Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsreise

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Abgrenzung zur Auswärtstätigkeit

Rz. 6 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der ‚doppelte Haushalt’ wird am ‚Beschäftigungsort’ – an diesem liegt die > Erste Tätigkeitsstätte oder es ist ein Ort in deren Nähe (> Rz 47 ff) – geführt. Seinen Lebensmittelpunkt behält der ArbN an seinem eigentlichen Wohnort. Damit erübrigt sich der (weitere) arbeitstägliche Weg zwischen Haupt-/Familienwohnung und Arbeitsstätte. So ist es...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Doppelte Haushaltsführung im Inland

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Fahrten zu Beginn und Ende der doppelten Haushaltsführung

Rz. 113 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 WK sind die tatsächlichen Fahrtkosten aus Anlass der Wohnungswechsel zu Beginn und am Ende der dHf (> R 9.11 Abs 6 Nr 1 Satz 1 LStR), dh für die erste Fahrt vom Familien- oder Haupthausstand (> Rz 20 ff) zum Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) und für die letzte Rückfahrt zum Ort des eigenen Hausstands am Lebensmittelpunkt (> Rz 27 ff). Kfz-Kost...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Zwischenheimfahrten

Rz. 115 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 WK sind zusätzlich die Kosten für jeweils eine tatsächlich durchgeführte Heimfahrt an den Lebensmittelpunkt (> Rz 27 ff) wöchentlich. Aufwendungen für mehr als eine wöchentliche Heimfahrt sind gesetzlich vom Abzug als WK ausgeschlossen. Heimfahrt ist eine Fahrt auf der Wegstrecke vom Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) zum Ort des eigenen Hausst...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kaminfeger

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Das tarifliche Waschgeld gehört zum stpfl > Arbeitslohn (EFG 1994, 656). Das tarifliche Kleidergeld bleibt ebenso steuerfrei wie die sonst übliche Gestellung der Arbeitskleidung (§ 3 Nr 31 EStG; > Berufskleidung ). > Wäschegeld. Rz. 2 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der Kehrbezirk ist kein weiträumiges Tätigkeitsgebiet (> Erste Tätigkeitsstätte Rz 5...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.5 Auslagenersatz (Reisekosten uä)

Tz. 812 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Erstattet eine Kap-Ges ihrem Ges-GF anlässlich von Dienstreisen entstandene Übernachtungs- und Verpflegungsaufwendungen, kann darin eine vGA liegen; s Urt des BFH v 19.02.1999 (DB 1999, 882). Dies könnte dann der Fall sein, wenn die Erstattung der Reisespesen bei einem beherrschenden Ges-GF nicht im Anstellungsvertrag geregelt ist oder wenn ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 43 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der ArbN muss außerhalb des Ortes, in dem er seinen Haupthausstand (Familienhausstand) unterhält (> Rz 20 ff), eine weitere Bleibe (> Rz 44) am – verkürzt -- Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) haben; das ist der Ort, an dem seine > Erste Tätigkeitsstätte liegt (> Rz 1). Die Begriffe "Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte" iSd § 9 Abs 1 Satz ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rettungssanitäter

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Ein Rettungssanitäter bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 Abs 1 EStG. Wird er nur nebenberuflich tätig, gehört er zu den in § 3 Nr 26 EStG genannten Personen (> Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten; > R 3.26 Abs 1 Satz 4 LStR). Ein Rettungsassistent bzw Notfallsanitäter, der nicht als > Arbeitnehmer, sondern selbst...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 11 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft aus Anlass einer dHf werden zumindest seit 1920 in engen Grenzen anerkannt (vgl RdF vom 06.12.1930, RStBl 1930, 782; RFH vom 02.11.1932, RStBl 1933, 99 und vom 01.08.1934, RStBl 1934, 1238; EFG 1979, 592 mwN). Seither haben Verwaltung und Rechtsprechung den Begriff der dHf entwickelt (vgl A 26 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Essen

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die tägliche Nahrungsaufnahme gehört – auch während der Arbeitszeit – zur steuerlich durch den > Grundfreibetrag berücksichtigten privaten > Lebensführung. Das schließt Aufwendungen für Geräte ein, die der Zubereitung oder dem Aufwärmen von Mahlzeiten dienen (zB eine Mikrowelle). Zu Einzelheiten > Beköstigung am Arbeitsort, > Bewirtung, > Getränke,...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kellner

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Neben fest angestellten sind auch Aushilfskellner, die nur an einem oder wenigen Tagen in der Woche bei demselben > Arbeitgeber beschäftigt sind, dessen > Arbeitnehmer (BFH 74, 97 = BStBl 1962 III, 37). Das gilt uE selbst dann, wenn ihr Lohn ein Anteil am Umsatz (Provision) ist; zum Verstoß gegen Mindestlohnrecht vgl § 40 AO. Ergänzend > Arbe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Allgemeiner Überblick

Rz. 20 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Voraussetzung für eine dHf ist zunächst, dass aus beruflicher Veranlassung (> Rz 50 ff) eine Zweitwohnung am auswärtigen Ort der ersten Tätigkeitsstätte (> Rz 43 ff) zu einem bestehenden Hausstand des ArbN hinzutritt (> Rz 1). Einen eigenen Hausstand unterhält, wer an dem Ort eine Wohnung innehat, an dem sich der Mittelpunkt seiner Lebensint...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (Pauschalen Ausland)

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Tabelle für den steuerfreien Arbeitgeber-Ersatz von Aufwendungen bei Auslands-Dienstreisen und anderen Auswärtstätigkeiten sowie eine doppelte Haushaltsführung im Ausland (für 2014 bis 2026) [1] Spalten 1 bis 2: Aufwendungen für Verpflegung darf der Arbeitgeber höchstens bis zu den gesetzlichen Pauschbeträgen steuerfrei ersetzen; für das Ausland werd...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kaskoversicherung

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Prämie für eine Kaskoversicherung (> Sachversicherung) gehört grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung (EFG 2005, 1460). Die Prämie gehört auch nicht zu den > Sonderausgaben Rz 25. Ausnahmsweise sind Prämien für ein als > Arbeitsmittel genutztes Kfz als > Werbungskosten abziehbar. Soweit die Prämie auf die Ben...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Studierende

Rz. 5 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Aufwendungen für ein > Erststudium werden grundsätzlich nicht steuermindernd berücksichtigt, es sei denn, es wird iRe Dienstverhältnisses (duale Berufsausbildung) betrieben (vgl § 9 Abs 6 Satz 1 EStG; > Bildungsaufwendungen Rz 10 ff). Steht der > Studierende in keinem (Ausbildungs-)Dienstverhältnis, kann er seine abziehbaren Aufwendungen für ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Steuerfreie Erstattung der Mehraufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 160 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei einer dHf sind die vom ArbG gezahlten Beträge steuerfrei, soweit sie beim ArbN als WK anerkannt werden könnten (§ 3 Nr 13 oder 16 EStG; > R 3.16 LStR und > R 9.11 Abs 10 Satz 2 LStR; zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 60 ff, > Fahrtkostenzuschüsse). In der > Sozialversicherung sind sie beitragsfrei (§ 1 Abs 1 Nr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Verhältnis des Fremdvergleichs zu § 12 EStG

Tz. 135 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während im Fall des Vorteilsausgleichs (dazu s Tz 82 ff) mehrere, uU auch verschiedenartige Vorgänge (Leistungen und Gegenleistungen) zusammengefasst und saldiert werden, konnte die wirtsch Betrachtungsweise bisher nicht dahin führen, formal einheitliche Leistungen, die sowohl den betrieblichen als auch den gesellschaftlichen Bereich berühre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.2 Vereinbarung von Nutzungsverboten

Tz. 791 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Tw wird versucht, den Ansatz sowohl eines lstpfl geldwerten Vorteils als auch einer vGA durch die Vereinbarung eines Nutzungsverbots für das Fahrzeug iRd Anstellungsvertrages zu verhindern. Beispiel: Zum BV der P-GmbH gehört ein Pkw. Die Nutzung des Pkw zu privaten Zwecken des Ges-GF P ist nach dem Anstellungsvertrag ausdrücklich nicht erlaub...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.8 Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 801 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nutzt ein Ges-GF sein privates Kfz für Zwecke der Gesellschaft, darf er hierfür eine angemessene Vergütung erhalten (tats Kosten oder 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer). Bei beherrschenden Ges-GF sollte auf eine vorherige klare und eindeutige Vereinbarung geachtet werden. Liegt eine solche nicht vor, führt dies allerdings zumindest nach älter...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.1 Anschlussurlaub in der EU-, EWR-Staaten und der Schweiz

Im Bereich der EU-, EWR-Staaten und der Schweiz gelten die Regelungen der Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit Nr. 883/2004. Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedsstaat eingesetzt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Voraussetzung für eine Ents...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.3.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Während einer Ausstrahlung/Entsendung besteht die Möglichkeit, dass der entsandte Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit endet mit dem Ende der Ausstrahlung/Entsendung.mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 1.2 Unbezahlter Urlaub

Beim unbezahlten Urlaub nach Abschluss der dienstlich veranlassten Reise im Inland ist die Dauer des Urlaubs von Bedeutung. 1.2.1 Unbezahlter Urlaub von weniger als einem Monat Dauert der unbezahlte Urlaub weniger als einen Monat, dann bleibt der Arbeitnehmer wie bisher versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzliche...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.3.2 Private Reisekrankenversicherung

Für den Urlaubsaufenthalt sollte eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese Reisekrankenversicherung gibt es in verschiedenen Formen. Es gibt Reisekrankenversicherungen, die ausschließlich kurze Urlaube abdecken und Reisekrankenversicherungen für längere Aufenthalte.mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.2.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Während einer Entsendung besteht die Möglichkeit, dass der entsandte Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit endet mit dem Ende der Entsendung.mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 1 Aufteilung bei privater Urlaubsverlängerung

Wird eine Dienstreise mit einem privaten Urlaub verbunden, ist eine Aufteilung der Reisekosten vorzunehmen.[1] Solche sog. gemischt veranlassten Reisen mit privater Mitveranlassung dürfen aufgeteilt werden in steuerfreie Bestandteile, die im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen, und lohnsteuerpflichtige Bestandteile, die sich als geldwerter Vorteil darstellen...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 1.2.2 Unbezahlter Urlaub von mehr als einem Monat

Dauert der unbezahlte Urlaub mehr als einen Monat, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach dem ersten Monat abmelden. Der Arbeitnehmer unterliegt nicht mehr der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung. Da der Arbeitnehmer weiterhin in Deutschland wohnt, muss er sich ab diesem Zeitpunkt ...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.1.2 Leistungen bei Krankheit

Für den Entsandten gelten während seiner Entsendung die deutschen Rechtsvorschriften weiter. Da sich der Entsandte nach der Entsendung im Urlaub befindet, ist er weiterhin in Deutschland krankenversichert. Sollte diese Person während ihres Urlaubs erkranken, kann sie Leistungen bei Krankheit in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Leistungen ist im Anwendun...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.2.2 Leistungen bei Krankheit

Während der Entsendung war der Entsandte in Deutschland krankenversichert. Diese Versicherung wird auch für die Dauer des Urlaubs fortgeführt. Sollte eine Person während ihres Urlaubs erkranken, kann sie Leistungen bei Krankheit in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Leistungen ist in Nordmazedonien, Montenegro und in Serbien die Europäische Krankenversich...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 1.1 Bezahlter Urlaub

Ein bezahlter Urlaub nach Abschluss der dienstlich veranlassten Reise im Inland ist unschädlich. Der Arbeitnehmer ist wie bisher versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung. Sollte er während seines Urlaubs in Deutschland erkranken, kann er Leistungen bei Krankheit in Anspruch nehmen.mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 1.2.1 Unbezahlter Urlaub von weniger als einem Monat

Dauert der unbezahlte Urlaub weniger als einen Monat, dann bleibt der Arbeitnehmer wie bisher versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung. Es ergeben sich keine Änderungen.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstreise: Kombination mi... / 2.1.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Während einer Entsendung besteht die Möglichkeit, dass der entsandte Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Wichtig Keine Leistungen zulasten des Arbeitgebers Die Möglichkeit, Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch zu nehmen, endet mit dem Ende der Entsendung.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstreise: Kombination mi... / 2.1.3 Private Reisekrankenversicherung

Für den Urlaubsaufenthalt sollte eine Reisekrankenversicherung[1] abgeschlossen werden. Diese Reisekrankenversicherung gibt es in verschiedenen Formen. Es gibt Reisekrankenversicherungen, die ausschließlich kurze Urlaube abdecken und Reisekrankenversicherungen für längere Aufenthalte.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstreise: Kombination mi... / 2.2.3 Private Reisekrankenversicherung

Für den Urlaubsaufenthalt sollte eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese Reisekrankenversicherung gibt es in verschiedenen Formen. Es gibt Reisekrankenversicherungen, die ausschließlich kurze Urlaube abdecken und Reisekrankenversicherungen für längere Aufenthalte.[1]mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstreise: Kombination mit privatem Urlaub

Zusammenfassung Begriff Wird eine Dienst- oder Geschäftsreise mit einem privaten Urlaub verbunden, stellen sich diverse steuerrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen. Steuerlich ist vor allem wichtig, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Aufwendungen für eine solche Reise steuerfrei erstatten kann. Handelt es sich um eine Reise mit einem unmittelbaren betrieblichen Anla...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstreise: Kombination mi... / Lohnsteuer

1 Aufteilung bei privater Urlaubsverlängerung Wird eine Dienstreise mit einem privaten Urlaub verbunden, ist eine Aufteilung der Reisekosten vorzunehmen.[1] Solche sog. gemischt veranlassten Reisen mit privater Mitveranlassung dürfen aufgeteilt werden in steuerfreie Bestandteile, die im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen, und lohnsteuerpflichtige Bestandteil...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstreise: Kombination mi... / 2 Werbungskostenabzug bei Anschlussurlaub

Die Ausführungen zur Kostenaufteilung beim steuerfreiem Arbeitgeberersatz gelten in gleicher Weise für den Werbungskostenabzug des Arbeitnehmers. Aufwendungen für solche Reisen sind als Werbungskosten abziehbar, wenn sie durch den Beruf veranlasst sind. Während die Fahrt- und Flugkosten in vollem Umfang abzugsfähig sind, wenn der Reise ein unmittelbarer dienstlicher Anlass z...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstreise: Kombination mi... / Sozialversicherung

1 Dienst- und Geschäftsreisen in Deutschland Arbeitnehmer haben für die Dauer einer Dienst- und Geschäftsreise im Inland den gleichen Sozialversicherungsschutz, wie für ihre Beschäftigung. Das bedeutet konkret, sind Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung, besteht dieser Vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Workation / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Workation" setzt sich zusammen aus Arbeit (work) und Urlaub (vacation). Workation beschreibt eine Form der Arbeit, bei der sich Arbeitnehmer an einem anderen (Urlaubs-)Ort befinden, um dort ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Wird vorübergehend an einem anderen Ort gearbeitet, sind verschiedene individuelle und kollektive arbeitsrechtliche Aspekte z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 2.3.3 Ausnahmen von der Meldepflicht

Ausnahmen von der Meldepflicht gibt es für Selbstständige Geschäftsreisen, hierzu zählen Meetings, Kundenpflege, Seminare, Konferenzen, bei denen der Arbeitnehmer keine Dienstleistungen erbringt Seeleute in der Handelsschifffahrtmehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entsendebescheinigung / 2.1 Beantragung und Ausstellung der Vordrucke

Der Vordruck wird – je nach versicherungsrechtlicher Situation – von verschiedenen Trägern ausgestellt. Es besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung A1 für Entsendungen in einen anderen EU-, EWR-Staat sowie der Schweiz aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder mittels einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe zu übermitteln. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausstrahlung / 4.1 Vertragsloses Ausland

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland stellt der Arbeitgeber die Leistungen dem entsandten Arbeitnehmer zur Verfügung. Auch für Familienangehörige, die den Arbeitnehmer begleiten, stellt der Arbeitgeber die Leistungen zur Verfügung. Praxis-Tipp Auslandskrankenversicherung für Unternehmen Arbeitnehmer sind auf Dienstreisen im Ausland oft besonderen Risiken ausgesetzt. Ü...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 4.2 Vertragsloses Ausland

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung im vertragslosen Ausland kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass bei einem Arbeitsunfall bzw. bei einer Berufskrankheit der Arbeitnehmer sich mit der Unterstützung seines Arbeitgebers...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7 Betriebsrisiko, § 615 Satz 3 BGB

Rz. 25 Die von der Rechtsprechung entwickelte Betriebsrisikolehre ist mittlerweile in Satz 3 verankert. Durch § 615 Satz 3 BGB werden nun alle Fälle der Nichterbringung der Arbeitsleistung, die von keiner der Parteien zu vertreten sind, umfassend geregelt.[1] Da die Vorschrift nicht regelt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber das Lohnrisiko zu tragen hat, gelten di...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Elektrofahrzeuge

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 2 Reisekosten zur dualen Hochschule

Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch den Besuch einer auswärtigen Ausbildungs- oder Fortbildungsstätte entstehen, sind nach Reisekostengrundsätzen zu berücksichtigen, wenn die Bildungsmaßnahme Ausfluss des bestehenden Dienstverhältnisses ist. Hierunter fällt insbesondere der Besuch einer dualen Hochschule (z. B. Berufsakademie). Bei einer Ausbildung an einer dualen Hochsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Österreich / 2.3.3 Keine Meldung

Auch Dienstreisen von kurzer Dauer werden grundsätzlich als Entsendungen angesehen. Ausgenommen hiervon sind Dienstreisen, wenn im Rahmen dieser Dienstreisen keine zusätzlichen Dienstleistungen erbracht werden. Hierzu zählen Teilnahme an Kongressen, Seminaren, Schulungen, Weiterbildungen oder Veranstaltungen, Teilnahme an Messen, Teilnahme an geschäftlichen Besprechungen, Kunden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 1.4.1 Tätigkeit in Frankreich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Frankreich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Frankreich besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeit...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 41 ESRS S1 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der Arbeitskräfte des Unternehmens i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu den Arbeitskrä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dänemark / 2.3.2 Keine Meldungen

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen: Teilnehmer von Seminaren und Konferenzen, Teilnehmer von Geschäftsreisen, wenn keine feste Geschäftseinrichtung in Dänemark besteht, Beratungsleistungen im Bereich Jahresabschluss / Abschlussprüfung, wenn die Tätigkeit weniger als 8 Tage andauert, Konzerninterne Entsendungen bis zu 8 Tage, Kabotage-Fahrten...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Frager... / 3.1.3 Ersatz der Vorstellungskosten

Infographic Fordert ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Vorstellung auf, muss er ihm gemäß § 670 BGB in der Regel alle Aufwendungen ersetzen, die der Bewerber den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Zu den notwendigen Kosten gehören Fahrtkosten, falls erforderlich auch Kosten für Verpflegung und Übernachtung, gegebenenfalls auch der Verdienstausfall. Es kommt nicht...mehr