Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter-Geschäftsführer

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / IX. Honorarforderung einer Sozietät

Rz. 526 Der BGH[2016] hat – abweichend von seiner früheren Rechtsprechung[2017] – entschieden, dass die Honorarforderung einer Anwaltssozietät nicht deren Mitgliedern als Gesamtgläubigern (§ 428 BGB) zusteht. Der Vergütungsanspruch gehört zum Vermögen der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft der Sozietätsanwälte (§ 718 BGB) und steht diesen zur gesamten Hand zu (§ 719 BGB); e...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Verrichtungsgehilfe

Rz. 136 Zu einer Verrichtung i.S.d. § 831 BGB ist derjenige bestellt, dem der Geschäftsherr im Rahmen eines dauernden oder wenigstens im konkreten Einzelfall bestehenden Abhängigkeitsverhältnisses eine bestimmte Tätigkeit übertragen hat;[525] dafür genügt es, dass der Geschäftsherr aufgrund eines Weisungsrechts die Tätigkeit des Gehilfen beschränken, untersagen oder nach Art...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Einführung

Rz. 399 Das Recht der GbR ist in §§ 705 ff. BGB nur z.T. geregelt. Die Beantwortung wichtiger Fragen wie etwa die, ob eine solche Gesellschaft selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann und insoweit rechtsfähig ist, oder Einzelheiten der persönlichen Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft hat der Gesetzgeber der Rechtsprechung überlassen. So...mehr

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Deutschland / 1. Vermögenserwerb von Todes wegen

Rz. 192 Die der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer unterliegenden Vorgänge sind in § 1 Abs. 1 ErbStG aufgezählt. Der Besteuerung unterliegen demnach: Rz. 193 Der Erbanfall als Grundfall des Erwerbs von Tod...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IX. Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG und Gebührenklage

Rz. 34 Es gibt immer wieder Mandanten, die die Anwaltsrechnung auch nach einer erfolgten Mahnung nicht bezahlen. In solchen Fällen ist zu überlegen, wie die Vergütung des Anwalts durchgesetzt und tituliert wird. Dabei ist zu unterscheiden: Ist die Vergütung für eine gerichtliche Tätigkeit entstanden, ist zunächst die Festsetzung nach § 11 RVG gegen den eigenen Auftraggeber z...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3.2 Beteiligung eines Steuerausländers an einer inländischen Personengesellschaft (Inbound-Fall)

Im Urteil vom 10.11.1983[1] hatte der BFH entschieden, dass Einkünfte aus einer stillen Beteiligung an einer inländischen Personengesellschaft, die von deren in den Niederlanden ansässigen Gesellschaftern gehalten wird, sowie aus entsprechenden Darlehen unter die Betriebsstättenvorbehalte der DBA[2] fallen. Nach Tz. 1.2.3 der Betriebsstättenverwaltungsgrundsätze[3] rechnete d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Grundsatz der Qualifikationsverkettung

Nur in wenigen DBAs ist die Einordnung der Sondervergütungen abkommensrechtlich geregelt. Das BMF-Schreiben v. 26.9.2014 [1] listet folgende DBAs, die Sondervergütungen, die gewerblich tätige Personengesellschaften zahlen, ausdrücklich den Unternehmensgewinnen zuweisen: Algerien (Artikel 7 Abs. 7), Ghana (Artikel 7 Abs. 6), Kasachstan (Artikel 7 Abs. 6), Liechtenstein (Artikel 7 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 3 Wegen des Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Sozialstaatsprinzip (vgl. Art 3 GG) ist der Schutzzweck auch schon für die Zeit vor In-Kraft-Treten am 31.3.2007 gegeben (AG Lemgo, ZVI 2007, 183). Der Schutz besteht für private Vorsorgeverträge (BGH, Vollstreckung effektiv 2018, 59 = DGVZ 2018, 60 = NJW 2018, 1166 = Rpfleger 2018, 278) Selbständiger, es sei d...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 8.2 Abberufung von Gesellschafter-Geschäftsführern

8.2.1 Grundsatz Rz. 365 Der Bestellung einer Person als Geschäftsführer liegt ein enormes Vertrauen seitens der Gesellschafter zugrunde, was insbesondere an der gegenüber Dritten unbeschränkbaren Vertretungsbefugnis gem. § 37 Abs. 2 GmbHG deutlich wird. Ist dieses Vertrauen zerstört, so muss es möglich sein, diese Rechtsstellung zu beendigen. Hierfür statuiert § 38 Abs. 1 Gmb...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.2 Voraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 1834 Verdeckte Gewinnausschüttungen sind gesetzlich nicht definiert, sondern werden von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG vorausgesetzt. Der Begriff der vGA ist von der BFH-Rechtsprechung[1] entwickelt und von der Finanzverwaltung übernommen worden.[2] Rz. 1835 Danach wird eine vGA definiert als: eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsver...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.11.1.1 Abberufungskompetenz

Rz. 750 Grundsätzlich liegt die Kompetenz zur Abberufung eines Geschäftsführers in der mitbestimmungsfreien GmbH und der dem DrittelbG unterliegenden GmbH (zur mitbestimmten GmbH s. Rn. 1044) bei der Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 5, 2. Alt. GmbHG), sodass dort die Abberufung regelmäßig durch Gesellschafterbeschluss erfolgen wird. Im Fall einer Abberufung aus wichtigem ...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 8.2.1 Grundsatz

Rz. 365 Der Bestellung einer Person als Geschäftsführer liegt ein enormes Vertrauen seitens der Gesellschafter zugrunde, was insbesondere an der gegenüber Dritten unbeschränkbaren Vertretungsbefugnis gem. § 37 Abs. 2 GmbHG deutlich wird. Ist dieses Vertrauen zerstört, so muss es möglich sein, diese Rechtsstellung zu beendigen. Hierfür statuiert § 38 Abs. 1 GmbHG den Grundsat...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.11.1.3 Rechtsschutz des Geschäftsführungsmitglieds gegen die Abberufung

Rz. 768 a. Klageverfahren Hinsichtlich des Rechtsschutzes gegen die Abberufung muss danach differenziert werden, ob das abberufene Geschäftsführungsmitglied ein Gesellschafter-Geschäftsführer (ggf. mit mitgliedschaftlichem Sonderrecht auf die Geschäftsführung) oder ein Fremdgeschäftsführer ist: Rz. 769 Ein Gesellschafter-Geschäftsführer wird regelmäßig gerichtlich gegen seine ...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.3.3 Rechtsfolgen überhöhter Bezüge

Rz. 794 Überhöhte Gesamtbezüge zugunsten von Geschäftsführern, die gleichzeitig Gesellschafter sind, bergen zwei weitere Risiken: Steuerlich können sie verdeckte Gewinnausschüttungen sein, sodass sie dem Einkommen der GmbH zuzurechnen sind und somit die Körperschaftsteuerbelastung erhöhen.[1] Für Tantiemen/Boni von Gesellschafter-Geschäftsführern gelten steuerlich strenge for...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.4 Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern

Rz. 799 Vorstandsmitglieder einer AG sind nach § 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III von der Sozialversicherungspflicht befreit. Für Geschäftsführer einer GmbH existiert keine vergleichbare Regelung. Geschäftsführungsmitglieder von Gesellschaften mbH sind somit - trotz ihrer fehlenden Arbeitnehmereigenschaft - dann sozialversicherungspflichtig, wenn sie die Voraussetzungen von § 7 Abs. ...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 8.2.4 Sonderkonstellation: Zwei-Personen-Gesellschaft

Rz. 371 Handelt es sich bei der Gesellschaft um eine Zwei-Personen-Gesellschaft, so könnte stets ein Gesellschafter durch die Behauptung des Vorliegens eines wichtigen Grundes einen Stimmrechtsausschluss bei dem anderen Gesellschafter herbeiführen und dessen Abberufung beschließen. Insbesondere könnte dies wechselseitig geschehen. Dass eine sofortige oder auch nur bis zur ger...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.11.1.2 Abberufungsgründe

Rz. 755 Im GmbH-Recht gilt anders als bei der AG, die einen Widerruf der Bestellung nur aus wichtigem Grund vorsieht (§ 84 Abs. 3 AktG), der Grundsatz der freien Abberufbarkeit, § 38 Abs. 1 GmbHG. Dies gilt allerdings nur für die mitbestimmungsfreie GmbH und die dem DrittelbG unterliegende GmbH. Für die mitbestimmte oder montanmitbestimmten GmbH gilt über § 31 MitbestG bzw. ...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 8.2.2 Einschränkungen durch Treuepflicht

Rz. 368 Sieht die Satzung kein Sonderrecht des Gesellschafters auf Geschäftsführung oder Abberufungsbeschränkungen vor, so kann einer freien Widerruflichkeit der Bestellung durch Gesellschafterbeschluss[1] dennoch die gesellschafterliche Treuepflicht entgegenstehen. Hiernach haben die Gesellschafter bei der Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte Rücksicht auf die Interessen de...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.3.4 Zahlungen bei vorzeitiger Beendigung

Rz. 795 Die "Mannesmann"-Entscheidung des BGH v. 21.12.2005[1] zu Aktiengesellschaften hat für die Praxis Klarheit darüber geschaffen, unter welchen Voraussetzungen bei der Aktiengesellschaf der Aufsichtsrat Vorstandsmitgliedern Anerkennungsprämien ("appreciation awards") gewähren darf – gleichzeitig aber auch neue Fragen aufgeworfen. Bei der Beantwortung der Frage, ob die G...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.9.7 Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB)

Rz. 739 Die Geschäftsführer einer GmbH unterliegen grundsätzlich dem Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB. Dies gilt gem. § 35 Abs. 3 GmbHG auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein-Personengesellschaft, vgl. § 35 Abs. 3 GmbHG. Die Geschäftsführung einer GmbH kann jedoch von der Gesellschafterversamlung ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft Geschäfte (...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 5 Wettbewerbsverbot

Rz. 307 Ein dem Gesellschafter auferlegtes Wettbewerbsverbot soll verhindern, dass dieser in demselben Geschäftsbereich wie die GmbH tätig wird und somit in Konkurrenz zu dieser tritt. Anders als z. B. in § 112 HGB für die Gesellschafter einer OHG normiert, sieht das GmbHG allerdings keine Regelung eines Wettbewerbsverbotes für die Gesellschafter einer GmbH vor. Dennoch ergbi...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 8.2.3 Geschäftsführerstellung als mitgliedschaftliches Sonderrecht

Rz. 370 Ist dem Gesellschafter die Geschäftsführung in der Satzung als mitgliedschaftliches Sonderrecht eingeräumt worden und liegt kein wichtiger Grund zur Abberufung vor, so ist seine Abberufung gem. § 35 BGB von seiner Zustimmung abhängig.[1] Dies gilt ebenso, wenn zwar ein wichtiger Grund zur Abberufung vorhanden ist, die Abberufung allerdings nicht das mildeste Mittel d...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.3.2 Bestellungsbeschluss und Annahme

Rz. 679 Die Bestellung erfolgt durch zwei Akte: Zunächst muss ein Beschluss [1] des zur Geschäftsführerbestellung berufenen Organs (Gesellschafter-, Beirat-, Aufsichtsratsbeschluss) mit dem Inhalt gefasst werden, dass die in dem Beschluss bezeichnete Person zum Geschäftsführer bestellt wird. Die Bestellung muss dem designierten Geschäftsführer gegenüber erklärt und von ihm ang...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 8.2.1 Gesamtentlastung und Einzelentlastung

Rz. 581 Die Gesellschafterversammlung entscheidet über die Entlastung mit einfacher Mehrheit, wenn nicht der Gesellschaftsvertrag eine größere Mehrheit bestimmt (§ 47 Abs. 1 GmbHG). Ein Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegt hierbei einem Stimmverbot gem. § 47 Abs. 4 GmbHG. Rz. 582 Die Beschlussfassung kann entweder in Bezug auf jeden einzelnen Geschäftsführer (Einzelentla...mehr

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VIII Auflösung und Liquidation / 6.5 Umfang der Insolvenzmasse

Rz. 1519 Zur Insolvenzmasse gehört gem. § 35 Abs. 1 InsO das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. Neben dem einer Zwangsvollstreckung unterliegenden Vermögen, umfasst die Insolvenzmasse einer GmbH alle sonstigen ihr zustehenden Vermögenswerte, Gegenstände, Beziehungen und Verhältnisse, die...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.9.2 Ausnahme: § 46 Nr. 8, 2. Alt. GmbHG

Rz. 726 Ausnahmsweise darf die Vertretung jedoch durch andere übernommen werden, wenn Aktiv- oder Passivprozesse gegen Geschäftsführer geführt werden sollen. In diesem Fall bestimmt § 46 Nr. 8, 2. Alt. GmbHG, dass die Vertretung der Gesellschaft in solchen Prozessen der Bestimmung der Gesellschafter unterliegt. Das bedeutet, dass die Gesellschafterversammlung darüber beschli...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.2 Dauer

Rz. 782 Die Laufzeit des Dienstvertrags mit einem Geschäftsführungsmitglied muss nicht der Dauer seiner Bestellung entsprechen.[1] Der Dienstvertrag kann bei einer mitbestimmungsfreien GmbH auf unbestimmte Zeit oder befristet geschlossen werden. Wird ein befristeter Anstellungsvertrag geschlossen, so kann außerdem vereinbart werden, dass eine Verlängerung durch Gesellschafte...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.3.3 Nichtigkeitsklage

Rz. 659 Zur Erhebung einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses sind befugt Alle Personen, die im Zeitpunkt der Klageerhebung Gesellschafter sind, und zwar unabhängig davon, ob sie in der betreffenden Gesellschafterversammlung anwesend oder vertreten waren und ob sie Widerspruch gegen den Beschluss erhoben haben oder nicht – einer individuell...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.3.1 Vergütungsanspruch und Höhe

Rz. 787 Sofern der Geschäftsführer nicht ausnahmsweise unentgeltlich tätig wird, hat er gem. § 612 Abs. 1 BGB einen Vergütungsanspruch.[1] Der Vergütungsanspruch und dessen Höhe werden im Anstellungsvertrag geregelt, die Kompetenz zur Festsetzung der Höhe liegt mithin bei dem zur Anstellung berufenen Organ. Rz. 788 Die Höhe der Vergütung kann grundsätzlich frei bestimmt werde...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.5.2 Rechtsfolgen der verdeckten Einlage

Rz. 1873 Auf der Ebene der Kapitalgesellschaft weist die verdeckte Einlage in der Bilanz auf der ersten Stufe der Gewinnermittlung einen zu hohen Gewinn aus. Entsprechend der Zielsetzung des § 4 Abs. 1 EStG ist eine Korrektur des Einkommens vorzunehmen, indem die verdeckte Einlage bei der Ermittlung des Einkommens außerhalb der Bilanz wieder abgezogen wird (vgl. § 8 Abs. 3 S...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 7.1.4 Zeitpunkt der Wirksamkeit

Rz. 333 Ist – ausnahmsweise – keine Abfindung an den Gesellschafter zu leisten, so wird die Einziehung unstreitig mit dem Zugang der Einziehungserklärung wirksam.Problematisch ist es hingegen, wenn zwischen der Einziehungserklärung und der Zahlung der Abfindung ein längerer Zeitraum liegt. Der betroffene Gesellschafter hat in diesem Fall ein Interesse daran, so lange wie mög...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 8.1 Gerichtliche Durchsetzung von Informationsrechten durch den Gesellschafter

Rz. 360 Wird dem Gesellschafter die ihm nach § 51a GmbHG zustehende Auskunft oder Einsicht nicht gewährt, so ist die Möglichkeit einer gerichtlichen Durchsetzung seines Anspruches erforderlich. § 51b GmbHG stellt hierfür ein Informationserzwingungsverfahren zur Verfügung, das den Regelungen bei der AG (§ 132 Abs. 1, 3 und 4 AktG) vergleichbar ist. Antragsberechtigt ist gem. §...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.2.4.1 Parteien

Rz. 619 Als Kläger einer Anfechtungsklage kommen nur die klagebefugten Gesellschafter in Betracht. Es bedarf keines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses, insb. nicht einer subjektiven Rechtsverletzung des Klägers. Die Anfechtungsklage stellt ein Instrument dar, das jedem Gesellschafter an die Hand gegeben wird, um einen gesetz- und rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen, unab...mehr

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V Geschäftsführung und Aufs... / 6 Katalog zustimmungspflichtiger Maßnahmen

Gesellschafterbeschluss der … GmbH Herr … , die … GmbH und die … GmbH & Co. KG sind die alleinigen Gesellschafter der im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRB … eingetragenen … GmbH (im Folgenden: "Gesellschaft"). Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen halten wir hiermit eine Gesellschafterversammlung der … GmbH ab und besc...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.7 Bestellung der Mitglieder des fakultativen Aufsichtsorgans

Rz. 917 Vorbehaltlich abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag gilt für die Bestellung der Mitglieder des fakultativen Aufsichtsorgans: Die Organmitglieder werden gem. § 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG durch die Gesellschafterversammlung gewählt. Die Wahl erfolgt im Wege der Beschlussfassung gem. § 47 Abs. 1 GmbHG,[1] die einfache Mehrheit reicht gru...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.3 Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 1848 Verdeckte Gewinnausschüttungen dürfen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG das Einkommen der GmbH nicht mindern. Führte die vGA bei der GmbH zu einem zu niedrigen Jahresüberschuss, so muss die vGA bei der Ermittlung der Einkünfte außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden.[1] Praxis-Beispiel Eine GmbH zahlt ihrem Gesellschafter, der gleichzeitig eine Geschäftsführungst...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 6.7 Stimmabgabe und Auszählung

Rz. 547 Das GmbHG schreibt keine bestimmte Form der Stimmabgabe vor (§ 47 GmbHG). In der Regel enthält auch der Gesellschaftsvertrag keine besonderen Regelungen, sondern überlässt es der Gesellschafterversammlung bzw. ggf. dem Versammlungsleiter, auf welche Weise abgestimmt wird, insb. über offene oder geheime [1] Abstimmung; Abstimmung durch Handaufheben, Zuruf oder mittels St...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.10 Persönliche Voraussetzungen für Mitglieder des fakultativen Aufsichtsorgans

Rz. 928 Gem. § 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. §§ 100 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5, 105 AktG haben Mitglieder des fakultativen Aufsichtsorgans folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Sie müssen natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen sein (§ 100 Abs. 1 Satz 1 AktG); Sie dürfen in Vermögensangelegenheiten nicht dem Einwilligungsvorbehalt eines bestellten Betreuers unterliegen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Gesellschafterversammlun... / 3.3.1 Einberufung durch die Geschäftsführung

Rz. 428 Die Gesellschafterversammlung wird in der Regel durch die Geschäftsführer einberufen (§ 49 Abs. 1 GmbHG). Anders als bei der AG (§ 121 Abs. 2 Satz 1 AktG) ist hierzu keine Mehrheit unter den Geschäftsführern erforderlich, vielmehr kann jeder einzelne Geschäftsführer eine Gesellschafterversammlung einberufen, und zwar unabhängig von seiner Geschäftsführungs- oder Vert...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.5.3 Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zur Geschäftsführung und zum Aufsichtsrat

Rz. 692 Die durch § 105 AktG zwingend für die AG vorgeschriebene strikte Funktionstrennung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist Ausfluss des dualen Leitungssystems der deutschen AG. Anders als nach dem Board-System im anglo-amerikanischen Recht[1] und anders als bei der – neben dem dualistischen Führungsprinzip zulässigen – monistischen Leitungsstruktur der SE liegen bei d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wettbewerbsverbot

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Ein ausscheidender ArbN kann sich gegenüber dem bisherigen ArbG schriftlich verpflichten, gegen eine sog Karenzentschädigung bis zu zwei Jahre lang seine betrieblichen Kenntnisse nicht der Konkurrenz zur Verfügung zu stellen (Wettbewerbsverbot, zu Einzelheiten vgl § 74ff HGB). Eine solche Karenzentschädigung gehört zum > Arbeitslohn (§ 19 Abs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bindung

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Soweit die Finanzbehörden Auskünfte geben oder wenn sie gar eine bestimmte steuerliche Behandlung eines Sachverhalts zusagen, sind sie idR daran gebunden; zu Einzelheiten > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 32 ff, 56/2ff, 74ff, > Außenprüfung Rz 63, > Haftung für Lohnsteuer Rz 116, siehe zudem Tipke, StuW 1962, 697; Florig, Die Bindung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Informationspflichten

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Der ArbN/Steuerpflichtige ist nicht verpflichtet, beim Ausfüllen von Steuererklärungen fachkundigen Rat einzuholen. Er muss aber den sich ihm aufdrängenden Zweifelsfragen nachgehen und Erläuterungen sorgfältig lesen. Allerdings müssen auch die Erläuterungen für einen steuerlichen Laien ausreichend verständlich, klar und eindeutig sein (vgl BF...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bürgschaft

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Leistungen aus der Inanspruchnahme einer Bürgschaft, die ein ArbN zur Sicherung seines Arbeitsplatzes eingegangen ist, zB um dem Betrieb die Aufnahme von Bankkrediten zu ermöglichen, können > Werbungskosten sein. Dies gilt ebenso für die Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung, die im Hinblick auf ein künftiges Dienstverhältnis (vorweggenommen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Steuerfreie Übertragung von Wertguthaben (S. 1)

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 53 EStG ist die Übertragung von Wertguthaben nach § 7f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB IV auf die Deutsche Rentenversicherung Bund steuerfrei (S. 1). Hierbei handelt es sich um sog. Zeitwertkonten, bei denen nach den Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Teil des Arbeitslohns erst im Zusammenhang mit einer Arbeitsfreistellung vor Beendigung des Di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die ab 2002 geltende Vorschrift stellt die Übertragung von Versorgungsverpflichtungen/-anwartschaften auf einen Pensionsfonds in Fällen der Direktzusage oder Unterstützungskasse steuerfrei. Zum Begriff "Pensionsfonds" s. § 4e EStG. Im Ergebnis kommt es nicht zu einer endgültigen Steuerbefreiung, sondern wegen der späteren Besteuerung nach § 22 Nr. 5 S. 1 EStG nur zu ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einkommensermittlung

Rn. 34 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Das (gemeinsame) Einkommen beider Ehegatten wird durch Abzug der SA und ag Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt. Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Verlustabzug: Der Abzug negativer Einkünfte nach § 10d Abs 1 EStG ist vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor SA, ag Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen, vgl au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.3.3 Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers

Rz. 209 Der Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG ist sozialversicherungspflichtig, wenn seine Tätigkeit die Anforderungen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gemäß § 7 Abs. 1 SGB IV erfüllt. Danach sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers Anhaltspunkte für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1.3.3 Genehmigung von Insichgeschäften

Rz. 286 Fehlt eine generelle Befreiung von dem Selbstkontrahierungsverbot im Gesellschaftsvertrag, kann das schwebend unwirksame Insichgeschäft nachträglich durch Genehmigung wirksam werden. Zuständig für die Genehmigung eines Insichgeschäfts zwischen der Komplementär-GmbH und einem GmbH-Geschäftsführer sind weitere vorhandene alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer. Gi...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1.3.1 Selbstkontrahierungsverbot

Rz. 282 Nach § 181 BGB kann ein Vertreter, soweit ihm nicht ein anderes gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft (sog. Insichgeschäft) nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer bereits bestehenden Verbindlichkeit besteht. Dieses Verbot des Selbstkont...mehr