Unfallversicherungsschutz bei unterbrochener Geschäftsreise
Ein Innenarchitekt hatte für seinen Arbeitgeber, ein Unternehmen für Büroausstattungen, eine mehrtägige Geschäftsreise unternommen. Nach der geschäftlichen Besprechung traf er sich mit seiner damaligen Freundin und späteren Ehefrau in einem Restaurant zum Abendessen. Auf dem Rückweg ins Hotel wurde sein PKW auf der Landstraße von einer Windbö erfasst. Er prallte gegen einen Baum und erlitt zahlreiche Verletzungen (Trümmerbruch des kleinen Beckens, Verrenkung der Hüfte).
Landessozialgericht erkennt Arbeitsunfall an
Der Unfall auf der Landstraße sei als Arbeitsunfall einzustufen, so das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 18.09.2012 - L 3 U 28/12. Die Rückfahrt zu dem Übernachtungshotel habe im Zusammenhang mit der ausgeübten geschäftlichen Tätigkeit gestanden. Der Kläger habe sich wieder in das Hotel begeben, um an den nächsten Tagen weitere Geschäftstermine in der Umgebung wahrzunehmen. Dem kurzen Treffen mit der Freundin käme im Verhältnis zu der Gesamtgeschäftsreise nur eine geringe Bedeutung zu. Der Versicherungsschutz für die Rückreise in das Übernachtungshotel sei wieder gegeben.
Unfallversicherungsschutz darf nicht unangemessen verkürzt werden
Bei mehrtägigen Geschäftsreisen sei es üblich, sich nach Abschluss des Arbeitstages nicht sofort ins Übernachtungshotel zu begeben, sondern den Abend gesellig oder mit Freizeitaktivitäten zu verbringen. Der Unfallversicherungsschutz würde unangemessen verkürzt werden, wenn eine betrieblich veranlasste Fahrt (die Rückkehr ins Übernachtungshotel nach einem Geschäftstermin) aufgrund einer kurzen privaten Aktivität nicht mehr erfasst wäre.
Zeitliches Verhältnis zwischen geschäftlicher und privater Tätigkeit maßgeblich
Bei der Gewichtung zwischen der betrieblichen und der privaten Tätigkeit kommt es sowohl auf das zeitliche Verhältnis als auch auf die Dauer der gesamten Geschäftsreise und der privaten Unterbrechung an. Bei mehrtägigen Geschäftsreisen könne eine private Unterbrechung von einigen Stunden oder sogar von mehr als einem Tag unschädlich sein. Es bestehe jedoch bei Geschäftsreisen kein lückenloser gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.265
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
828
-
Pflegeneuordnungsgesetz: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
292
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
286
-
Neue Arbeitsverhältnisse
217
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
215
-
Rentenerhöhung 2026 vom Bundesrat bewilligt
177
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
172
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
166
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
133
-
Krankschreibungen im Job sind leicht rückläufig
20.07.2026
-
Krankenkasse muss Kosten für Hautstraffung bei Lipödem-Patientin erstatten
17.07.2026
-
Kein Unfallschutz für Schiffsarzt bei Knieverletzung im Basketballturnier
15.07.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
15.07.2026
-
Steigende Eigenanteile belasten Heimbewohner immer stärker
14.07.2026
-
Bundesrat billigt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
13.07.2026
-
Kindergeld bald ohne Antrag
10.07.2026
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
08.07.2026
-
KI als Hoffnungsträger im deutschen Gesundheitssystem
07.07.2026
-
Demenzfälle könnten bis 2060 deutlich steigen
02.07.2026