Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.6 Sonstige Kapitalgesellschaften

Rz. 27 Die Aufzählung der Kapitalgesellschaften in Abs. 1 Nr. 1 ist seit Vz 2006 nicht mehr abschließend (Rz. 18). Daher können auch Körperschaften ausl. Rechtsform "Kapitalgesellschaften" sein, wenn sie nach dem Typenvergleich (Rz. 55ff.) einer Kapitalgesellschaft deutschen Rechts entsprechen. Rz. 28 Ursprünglich enthielt die Aufzählung in Abs. 1 Nr. 1 noch zwei weitere Kapi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.4 Rechtsentwicklung

Rz. 12 Die geltende Fassung des § 1 KStG wurde nahezu unverändert aus dem KStG 1975 übernommen. Durch das Gesetz v. 25.2.1992[1] wurde der Ausdruck "Kolonialgesellschaften", durch das Gesetz v. 22.12.1999[2] die Bezeichnung "bergrechtliche Gewerkschaft" in Abs. 1 Nr. 1 gestrichen (vgl. Rz. 28). Durch das Gesetz v. 9.12.2004[3] wurde die Regelung in Abs. 1 Nr. 3 auf Pensionsf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.6 Nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 44 Außer den juristischen Personen des privaten Rechts nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 KStG werden auch Rechtsgebilde ohne Rechtsfähigkeit der KSt unterworfen. Bei ihnen muss neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Annahme der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht als weitere Voraussetzung hinzukommen, dass ihr Einkommen weder nach dem KStG noch nach dem EStG unmitt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.1.5 Mitbestimmung und Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers

Das Mitbestimmungsrecht ist ausgeschlossen, soweit eine zwingende gesetzliche oder tarifliche Regelung über die soziale Angelegenheit besteht (§ 87 Abs. 1 BetrVG). Ist eine an sich mitbestimmungspflichtige Angelegenheit für den Arbeitgeber bereits durch Gesetz oder Tarifvertrag bindend geregelt, so muss davon ausgegangen werden, dass mit dieser Regelung den berechtigten Inte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Vertragspartner einer Pauschalierungsvereinbarung

Rz. 9 Die Pauschalvergütung muss Tätigkeiten für denselben Auftraggeber betreffen. Dabei kann es sich auch um eine Personenmehrheit handeln (Eheleute, Erbengemeinschaft, Gesellschafter, Mitglieder eines nichtrechtsfähigen Vereins), wie sich aus § 6 Abs. 1 ergibt, wonach der StB in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber nur einmal die Gebühren erhält. Rz. 10 Zulässig...mehr

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Reisekosten / 14 Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung (§ 6 Abs. 2 BRKG) und geringeren Verpflegungskosten (§ 9 Abs. 1 BRKG)

Bei unentgeltlicher Verpflegung, die seitens des Amtes dem Beschäftigten gestellt wird, werden vom abwesenheitsabhängigen Tagegeld für das Frühstück  20 %; derzeit 5,60 EURMittagessen 40 %; derzeit 11,20 EURAbendessen 40 %; derzeit 11,20 EUR des vollen Tagesgeldes für einen vollen Kalendertag (= 28 EUR) einbehalten. Die Teiltagegelder können durch diese Anrechnung nicht unter ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzug von Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Rahmen ihrer ehren­amtlichen Gewerkschaftstätigkeit als Werbungskosten

Leitsatz Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit sind als Werbungskosten bei ihren Versorgungsbezügen zu berücksichtigen (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.11.1980 – VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368). Normenkette § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2, § 9 EStG Sachverhalt Die Klägerin be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3 Individualvertragliche Vereinbarung des Tarifvertrags (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 Der Vorrang tariflicher Regelungen vor dem BUrlG nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG kann nur dann greifen, wenn beide Parteien tarifgebunden sind (§ 3 Abs. 1 TVG), weil sie Mitglieder der tarifschließenden Parteien sind (Gewerkschaft einerseits und Arbeitgeberverband andererseits, sofern kein Haustarifvertrag vorliegt) oder der Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklär...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 6 Der lange Weg bis zur Einigung

In einem sog. Termingespräch ist am 8.10.2008 verabredet worden, die am 31.3.2008 getroffene Vereinbarung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst umzusetzen. Die Tarifverhandlungen sind am 15.12.2008 fortgesetzt worden. Bei dieser Gelegenheit haben Arbeitgeber und Gewerkschaften betont, dass sie die Vereinbarung einer Entgeltordnung sowie – ohne Präjudizwirkung ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 4 Tarifrunde 2008

Am 18./19.12.2007 hat die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst der Gewerkschaft ver.di über ihre Forderungen für die Tarifrunde 2008 beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst. Bezogen auf die vorliegende Thematik hat die Bundestarifkommission deutlich gemacht, dass die Weitergeltung des Übergangsrechts in der Tarifrunde 2008 ein hohes Gewicht habe. Damit war ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 10.1 Ausgangslage

Die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst war mit Wirkung vom 1.11.2009 neu geregelt worden. Zum damaligen Zeitpunkt ist eine neue Entgelttabelle (S-Tabelle) in Kraft getreten. Die Eingruppierungsregelungen waren gesondert kündbar, und zwar frühestens zum 31.12.2014. Von dieser Kündigungsmöglichkeit haben die Gewerkschaften Gebrauch gemacht. Nach i...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 21.1 Entstehungsgeschichte und Zweck dieser tariflichen Regelung

In der Tarifrunde 2008 war eine zentrale Forderung der Arbeitgeber die Verlängerung und Vereinheitlichung der Arbeitszeit im Tarifgebiet West. Letztendlich wurde eine einheitliche Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche für die Beschäftigten im Tarifgebiet West vereinbart mit Ausnahme der Beschäftigten in Krankenhäusern, wo es bei der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 8.1 Die Erforderlichkeit einer neuen S-Tabelle

Die Forderungen der Gewerkschaften nach einer finanziellen Aufwertung der Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes waren mit dem geltenden Tarifvertragssystem nur dadurch in Einklang zu bringen, dass neue Tabellenwerte für diese Beschäftigten entwickelt worden sind. Einerseits galt es Exspektanzverluste auszugleichen und für die insgesamt 45 Tätigkeitsgruppen des Sozial- un...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 5 Unterschiede zwischen "alter und neuer Welt"

Die Gewerkschaften haben neben der Verlängerung des Übergangsrechts auch die Diskrepanz zwischen der Eingruppierung der übergeleiteten Beschäftigten (§ 1 Abs. 1 TVÜ-VKA) und derjenigen Beschäftigten, die nach dem 30.9.2005 neu eingestellt worden sind oder werden (§ 1 Abs. 2 TVÜ-VKA), thematisiert und mit Nachdruck eine Beseitigung dieser "Ungleichbehandlung" gefordert. Diese ...mehr

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Das EFQM Modell 2020 im Per... / 4.1.2 Bedeutung des Kriteriums für das Personalressort

Wahrnehmung der Kunden Bei den kundenbezogenen Ergebnissen steht für das Personalressort die Ermittlung der Wahrnehmung des Ressorts durch die "Kunden" bezüglich Effektivität und Effizienz im Vordergrund, z. B. durch eine systematische Befragung von Bewerbern aus derselben Branche über Eindrücke zur Stellung der Organisation im Vergleich zum Wettbewerb. Für das Personalressort...mehr

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Das EFQM Modell 2020 im Per... / 3.1.2 Bedeutung des Kriterium für das Personalressort

Hier geht vor allem darum, wie im Personalressort das Wissen und das gesamte Potenzial der Mitarbeiter individuell und teamorientiert gemanagt, entwickelt und freigesetzt wird und wie Aktivitäten zu planen sind, um die Strategie der Organisation zu unterstützen. Aber auch die Zusammenarbeit mit Kunden und externen Partnern ist hier zu berücksichtigen. Planung, Management und ...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.4 Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 LkSG)

Definition: Die Achtung der Koalitions- und Vereinigungsfreiheit erfordert, dass sich Beschäftigte frei in Gewerkschaften organisieren können und hierdurch keine Nachteile (s. auch Abschn. 3.5) erleiden. Das Recht auf Kollektivverhandlungen umfasst auch das Recht auf Streik. Dieses kann jedoch im Sinne eines fairen Interessenausgleichs der Tarifparteien durch lokales Recht b...mehr

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Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.1 Tarifvertragliche Regelungen

Tarifliche Regelungen über die arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Abfindungszahlung sind durchaus nicht selten. Zu denken ist etwa an Rationalisierungsschutzabkommen oder andere tarifliche Vereinbarungen, die quasi an die Stelle betriebsverfassungsrechtlicher Regelungen durch einen Sozialplan treten. Hier werden – mit Billigung der an sich zuständigen Betriebsräte – Sozial...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 3 Menschenrechtliche Risiken am Arbeitsplatz und arbeitsrechtliche Compliance

Praxis-Beispiel Einbezug von HR Lieferketten-Compliance im Unternehmen ist regelmäßig nicht nur Aufgabe der Bereiche Einkauf und Beschaffung, sondern sollte auch bei einer HR-Abteilung platziert werden, die insbesondere in den zahlreichen personalbezogenen Fragen in Zusammenhang mit dem LkSG unterstützen kann. Die Verantwortung der Verpflichteten für ihre Lieferkette erfasst ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lieferkettensorgfaltspflich... / 7 Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen

§ 11 LkSG schafft außerdem zukünftig für Gewerkschaften das Recht, neben Nichtregierungsorganisationen gegen grobe Missstände zu klagen, was bisher nur den Geschädigten selbst möglich war. Danach kann derjenige, der geltend macht, in einer überragend wichtigen und nach dem LkSG geschützten Rechtsposition verletzt zu sein, zur gerichtlichen Verfolgung seiner Rechte einer inlä...mehr

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Einigungsstellenverfahren / 2 Zusammensetzung der Einigungsstelle

Nach § 76 Abs. 2 Satz 1 BetrVG besteht die Einigungsstelle aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebsrat bestellt werden. Die Anzahl der Beisitzer bestimmt das Gesetz hingegen nicht. Bei der Beurteilung der erforderlichen Anzahl sind Größe und Art des Betriebs sowie die Schwierigkeit der von der Einigungsstelle zu behandelnde...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.2 Angemessene und wirksame Präventionsmaßnahmen

Die verpflichtenden Sorgfaltspflichten umfassen insbesondere die Implementierung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements. Im Rahmen dessen ist regelmäßig und anlassbezogen eine Risikoanalyse durchzuführen mit dem Ziel, die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu ermitteln, zu gewichten und zu priorisieren. Wichtig Strategie zur Implementierung der notwen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.1 Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit

Rz. 61 Eine versehentliche Überzahlung von Arbeitsentgelt ist jedenfalls dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Leistungsberechtigte das überhöhte Arbeitsentgelt nicht unverzüglich an den Arbeitgeber zurückgewährt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 17.4.2013, L 15 AS 115/11). Rz. 62 Zum Einkommen gehören auch Eigenleistungen zu vermögenswirksamen Leistungen (BSG, U...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 6.4 Außerordentliche Kündigung

Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund des Arbeitgebers gegenüber Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugendvertretung, der Bordvertretung, eines Seebetriebsrats, den Mitgliedern des Wahlvorstands sowie Wahlbewerbern ist grundsätzlich zulässig und nicht durch § 15 KSchG untersagt. Sie bedarf jedoch gemäß § 103 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Dabei hat der Betriebs...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / Ehrenamt

Ehrenamtliche Tätigkeiten, die die Voraussetzungen der §§ 3 Nr. 26 bis 3 Nr. 26b erfüllen, sind bis zu einem Betrag von 3.000 EUR bzw. 840 EUR steuerfrei. Der Abzug von darüber hinausgehenden Ausgaben muss in vollem Umfang nachgewiesen werden. Auch ein Verlust kann steuerlich geltend gemacht werden, soweit die Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt wird. Unabhängi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Bergrechtliche Gewerkschaften und Behörden (§ 17 II).

Rn 10 Bergrechtliche Gewerkschaften iSd 17 II existieren nicht mehr (§ 163 BBergG). Behörden sind grds nicht passiv parteifähig, sondern nur deren Rechtsträger (s dazu § 50 Rn 15, § 18 Rn 2). Steht ihnen ausnahmsweise die passive Parteifähigkeit zu, so haben sie nach § 17 II ihren allg Gerichtsstand bei dem Gericht des Amtssitzes.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nichtrechtsfähiger Verein.

Rn 27 Die Unterscheidung zwischen dem eingetragenen, rechtsfähigen Verein (§§ 21, 55 BGB) und dem nicht eingetragenen nichtrechtsfähigen Verein (§ 54 S 1 BGB) fand ihre Fortsetzung idF des früheren § 50 II, der den letztgenannten Vereinigungen lediglich die passive Parteifähigkeit zuerkannte. Durch die zum 30.9.09 in Kraft getretene Neufassung des § 50 II wird dem nichtrecht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unterlassungsanspruch, Abs 2.

Rn 3 II erstreckt den Unterlassungsanspruch des § 23 III BetrVG auch auf grobe Verstöße des ArbG gegen das AGG, gem 2 können Betriebsrat und Gewerkschaft jedoch nicht aus eigenem Recht Ansprüche des Benachteiligten geltend machen. II gilt nur in Betrieben nach § 1 I 1 BetrVG , ein Unterlassungsanspruch der Gewerkschaft jedoch auch in Betrieben ohne Betriebsrat (Besgen/Roloff ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 3 Die Ermächtigung umfasst alle Dienst- und Arbeitsverträge, aber auch Werkverträge. Auf die Art der Tätigkeit (selbstständig oder unselbstständig) kommt es nicht an. Die Tätigkeit eines Handelsvertreters fällt sowohl unter § 112 als auch unter § 113 (BAG NJW 64, 1641 [BAG 20.04.1964 - 5 AZR 278/63]). Lehrverträge sind keine Dienst- oder Arbeitsverträge iSd Vorschrift, da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kollektivrecht.

Rn 10 Eine Gewerkschaft kann eine Beeinträchtigung ihrer kollektiven Koalitionsfreiheit durch eine tarifwidrige Betriebsvereinbarung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch eine Regelungsverfügung nach § 940 verhindern oder zumindest verkürzen (BAG NZA 11, 1169, 1173 [BAG 17.05.2011 - 1 AZR 473/09]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Im weiteren Sinne.

Rn 13 Da immer ein individueller Ablehnungsgrund gegeben sein muss, können die in der Sozialgebundenheit des Richters liegenden allgemeinen Beziehungen, die sich aus Geschlecht, Rassenzugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Religion oder Weltanschauung speisen, Misstrauen gg seine Unparteilichkeit nicht begründen (Frankf NJW-RR 98, 1764 [OLG Frankfurt am Main 01.10.1997 - 14 U 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Erfasster Personenkreis.

Rn 3 Eine Richterin oder ein Richter, die als Privatperson oder in dienstlicher Eigenschaft als Zeugin oder Zeuge mit dem Gericht kommunizieren, sollen nicht verpflichtet werden, einen sicheren Übermittlungsweg zu eröffnen. Gleiches gilt für Beamtinnen und Beamten wie beispielsweise Bedienstete der Polizeibehörden. Rn 4 Erfasst werden sollen demgegenüber neben den namentlich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Tarifvertrag.

Rn 39 Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften einerseits und Arbeitgebern oder Vereinigungen von Arbeitgebern andererseits (§ 2 I TVG) (ein Abschluss mit einer nicht tariffähigen Partei [zur CGZP BAG NZA 11, 289 [BAG 14.12.2010 - 1 ABR 19/10]] ist nichtig [BAG NZA 19, 188; 07, 448]). Daran gebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der ArbG,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorteilsrechte (Wertrechte).

Rn 5 Sie gewähren den Mitgliedern Anteil an den Vorteilen aus der Verfolgung des Vereinszwecks, also je nach konkretem Zweck Anspruch auf die Benutzung von Vereinseinrichtungen, auf Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen des Vereins (Reichert/Wagner Kap 2 Rz 742 ff), zB Vertretung von Mitgliedern durch die Gewerkschaft in Arbeitsgerichtsprozessen. Ohne besondere Satzungsrege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einschränkungen.

Rn 6 § 400 ist nach Sinn u Zweck unanwendbar, wenn der Zedent vom Zessionar eine seiner Forderung wirtschaftlich gleichwertige Leistung erhält (so auch § 53 II SGB I), sei es freiwillig (BGHZ 4, 153, 156 f) oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (BGHZ 13, 360, 367 ff; 59, 109, 115; NJW-RR 10, 1235, 1236), sofern hierdurch diejenigen Bedürfnisse befriedigt werden, der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 9 Die Vorschrift gilt grds für die gesamte Prozessführung des Bevollmächtigten in allen Verfahrensarten der ZPO und in allen Verfahrensarten, die auf die ZPO verweisen (Musielak/Voit/Weth § 85 Rz 9; zB § 4 InsO; vgl BGH NJW 11, 1299, 1230 [BGH 14.12.2010 - 1 StR 275/10]; zur Geltung im Strafverfahren vgl KG NStZ-RR 21, 157). Im PKH-Verfahren gilt die Vorschrift ebenfalls ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kasuistik.

Rn 13 Aufnahmeanspruch bejaht: Deutscher Sportbund (BGHZ 63, 282), Fachsportverband in Regionalsportverband (Stuttg NZG 01, 997); Sportförderdachverein trotz örtlich begrenzter Machtstellung (BGH NJW 99, 1326 [BGH 23.11.1998 - II ZR 54/98]); Stadtjugendring (LG Heidelberg MDR 90, 625); Gewerkschaft, die aber grds Beurteilungsspielraum hat und Aufnahme aus sachlich gerechtfer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Wirtschaftliche.

Rn 20 Da durch § 41 Nr 1 eine unmittelbare Interessenkollision ausgeschlossen ist, kommen lediglich mittelbare wirtschaftliche Interessen am Prozessausgang in Betracht. Diese sind dann denkbar, wenn der Richter als Mitglied einer am Prozess beteiligten Organisation wirtschaftlich an deren Erfolg partizipiert. Das kann aber nur dann die Besorgnis der Befangenheit begründen, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mitberechtigter, Mitverpflichteter, Regresspflichtiger.

Rn 23 Der Ausschluss tritt ein, wenn eine unmittelbare Beziehung zum Streitstoff besteht. Diese ist dann gegeben, wenn der Richter Gesamtgläubiger oder -schuldner gem §§ 421 BGB ff ist; ferner, wenn er für die Schuld der Partei als Gesellschafter einer Personengesellschaft, auch als stiller Gesellschafter oder Kommanditist (St/J/Bork § 41 Rz 4), als Bürge, Wechsel- oder Sche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Tarifvertragsparteien, Arbeitgeber, Beschäftigte und deren Vertretungen sind aufgefordert, im Rahmen ihrer Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten an der Verwirklichung des in § 1 genannten Ziels mitzuwirken. (2) 1In Betrieben, in denen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes vorliegen, können bei einem groben Verstoß des Arbeitgebers gegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Rechtslage ab 2024 736 ZPO 13 Rechtslage bis 2023 736 ZPO 5 Titel gegen die Gesellschaft 736 ZPO 7 Titel gegen die Gesellschafter 736 ZPO 8 Vollstreckung 736 ZPO 2 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Für den Rechtsbehelf des Schadensersatzes arbeitet das Gesetz mit einer zentralen Norm: § 280 I ist – jedenfalls der Idee nach die einzige – Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche aufgrund jeglicher Pflichtverletzungen in Schuldverhältnissen. Die Vorschrift kommt grds unabhängig von der Art der Pflichtverletzung und der Art des Schuldverhältnisses zur Anwendung....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Inhaltskontrolle.

Rn 8 § 310 IV nimmt das Gesellschaftsrecht einschließlich des Vereinsrechts von der AGB-Kontrolle aus (Fleck Rpfleger 09, 58). Die Rspr unterwirft Vereinssatzungen einer allg Inhaltskontrolle nach §§ 242, 315, weil diese Vorschriften die Satzungsautonomie jedenfalls bei Vereinen begrenzen, die im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung haben (BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verbot des beweisrechtlichen Geheimverfahrens.

Rn 5 Soweit der beweisbelasteten Partei kein materiell-rechtlicher Auskunftsanspruch gegen die andere Partei zusteht (vgl dazu Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 15 Rz 1 ff), scheitert ihre Beweisführung nicht selten daran, dass die andere Partei (oder eine dritte Person) ein berechtigtes Interesse an der Wahrung ihrer Betriebs-, Geschäfts- und Unternehmensgeheimnisse geltend machen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Arbeitskampfmaßnahmen.

Rn 101 Str ist, ob ein rechtswidriger Streik einen unzulässigen Eingriff in das Recht am Unternehmen des Arbeitgebers (so die hM, s insb BAGE 1, 291, 300 [BAG 28.01.1955 - GS 1/54]; NJW 89, 57, 60 f mwN; 10, 631 Rz 19 ff; NZA 12, 1372 [BAG 19.06.2012 - 1 AZR 775/10]; 16, 1543 Rz 21; Soergel/Beater § 823 Anh V Rz 49; Staud/J Hager § 823 Rz D 47 f mwN; Lambrich/Sander NZA 14, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verfassungsmäßig berufener Vertreter.

Rn 3 Der Verein ist verantwortlich für das Verhalten des Vorstands als Organ, einzelner Vorstandsmitglieder eines mehrgliedrigen Vorstands und für die besonderen Vertreter nach § 30. Der Begriff ist durch eine weite Auslegung gekennzeichnet. Da die juristische Person nicht selbst entscheiden kann, wem sie ohne Entlastungsmöglichkeit haften will, muss der Vertreter weder Vert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schutzwürdiges Interesse an Prozessführung.

Rn 42 Neben der Ermächtigung erfordert eine gewillkürte Prozessstandschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242 = NJW 93, 918; BGHZ 108, 52, 56 = NJW 89, 2750; BGHZ 100, 217 f = NJW 87, 2018; BGHZ 96, 151, 152 f = NJW 86, 850; BGH GRUR 08, 1108, 111...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der allgemeine Gerichtsstand der Gemeinden, der Korporationen sowie derjenigen Gesellschaften, Genossenschaften oder anderen Vereine und derjenigen Stiftungen, Anstalten und Vermögensmassen, die als solche verklagt werden können, wird durch ihren Sitz bestimmt. 2Als Sitz gilt, wenn sich nichts anderes ergibt, der Ort, wo die Verwaltung geführt wird. (2) Gewerkschaften h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit der Einbeziehung von Arbeitsverträgen in die AGB-Kontrolle (§ 310 IV 2 BGB) bedurfte es aus Sicht des Gesetzgebers der Klarstellung, dass die im UKlaG geregelten objektiv-rechtlichen Kontrollkompetenzen sich nicht auf das Arbeitsrecht beziehen. Allerdings gibt es auch im Arbeitsrecht ein dem Verbraucherschutz strukturell vergleichbares Durchsetzungsdefizit. In Form ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vereinigungen, Personengruppen und Einrichtungen (Nr 2).

Rn 5 Nach Nr 2 sind auch nicht rechtsfähige Vereine, denen das Gesetz Rechte zuerkennt (zB Gewerkschaften gem §§ 98 ff AktG) sowie die GbR beteiligtenfähig (Begr zu § 8 RegE in BTDrs 16/6308, 180). Der Gesetzgeber folgt bei Letzterer der sog. ›Gruppen-Lehre‹, die an das tatsächliche Auftreten bestimmter Wirkungseinheiten im Rechtsverkehr anknüpft. Auch altrechtliche Vereinig...mehr