Zusätzlich zu den arbeitsrechtlichen Meldepflichten für Entsendungen und Geschäftsreisen, müssen Unternehmen die A1-Bescheinigung beantragen. Auch für Entsendungen bzw. Geschäftsreisen, die unter den Ausnahmetatbeständen fallen, muss die A1-Bescheinigung beantragt werden.

Liegt eine solche Bescheinigung über die anwendbaren Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit[1] nicht vor, so kann dies als Indiz dafür gelten, dass die betreffende Situation nicht als zeitlich begrenzte Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat als den, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen arbeitet, eingestuft werden sollte.

 
Hinweis

A1-Bescheinigung

Die Beantragung und Ausstellung der A1-Bescheinigung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich im Fall einer Kontrolle im Ausland eine Kopie des Antragsformulars als Nachweis der bereits beantragten A1-Bescheinigung vorzulegen.

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