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Gewerkschaften / 3 Entstehung der Gewerkschaften

Gerd Benrath
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Die Gründung von Gewerkschaften ging einher mit dem Einsetzen der Industrialisierung. Diese begann Ende des 18. Jahrhunderts in England und erreichte einige Zeit später auch das Gebiet des Deutschen Bundes. Erste Gewerkschaften in Deutschland waren die Berufsverbände der Buchdrucker und Zigarrenarbeiter, die etwa 1848 entstanden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde auch die erste Angestelltengewerkschaft gegründet.[1] Der erste bedeutsame Tarifvertrag in Deutschland war der Buchdruckertarif, der 1873 abgeschlossen wurde.[2]

Die Gewerkschaftsbewegung hat eine große Bedeutung für das heutige Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat die Entstehung des heutigen kollektiven Arbeitsrechts in Gestalt des Tarifvertragsrechts maßgeblich mitgeprägt. Dazu war erforderlich, dass die Gewerkschaften als Akteur des Arbeitsrechts gesetzlich anerkannt wurden. Dem stand das Sozialistengesetz vom 21.10.1878 zunächst im Wege. Erst als dieses im Jahr 1890 fiel, konnten die Gewerkschaften die neue Vereinsfreiheit nutzen und sich als eigenständige Größe von der politischen Arbeiterbewegung emanzipieren. Sie etablierten sich als Vereinigungen, die durch Tarifvereinbarungen innerhalb des bestehenden Rechtssystems die Arbeitsbedingungen mitgestalteten.[3] Diese Entwicklung fand vor dem Hintergrund der jeweils herrschenden politischen Rahmenbedingungen statt. Sie vollzog sich in der Zeit vor der Reichsgründung bis zum Ende des Ersten Weltkrieges, während der Weimarer Republik, des Dritten Reichs mit den damit verbundenen Rückschlägen und nach dem Zweiten Weltkrieg. Heute ist die Tarifautonomie als Grundrecht durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt. Einzelgesetzliche Grundlage für das Zustandekommen und die Wirkung von Tarifverträgen ist das TVG, das ebenso wie das Grundgesetz im Jahr 1949 erlas...

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