Die Globalisierung bringt es mit sich, dass viele Arbeitnehmer verreisen müssen. Manche sind nur für wenige Tage im Ausland, andere für ein paar Jahre. In allen Fällen ist der Arbeitgeber für den Gesundheitsschutz verantwortlich.mehr
Etliche Länder haben die Meldepflichten in der EU und im EWR zur Einhaltung von arbeitsrechtlichen Bestimmungen deutlich verschärft, was für Unternehmen, die Mitarbeiter im Ausland einsetzen einen erhöhten administrativen Aufwand bedeutet. Bei Verstößen drohen zudem heftige Sanktionen.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass zu den Nichtrückkehrtagen i. S. d. DBA-Schweiz nicht die Tage gehören, an denen der Steuerbürger von Geschäftsreisen aus einem Drittstaat tatsächlich an seinen inländischen Wohnsitz zurückgekehrt ist. mehr
In manchen Unternehmen gehören weltweite Dienstreisen zum Alltag der Mitarbeiter. Oder sie leben mit ihren Familien längere Zeit im Ausland. Ob Auslandsreise oder -aufenthalt, in manchen Ländern besteht zurzeit das erhöhte Risiko einer Infektion mit dem Zika-Virus. Dort sind Schutzmaßnahmen notwendig.mehr
Klar, irgend etwas kann immer schiefgehen. Doch viele unschöne Überraschungen auf Geschäftsreisen in ferne Länder lassen sich durch gute Vorbereitung verhindern.mehr
Der Großteil der deutschen Manager vermisst die Familie bei Dienstreisen im Ausland. Insgesamt aber fühlen sich deutsche Führungskräfte auf Auslandsreisen wohler als der internationale Durchschnitt. mehr
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz geht nicht verloren, wenn eine Geschäftsreise für ein kurzes privates Treffen unterbrochen wird. Wird nach dem Treffen die Fahrt ins Hotel fortgesetzt, kann ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt werden.mehr
Abrechnung der Übernachtungs- und Verpflegungskostenmehr