Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 79 Das Recht am Unternehmen (so die nach der Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten heute zutreffende Bezeichnung, s.u. Rn 82) wurde – als Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb – vom RG entwickelt (RGZ 58, 24, 29 ff; 64, 52, 55 f; 94, 248, 249 ff; 141, 336, 338 ff) und vom BGH übernommen (s nur BGHZ 29, 65, 67 ff; 45, 296, 307). In der Rspr (aaO...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Inhaltskontrolle.

Rn 8 § 310 IV nimmt das Gesellschaftsrecht einschließlich des Vereinsrechts von der AGB-Kontrolle aus (Fleck Rpfleger 09, 58). Die Rspr unterwirft Vereinssatzungen einer allg Inhaltskontrolle nach §§ 242, 315, weil diese Vorschriften die Satzungsautonomie jedenfalls bei Vereinen begrenzen, die im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung haben (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verfassungsmäßig berufener Vertreter.

Rn 3 Der Verein ist verantwortlich für das Verhalten des Vorstands als Organ, einzelner Vorstandsmitglieder eines mehrgliedrigen Vorstands und für die besonderen Vertreter nach § 30. Der Begriff ist durch eine weite Auslegung gekennzeichnet. Da die juristische Person nicht selbst entscheiden kann, wem sie ohne Entlastungsmöglichkeit haften will, muss der Vertreter weder Vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Geltungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift erfasst nicht Personengesellschaften (BGH NJW 14, 3779 – GbR) oder juristische Personen des Öffentlichen Rechts, sondern gilt für die privatrechtliche Stiftung sowie für alle privatrechtlichen körperschaftlich strukturierten Gesellschaften soweit keine Sonderregelungen bestehen, also für den VoRp (LG Berlin NJW 70, 1047), die GmbH (BGH NJW 83, 938; Ddorf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anknüpfungsgegenstand.

Rn 2 Art 9 betrifft lediglich die deliktischen Folgen eines Arbeitskampfes. Erfasst sind nur ArbN, ArbG und Verbände. Für die Haftung von anderen Personen, etwa Funktionsträgern der Verbände oder außerbetrieblichen Sympathisanten, gelten dagegen die allgemeinen Regeln der ROM II (Knöfel EuZA 08, 239; aA ErfK/Schlachter Art 9 ROM II Rz 1). Die Regelung umfasst auch vorbeugend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Appell zur Mitwirkung, Abs 1.

Rn 2 I begründet keine Rechte oder Pflichten, sondern hat nur Appellcharakter. Tarifvertragsparteien sind ArbG, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, ArbG sind in § 6 II (§ 6 Rn 5), Beschäftigte in § 6 I definiert (§ 6 Rn 2f), Vertretungen sind Betriebsrat, Personalrat, Sprecherausschuss, nicht jedoch Aufsichtsrat nach §§ 4 ff DrittelbG oder §§ 8 ff MitbestG. Gegenstand zB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen und Reform.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das MoPeG v 10.8.21 (BGBl I Nr 53, BGBl I 2021, 3436) neu gefasst. Entspr der schon bislang geltenden Rechtslage wollte der Gesetzgeber damit nun ausdrücklich für nicht eingetragene Vereine mit ideellem Zweck die §§ 24–53 für anwendbar erklären (RegE MoPeG, BTDrs 19/27635, 123f). Es wird durch die Bezeichnung ›Vereine ohne Rechtspersönlichkeit...mehr

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Agile Arbeitszeit / 1.2 Der Faktor Gesundheit

Bei all der Flexibilität ist es Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften gleichermaßen wichtig, dass neue Arbeitszeitmodelle ein geringes oder sogar vermindertes Risiko für psychische Belastungen bzw. für Burn-out-Erkrankungen aufweisen.[1] Der Schutz vor Überforderung ist im "Weißbuch 4.0. – für die Arbeit in einer digitalen Zukunft" explizit erwähnt.[2] Und in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hamburg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mittelbare Benachteiligung, Abs 2.

Rn 11 Während eine unmittelbare Benachteiligung nur nach Maßgabe von §§ 5, 8–10, 20 gerechtfertigt sein kann, fehlt es schon am Tatbestand der mittelbaren Benachteiligung, wenn die Ungleichbehandlung durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind, II letzter Hs (BAG DB 10, 1071, Anm Lingeman...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitszeit / 2.4.2 Agilität durch Tarifvertrag

Arbeitszeiten sind auch ein Kernelement in Tarifverträgen. Da hier dann ebenfalls zwingende Regelungen vorliegen, sind Unternehmen und Mitarbeiter, soweit der Tarifvertrag für sie gilt, daran gebunden. Das bedeutet, tarifliche Vorschriften zur Arbeitszeit sind verbindlich im Unternehmen zu beachten. Ausnahmen können sich aber ergeben, sofern in dem betreffenden Tarifvertrag ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unterschiedliche Behandlung, Abs 1.

Rn 2 Religionsgemeinschaften sind Vereinigungen mit organisierter Struktur, deren Mitglieder/Anhänger auf der Grundlage einer gemeinsamen religiösen Überzeugung ihre Übereinstimmung über Sinn und Bewältigung des menschlichen Lebens bezeugen (vgl BAG NJW 96, 143 [BAG 22.03.1995 - 5 AZB 21/94]); unproblematisch somit Baptisten, Mitglieder der jüdischen Religionsgemeinschaft, K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Erwägungsgründe

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl. C 241 vom 28.9.04, S. 1), gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags, aufgrund ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Begünstigter Arbeitgeber/Auftraggeber

Rz. 37 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die nebenberuflichen Übungsleiter usw müssen im Dienst oder Auftrag einer im > Inland oder in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat (> Rz 41 f) ansässigen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer Einrichtung iSv § 5 Abs 1 Nr 9 KStG (> Rz 40) tätig werden (bestätigend EFG 2022, 572 = DStRE 2022, 1155). Die Begünstigung schließt die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Benachteiligungsgegenstände, Abs 1.

Rn 3 Nach Nr 1 ist geschützt Zugang und Aufstieg, nach Nr 2 Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Nr 2 gilt nicht für selbstständige Erwerbstätigkeit oder Organmitglieder (§ 6 III; § 6 Rn 6). Das Verbot gilt jeweils von Anbahnung bis Beendigung des Vertragsverhältnisses (Grüneberg/Ellenberger § 2 Rz 11). Rn 4 Nr 1 schützt Zugang zur und Aufstieg innerha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Voraussetzungen.

Rn 1 Das Austrittsrecht ist durch die Satzung unabdingbar (§ 40 1) und sichert damit die Freiheit des Mitglieds, sich dem Verein und seinen Pflichten zu entziehen. Das ermöglicht auch einen Wettbewerb der Vereine untereinander. Rn 2 Der Austritt muss als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung dem zuständigen Vereinsorgan zugehen, meist dem Vorstand (§§ 130, 26 II 2). ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsverweigerung / 1 Ablehnung einer Haupt- oder Nebenpflicht

Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsleistung nach § 613 BGB persönlich zu erbringen. Seine Haupt- und Nebenpflichten ergeben sich aus Gesetz, einem anwendbaren Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung und dem Arbeitsvertrag. Nach seinem Weisungs- oder Direktionsrecht gem. § 106 GewO kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestim...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / 4 Mitwirkung der Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber ist der Agentur für Arbeit bei der Abgabe seines Arbeitsangebots zur Erteilung der für die Vermittlung notwendigen Auskünfte und zur Vorlage notwendiger Unterlagen verpflichtet. Er kann die Weitergabe des Arbeitsangebots an namentlich benannte Arbeitsuchende ausschließen; er kann seinen Vermittlungswunsch auch auf die bloße Überlassung von Daten der geeignete...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.3 Verdachtskündigung

Rz. 83 Gewissermaßen zwischen den Kategorien von Dauertatbestand und lediglich fortwirkendem Vertrauensverlust liegt die Verdachtskündigung.[1] Der Arbeitgeber muss diese innerhalb von 2 Wochen aussprechen, nachdem er die relevanten Umstände vollständig kennt, die er für eine Verdachtskündigung für notwendig erachtet.[2] Er darf mit der Kündigung nicht warten, bis der Arbeit...mehr

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Sauer, SGB IX § 156 Begriff... / 2.3.5 In ihre Stellen gewählte Personen

Rz. 19 Nicht als Arbeitsplätze gelten die Stellen, auf denen Personen beschäftigt werden, die nach ständiger Übung in ihre Stellen gewählt werden. Diese Vorschrift betrifft in erster Linie Vertreter/-innen von Verbänden, Gewerkschaften und politischen Parteien, sowie kommunale Wahlbeamte/-innen, Mitglieder von Aufsichtsräten und gewählte Richter/-innen an obersten Bundesgeric...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 3.1 Arbeitnehmerüberlassung

Durch den Einsatz von Fremdpersonal können Organisationen z. B. ihre Reaktionsfähigkeit auf Auftragsschwankungen erhöhen. Arbeitnehmerüberlassung – auch als Leiharbeit oder Zeitarbeit bezeichnet – liegt vor, wenn ein Verleiher einem Dritten (Entleiher) aufgrund einer Vereinbarung Mitarbeiter zeitweise zur Verfügung stellt, die dann in dem Betrieb des Entleihers wie eigene Mi...mehr

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Sauer, SGB III, SGB II SGB ... / 2.2 Vergabespezifisches Mindestentgelt

Rz. 3 Die Vorschrift ergänzt die in § 7 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 8 AEntG bestehende Möglichkeit, für die Branche der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III Mindestarbeitsbedingungen durch Rechtsverordnung vorzuschreiben. Seit dem 1.1.2018 war für Beschäftigte in der nach dem SGB II bzw. dem SGB III geförderten Aus- und Weiterbildung im gesa...mehr

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Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.3 Unzumutbarkeit aus allgemeinen Gründen (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 genügt der Rechtsstaatlichkeit. Die Vorschrift gewährleistet zunächst, dass Beschäftigungen nicht angenommen werden müssen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen würden. Besonders hervorgehoben werden Bestimmungen über den Arbeitsschutz. Unzumutbar sind auch Beschäftigungen, die nicht den Mindestarbeitsbedingungen entsprechen. Zu nennen ist insbesondere ...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.3 Arbeitnehmer, die ehrenamtlich tätig sind

Rz. 9 Parallelvorschriften für ehrenamtlich Tätige in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. Es gelten die allgemeinen Regeln, d. h. ein durch eine ehrenamtliche Tätigkeit erniedrigter Verdienst wird nicht ausgeglichen. Begünstigt werden durch § 163 Abs. 3 Arbeitnehmer (entsprechende Anwendung gemäß § 165 Abs. 2 bei selbständigen Hausgewerbetreiben...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 4.5 Anfechtung der Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters

Als nichtig wird man die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden ansehen müssen, die ohne Rücksicht auf Vorschläge der Gruppen durchgeführt worden ist. Diese Nichtigkeit kann jederzeit und von jedermann geltend gemacht werden. Bei geringeren Rechtsverstößen kann die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden oder seines Stellvertreters in einem gerichtlichen Besc...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 2.3.2 Auflösung nach Wahlanfechtung und gerichtlicher Entscheidung

Die Wahl kann z. B. angefochten werden, wenn die Stimmabgabe ohne Verwendung von Wahlumschlägen durchgeführt wurde.[1] Ist die Betriebsratswahl vom Arbeitgeber oder von 3 Arbeitnehmern mit Erfolg gerichtlich angefochten[2], so endet die Amtszeit des Betriebsrats mit dem Tage der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung. Keiner Anfechtung bedarf die nichtige Wahl. Liegen so s...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.1.2 Gemeinsamer Betrieb, Betriebsteile, Nebenbetriebe

Zwei oder mehrere Unternehmen können einen gemeinsamen Betrieb bilden. Voraussetzung hierfür ist ein einheitlicher Leitungsapparat, der in der Lage ist, die Gesamtheit der für die Erreichung der arbeitstechnischen Zwecke eingesetzten personellen, technischen und immateriellen Mittel zu lenken. Die beteiligten Unternehmen müssen sich dabei zumindest stillschweigend zu einer g...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 4.2 Rechtsstellung des Betriebsratsvorsitzenden

Der Betriebsratsvorsitzende vertritt den Betriebsrat im Rahmen seiner Beschlüsse.[1] Seine Rechtsstellung unterscheidet sich daher deutlich von der des Geschäftsführers einer GmbH, dessen Rechtshandlungen nach außen wirksam sind, obwohl sie gegen interne Bindungen verstoßen. Hinweis Beschlussfassung des BR ist stets die Grundlage für den BR-Vorsitzenden In der betrieblichen P...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / 3.1 Kooperationen in der betrieblichen Prävention

Im betrieblichen Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement sind folgende verschiedene Akteure tätig: staatliche Arbeitsschutzbehörden (z. B. Gewerbeaufsichtsamt), Unfallversicherungsträger und Berufsgenossenschaften, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Verbände der Sozialpartner wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammern, Innu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 9.2 Das Abgeltungsverbot

Der Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers, zur Erhaltung und Wiederherstellung seiner Arbeitskraft. Um diesen Zweck zu erreichen, ist grundsätzlich der Urlaubsanspruch in natura durch Freizeit zu gewähren. Eine generelle Urlaubsabgeltung würde diesem Zweck zuwiderlaufen. Aus diesem Grund ist die Abgeltung von gesetzlichen Urlaubsansprüchen nur möglich, wenn der Urlaub ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zeugnis / 10 Formales bei der Zeugniserstellung

Das Zeugnis ist die Visitenkarte des Unternehmens. Allein schon deshalb ist ein einwandfreies äußeres Erscheinungsbild geboten. Bei Übersendung per Post ist allerdings eine Faltung zulässig. Nach Möglichkeit sollte es jedoch in einem Umschlag übersandt werden, der nicht gefaltet und mit einem verstärkten Boden versehen ist.[1] Das Arbeitszeugnis darf keine Geheimzeichen oder ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.7 § 74 Abs. 2 Nr. 1: Regelung der Ordnung in der Dienststelle

Vorab zu Erinnerung: In allen Mitbestimmungsfällen des § 74 Abs. 2 LPVG BW gilt: "Die Mitbestimmung des Personalrats ist nur eröffnet, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht". Das ist dann der Fall, wenn eine zwingende Regelung besteht (keine Ermessensnorm[1]), die den Sachverhalt vollständig, umfassend, erschöpfend und unmittelbar regelt, sodass zum V...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6 § 17 Abs. 2 AGG

Rz. 43 Einen dem § 23 Abs. 3 BetrVG sehr ähnlichen Rechtsbehelf enthält § 17 Abs. 2 AGG. Nach dieser Norm können der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft bei einem groben Verstoß des Arbeitgebers gegen arbeitsrechtliche Vorschriften des AGG die in § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG genannten Rechte gerichtlich geltend machen. Der Verweis auf die Voraussetzungen de...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Antragsberechtigung

Rz. 6 Der Antrag kann zunächst von einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer gestellt werden. Wie durchgängig im Betriebsverfassungsgesetz ist dabei die regelmäßige Arbeitnehmeranzahl maßgebend. Das Quorum muss während der gesamten Dauer des Ausschlussverfahrens erfüllt sein.[1] Rz. 7 Auch der Arbeitgeber kann den Ausschluss eines Betriebsratsmitgliedes aus dem Betriebs...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2.1 Unterlassung und Duldung

Rz. 36 Handelt der Arbeitgeber zuwider einer rechtskräftigen Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, kann das Arbeitsgericht gegen ihn auf Antrag des Betriebsrats oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft nach § 23 Abs. 3 Satz 3 BetrVG in Verbindung mit § 23 Abs. 3 Satz 5 BetrVG ein Ordnungsgeld von bis 10.000 EUR verhänge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Sanktionen gegen den Arbeitgeber

Rz. 24 § 23 Abs. 3 BetrVG stellt als Gegenstück zu § 23 Abs. 1 und 2 BetrVG Sanktionen gegen den Arbeitgeber bei groben Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz zur Verfügung. Es kann die Unterlassung einer Handlung, die Duldung einer Handlung oder die Vornahme einer Handlung mithilfe des Arbeitsgerichts durchgesetzt werden. Dabei gibt die Vorschrift einen entsprechende...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Antragsberechtigung

Rz. 17 Einen Antrag auf Auflösung des Betriebsrats als Ganzes kann ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beantragen.[1] Ein Antrag des Betriebsrates selbst ist nicht zulässig. Kommt der Betriebsrat zu dem Ergebnis, dass er – aus welchen Gründen auch immer – nicht im Amt verbleiben kann oder will, kann er j...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1 Erkenntnisverfahren

Rz. 33 Das Arbeitsgericht entscheidet über den – hinreichend bestimmten – Antrag des Betriebsrats oder der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG. Die Verfolgung der Ansprüche aus § 23 Satz 3 BetrVG kann nach bisher h. M. nicht im Wege der Einstweiligen Verfügung erfolgen. Die Vollstreckung setze eine rechtskrä...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2.2 Vornahme einer Handlung

Rz. 38 Befolgt der Arbeitgeber nicht die ihm vom Arbeitsgericht rechtskräftig auferlegte Verpflichtung, eine Handlung vorzunehmen, kann das Arbeitsgericht auf Antrag des Betriebsrats oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft nach § 23 Abs. 3 Satz 4 BetrVG i. V. m. § 23 Abs. 3 Satz 5 BetrVG ein Zwangsgeld von bis zu 10.000 EUR verhängen. Einer vorherigen Androhung bedarf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Antragsberechtigung

Rz. 26 Antragsberechtigt im Rahmen des § 23 Abs. 3 BetrVG sind lediglich der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft, nicht aber einzelne Betriebsratsmitglieder.[1] Anders als bei § 23 Abs. 1 BetrVG haben die Arbeitnehmer selbst keine Möglichkeit der Antragstellung.mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Initiatoren für die Betriebsratswahl (Abs. 3a, 3b)

Rz. 22 Durch das BetrVerf-Reformgesetz v. 23.7.2001[1] wurde Abs. 3a in das Gesetz eingefügt. Dieser wurde am 14.6.2021 durch das BReModG[2] ergänzt. Danach unterfallen dem persönlichen Geltungsbereich des § 15 KSchG auch die ersten 6 (statt zuvor 3) Arbeitnehmer, die eine Einladung zu einer Betriebs-, Wahl- oder Bordversammlung, oder die ersten 3 Arbeitnehmer, die einen ger...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Verhältnis zu anderen Ansprüchen

Rz. 41 Nach ganz herrschender Meinung enthält § 23 Abs. 3 BetrVG keine abschließende Regelung. Dies bedeutet, dass Betriebsrat und Gewerkschaften ihre Ansprüche auf Unterlassung, Duldung bzw. Vornahme einer Handlung auch von § 23 Abs. 3 BetrVG unabhängig im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG vor dem Arbeitsgericht verfolgen können. Dies gilt z. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kammern und Gewerkschaften (Nr 3).

Rn 6 Neben den IHK ist nun auch die Klagebefugnis der Rechtsanwaltskammern und anderer Kammern freier Berufe explizit geregelt. Für sie ist eine Eintragung gem Nr 1 oder 2 nicht nötig. Ein Verband freiberuflich tätiger Journalisten kann als Gewerkschaft gem Nr 3 klagebefugt sein (LG Hannover GRUR-RR 24, 309, 315).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Bergrechtliche Gewerkschaften und Behörden (§ 17 II).

Rn 10 Bergrechtliche Gewerkschaften iSd 17 II existieren nicht mehr (§ 163 BBergG). Behörden sind grds nicht passiv parteifähig, sondern nur deren Rechtsträger (s dazu § 50 Rn 15, § 18 Rn 2). Steht ihnen ausnw die passive Parteifähigkeit zu, so haben sie nach § 17 II ihren allg Gerichtsstand bei dem Gericht des Amtssitzes.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nichtrechtsfähiger Verein.

Rn 27 Die Unterscheidung zwischen dem eingetragenen, rechtsfähigen Verein (§§ 21, 55 BGB) und dem nicht eingetragenen nichtrechtsfähigen Verein (§ 54 S 1 BGB) fand ihre Fortsetzung idF des früheren § 50 II, der den letztgenannten Vereinigungen lediglich die passive Parteifähigkeit zuerkannte. Nach Streichung der Vorschrift wird dem nichtrechtsfähigen Verein ausdrücklich auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Im weiteren Sinne.

Rn 13 Da immer ein individueller Ablehnungsgrund gegeben sein muss, können die in der Sozialgebundenheit des Richters liegenden allgemeinen Beziehungen, die sich aus Geschlecht, Rassenzugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Religion oder Weltanschauung speisen, Misstrauen gg seine Unparteilichkeit nicht begründen (Frankf NJW-RR 98, 1764 [OLG Frankfurt am Main 01.10.1997 - 14 U 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kollektivrecht.

Rn 10 Eine Gewerkschaft kann eine Beeinträchtigung ihrer kollektiven Koalitionsfreiheit durch eine tarifwidrige Betriebsvereinbarung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch eine Regelungsverfügung nach § 940 verhindern oder zumindest verkürzen (BAG NZA 11, 1169, 1173 [BAG 17.05.2011 - 1 AZR 473/09]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 9 Die Vorschrift gilt grds für die gesamte Prozessführung des Bevollmächtigten in allen Verfahrensarten der ZPO und in allen Verfahrensarten, die auf die ZPO verweisen (Musielak/Voit/Weth § 85 Rz 9; zB § 4 InsO; vgl BGH NJW 11, 1299, 1230 [BGH 14.12.2010 - 1 StR 275/10]; zur Geltung im Strafverfahren vgl KG NStZ-RR 21, 157). Im PKH-Verfahren gilt die Vorschrift ebenfalls ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mitberechtigter, Mitverpflichteter, Regresspflichtiger.

Rn 23 Der Ausschluss tritt ein, wenn eine unmittelbare Beziehung zum Streitstoff besteht. Diese ist dann gegeben, wenn der Richter Gesamtgläubiger oder -schuldner gem §§ 421 BGB ff ist; ferner, wenn er für die Schuld der Partei als Gesellschafter einer Personengesellschaft, auch als stiller Gesellschafter oder Kommanditist (St/J/Bork § 41 Rz 4), als Bürge, Wechsel- oder Sche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Wirtschaftliche.

Rn 20 Da durch § 41 Nr 1 eine unmittelbare Interessenkollision ausgeschlossen ist, kommen lediglich mittelbare wirtschaftliche Interessen am Prozessausgang in Betracht. Diese sind dann denkbar, wenn der Richter als Mitglied einer am Prozess beteiligten Organisation wirtschaftlich an deren Erfolg partizipiert. Das kann aber nur dann die Besorgnis der Befangenheit begründen, w...mehr