Abrechnung der Übernachtungs- und Verpflegungskosten
Aus Geschäftsreisen sind auswärtige Tätigkeiten geworden, weil alle Tätigkeiten außerhalb von Wohnung und Betrieb einheitlich zu beurteilen sind. Zahlreiche BFH-Urteile haben zu dieser Vereinheitlichung beigetragen. Außerdem unterliegen Hotelübernachtungen seit dem 1.1.2010 dem ermäßigten Steuersatz von 7%. Das kann bei der Abgrenzung zu den übrigen Reisekosten Schwierigkeiten bereiten.