Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsreise

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtätigkeit / 1 Fahrtätigkeit als berufliche Auswärtstätigkeit

Eine reisekostenrechtliche berufliche Auswärtstätigkeit liegt immer dann vor, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Eine berufliche Auswärtstätigkeit liegt deshalb auch dann vor, wenn Arbeitnehmer, im Rahmen ihrer Auswärtstätigkeiten (nahezu) ausschließlich auf Fahrzeugen eingesetzt wer...mehr

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Fahrtätigkeit / 2 Typische Auswärtstätigkeiten auf Fahrzeugen

Ist keine erste Tätigkeitsstätte im Betrieb gegeben, gehören die Tätigkeiten folgender Personen zur beruflichen Auswärtstätigkeit auf Fahrzeugen: Kraftfahrer im gewerblichen Güternah- und -fernverkehr oder im (Paket-)Zustelldienst[1] Beifahrer in Kraftfahrzeugen, Fahrer von Linien- und Reisebussen, Taxifahrer, Fahrer und Begleitpersonal von Müllfahrzeugen[2], Beton- und Kiesfahrer...mehr

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Fahrtätigkeit / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzlichen Reisekostenbestimmungen verzichten auf unterschiedliche Reisekostenarten. Sämtliche reisekostenrechtlich relevanten Auswärtssachverhalte (Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit) werden unter dem gemeinsamen Reisekostenbegriff "berufliche Auswärtstätigkeit" zusammengefasst. Eine berufliche Auswärtstätigkeit liegt immer dann vor, wenn der ...mehr

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Einsatzwechseltätigkeit / Zusammenfassung

Begriff Eine reisekostenrechtliche berufliche Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Eine Auswärtstätigkeit ist ebenfalls gegeben, wenn der Arbeitnehmer typischerweise nur an wechselnden Einsatzstellen oder auf einem Fahrzeug tätig wird. Ist die berufliche Au...mehr

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Einsatzwechseltätigkeit / 1.1 Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte

Unter den Reisekostenbegriff fallen auch Arbeitnehmer, die bei ihrer individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt werden. Hierunter sind Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte zu verstehen.[1] Entscheidend für das Vorliegen einer begünstigten Auswärtstätigkeit ist, dass der Arbeitnehmer bei seiner konkreten Arbei...mehr

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Einsatzwechseltätigkeit / 2.2.1 Zeitlich gestaffelte Verpflegungspauschalen

Die steuerliche Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen erfolgt für alle Arten von Auswärtstätigkeiten nach einheitlichen Regeln. Der steuerfreie Arbeitgeberersatz bzw. Werbungskostenabzug im Rahmen einer Einsatzwechseltätigkeit ist nur in Form von Pauschbeträgen zulässig. Die Einzelabrechnung nach Belegen ist steuerlich ausgeschlossen.mehr

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Einsatzwechseltätigkeit / 2.1.2 Entfernungspauschale für Sammel- oder Treffpunktfahrten

Fährt ein Arbeitnehmer von seiner Wohnung immer zu einem gleichbleibenden Treffpunkt, von wo aus er z. B. im Rahmen einer Fahrgemeinschaft oder Sammelbeförderung zu der jeweiligen Einsatzstelle mitgenommen wird, sind Besonderheiten zu beachten. Einschränkung bei den Fahrtkosten zu Sammel- bzw. Treffpunkten Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aufgrund Anweisun...mehr

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Fahrtätigkeit / 3.2 Verpflegungspauschalen

Für jeden Kalendertag, an dem eine Fahrtätigkeit ausgeübt wird, werden für Verpflegungskosten die steuerfreien Pauschalen anerkannt. Dabei kommt es allein auf die Dauer der Abwesenheit von der Wohnung (ggf. der ersten Tätig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einsatzwechseltätigkeit / 2.3.3 Wahlrecht zwischen Pauschbeträgen und Einzelnachweis

Der Wechsel des Verfahrens für den steuerfreien Arbeitgeberersatz bei ein und derselben Reise bleibt ebenfalls bestehen und kann bei einer mehrtägigen beruflichen Auswärtstätigkeit für einzelne Reisetage unterschiedlich ausgeübt werden.mehr

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Einsatzwechseltätigkeit / 2.2.3 Die 3-Monatsfrist bei länger andauernder Beschäftigung

Die gesetzliche 3-Monatsfrist, die den Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit am selben auswärtigen Beschäftigungsort auf einen Zeitraum von längstens 3 Monaten begrenzt, hat auch bei Arbeitnehmern an wechselnden Einsatzstellen weiterhin ihre Gültigkeit.[1]mehr

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Einsatzwechseltätigkeit / 2.3.2 Steuerfreie Arbeitgebererstattung auch pauschal zulässig

Die Nachweispflicht für die Einkommensteuer gilt nicht für das Lohnsteuerverfahren. Der Arbeitgeber kann für Inlands- und Auslandsreisen weiterhin zwischen dem Kostennachweis und den Übernachtungspauschalen wählen. Übernachtungskosten im Inland darf der Arbeitgeber mit einem Pauschbetrag von 20 EUR [1] pro Übernachtung steuerfrei ersetzen, wenn die tatsächliche Übernachtung f...mehr

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Einsatzwechseltätigkeit / 1.2 Begünstigter Personenkreis

Die Definition der ersten Tätigkeitsstätte lässt die Wesensmerkmale der zur beruflichen Auswärtstätigkeit zählenden Reisekostenart "Einsatzwechseltätigkeit" weitgehend unverändert. Die frühere Rechtsprechung zur Einsatzwechseltätigkeit kann für die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises weiterhin herangezogen werden. Typische Beispiele sind Bau- oder Montagearbeiter[1] Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtätigkeit / 3.1.2 Arbeitnehmer mit erster Tätigkeitsstätte

Bei einer Auswärtstätigkeit auf einem Fahrzeug sind die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach den allgemeinen Regelungen der Entfernungspauschale zu behandeln. Erste Tätigkeitsstätte kann in diesen Fällen z. B. sein: ein betriebliches Fahrzeugdepot, der Standort des Busses oder Lastkraftwagens, ein Betriebsgebäude auf e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einsatzwechseltätigkeit / 2.1.1 Erstattung für Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte

Bei Arbeitnehmern, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit nur an ständig wechselnden Einsatzstellen tätig sind, also beim Arbeitgeber keine erste Tätigkeitsstätte haben, fallen sämtliche Fahrten unter die begünstigten Reisekosten. Fährt der Arbeitnehmer gelegentlich zum Betrieb, werden auch diese Fahrten wie ein auswärtiges Dienstgeschäft behandelt. Erstattungsfähig sind die Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtätigkeit / 3.1.3 Fahrten zum Sammelpunkt

Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aufgrund Anweisung des Arbeitgebers aber dauerhaft denselben Ort aufsuchen müssen, um von dort typischerweise die arbeitstägliche berufliche Tätigkeit aufzunehmen, dürfen für diese Fahrten nur die Entfernungspauschale ansetzen.[1] Diese Fahrten von zu Hause zum arbeitsrechtlich festgelegten Ort der täglichen Berufsaufnahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einsatzwechseltätigkeit / 2.3.1 Werbungskostenabzug nur bei Einzelnachweis

Arbeitnehmer, die im Rahmen ihrer Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen übernachten, können wie bei anderen beruflichen Auswärtstätigkeiten die Unterbringungskosten zeitlich unbegrenzt als Reisekosten geltend machen. Der Werbungskostenabzug für Übernachtungskosten ist nur bei Einzelnachweis durch Vorlage der Hotelrechnung o. Ä. zulässig. Die früher für Auslandsreisen besteh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtätigkeit / 3.4 Pauschbetrag für Übernachtungen im Kfz

Die Übernachtungspauschbeträge gelten nicht, wenn eine Übernachtung im Fahrzeug (Schlafkoje usw.) stattfindet.[1] Stattdessen kann der Arbeitnehmer die anfallenden Kosten, etwa die Gebühren für die Benutzung von Dusch- und Sanitäreinrichtungen auf Rastplätzen, als Reisenebenkosten in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Berufskraftfahrer Belege als Nachweis für einen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 5.3 Nichtrückkehr zum Wohnsitz

Berufliche Nichtrückkehrtage Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubezi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 4.2.2 Berechnungsweise

Die Berechnung für die Festlegung des Sozialversicherungsrechts erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei Personen, die gewöhnlich in 2 oder mehr Staaten arbeiten. Hierbei ist folgendes zu beachten: "Gewöhnlich" bedeutet, dass eine Person gleichzeitig oder abwechselnd eine oder mehrere Tätigkeiten in 2 Mitgliedstaaten für den gleichen Arbeitgeber ausübt. Hierbei ist es re...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.1.2 Digitalisierung von Papierunterlagen

Rz. 28 Handels- oder Geschäftsbriefe und Buchungsbelege, die in Papierform empfangen werden, können entweder in Papierform oder als elektronisches Dokument aufbewahrt werden. Entscheidet sich der Steuerpflichtige, die Papierbelege elektronisch bildlich zu erfassen (scannen oder fotografieren), ist das hierdurch entstandene elektronische Dokument so aufzubewahren, dass die Wi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 4.11 Auslagen

Gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1 StBVV bekommt der Steuerberater bei Nutzung seines eigenen Kfz eine Kilometerpauschale von 0,42 EUR. Gem. § 18 Abs. 3 StBVV erhält der Steuerberater als Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise von nicht mehr als 4 Stunden 25 EUR, von mehr als 4 bis 8 Stunden 40 EUR und von mehr als 8 Stunden 70 EUR. Gem. § 16 StBVV hat der Steuerberater Ansp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 2.3 Fahrtkosten und Sammelbeförderung

Fährt der Arbeitnehmer mit seinem eigenen Pkw zur auswärtigen Baustelle, kann ihm der Arbeitgeber als Reisekosten 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer steuerfrei erstatten.[1] Die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber gestellten Beförderungsmittel kann steuerfrei erfolgen, sowe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 2.5 Übernachtungskosten

Müssen Arbeitnehmer des Baugewerbes im Rahmen ihrer beruflichen Auswärtstätigkeit außerhalb ihrer Wohnung übernachten, kann der Arbeitgeber diese Übernachtungskosten steuerfrei erstatten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 2.2 Steuerfreier Reisekostenersatz

Arbeitnehmer des Baugewerbes, die ihre Tätigkeit im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit ausüben, können ebenso wie die Arbeitnehmer aller anderen Branchen einen entsprechenden steuerfreien Reisekostenersatz für ihre Aufwendungen erhalten. Typischerweise kommen in Betracht: Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 2.1 Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte

Für das steuerliche Reisekostenrecht ist entscheidend, ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt oder nicht. Eine erste Tätigkeitsstätte wird vorrangig vom Arbeitgeber bestimmt.[1] Seine Festlegung entscheidet darüber, ob und ab wann sich sein Arbeitnehmer auf einer steuerlich begünstigten Auswärtstätigkeit mit steuerfreiem Reisekostenersatz befindet oder ob er auf dem Weg zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 2.4 Verpflegungsmehraufwendungen

Wenn Arbeitnehmer im Rahmen ihrer beruflichen Auswärtstätigkeit für eine bestimmte (Mindest-)Dauer von ihrer Wohnung bzw. der ersten Tätigkeitsstätte abwesend sind, kann der Arbeitgeber zum Ausgleich der damit verbundenen Mehraufwendungen einen steuerfreien Spesenersatz gewähren, der sich nach der Abwesenheitsdauer richtet:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kaufkraftausgleich / 1 Zeitlich begrenzte Auslandstätigkeit

Voraussetzung für die Zahlung eines steuerfreien Kaufkraftausgleichs durch den inländischen Arbeitgeber ist, dass der Arbeitnehmer für einen begrenzten Zeitraum im Ausland eingesetzt ist und dort einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Wege der Prognoseentscheidung wird eine Begrenzung der ausländischen Tätigkeit unterstellt, wenn eine Rückkehr des Arbeitnehmers ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / Zusammenfassung

Begriff Das Baugewerbe ist ein Wirtschaftszweig, der Planungs- und Ausführungsleistungen erbringt, die zur Errichtung von Bauwerken dienen. Zum Baugewerbe gehören hauptsächlich Bauunternehmen, welche die verschiedenen Gewerke ausführen. Die Baustoffindustrie, Baubehörden und Bauforschungsinstitute sowie Bauträgergesellschaften werden regelmäßig nicht zum Baugewerbe gezählt. St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtkostenzuschuss / 4 Berufliche Auswärtstätigkeit

Für die arbeitstäglichen Fahrten zwischen ständig wechselnden Einsatzstellen und der Wohnung des Arbeitnehmers (tägliche Rückkehr) kann der Arbeitgeber die tatsächlichen Fahrtkosten oder die pauschalen Kilometersätze von 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer (bis 20 km Entfernung zwischen Einsatzstelle und Wohnung) bzw. von 0,38 EUR pro gefahrenem Kilometer für jeden vollen, übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtkostenzuschuss / 7.1 Dienstreisen

Bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit[1] sind die Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und auswärtiger Tätigkeitsstätte einschließlich sämtlicher Zwischenheimfahrten steuerfrei. Bei Kraftfahrzeugbenutzung können die tatsächlichen Aufwendungen oder ohne Einzelnachweis je Fahrtkilometer die für Reisekosten geltenden Kilometersätze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Workation / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Workation" setzt sich zusammen aus Arbeit (work) und Urlaub (vacation). Workation beschreibt eine Form der Arbeit, bei der sich Arbeitnehmer an einem anderen (Urlaubs-)Ort befinden, um dort ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Abzugrenzen ist hiervon das "Bleisure" (Zusammensetzung aus dem Wort "Business" und "Leisure"), was bedeutet, dass eine Geschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtkostenzuschuss / Zusammenfassung

Begriff Für die lohnsteuerliche Behandlung von Fahrtkostenzuschüssen des Arbeitgebers für die Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zu unterscheiden zwischen Fahrtkostenersatz bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Fahrtkostenersatz für die übrigen Fahrzeuge, insbesondere den eigenen Pkw. Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtkostenzuschuss / 5 Fahrten zur Berufsschule

Ersetzt der Arbeitgeber seinen Auszubildenden die Fahrtkosten zur Berufsschule, gelten die Fahrten zur Berufsschule grundsätzlich als Dienstreise. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fahrt von der Wohnung des Auszubildenden oder vom Ausbildungsbetrieb aus angetreten wird. Der Fahrtkostenersatz/-zuschuss ist somit regelmäßig auch beitragsfrei zur Sozialversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtkostenzuschuss / 7.2 Fahrten zur Berufsschule

Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für die Fahrten von Auszubildenden zur Berufsschule mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Kraftfahrzeug sind regelmäßig steuerfrei (falls Fahrten Dienstreisen darstellen).mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn... / 2 Rückzahlung von steuerfreiem Arbeitslohn

Zahlt der Arbeitnehmer steuerfrei erhaltenen Arbeitslohn an den Arbeitgeber zurück, so ist die Rückzahlung des gesamten Betrages oder eines Teilbetrages lohnsteuerlich unbeachtlich. Der Arbeitnehmer hat die Rückzahlung aus versteuertem Arbeitslohn zu leisten, z. B. durch Minderung des auszuzahlenden Betrages. Der zurückgezahlte steuerfreie Arbeitslohn kann nicht als negative ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 10. Beispiele und Spezialfälle

Der Wohnsitz und seine einzelnen Tatbestandsmerkmale hängen von den genauen Umständen des konkreten Einzelfalles ab und es mangelt oft an genauen Maßstäben und Vorgaben. Die folgenden Beispiele sollen die Rechtslage verdeutlichen und ermöglichen die Bildung des erforderlichen Rechtssinns, um in der Praxis auftretende Fallkonstellationen richtig einzuordnen. Ein Frührentner ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / a) Allgemeines

Gemäß § 9 S. 1 AO hat jemand den gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Es kommt demnach darauf an, wo sich unter Berücksichtigung des Willens des Betroffenen und der bisherigen tatsächlichen Verweildauer der regelmäßige Schwerpunkt der persönlichen L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszimmer / 4.4 Ansatz der Tagespauschale bei Dienstreisen

Der Abzug von Reisekosten als Werbungskosten schließt den Abzug der Tagespauschale nicht grundsätzlich aus. Der Arbeitnehmer kann daher neben Reisekosten auch die Tagespauschale als Werbungskosten ansetzen, wenn er die berufliche Tätigkeit an diesen Tagen überwiegend in der häuslichen Wohnung ausübt. Steht dem Arbeitnehmer dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszimmer / 4.1 Abzug der Tagespauschale (sog. Homeoffice-Pauschale)

Steuerpflichtige, welche die Voraussetzungen für den Abzug tatsächlicher Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllen[1], können für jeden Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht wird, einen pauschalen Betrag von 6 EUR pro Tag abziehen (Tagespauscha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Zuschläge... / 10 Kein bundeseinheitlicher Feiertag mit Auswärtstätigkeit

Sachverhalt Ein Arbeitgeber in Erfurt (Thüringen) entsendet einen Arbeitnehmer am Reformationstag nach Wiesbaden (Hessen), um einen Kundendienstauftrag zu erledigen. Der Reformationstag ist in Thüringen ein gesetzlicher Feiertag, in Hessen jedoch nicht. Die Tätigkeit beginnt um 8:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Kann der Arbeitgeber einen steuer- und sozialversicherungsfreien Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 3 Steuerpflichtige Sachbezüge

Steuerpflichtig sind nicht nur die bar gezahlten Dienstbezüge, sondern auch Sachbezüge wie die unentgeltliche oder verbilligte Gestellung von Gemeinschaftsunterkünften (einschließlich Heizung und Beleuchtung), z. B. an Angehörige der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Polizei oder an Beamtenanwärter im Rahmen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums. Die anzusetzenden Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BahnCard / 2.1 Vollamortisation aufgrund von Dienstreisen

Ersetzt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit (umfangreicher) Reisetätigkeit die Kosten einer BahnCard oder stellt er ihm direkt eine BahnCard zur Verfügung, um auf diese Weise selbst erstattungspflichtige Fahrtkosten für Dienstreisen zu sparen, gehört die BahnCard zu den steuerfreien Reisekosten. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass durch die Anschaffung der Bahn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BahnCard / 2.2 Vollamortisation aufgrund von Dienstreisen und/oder als sog. Jobticket

Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] zu den Aufwendungen von Arbeitnehmern für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (sowie für Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt) erbracht werden, bleiben ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BahnCard / 2.3 Teilamortisation

Werden die Kosten der BahnCard durch Auswärtstätigkeiten und/oder als Jobticket nicht vollständig erreicht (prognostizierte Teilamortisation), stellt die Überlassung der Fahrberechtigung grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Die Arbeitgeberleistung kann i. H. d. als Jobticket berücksichtigungsfähigen Aufwendungen steuerfrei belassen werden. Die Fahrberechtigung ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BahnCard / 2.4.2 Korrektur bei mehrjähriger Gültigkeit

Bei einer Gültigkeit der Fahrberechtigung über den Jahreswechsel hinaus sowie bei einer mehrjährigen Gültigkeitsdauer ist der Korrekturbetrag zum Ende eines jeden Kalenderjahres sowie zum Ende des Gültigkeitszeitraums anhand der Verkaufspreise der in dem jeweiligen Zeitraum durchgeführten Fahrten zu ermitteln. Die Summe der Korrekturbeträge kann insgesamt höchstens bis zum B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BahnCard / 2.4.1 Korrektur am Jahresende

Führt der Arbeitgeber keine Amortisationsprognose für die BahnCard durch, stellt die Überlassung der Fahrberechtigung zunächst in voller Höhe steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Am Ende des Kalenderjahres der Gültigkeit sind als Korrekturbetrag beim steuerpflichtigen Arbeitslohn mindernd zu berücksichtigen: die ersparten Kosten für Einzelfahrscheine, die für Fahrten im Rahmen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BahnCard / Zusammenfassung

Begriff Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine BahnCard (oder gewährt eine Geldleistung für die Anschaffung einer solchen), ist dies grundsätzlich eine Sachzuwendung. Diese stellt sowohl steuerpflichtigen Arbeitslohn als auch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Dies gilt insbesondere für die Privatnutzung der Karte. Wird die BahnCard ausschließlich zu berufliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BahnCard / 2 Überlassung aus eigenbetrieblichem Interesse

Wird eine BahnCard aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers überlassen, ist dies steuerfrei und damit beitragsfrei. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer sie zu beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten nutzt und sich der Arbeitgeber hierdurch Reisekosten erspart. Dies ist dann der Fall, wenn die Aufwendungen des Arbeitgebers für die BahnC...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BahnCard / 5 Werbungskosten

Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für dienstliche Auswärtstätigkeiten keine BahnCard, können die Aufwendungen des Arbeitnehmers ungeachtet der privaten Nutzungsmöglichkeit abzugsfähige Reisekosten als Werbungskosten darstellen. Entscheidend ist, dass durch die BahnCard insgesamt geringere Werbungskosten entstehen, als dies beim normalen Bahntarif für die Reisetä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BahnCard / 4 Umsatzsteuerliche Behandlung einer BahnCard

Erhält der Arbeitnehmer die BahnCard nach der Prognoseentscheidung im überwiegend betrieblichen Interesse, weil eine Vollamortisation der Kosten für Dienstreisen eintritt[1], ist für eine etwaige private Nutzung kein Umsatz zu berechnen. Die Privatnutzung stellt keine unentgeltliche Wertabgabe dar. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber den vollen Vorsteuerabzug aus der Rechnung ...mehr