Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter-Geschäftsführer

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 5 Einstellung gem. § 154 oder § 154a StPO

Von der Verfolgung einer Straftat bzw. abtrennbarer Teile einer Tat kann abgesehen werden, wenn die Strafe im Verhältnis zu einer für eine andere Tat zu erwartenden oder bereits verhängten Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Gegen X wurde als Einzelunternehmer wegen Umsatzsteuer-Hinterziehung 01 und 02 i. H. von 200.000 EUR eine Freiheitsst...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Der Widerruf der Bestellung

Rz. 142 Über den Widerruf der Bestellung bzw. die Abberufung eines Geschäftsführers entscheidet grundsätzlich die Gesellschafterversammlung, § 46 Nr. 5 GmbHG. Der Gesellschaftsvertrag kann aber eine andere Zuständigkeitsverteilung vorsehen. Möglich ist zum Beispiel die Übertragung auf einen Beirat oder einen Gesellschafterausschuss. Bei einer nach Maßgabe des Mitbestimmungsg...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Besonderheiten bei Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern

Rz. 336 Besonderheiten sind bei Aufhebungsverträgen mit Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern zu beachten. In diesen Fällen ist zunächst zwischen der Organstellung und dem zugrunde liegenden Dienstverhältnis zu differenzieren. Die Organstellung eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds ist rein gesellschaftsrechtlicher Natur. Sie kann bei GmbH-Geschäftsführern durch ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Die feste Jahresvergütung

Rz. 805 Die Festvergütung, die bei Geschäftsführern typischerweise in Form eines Jahresgehaltes festgelegt wird, das in gleichen Monatsbeträgen ausgezahlt wird, ist zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer frei aushandelbar. Rechtliche Grenzen existieren hierfür – mit der Ausnahme der Grenze der Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB [1537] – nicht.[1538] Allerdings ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Vergütung bei Arbeitsverhinderung

Rz. 810 Besondere Schwierigkeiten wirft die Frage auf, ob und in welchem Umfang dem Geschäftsführer ein Anspruch auf Fortzahlung der festen und variablen Vergütung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung zustehen soll. Für den Geschäftsführer gilt – ebenso wie für Arbeitnehmer – die allerdings durch vertragliche Vereinbarung...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 786 Nachfolgend wird das Muster eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrages vorgestellt, das als Basis für die Regelung der dienstvertraglichen Beziehungen des Geschäftsführers einer GmbH mit inländischem Verwaltungssitz[1478] zu der Gesellschaft dienen kann. Bei diesem Vertragsmuster handelt es sich nicht um einen Arbeitsvertrag, weil der Geschäftsführer in den allermeis...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 635 Betriebliche Altersversorgung sind Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt werden (§ 1 Abs. 1 Betriebsrentengesetz – BetrAVG). Für sie gilt das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), bei dem es sich um ein sog. "Arbeitnehmerschutzgesetz" handelt, so dass dess...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / k) Urlaub

Rz. 821 Es entspricht bisher allgemeiner Auffassung, dass auf den GmbH-Geschäftsführer die Vorschriften des BUrlG nicht anwendbar sind.[1606] Nach der Danosa-Entscheidung des EuGH[1607] dürfte allerdings für Fremdgeschäftsführer und Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen nach § 3 Abs. 1 BUrlG anzunehmen sein,...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / l) Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 822 Während der Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig nicht sozialversicherungspflichtig und daher auch nicht krankenversicherungspflichtig ist,[1618] unterfällt der Fremdgeschäftsführer und der lediglich mit einer Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft beteiligte Geschäftsführer grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, weil sein Anstellungsverhältn...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1047 Praxis-Tipp Um sich die Berechnung des Privatanteils zu vereinfachen, können Sie den Rechner Geschäftswagen Unternehmer nutzen. Rz. 1048 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Hierbei gibt es keine Mindestnutzung, denn auch b...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 602 [Bruttoarbeitslohn → Zeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der Lohnsteuerbescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle Bezüge und Vorteile die für eine Beschäftigung gewährt werden, also wenn die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des ...mehr

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Schutz gegen unrichtige Handelsregistereintragung nach Geschäftsführer-Abberufung

Zusammenfassung Die Eintragung der Abberufung eines Geschäftsführers in das Handelsregister kann nur gelöscht werden, wenn die Eintragung zu diesem Zeitpunkt (noch) unwirksam ist. Um die Rechte des Geschäftsführers zu sichern, kann ein Vorgehen im einstweiligen Rechtsschutz nötig sein. Zum Sachverhalt Hintergrund war die Auseinandersetzung zwischen einer GmbH und ihrem Geschäf...mehr

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Eingriffe in Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

Zusammenfassung Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des geschäftsführenden Gesellschafters einer KG ist ein sog. relativ unentziehbares Recht. Eingriff in dieses Recht sind nur rechtmäßig, wenn dies im Interesse der Gesellschaft geboten und für den betroffenen Gesellschafter zumutbar ist oder dieser dem Eingriff zugestimmt hat. Kurzwiedergabe des Sachverhalts Die Kl...mehr

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Wann endet ein gesellschaftsvertragliches Wettbewerbsverbot?

Zusammenfassung Ein Wettbewerbsverbot im GmbH-Vertrag ist unwirksam, soweit es auch die Zeit zwischen der Austrittserklärung eines Gesellschafters und seinem endgültigen Ausscheiden umfasst. Hintergrund (vereinfacht dargestellt) Die Parteien streiten um die Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots. Der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH (Kläger) hatte seinen Austritt aus ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.5 Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO

Rz. 153 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Dient eine Arbeitnehmerentsendung ausschließlich oder fast ausschließlich dazu, die deutsche Besteuerung zu vermeiden, ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO vorliegt. Rz. 154 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Beispiel: Ein in der Schweiz ansässiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer inlän...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geschäftsführer

Stand: EL 124 – ET: 11/2020 > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften. Zur Haftung des Gf für Steuerabzugsbeträge > Haftung für Lohnsteuer Rz 155 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Corona-Beihilfen und -Unterstützungen

Rz. 24 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Zur Linderung der Folgen der Corona-Pandemie darf der ArbG in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 > Beihilfen und Unterstützungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen bis zu einem Betrag von 1 500 EUR steuerfrei zahlen (vgl § 3 Nr. 11a EStG, neu eingefügt durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020, BGBl 2020 I, 1385 = BStBl 2...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 60 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Pauschalbesteuerung der ‚geringfügig Beschäftigten’, von denen keine ArbN-Beiträge erhoben werden, ist für das Steuerrecht in § 40a Abs 2 EStG besonders geregelt. Die im EStG enthaltene Vorschrift greift auf Tatbestände zurück, die versicherungs- und beitragsrechtlich im Sozialgesetzbuch geregelt sind. Damit werden steuerliche Rechtsfolg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Geringfügig Beschäftigte mit Pauschalbesteuerung (§ 40a Abs 2 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der vom ArbG gezahlte Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug. Er kann die LSt/SolZ/KiSt individuell nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) vom Arbeitslohn einbehalten oder – wenn bestimmte Voraussetzungen dies zulassen (vgl §§ 40ff EStG) – unter Verzicht auf eine individuelle Besteuerung die LSt pauschalieren. § 40a EStG ermöglic...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsanwälte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein Rechtsanwalt (RA) ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (vgl § 1 BRAO). Er bedarf der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer (vgl § 6 BRAO); mit der Zulassung wird der RA deren Mitglied (Zwangsmitgliedschaft; vgl § 12 Abs 3 BRAO). Ein RA mit eigener Kanzlei arbeitet eigenverantwortlich (Haftung) und auf eigene Rechnung und erzielt ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Ersatz von Geldstrafen und Geldbußen durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ersetzt der ArbG dem ArbN Geldstrafen und > Bußgelder, die der ArbN verwirkt hat, so führt der Ersatz grundsätzlich zu stpfl Arbeitslohn (BFH 222, 448 = BStBl 2009 II, 151) und ist als sonstiger Bezug zu versteuern (> Sonstige Bezüge und > R 39b.6 LStR). Das gilt selbst dann, wenn der ArbN im Interesse des ArbG zu handeln glaubte und die Gel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktion...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Steuerklasse bei Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (Abs. 4)

Rz. 96 [Autor/Stand] Die nur für Zwecke der Steuerberechnung geltende Vorschrift soll Härten mildern, die sich bei Schenkungen einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ansonsten durch Anwendung der Steuerklasse III ergeben würden. Die Gesetzesbegründung betont hierbei, dass die Körperschaften in einschlägigen Fällen materiell und verfahrensrechtlich Schenker bleiben. Da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Kürzung des Freibetrags um nicht steuerbare Versorgungsbezüge (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 5 [Autor/Stand] Zu den nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden Bezügen gehören insb. nach R E 17 Abs. 1 Satz 2 ErbStR 2019 (s. auch R E 3.5 ErbStR 2019).[2]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Optionale Ausnahme bei Beteiligung und beruflicher Tätigkeit (§ 32d Abs 2 Nr 3 Buchst b EStG)

Rn. 330 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Durch die Regelung des § 32d Abs 2 Nr 3 Buchst b EStG kann der Antrag auf Besteuerung nach § 32a EStG auch gestellt werden, wenn der StPfl nur zu mindestens 1 % an der KapGes beteiligt ist, aber zusätzlich für die KapGes beruflich tätig ist. Die berufliche Tätigkeit kann dabei selbstständig oder nichtselbstständig ausgeübt werden (AbgSt-E B...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Beratung bei der Existenzgründung des Mandanten

Die Haftungsvermeidung des Steuerberaters beginnt, soweit er bei der Existenzgründung herangezogen wird, schon hier. Auch wenn – aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes – nur eingeschränkt (als Nebenleistung zur eigentlichen Beratungstätigkeit gem. § 5 Abs. 1 RDG)[1] eine rechtliche Beratung seitens des Steuerberaters erfolgen darf, hat er zumindest die Pflicht, seinem Ma...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.5 Spezielle Maßnahmen zur Beseitigung der "GmbH-Krise"

Kapitalerhöhung Die Kapitalerhöhung mittels Bareinlagen nach § 55 GmbHG ist die einzige wirklich seriöse Maßnahme, damit dem Unternehmen echtes Eigenkapital zugeführt wird. Gesellschafterdarlehen führen wegen der Verbuchung als Fremdkapital wieder zur Überschuldung. Gerade bei der Einpersonen-GmbH ist die Kapitalerhöhung sinnvoll, wenn das Unternehmen an sich Erfolg verspric...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.1 Besondere Pflichten des GmbH-Geschäftsführers und der Gesellschafter

Pflichten zur Vermeidung von Krisen Krisen sind immer schon dann vorhersehbar und wahrscheinlich, wenn Gesellschafter und Geschäftsführer nicht bereits bei der Gründung der GmbH über die sehr komplizierten Regelungen des GmbHG informiert werden. Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Erfüllung seiner Pflichten "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden"[1]...mehr

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Keine Meldung zum Transparenzregister durch Eintragen der Zweigniederlassung beim Handelsregister?

Zusammenfassung Die Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft kann nicht als Komplementärin einer deutschen Kommanditgesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden, um eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Transparenzregister zu vermeiden. Hintergrund: Eintragung einer inländischen Zweigniederlassung An einer deutschen Kommanditgesellschaft war als Komplement...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Untreue

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei einer Kö kann eine vGA grds nur angenommen werden, wenn die Vermögensminderung bzw die verhinderte Vermögensmehrung auf einer Rechtshandlung der Kö beruht, also auf einer Rechtshandlung ihrer Organe; s Urt des BFH v 18.07.1990 (BStBl II 1991, 484). Als Rechtshandlungen der Kö wurden insoweit nicht nur Handlungen der GF und Beschl der GV angeseh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.7 Pensionszusagen

Rz. 124 Der RFH und BFH hatten Pensionszusagen an Gesellschafter von Personengesellschaften zunächst als betrieblich bedingt angesehen und dementsprechend Zuführungen zu Rückstellungen als Betriebsausgaben anerkannt. Erst 1967 wurde eine derartige Zusage als Gewinnverteilungsabrede zwischen den Gesellschaftern eingestuft.[1] An dieser grundsätzlichen Beurteilung hat sich bis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.2 Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 3 EStG

Rz. 65 In der Literatur wurde früher z. T. die Auffassung vertreten, die GmbH & Co. sei wegen der Vermischung der beiden Grundtypen des deutschen Handelsrechts, nämlich der Personen- und Kapitalgesellschaft, insgesamt als Körperschaft einzustufen. Das sollte insbesondere für die Publikums-KG gelten, bei der die Kommanditisten unter Anerkennung eines unabänderlichen Gesellsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.2.5 Einmann-GmbH & Co.

Rz. 13 Die Gestaltungsmöglichkeiten bei der GmbH & Co. i. e. S. gehen hin bis zur Einmann-GmbH & Co. Als Sonderfall der personengleichen GmbH & Co. KG ist die Einmann-GmbH & Co. KG dadurch gekennzeichnet, dass der Alleingesellschafter der GmbH zugleich der einzige Kommanditist ist. Gerade bei dieser häufig anzutreffenden Ausprägung lassen sich unbegrenzte Unternehmerinitiati...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.3.2 Abgrenzung der typisch zur atypisch stillen Beteiligung

Rz. 195 Der stille Gesellschafter i. S. v. § 230 HGB erzielt regelmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen; § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 Halbs. 2 EStG erwähnt aber auch den Ausnahmefall, der eine andere Beurteilung erfordert, wenn "… der Gesellschafter oder Darlehensgeber als Mitunternehmer anzusehen ist." Damit wird an dieser Stelle – ähnlich wie in § 15a Abs. 5 Nr. 1 EStG – der atypi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.6 Geschäftsführervergütungen

Rz. 116 Die Vergütungen an den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, der in dieser Eigenschaft über die GmbH zugleich die Geschäfte der GmbH & Co. führt, zählen zu den Sonderbetriebsausgaben der GmbH im Interesse der GmbH & Co. RZ. 114). Dabei ist ohne Bedeutung, ob der Geschäftsführer an der Komplementär-GmbH selbst beteiligt und wie hoch seine Beteiligung ist. Der Geschäf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.9.4 Anteilsveräußerungen

Rz. 185 Veräußerungsvorgänge zwischen den Gesellschaftern einer GmbH & Co. werden für ertragsteuerliche Belange zweckmäßigerweise in Ergänzungsbilanzen dargestellt. Praxis-Beispiel Veräußerungsvorgänge in Ergänzungsbilanzen Kommanditist F hatte der F-GmbH & Co. ein unbebautes Grundstück zur Nutzung überlassen und dafür ein angemessenes Entgelt als Sondervergütung erhalten. Zum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.1 Überblick

Rz. 191 Für die unter Rz. 49–62 erwähnten Sonderformen zur GmbH & Co. gelten die vorstehend dargelegten ertragsteuerlichen Grundsätze entsprechend. Regelmäßig ist auch bei ihnen von einer Mitunternehmerschaft auszugehen, bei der der geschäftsführende Gesellschafter eine Körperschaft ist. Davon abgesehen treten bei der Gewinnermittlung und -verteilung aber einige Besonderheit...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 498 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4–Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit (...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Rz. 88 [Steuerfreie Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen → Zeile 51] Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 EUR ausgegangen. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeit...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / V. Handelsregisteranmeldung (keine Anwendung von § 181 BGB)

Rz. 98 Auch für die entsprechenden Handelsregisteranmeldungen kann theoretisch ein Ergänzungspfleger erforderlich sein, wenn beide Eltern oder ein Elternteil selbst an der Gesellschaft beteiligt ist und daher die Anmeldung ebenfalls im eigenen Namen unterschreiben muss oder wenn mehrere Minderjährige durch denselben gesetzlichen Vertreter vertreten werden sollen. Rz. 99 Da es...mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / II. Streit, Stillstand und Desinteresse in der Familie

Rz. 5 Anlässe für Streit gibt es in Unternehmerfamilien oder Familien mit komplexen Vermögen einige. Der Erbfall – oder allgemeiner gesprochen der Generationswechsel – ist gerade für sie ein besonders kritisches Ereignis. Aber auch der Alltag birgt mannigfache Gelegenheiten. Wer darf was? Wer bekommt was? sind vermutlich die markantesten Fragen. Dabei findet diese Auseinande...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / II. Fallbeispiel: Familie V

Rz. 6 Beispiel Familie V ist nicht nur vermögend, sondern in der Region auch angesehen. Seit mehreren Generationen trägt sie zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wohl der Region bei. Nach dem Tod von Mutter Veronica hat Vater Viktor erkannt, dass er zum Erhalt des Vermögens Vorkehrungen treffen sollte. Mit Anwalt und Steuerberater wurden die notwendigen Dokumente (sein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verdeckte Gewinnausschüttung

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 7 ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einmanngesellschafter

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Als Einmanngesellschafter bezeichnet man eine Person, der unmittelbar oder ggf über einen Treuhänder sämtliche Anteile einer KapGes – idR einer GmbH – gehören. Ist der Gesellschafter zugleich der Geschäftsführer der Gesellschaft, so gelten die Grundsätze für > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kommanditgesellschaft

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Vergütungen, die der Gesellschafter für seine Tätigkeit im Dienste der KG bezieht (Gehalt), gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs 1 Nr 2 EStG); zu Einzelheiten > Gesellschafter von Personengesellschaften. Wegen eines Dienstverhältnisses mit einer KG, an der der Ehegatte oder der eingetragene > Lebenspartner des ArbN betei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 20 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Soweit Zu-/Aufwendungen des ArbG den Betrag von 110 EUR je teilnehmendem ArbN nicht übersteigen, gehören sie nicht zum > Arbeitslohn , wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen ArbN des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht (§ 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1a Satz 3 EStG; > Rz 25 ff). Aus der vor 2015 geltenden > Freigrenze ist seithe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Arbeitnehmer mit Anspruch auf Altersversorgung

Rz. 69 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Höchstbetrag nach § 10 Abs 3 Satz 1 EStG (> Rz 61) wird bei ArbN, die zum Personenkreis des § 10 Abs 3 Satz 3 Nr 1 EStG gehören und die einen Anspruch auf Altersversorgung erwerben, um den Betrag gekürzt, der dem Gesamtbeitrag (ArbG- und ArbN-Anteil) zur allgemeinen Rentenversicherung entspricht. Der Gesamtbeitrag wird dazu anhand der > ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinbarungen mit dem Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das FA muss – besonders im Rahmen einer > Außenprüfung – den für die Besteuerung bedeutsamen Sachverhalt von Amts wegen ermitteln (§ 88 AO; > Ermittlungspflicht des Finanzamts). Sind Einzelheiten in erheblichem Umfang aufzuklären, soll der Aufwand für die Ermittlungen aber in einem vernünftigen und sachgemäßen Verhältnis zu dem erwarteten ste...mehr