Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter-Geschäftsführer

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verfügungsmacht

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Unternehmer muss eine eigene, nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über die Räume oder Einrichtungen haben (BFH v. 23.05.2002, III R 8/00, BStBl II 2002, 512 m. w. N.; BFH v. 17.09.2003, I R 12/02, BStBl II 2004, 396 m. w. N.; Buciek in Gosch, § 12 AO Rz. 12 f.). Sie muss über eine schlichte Mitbenutzung hinausgehen und mit der Ü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Rechtsgrundlagen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der öffentlich-rechtliche Haftungsanspruch kann seine tatbestandlichen Wurzeln sowohl in Steuergesetzen als auch in außersteuerlichen Rechtsgrundlagen haben. Häufig stehen steuerrechtliche und außersteuerrechtliche Haftungstatbestände nebeneinander (einfache Gesetzeskonkurrenz), wobei sich die Tatbestände vollständig oder auch nur teilwe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Wesentliche Beteiligung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es haften nur Personen, die an dem Unternehmen i. S. des § 74 Abs. 2 AO wesentlich beteiligt sind. Hiernach ist eine Person wesentlich beteiligt, wenn sie unmittelbar oder mittelbar (BFH v. 10.11.1983, V R 18/79, BStBl II 1984, 127) zu mehr als einem Viertel am Grund- oder Stammkapital oder am Vermögen des Unternehmens beteiligt ist (§ 7...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Albrecht, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe der Nachzahlungspflicht bei einer Steuerverkürzung auf Zeit, DB 2006, 1696; Blesinger/Schwabe, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe der Nachzahlungspflicht bei einer Steuerverkürzung auf Zeit, DB 2007, 485; Hüls/Reichling, Die Selbstanzeige nach § 371 AO im Spannungsfeld zum Insolvenzrecht, wistra 2010, 327; Wollmann, Straffreiheit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verschulden

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegen. Die vorsätzliche Pflichtverletzung kann auch eine Haftung nach § 71 AO begründen. Es steht dem FA frei, ob es einen Haftungsbescheid neben § 69 AO auch auf § 71 AO stützt. Im Zweifelsfalle darf das FA die Frage des Vorliegens eines Vorsatzes auf sich beruhen las...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 48 FGO regelt die Klagebefugnis als Sachentscheidungsvoraussetzung für die Fälle, in denen nach §§ 179ff. AO oder den Einzelsteuergesetzen eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vorzunehmen ist (s. § 179 AO Rz. 2 ff.). § 48 FGO gilt, wie aus dem systematischen Zusammenhang mit § 40 Abs. 2 FGO folgt, gr...mehr

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Zuständigkeit für den Dienstvertrag eines ehemaligen GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Der Geschäftsführer einer GmbH ist nicht befugt, den Dienstvertrag eines bereits abberufenen Geschäftsführers zu ändern. Stattdessen ist bei Fehlen einer abweichenden Satzungsregelung die Gesellschafterversammlung auch noch für die Änderung des Dienstvertrags eines abberufenen Geschäftsführers zuständig, solange sich das ursprüngliche Geschäftsführerdienstver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelfragen zur ArbN-Eigenschaft (ABC)

Rn. 19 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Abschlagszahlung s Rn 44 "Vorauszahlung" sowie s Rn 56 ArbG-Vorstandsmitglied Er ist idR ArbN (BFH BStBl II 1970, 824). S § 19 Rn 119 (Barein). ArbN-Ehegatte Ist das Ehegatten-Arbeitsverhältnis steuerlich anzuerkennen (Fremdvergleich usw, dazu Barein, s § 19 Rn 56ff), so kann auch der ArbN-Ehegatte in den Genuss des § 3b EStG kommen (Giloy, NWB F...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 1. Interne Teilung

Sind für die Umrechnung von Beiträgen in ein Deckungskapital und die Rückrechnung des so ermittelten Deckungskapitals in Versorgungsbezüge nach der Satzung für einzelne Zeiträume unterschiedliche Barwert- oder Umrechnungsfaktoren anzuwenden, ist dies bei interner Teilung zu berücksichtigen, indem für jeden Zeitabschnitt ein gesonderter Ausgleichswert ermittelt wird. Das Deck...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.6.1 Anwendungsfälle

Rz. 46b Das Verfahren der vorläufigen Beitragsfestsetzung aus dem Arbeitseinkommen findet nach gesetzlichen Vorgaben Anwendung unabhängig davon, ob es sich bei der selbstständigen Tätigkeit um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Ebenfalls ist ohne Bedeutung, ob eine Veranlagung zur Einkommensteuer aus der entsprechenden Tätigkeit bereits erfolgt ist oder noch...mehr

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§ 4 Gerichtliches Mahnverfa... / 1. Antragsteller/Antragsgegner

Rz. 13 Sowohl beim Antragsteller als auch beim Antragsgegner ist die genaue Bezeichnung der Partei, ihre vollständige zustellfähige Anschrift, ggf. ihr gesetzlicher Vertreter (z.B. bei einer juristischen Person) und ggf. ihr Prozessbevollmächtigter mit seiner zustellfähigen Anschrift anzugeben. Bei einer natürlichen Person gibt es dabei meist keine Probleme. Rz. 14 Häufiger ta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zuwendungen an, von und zwischen nicht natürlichen Personen

Rz. 19 [Autor/Stand] Dass in- und ausländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen Erwerber und Schenker, d.h. persönlich Steuerpflichtige und damit selbst Steuerschuldner i.S. des § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG sein können, folgt bereits aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 Buchst. d sowie Nr. 2 ErbStG.[2] Dies bestätigt § 35 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG jedenfall...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Leistungen eines Arbeitgebers oder einer Unterstützungskasse (S. 1 Buchst. b)

Rz. 3 Die Übertragung von Versorgungsverpflichtungen/-anwartschaften in den Fällen des § 4 Abs. 4 BetrAVG auf eine Pensionskasse oder ein Lebensversicherungsunternehmen ist ebenfalls steuerfrei. Dies betrifft die Fälle, in denen Unternehmen ihre betriebliche Tätigkeit einstellen und das Unternehmen liquidieren. Die Steuerbefreiung erfasst auch den Übergang der Verpflichtunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Erwerb von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung (S. 1 Buchst. d)

Rz. 4a Der Erwerb von Ansprüchen durch den Arbeitnehmer, der im Insolvenzfall seines Arbeitgebers in eine auf sein Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung eintritt (§ 8 Abs. 3 BetrAVG), ist ebenfalls steuerfrei. Dies gilt sowohl für Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung, die dem gesetzlichen Insolvenzschutz durch den PSV unterfallen, als auch für darüber hinausgeh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Begünstigte Beiträge (S. 1)

Rz. 3 Begünstigt sind nur Beiträge des Arbeitgebers; d. h. für Personen, die Arbeitnehmer i. S. d. ESt-Rechts sind. Kommanditisten, die zugleich Arbeitnehmer der KG sind, sind daher aufgrund von § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nicht erfasst. Auf die Rentenversicherungspflicht kommt es nicht an; z. B. sind daher auch beherrschende GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer oder Vorstand...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kapitalgesellschaft

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 > Arbeitnehmer Rz 15 ff, > Aufsichtsrat, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, > Juristische Person, > Organschaft, > Vorstandsmitglieder.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Flugzeug

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Soweit der ArbN ein vom ArbG gestelltes Flugzeug privat nutzt, gehört der geldwerte Vorteil zum Arbeitslohn. Die Bewertung des Vorteils folgt § 8 Abs 2 Satz 1 EStG); zum "üblichen Endpreis" am Abgabeort > Sachbezüge Rz 38ff. Hat der ArbG das Flugzeug gechartert, sind uE die (anteiligen) Selbstkosten (Charterkosten) des ArbG einschließlich der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gehaltsverzicht

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Verzichtet der ArbN auf Teile der gegenwärtigen oder künftigen Lohnansprüche, ohne eine > Bedingung an die Verwendung der freigesetzten Mittel zu knüpfen (zivilrechtlich: Erlassvertrag gemäß § 397 Abs 1 BGB), so fließt ihm nur der tatsächlich gezahlte – gekürzte – Arbeitslohn zu. Nur dieser unterliegt dem LSt-Abzug. In wessen Interesse der Geh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Organe

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zur steuerlichen Behandlung der als Organe von Vereinen und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätigen Personen > Arbeitnehmer Rz 21 ff, 34, 47ff und > Studentenausschuss. Außerdem > Aufwandsentschädigungen, > Berufsgenossenschaften, > Ehrenamt, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, > Gesellschafter von Personengesellschaf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Forderungsverzicht

Rz. 6 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Erlässt der ArbG dem ArbN eine realisierbare Forderung, entsteht bei letzterem ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil (BFH 168, 99 = BStBl 1992 II, 837). Der > Zufluss von Arbeitslohn wird in dem Zeitpunkt angenommen, indem – ggf konkludent – ein Erlassvertrag mit dem ArbG zustande kommt (vgl dazu BFH 143, 332 = BStBl 1985 II, 437); idR wir...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Änderungssperre nach § 173 Abs 2 AO

Rz. 82 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Ergehen Steuerbescheide auf Grund einer Ap oder werden sie auf Grund einer Ap geändert, bewirkt die Änderungssperre nach § 173 Abs 2 AO eine erhöhte Bestandskraft (vgl auch Buse, DB 2016, 1712 [1717]; für Haftungsbescheide gilt § 173 Abs 2 AO nicht (vgl Einleitung des § 173 Abs 1 AO). Deshalb darf ein Steuerbescheid, dem das Ergebnis einer A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geburtstagsfeier

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Übernimmt der ArbG die Bewirtungskosten und andere Sachzuwendungen, wenn ein ArbN seinen Geburtstag mit Angehörigen und Kollegen feiert, führt dies grundsätzlich zum stpfl Arbeitslohn. Anders kann es sein, wenn der ArbG der Bewirtende ist, weil die Veranstaltung insgesamt den Charakter einer betrieblichen Veranstaltung hat, zu Einzelheiten > ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Sachlicher Prüfungsgegenstand

Rz. 6 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Gegenstand der LStAp ist die "Einbehaltung oder Übernahme und Abführung der Lohnsteuer" (§ 42f Abs 1 EStG; zudem > R 42f Abs 3 Satz 1 und 2 LStR). ▸ Zur ordnungsgemäßen Einbehaltung oder Übernahme der LSt gehört ua, dassmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Juristische Person

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Eine juristische Person (Gegensatz zu einer natürlichen Person) nimmt als eigenständige Rechtsperson selbständig am Rechtsleben teil. Juristische Personen des privaten Rechts sind Personenvereinigungen wie zB die AG, die KGaA, die GmbH, die Limited nach englischem Recht oder ein rechtsfähiges Sondervermögen (Stiftung – vgl §§ 80ff BGB). Zur R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 55 [Übertragung von Versorgungsansprüchen]

Rz. 1 Die 2005 eingeführte Vorschrift stellt sicher, dass bei einem Arbeitgeberwechsel die Altersversorgungsansprüche im Altersversorgungssystem des neuen Arbeitgebers fortgeführt werden können, ohne dass die Übertragung eine sofortige Steuerbelastung auslöst (sog. Portabilität). Die Steuerfreistellung gilt nicht nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, sondern z....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2018, Lückenhafter PK... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. Das OLG hat die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung im Ergebnis zu Recht verneint. 1. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO) und auch im Übrigen zulässig. a) Die Rechtsbeschwerde hätte allerdings nicht zugelassen werden dürfen. Im Verfahren der Prozesskostenhilfe kommt eine Zulassung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Liquidationsverlust: Verlorene Gesellschafterdarlehen lösen keine nachträglichen Anschaffungskosten aus

Leitsatz Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg urteilte, dass verlorene Gesellschafterdarlehen seit Inkrafttreten des MoMiG grundsätzlich nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten einer Kapitalbeteiligung führen können. Sachverhalt Fraglich war im vorliegenden Fall, in welcher Höhe ein alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer im Jahr 2012 einen Liquidationsverlust (§ 17...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsführer: Steuerliche Behandlung des Gehalts

Zusammenfassung Überblick Da Gesellschafter-Geschäftsführer den Gewinn der GmbH über die Höhe ihrer Vergütungen steuern können, prüft die Finanzverwaltung die Anstellungsverträge auf formale Richtigkeit und die Gehälter auf Angemessenheit. Werden die Anforderungen der Rechtsprechung und Finanzverwaltung nicht erfüllt, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Buchhalterisch ne...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.1 Die Behandlung der Gehälter bei der GmbH

Grundsätzlich können Gesellschafter-Geschäftsführer die gleichen Vergütungselemente beziehen wie die übrigen Arbeitnehmer der GmbH, also insbesondere monatliches Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Versorgungszusagen, betriebsübliche Sozialleistungen, Überlassung eines Firmenwagens zur Privatnutzung sowie unentgeltliche Privatnutzung betrieblicher PC und Telekomm...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.3 Problem der verdeckten Gewinnausschüttung

Vor allem bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern wird die Gehaltsvereinbarung von den Finanzämtern eingehend geprüft. Dabei aufgedeckte Unklarheiten oder Abweichungen vom Anstellungsvertrag werden häufig zu ihren Lasten ausgelegt, sodass der Betriebsausgabenabzug bei der GmbH rückgängig gemacht und die Zahlung des Gehalts in eine verdeckte Gewinnausschüttung umqu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.4 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Die Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge einer überhöhten Vergütung hat grundsätzlich folgende Konsequenzen: Der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung ist dem Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzuzurechnen, soweit sich der zugrunde liegende Sachverhalt bereits einkommensmindernd ausgewirkt hat. Auf diesen Betrag hat die GmbH Körperschaftsteuer, Solidar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.3 Angemessenheitsprüfung

In die Angemessenheitsprüfung fließen die Gesamtbezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers ein, soweit ihnen die Anerkennung nicht aus anderen Gründen, z. B. wegen Verstößen gegen die formalen Anforderungen, zu versagen ist. Die Prüfung erstreckt sich somit auf das Festgehalt, die erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteile sowie die Zusatzleistungen. Dabei ist allerdings zu berüc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / Zusammenfassung

Überblick Da Gesellschafter-Geschäftsführer den Gewinn der GmbH über die Höhe ihrer Vergütungen steuern können, prüft die Finanzverwaltung die Anstellungsverträge auf formale Richtigkeit und die Gehälter auf Angemessenheit. Werden die Anforderungen der Rechtsprechung und Finanzverwaltung nicht erfüllt, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Buchhalterisch nehmen Gesellscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2 Angemessenheit der Gehälter

2.1 Prüfung der Geschäftsführerbezüge Die Angemessenheit der Bezüge von geschäftsführenden Gesellschaftern spielt vor allem bei Betriebsprüfungen eine Rolle. Damit Geschäftsführer sich auf die Auffassung der Finanzverwaltung einstellen können, wird im Folgenden dargestellt, wie sich diese die Prüfung sowie die Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge vorstellt. Ob Geschäftsfüh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.1 Prüfung der Geschäftsführerbezüge

Die Angemessenheit der Bezüge von geschäftsführenden Gesellschaftern spielt vor allem bei Betriebsprüfungen eine Rolle. Damit Geschäftsführer sich auf die Auffassung der Finanzverwaltung einstellen können, wird im Folgenden dargestellt, wie sich diese die Prüfung sowie die Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge vorstellt. Ob Geschäftsführerbezüge angemessen sind, beurteilt ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.2 Die Behandlung der Gehälter beim Geschäftsführer

Die Gehälter, die Geschäftsführer von der GmbH erhalten, rechnen zu deren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG, die sie in der Einkommensteuererklärung anzugeben und unter Anrechnung der von der GmbH einbehaltenen Lohnsteuer sowie unter Abzug von Werbungskosten zu versteuern haben. Nicht einkommensteuerpflichtig sind dagegen verschiedene lohnsteuerfreie b...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.2 Ermittlung der Angemessenheitsgrenze

Die Angemessenheit der Gesamtausstattung richtet sich laut Finanzverwaltung[1] nach folgenden Kriterien: Art und Umfang der Geschäftsführertätigkeit, künftige Ertragsaussichten der GmbH, Verhältnis von Geschäftsführergehalt zu Gesamtgewinn und verbleibender Eigenkapitalverzinsung, Vergütungen, die in derselben oder in vergleichbaren GmbH an Geschäftsführer für entsprechende Leis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1 Buchhalterische und steuerliche Behandlung des Geschäftsführergehalts

1.1 Die Behandlung der Gehälter bei der GmbH Grundsätzlich können Gesellschafter-Geschäftsführer die gleichen Vergütungselemente beziehen wie die übrigen Arbeitnehmer der GmbH, also insbesondere monatliches Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Versorgungszusagen, betriebsübliche Sozialleistungen, Überlassung eines Firmenwagens zur Privatnutzung sowie unentgeltliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 3 Formale Voraussetzungen für die Anerkennung der Gehälter

Um zu verhindern, dass das Finanzamt das Gehalt aus formalen Gründen nicht anerkennt, sollten Geschäftsführer darauf achten, dass sie vom Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB befreit sind. Besteht ein Selbstkontrahierungsverbot, so dürfen Gesellschafter-Geschäftsführer kein Rechtsgeschäft im Namen der GmbH mit sich selbst, also auch keinen Anstellungsvertrag, abschließen...mehr

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AGS 4/2018, Entwerfen von T... / 3 Anmerkung 1

Karlsruhe locuta causa finita Um es – zunächst einmal – recht kurz zu machen: Die Entscheidung des BGH ist nicht wirklich überraschend, nachdem bereits drei Oberlandesgerichte übereinstimmend festgestellt hatten, dass der Entwurf eines Testaments oder eines einseitigen Schreibens die Geschäftsgebühr nicht auslöse, sondern über § 34 RVG zu honorieren sei. Nachdem dann auch der ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Altersvorsorge für beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer: Zur "Erdienbarkeit" bei Barlohnumwandlung

Leitsatz 1. Werden bestehende Gehaltsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, dann scheitert die steuerrechtliche Anerkennung der Versorgungszusage regelmäßig nicht an der fehlenden Erdienbarkeit. 2. Wird bei einer bestehenden Versorgungszusage lediglich der Durchführungsweg gewechselt (w...mehr

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zerb 3/2018, Anfall von Sch... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 FGO). Das FG hat zu Recht entschieden, dass die Zahlung des überhöhten Mietzinses der S-GmbH an die Klägerin nicht als gemischte freigebige Zuwendung der S-GmbH der Schenkungsteuer unterliegt. 1. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, sowe...mehr

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zerb 3/2018, Anfall von Sch... / Sachverhalt

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Ehefrau bzw. Mutter der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer A und B der S-GmbH. Sie vermietet an die S-GmbH ein bebautes Grundstück. A hatte bei der Unterzeichnung des Mietvertrags mitgewirkt. Im Rahmen einer bei der S-GmbH durchgeführten Außenprüfung für die Jahre 2007 bis 2010 kam der Prüfer zu dem Ergebnis, dass der M...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Im Rahmen der Gewinnverteilung einer GmbH & Co.KG können die Komplementäre als Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH auf eine angemessene Geschäftsführervergütung verzichten.

Leitsatz Die Gewinnverteilung der GmbH & Co.KG sprach der GmbH eine angemessene Vergütung für die Geschäftsführung zu. Die Kommanditisten, die als Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH die Aufgaben der Geschäftsführung warnahmen, haben jedoch gegenüber der GmbH auf eine Vergütung verzichtet. Sachverhalt Die zwei Gesellschafter einer "reinen" GmbH haben das Unternehmen derge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten

Leitsatz 1. Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn. 2. Dies gilt auch für Gutschriften auf dem Wert­guthabenkonto eines Fremd-Geschäftsführers einer GmbH (entgegen BMF-Schreiben vom 17. Juni 2009, BStBl I 2009, 1286, A.IV.2.b.). Normenkette § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5, § 11 Abs. 1 Sat...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Daytrading-Geschäfte als Termingeschäfte

Leitsatz Verluste aus sog. echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften (hier: mit Devisen) mindern nach Maßgabe des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG (i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG) die körperschaftsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage nicht. Normenkette § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, unterhielt ein Konto bei der A-Bank, um sog. Daytrading-Geschäfte mit Devisen ausz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / Zusammenfassung

Überblick Vielfach besteht bei den Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) der Wunsch – oder auch die Notwendigkeit – auch nach dem Erreichen der für die betriebliche Altersversorgung vereinbarten Altersgrenze im Unternehmen weiterzuarbeiten . Das gilt insbesondere dann, wenn das Unternehmen auf die nachfolgende Generation weitergegeben wird. Diese Ausgangssituation löst regel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Gebührenberechnung: Betreuung einer Betriebsprüfung abrechnen

Grundsätzlich ergeben sich die Abrechnungsmodalitäten für die Betreuung einer beim Mandanten durchgeführten Betriebsprüfung aus § 29 StBVV. Dieser findet Anwendung bei "normalen" Außenprüfungen i. S. v. § 193 AO. Er findet zudem Anwendung im Rahmen sog. Zollprüfungen. Daneben findet § 29 StBVV auch Anwendung auf alle Tätigkeiten des Steuerberaters, die in den §§ 208 –217 AO ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Unfreiwillige Aufwendungen, Vermögensschäden

Rz. 41 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen können auch dann WK sein, wenn sie ohne Willen oder Kenntnis des ArbN aus beruflicher Veranlassung sein Vermögen mindern (BFH 156, 95 = BStBl 1989 II, 382; BFH 220, 407 = BStBl 2010 II, 48 mwN). Solche unfreiwilligen Aufwendungen dienen zwar idR nicht der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, wie es § 9 Abs 1 Satz 1 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Luxemburg

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Luxemburg ist Mitgliedstaat der > Europäische Union (vgl auch > Rz 22). Es gilt das DBA vom 23.04.2012 nebst Protokoll (vgl Art 29) mit Zustimmungsgesetz vom 05.12.2012 (BGBl 2012 II, 1402 = BStBl 2015 I, 7), das nach den Regelungen des Art 30 am 30.09.2013 in Kraft getreten ist (BGBl 2014 II, 728 = BStBl 2015 I, 21) und grundsätzlich seit de...mehr