Rz. 1
Stand: EL 123 – ET: 08/2020
Die Vergütungen, die der Gesellschafter für seine Tätigkeit im Dienste der KG bezieht (Gehalt), gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs 1 Nr 2 EStG); zu Einzelheiten > Gesellschafter von Personengesellschaften. Wegen eines Dienstverhältnisses mit einer KG, an der der Ehegatte oder der eingetragene > Lebenspartner des ArbN beteiligt ist, > Arbeitnehmer Rz 100 ff. Zu > Vermögensbeteiligungen an der KG > Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Zur Förderung beim Aufbau einer > Riester-Rente > Private Altersvorsorge Rz 9 ff; zur ArbN-Sparzulage > Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 41.
Rz. 2
Stand: EL 123 – ET: 08/2020
Zur Lohnsteuerhaftung der Gesellschafter-Geschäftsführer vgl §§ 34, 69 AO und > Haftung für Lohnsteuer Rz 155 ff.
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