhältnis (also entweder Arbeitsverhältnis oder betriebliches Rechtsverhältnis bei sog. Betriebsnormen) gelten und sich dabei überschneiden. Sie kann vorkommen, wenn mit derselben Gewerkschaft und beids... mehr

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Tarifvertragsrecht / 3.7.1 Bezugnahmeklausel

Der Tarifvertrag gilt unmittelbar für die Tarifunterworfenen. Das sind auf der Seite der Arbeitnehmer die Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft. Auf der Seite der Arbeitgeber sind das die Mitglieder des tarifschließenden Verbandes oder der Arbeitgeber selbst bei Abschluss eines Unternehmenstarifvertrages. In der Regel haben die Arbeitgeber ein Interesse daran, für al... mehr

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Tarifvertragsrecht / 5.3 Die alte Lösung: Grundsatz der Tarifeinheit und Grundsatz der Spezialität

Aus Gründen der Praktikabilität und der Rechtssicherheit hatte das Bundesarbeitsgericht sowohl bei Tarifkonkurrenz als auch bei Tarifpluralität den Grundsatz der Tarifeinheit entwickelt und die Fälle entsprechend gelöst. Hiernach war grundsätzlich für alle in diesem Betrieb begründeten Arbeitsverhältnisse nur ein Tarifvertrag anzuwenden. Die alte Lösung lässt sich damit wie f... mehr

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Geltungsbereich des TV-L (§... / 2 Zeitlicher Geltungsbereich

Der TV-L wurde am 12.10.2006 abgeschlossen und trat gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 TV-L am 1.11.2006 in Kraft. Abweichend hiervon traten nach § 39 Abs. 1 Satz 2 TV-L § 26 Abs. 1 TV-L (Erholungsurlaub) § 26 Abs. 2 Buchst. b und c TV-L (Abweichungen vom BUrlG) sowie § 27 (Zusatzurlaub) am 1.1.2007 in Kraft. Gemäß § 39 Abs. 2 TV-L kann dieser Tarifvertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu... mehr

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Tarifvertragsrecht / 1 Einleitung

Der Tarifvertrag ist das zentrale Regelungsinstrument der Tarifparteien zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen der tarifunterworfenen Arbeitnehmer, aber auch der Rechtsbeziehungen zwischen den tarifschließenden Parteien (Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband auf der einen Seite und einer oder mehrerer Gewerkschaften auf der anderen). Rechtsgrundlage ist das TVG, das am 9.4.1949... mehr

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Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 1.1 Der Werdegang der Tarifverhandlungen

In der vierten Verhandlungsrunde am 6.4.2025 haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion eine Tarifeinigung für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen erzielt. Die Gewerkschaften hatten mit Schreiben vom 26.9.2024 zahlreiche Tarifregelungen des TVöD zum 31.... mehr

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Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 10.2 Verhandlungszusage zu Eingruppierungsmerkmalen

Die VKA hat sich verpflichtet, nach der diesjährigen Tarifrunde Tarifverhandlungen zu den Eingruppierungsmerkmalen mit den Gewerkschaften zu führen. mehr

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Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 3.2 Regelungen zur Gleitzeitarbeit

Zitat Die Tarifvertragsparteien haben die Protokollerklärung zu § 6 TVöD zum 1. Juli 2025 wie folgt neu gefasst: Gleitzeitregelungen sind unter Wahrung der jeweils geltenden Mitbestimmungsrechte unabhängig von den Vorgaben zu Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit (Absätze 6 und 7) möglich. Sie dürfen keine Regelungen nach Absatz 4 enthalten. In gemeinsamer Verantwortung von Arbei... mehr

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Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 11 Keine Neuregelung zur Altersteilzeit

Die Gewerkschaften hatten einen Neuabschluss eines Tarifvertrags zur Altersteilzeit gefordert. Diese Forderung konnte von der Arbeitgeberseite abgewehrt werden. Der – gekündigte und nachwirkende[1] – Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte TV FlexAZ (VKA) sowie der Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte (Bund;... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Überblick über die Voraussetzungen für einen wirksamen Betriebsratsbeschluss

Rz. 12 Ein Betriebsratsbeschluss ist nur dann wirksam, wenn die folgenden Voraussetzungen für Präsenzsitzungen sämtlich eingehalten worden sind: Rechtzeitige Einladung (§ 29 Abs. 2 BetrVG) aller Betriebsratsmitglieder zur Sitzung Einladung des gesetzlich vorgesehenen (§ 25 BetrVG) Ersatzmitgliedes bei Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes (§ 29 Abs. 2 BetrVG) Rechtzeitige M... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Sozialwahlen

Begriff Die Bildung der Selbstverwaltungsorgane erfolgt durch Wahlen, den sog. Sozialwahlen. Diese finden alle 6 Jahre statt. Die nächsten Sozialwahlen finden am 31.5.2023 statt. Diese Amtsperiode endet im Jahr 2029. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Einschlägige Rechtsbestimmungen für diese Wahlen sind die §§ 45 bis 57 SGB IV und die Wahlordnung f... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Betriebsversammlung / 1 Einführung

Der Betriebsrat muss einmal in jedem Kalendervierteljahr eine regelmäßige Betriebsversammlung[1] einberufen und einen Tätigkeitsbericht erstatten. Die Betriebsversammlung sichert die Kommunikation zwischen Arbeitnehmern und dem Betriebsrat eines Betriebs[2], dient aber auch der Information durch den Arbeitgeber.[3] Die Vorschriften über die Betriebsversammlung können nicht d... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Betriebsversammlung / 5 Teilnahme- und Zutrittsrecht von Koalitionsmitgliedern

An der Betriebsversammlung können die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften beratend teilnehmen. Sie haben ein selbstständiges Teilnahme- und Beratungsrecht, das nicht von einer Einladung abhängig ist. Zur Sicherung des Teilnahmerechts besteht nach § 46 Abs. 1 BetrVG analog betriebsverfassungsrechtlich auch ein Zutrittsrecht der Koalition.[1] Regelmäßig beschränkt sich das g... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Betriebsversammlung / 4 Aufgaben und Themen

Gemäß § 43 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat einen Tätigkeitsbericht zu erstatten; dieser muss nicht schriftlich vorliegen, sondern kann mündlich vorgetragen werden. Der Bericht umfasst neben der Geschäftsführung des Betriebsrats, einschließlich eventueller Ausschüsse alle für die Belegschaft wichtigen betrieblichen Belange des Personal- und Sozialwesens, aber auch der wirts... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Arbeitgeber / 2 Arbeitgeber und Betriebsverfassung

Der Begriff des Arbeitgebers wird im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) häufig verwendet.[1] Allerdings wird der Arbeitgeber hier regelmäßig mit dem Begriff des "Unternehmers" gleichgesetzt. Arbeiten mindestens 5 ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer in einem Betrieb, steht ihnen das Recht zu, einen Betriebsrat zu wählen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind häufig in entsprechen... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht und Sozialrecht gilt, sorgt immer wieder für neue Rechtsstreitigkeiten bzw. Entscheidungen, die der Arbeitgeber kennen sollte. Das AGG ist bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. bei der Stellenausschreibung[1] zu beachten. Arbeitgeber sind z. B. verpflicht... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Steuer Check-up 2026 / 4.4 Gewerkschaftsbeiträge als Werbungskosten

Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag wird mit dem Steueränderungsgesetz (Stand Bundestagsbeschluss v. 4.12.2025) ein neuer § 9a Satz 3 EStG eingeführt. Danach können Beitragszahlungen an Gewerkschaften als Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, zukünftig als Werbungsk... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Vertragsbedingungen

Rz. 3 Mit dem Begriff "Vertragsbedingungen" meint der Gesetzgeber alle Regeln, die auf individualrechtlicher Ebene für das Arbeitsverhältnis geschaffen werden. Damit ist ein umfassendes Verständnis der Vertragsbedingung gemeint, was zu einer möglichst weit reichenden Anwendung der AGB-Kontrolle auf individualrechtliche Vereinbarungen führt. Unter "Vertragsbedingungen" sind fo... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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§ 11 Sozialkennzahlen / 4 B10 – Arbeitskräfte – Vergütung, Tarifverhandlungen und Schulung (VSME.42)

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft.[1] Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG soll der Erwerber oder der Inhaber von mindestens 90 % der Anteile an einer Gesells... mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 5 Persönlicher Geltungsbereich

Der TVöD gilt für alle Beschäftigten des Bundes und der Arbeitgeber, die Mitglieder eines Mitgliedverbands der VKA sind. Die frühere Unterscheidung im BAT nach Angestellten und Arbeitern ist entfallen. Die Geltung des TVöD setzt ein Arbeitsverhältnis voraus, dem ein Arbeitsvertrag (§ 611a BGB) zugrunde liegt. Der weitere Arbeitnehmerbegriff des Unionsrechts, der auch die Bea... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Personalakte / 5.3 Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten

§ 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L regeln das Recht zur Einsichtnahme durch den Beschäftigten bzw. eine durch den Beschäftigten bevollmächtigte Person. Regelungen zur Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten sind in den Tarifverträgen nicht enthalten. Der Arbeitgeber darf Daten aus Personalakten seiner Beschäftigten nur unter den strengen Voraussetzunge... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6.2.3 Beispiele für Aspekte im Rahmen der Berichtspflichten

In den ESRS S1, Anlage A.1-A.4 werden in mehreren Tabellen zahlreiche Beispiele aufgeführt, die im Nachhaltigkeitsbericht für verschiedene Aspekte der eigenen Belegschaft angeben werden können. Im Folgenden werden diese Beispiele im Wesentlichen in einer Tabelle zusammengefasst und zur besseren Übersicht auf einen Blick dargestellt: Tabelle Nr. 2: Beispiele für Angaben mit H... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Tendenzbetrieb / Zusammenfassung

Begriff Tendenzbetriebe sind Betriebe, die unmittelbar und überwiegend politischen, koalitionspolitischen (also z. B. die Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen betreffenden), konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dienen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsp... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Mitglieder der Organe (§ 285 Nr. 10)

Rn. 443 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 10 sind im Anhang "alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats [anzugeben, d.Verf.], auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, einschließlich des ausgeübten Berufs und bei börsennotierten Gesellschaften auch der M... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 152 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Eine § 271 vergleichbare Vorschrift ist dem Normengefüge der IFRS fremd (vgl. auch Bonner HGB-Komm. (2023), § 271, Rn. 501ff.). Sowohl "Beteiligungen" als auch Anteile an "verbundenen UN" stellen zunächst – und insoweit undifferenziert – in der Terminologie der IFRS allesamt finanzielle Vermögenswerte i. S. d. IFRS 9 i. V. m. IAS 32.11 dar (... mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.9 Wahlgrundsätze

Rz. 26 Abs. 6 Satz 1 bestimmt, dass die Vertrauensperson und das stellvertretende Mitglied (bzw. die stellvertretenden Mitglieder) in geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt werden. Das bedeutet, das Wahlrecht wird durch Abgabe eines Stimmzettels in einem Wahlumschlag ausgeübt (§ 9 Abs. 2 Satz 1 der Wahlordnung). Das Wahlrecht ist persö... mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.8 Zeitpunkt der Wahlen

Rz. 19 Abs. 5 legt den Zeitpunkt der regelmäßigen Wahlen fest. Satz 1 bestimmt, dass die regelmäßigen Wahlen alle 4 Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November stattfinden. Der Zeitabstand entspricht der Amtsdauer der Schwerbehindertenvertretungen (Abs. 7). Abweichendes bestimmt Abs. 5 Satz 2 für 3 Fälle. Rz. 20 Das Amt der Vertrauensperson erlischt vorzeitig (Abs. 5 Satz... mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.8 Versammlungen der schwerbehinderten Menschen

Rz. 34 Nach Abs. 6 hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht, wenigstens einmal jährlich alle in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen zu einer Versammlung einzuladen. Zweck einer solchen Versammlung ist die Unterrichtung der beschäftigten schwerbehinderten Menschen über die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung. In dieser Versamm... mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.5 Recht auf Teilnahme an Sitzungen der betrieblichen Interessenvertretungen

Rz. 25 Abs. 4 Satz 1 gibt der Schwerbehindertenvertretung das Recht, an allen Sitzungen der betrieblichen Interessenvertretungen teilzunehmen. Voraussetzung ist ausdrücklich nicht, dass es sich um solche Sitzungen handeln muss, auf denen Angelegenheiten im Hinblick auf schwerbehinderte Menschen behandelt werden sollen, das Teilnahmerecht besteht ausdrücklich für alle Sitzung... mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Belegcheck Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordruck. mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.6 Beiträge zu Berufsverbänden → Zeile 53

Abzugsfähig sind z. B. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen. Zu den anerkannten Berufsverbänden und Berufsständen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 EStG) gehören Gewerkschaften, Anwaltskammer, Referendarverbände, Richtervereine, Beamtenverbände, der Verein der Deutschen Ingenieure (VDI), der Verein der Handlungsreisenden, der Marburger Bund oder der Bundesverband des Schor... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1 Allgemeines

Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger [Aushilfs-]Tätigkeit oder Minijob [556-Euro-Job]). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrente bezogen. Sie sind Arbeitnehme... mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 6 Werbungskosten

Werbungskosten → Anlage R, Zeilen 25–26, und Anlage R-AV/bAV, Zeilen 27–33Werbungskosten in tatsächlicher Höhe Zu den als Werbungskosten i. Z. m. Renteneinkünften abzugsfähigen Kosten gehören: Rechts- und Rentenberatungskosten, Prozesskosten i. Z. m. Ansprüchen aus der Rentenversicherung, Aufwendungen für (Steuer-)Literatur (z. B. Steuer- oder Rentenratgeber), Fahrtkosten zur Ren... mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.15 Werbungskosten in Sonderfällen → Zeilen 78–83

Erfassen Sie hier Werbungskosten i.Z.m. Versorgungsbezügen (z. B. Kosten der Renten- und Steuerberatung, Gerichtskosten). Automatisch berücksichtigt das Finanzamt einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 EUR. Hier sind auch Werbungskosten i.Z.m. ermäßigt besteuerten Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre (s. Zeilen 17, 18) sowie steuerfreiem Arbeitslohn (s. Zeile... mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1.3 Tarifliche Ansprüche

Ergeben sich durch Branchenmindestlöhne höhere als die gesetzlichen Ansprüche, sind diese der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen. Branchenmindestlöhne werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und dann für allgemeingültig erklärt. Sie gelten für alle Unternehmen und Betriebe einer Branche, auch wenn sie nicht tari... mehr

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Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 6 Entgeltregelungen und Entgeltschutz

Das Entgelt für Heimarbeit bemisst sich nach der produzierten Zahl (Stückentgelt). Nach dem Gesetz sollen die Stückentgelte auf der Grundlage von Stückzeiten geregelt werden. Sofern diese Berechnung im Einzelfall nicht möglich ist, sind Zeitentgelte festzusetzen.[1] Nach den §§ 19, 20 HAG sind die Entgelte für Heimarbeit in der Regel als Stückentgelte, und zwar möglichst auf... mehr

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Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 8 Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Gesetze

Soweit nicht das HAG selbst bestimmte arbeitsrechtliche Gesetze oder einzelne Vorschriften daraus für anwendbar erklärt, enthalten einige arbeitsrechtliche Gesetze ausdrückliche Regelungen für in Heimarbeit Beschäftigte. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 BetrVG gelten als Arbeitnehmer im Sinne dieses Betriebsverfassungsrechts auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache f... mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 5 Prozesskostenhilfe wird nach § 114 Satz 1 ZPO für die "Prozessführung" gewährt. Sie kann für jedes gerichtliche Verfahren, einschließlich der Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 86b und § 199 (BVerfG, Beschluss v. 4.8.2016, 1 BvR 380/16) sowie nach § 178a (BSG, Beschlüsse v. 25.2.2010, B 11 AL 22/09 C und v. 2.3.2016, B 13 SF 7/16 S, LSG Bayern, Beschluss v... mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.1.4 Juristische Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

Auch wenn § 12 BGB im Kapitel der natürliche Personen angesiedelt ist, wird auch das Namensrecht juristischer Personen geschützt. Darüber hinaus sind sämtliche von der Rechtsordnung anerkannten und unter einem Gesamtnamen auftretenden Personenvereinigungen erfasst. So können sich nichtrechtsfähige Vereine, Gewerkschaften, politische Parteien, die Vor-GmbH, die Gesamthandsgemeinsch... mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / B. Bemerkungen zur "Erforderlichkeit" bei § 40 BetrVG

Rz. 17 Vom Arbeitgeber zu tragen sind, wie bereits angedeutet, nach der Rechtsprechung nur Anwaltskosten, wenn der Betriebsrat die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Wahrnehmung seiner Interessen nach pflichtgemäßer und verständiger Beurteilung aller Umstände als erforderlich/notwendig erachten konnte.[38] Besonders relevant: Der Betriebsrat darf laut Rechtsprechung die... mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / II. Kosten von zwei Rechtsanwälten im Berufungsverfahren

Rz. 38 Vor einem Landesarbeitsgericht muss sich jede Partei gem. § 11 Abs. 4 S. 1 ArbGG vertreten lassen. Die Gebühren werden auch vor den Landesarbeitsgerichten grundsätzlich nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 Abs. 1 RVG). Die Höhe einer vollen Gebühr regelt dabei § 13 Abs. 1 RVG. Ebenso wie in der Zivilgerichtsbarkeit erhält der ... mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / I. Beratungshilfe

Rz. 89 Das Beratungshilfegesetz gewährt Rechtsuchenden auch Beratungshilfe in den Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind (§ 2 Abs. 2 BerHG).[104] Beratungshilfe wird für die Beratung (nicht nur für eine Erstberatung) und "soweit erforderlich" für eine Vertretung geleistet.[105] Den Begriff der Erforderlichkeit definiert § 2 Abs.... mehr