Stand: EL 123 – ET: 08/2020
Als Einmanngesellschafter bezeichnet man eine Person, der unmittelbar oder ggf über einen Treuhänder sämtliche Anteile einer KapGes – idR einer GmbH – gehören. Ist der Gesellschafter zugleich der Geschäftsführer der Gesellschaft, so gelten die Grundsätze für > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.
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