Rz. 185

Veräußerungsvorgänge zwischen den Gesellschaftern einer GmbH & Co. werden für ertragsteuerliche Belange zweckmäßigerweise in Ergänzungsbilanzen dargestellt.

 
Praxis-Beispiel

Veräußerungsvorgänge in Ergänzungsbilanzen

Kommanditist F hatte der F-GmbH & Co. ein unbebautes Grundstück zur Nutzung überlassen und dafür ein angemessenes Entgelt als Sondervergütung erhalten. Zum 1. 1. des Jahrs 02 reduziert F seine Beteiligung; aus diesem Grund tritt er jeweils die Hälfte seines KG-Anteils und der GmbH-Anteile an den einzigen Mit-Kommanditisten G ab (Wert = jeweils 200 %) und veräußert zugleich das gesamte Grundstück zum angemessenen Preis von 190.000 EUR an die F-GmbH & Co.

Folgende Bilanzen bestanden zum 31.12.01:

 
F-GmbH & Co.
Aktiva EUR   Passiva EUR  
Anlagevermögen 600.000   Kapital F-GmbH 50.000  
Umlaufvermögen 1.200.000   Kapital Kdt F 225.000  
      Kapital Kdt G 225.000  
      Gesellschafterdarlehen Kdt F 200.000  
      Bankschulden 700.000  
      Gewinn 01 400.000  
  1.800.000     1.800.000  
 
Sonderbilanz Kdt F
Aktiva EUR   Passiva EUR  
Grundstück 90.000   Kapital F 315.000  
GmbH-Anteile 25.000        
Gesellschafterdarlehen 200.000        
  315.000     315.000  
 
Sonderbilanz Kdt G
Aktiva EUR   Passiva EUR  
GmbH-Anteile 25.000   Kapital G 25.000  
  25.000     25.000  

Vereinbarungsgemäß werden beide Kaufpreisanteile in fünf gleichen Jahresraten getilgt; ein Zinssatz von 8 % ist abgesprochen.

Zum 1. 1. 02 zeigen sich nachstehende Auswirkungen:

 
Bilanz F-GmbH & Co.
Aktiva EUR   Passiva EUR  
Grundstück 190.000   Kapital F-GmbH 50.000  
Anlagevermögen 600.000   Kapital Kdt F 112.500  
Umlaufvermögen 1.200.000   Kapital Kdt G 337.500  
      Gesellschafterdarlehen Kdt F 200.000  
      Bankschulden 700.000  
      Schulden Grundstückskauf 190.000  
      Gewinn 01 400.000  
  1.990.000     1.990.000  
 
Sonderbilanz Kdt F
Aktiva EUR   Passiva   EUR
GmbH-Anteile 12.500   Kapital F EUR  
      31.12.01: 315.000  
Gesellschafterdarlehen     + Einlage    
200.000   Kdt-Anteil,    
Forderung     soweit an G    
Grundstücksverkauf 190.000   abgetreten + 112.500 427.500
Forderung Abtretung     Gewinn aus    
GmbH-Anteil 25.000   Anteilsabtretungen
und
   
Forderung Abtretung        
KG-Anteil 225.000   Grundstücksveräußerung   225.000
  652.500     652.500

Weil die Forderung aus der anteiligen Abtretung des KG-Anteils sowie der Gewinn hieraus in der Sonderbilanz ausgewiesen werden, muss der Buchwert dieses Anteils hier als Einlage in Erscheinung treten. Nur auf diese Weise kommt es zu einer korrekten Gewinnermittlung (Zusammensetzung 12.500 EUR für GmbH-Anteil + 112.500 EUR für KG-Anteil + 100.000 EUR für Grundstück).

Der Gewinn aus Anlass der Reduzierung der Beteiligung ist nicht begünstigt nach den §§ 16, 34 EStG, sondern als laufender Gewinn zu versteuern (Rz. 174)..

 
Sonder-/Ergänzungsbilanz Kdt G
Aktiva EUR   Passiva EUR  
GmbH-Anteile 50.000   Verbindlichkeiten an F 250.000  

Mehrwerte

KG-Anteil
         
112.500        
Kapital G 87.500        
  250.000     250.000  

Das negative Sonder-/Ergänzungskapital Kdt G setzt sich zusammen aus dem Sondervermögen GmbH-Anteile (25.000 EUR Altanteile + 25.000 EUR erworbene Anteile) sowie dem übernommenen, aber noch nicht bezahlten Kapital in der Gesamthandsbilanz von 112.500 EUR.

Bei einer möglichen Zusammenfassung aller Rechenwerke entsteht folgende

 
Konsolidierte Bilanz F-GmbH & Co.
Aktiva EUR   Passiva EUR
Grundstück 190.000   Kapital F-GmbH 50.000
Anlagevermögen 712.500   Kapital Kdt F 112.500
GmbH-Anteile 62.500   Kapital Kdt G 337.500
Umlaufvermögen 1.200.000   Bankschulden 700.000
Sonderkapital G 87.500   Gewinn 01 400.000
      Sonderkapital F 652.500
  2.252.500     2.252.500

In der konsolidierten Bilanz sind die Forderungen und Schulden aus dem Grundstücksverkauf von jeweils 190.000 EUR sowie der Abtretung des GmbH- und des KG-Anteils von jeweils 250.000 EUR unberücksichtigt geblieben, weil sie sich aktiv und passiv in gleicher Höhe gegenüberstehen. Im Übrigen wurde unterstellt, dass die vergüteten Mehrwerte ausschließlich im Anlagevermögen stecken.

 

Rz. 186

Die Notwendigkeit von Sonder- und/oder Ergänzungsbilanzen besteht auch, wenn eine Änderung der Gewinnverteilung zulasten der Komplementär-GmbH stattfindet und dieser Vorgang als vGA und Anteilsveräußerung zu werten ist (Rz. 159).

 
Praxis-Beispiel

Änderung der Gewinnverteilung zulasten der Komplementärin und Ergänzungsbilanz

Die H-GmbH ist einziger Komplementär der H-GmbH & Co., der Kaufmann H Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer der H-GmbH sowie Allein-Kommanditist der H-GmbH & Co. Innerhalb der KG war die Beteiligung am Kapital und Gewinn seit Jahren mit 20 % für den Komplementär und mit 80 % für den Kommanditisten festgelegt.

Im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung zum Jahresende 05 werden auch die Beteiligungsquoten neu geregelt. Nunmehr stehen vom Gewinn der H-GmbH nur noch 10 %, dem Kaufmann H dagegen 90 % zu.

Die Bilanz der H-GmbH & Co. zeigt nach Buch- und Teilwerten folgendes Bild:

 
H-Gmb...

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