Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsreise

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Besonderheiten bei Fahrten zu Treff-/Sammelpunkten oder zur weiträumigen Arbeitsstätte

Rz. 26 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Entfernungspauschale gilt auch für ArbN ohne erste Tätigkeitsstätte, wenn sie arbeitsrechtlich gehalten sind, zur Aufnahme der Berufsarbeit arbeitstäglich dauerhaft denselben Ort oder dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet aufzusuchen (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a Satz 3 iVm Nr 4 und Abs 2 EStG). Das betrifft zB die arbeitstägliche Aufnahme...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Anrechnung von Arbeitgeberleistungen

Rz. 72 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Höhe der Entfernungspauschale ist grundsätzlich unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen des ArbN. Keine oder allenfalls sehr geringe Aufwendungen entstehen zB, wenn der ArbN zu Fuß geht oder ein (Elektro-)Fahrrad benutzt (BFH 240, 570 = BStBl 2013 II, 735). Entsprechendes gilt aber auch, wenn der ArbN betriebliche Leistungen erhält...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zollbeamte

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die im Grenzaufsichtsdienst tätigen Beamten haben in ihrer Außenstelle idR ihre > Erste Tätigkeitsstätte. Zur Steuerfreiheit der Aufwandsvergütung nach dem BRKG > Grenzgängerzehrgeld. Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Beiträge an die Kleiderkasse sind noch keine > Werbungskosten (> Berufskleidung), sondern erst die beim (späteren) Erwerb tatsäc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Benutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel (Mischfälle)

Rz. 70 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Werden die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowohl mit dem Kraftwagen als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt, gilt Folgendes (vgl BMF vom 21.11.2021, Tz 1.6 = Rz 20–22, BStBl 2021 I, 2315, > Anh 2 Entfernungspauschale), und zwar für Fälle,mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bbb) Mittelpunkt bei Alleinstehenden

Rz. 51 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einem alleinstehenden ArbN befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen (R 9.10 Abs 1 Satz 6 LStR). Sie können sich besonders in Bindungen an Personen (Eltern, Verlobte, > Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Freundes- und Bekanntenkreis), aber auch in Vereinszugehör...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Besonderheiten in der Unfallversicherung

Rz. 57 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 In der gesetzlichen Unfallversicherung erhebt die zuständige Berufsgenossenschaft im Umlageverfahren Beiträge (> Berufsgenossenschaften). Diese Beiträge trägt ausschließlich der ArbG aufgrund gesetzlicher Verpflichtung; sie sind deshalb steuerfrei gemäß § 3 Nr 62 Satz 1 EStG. Zu Einzelheiten > Rz 15. Leistungen aus der GUV sind steuerfrei (§...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Umwege

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterbricht der ArbN den Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte oder den Heimweg zur Wohnung, ist zu prüfen, ob die Aufwendungen für einen Umweg oder Abweg beruflich oder privat veranlasst sind. Oft geht es dabei nicht nur um die Fahrtkosten, sondern auch um die Berücksichtigung von Unfallkosten neben der Entfernungspauschale (> Rz ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Überblick über den Norminhalt

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen des Stpfl für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören grundsätzlich zu den WK/BA, denn das Zurücklegen des Weges zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist unverzichtbarer Bestandteil der Berufsausübung. Sie werden aber im Regelfall nicht in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen abgezogen, sondern mit d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Artisten

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein Artist mit täglichen Auftritten ist idR > Arbeitnehmer (RFH, RStBl 1927, 77; vgl BFH 55, 255 = BStBl 1951 III, 97; BFH 60, 257 = BStBl 1955 III, 100; > Berufssportler und > Künstler). Die FinVerw hat zur Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei den fürs Fernsehen tätigen Künstlern und verwandten Berufen typis...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Besonderheiten bei Aus- und Fortbildung

Rz. 27 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im Rahmen der innerbetrieblichen Aus- und Fortbildung werden die Fahrtkosten auch dann nur in Höhe der Entfernungspauschale berücksichtigt, wenn der ArbN seine > Erste Tätigkeitsstätte ausschließlich zum Zwecke der Unterrichtung aufsucht (BFH 201, 308 = BStBl 2003 II, 495). Rz. 27/1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Fahrten zu einer außerhalb der Wo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Ab dem VZ 2023 nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG

Rz. 93 Mit Wirkung ab dem VZ 2023 wurde der Abzug der Homeoffice-Pauschale durch das JStG 2022 (> Rz 14/2) in § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG neu geregelt. Es wird nunmehr unterschieden, ob für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (> Rz 95) oder doch zumindest zeitweise (> Rz 94). In beiden Fällen beträgt die Homeoffi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Krankengeld und sonstige Leistungen

Rz. 4 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Krankengeld zahlt die Krankenkasse wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren. Der Anspruch ruht jedoch ua für den Zeitraum, in dem ein Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgelts besteht. ArbN erhalten somit regelmäßig während der ersten 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch ihren ArbG und anschließend 72 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsatz: Kürzeste Straßenverbindung

Rz. 60 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung maßgebend (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 4 EStG). Die kürzeste Straßenverbindung ist auch dann maßgeblich, wenn diese mautpflichtig ist (BFH 243, 219 = BStBl 2014 II, 259). Das gilt ebenso, wenn die Straßenverbindu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Grundsätzliches

Rz. 40 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Hat ein ArbN mehrere Wohnungen (zum Begriff > Rz 21 ff), zB eine Familienwohnung am Hauptwohnsitz und eine Zweitwohnung (Unterkunft) am Beschäftigungsort, so wird für die Entfernungspauschale grundsätzlich nur die Wegstrecke von und zu der Wohnung berücksichtigt, die der ersten Tätigkeitsstätte (> Rz 25) am nächsten liegt (BFH 144, 449 = BSt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.4 Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 262c Den Arbeitgeber trifft zunächst die Pflicht einer vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers. Muss der Arbeitnehmer diese einklagen, werden damit auch die vereinbarten Entgeltansprüche i. S. der ersten Stufe einer Ausschlussfrist geltend gemacht (BAG, Urteil v. 18.9.2019, 5 AZR 240/18). Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann daraus f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.3 Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 251 Ein Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung im Zweifel in Person erbringen, er kann sich keines Ersatzmannes bedienen. Durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers werden der Ort, die Art und die Zeit der Arbeitsleistung konkretisiert. Der Arbeitgeber hat sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben. Eine Verletzung der Arbeitspflicht durch den Arbeitnehmer wird dur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2 Materielle Rechtslage

Rz. 3 Der Gesetzgeber geht nach § 3 Nr. 38 EStG davon aus, dass solche Sachprämien dem Grunde nach stpfl. sind, da es ansonsten der Freistellung nicht bedurft hätte (§ 3 Nr. 38 EStG Rz. 3). Stpfl. können aber nur die in Zusammenhang mit einer Einkunftsart bezogenen Prämien sein, während Sachprämien, die für eine privat veranlasste Reise gewährt werden, in keinem Fall stpfl. ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 9.4 Bewirtung während einer Geschäftsreise des Unternehmers getrennt buchen

Wenn der Unternehmer während einer Geschäftsreise auch Geschäftsfreunde bewirtet, müssen die Bewirtungskosten getrennt von den Kosten der Geschäftsreise behandelt werden. Der Unternehmer zieht die Bewirtungskosten i. H. v. 70 % als Betriebsausgaben ab. Zusätzlich kann er die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand ungekürzt geltend machen. Praxis-Beispiel Unternehmer bewirtet ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 6.2.2 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung ohne Auswärtstätigkeit

Vorteile des Arbeitnehmers aus der Teilnahme an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung gehören nach wie vor nicht zum Arbeitslohn. Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Getränke und Genussmittel zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich zur Verfügung, handelt es sich um Aufmerksamkeiten, die ebenfalls nicht als Arbeitslohn erfasst werden. Eine unentgeltliche oder teilent...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 6.2 Bewirtung und Übernahme der Verpflegungskosten der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber darf die tatsächlichen Verpflegungskosten für seine Arbeitnehmer übernehmen. Allerdings stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob Kosten für die Übernahme der Verpflegung beim Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil (= Arbeitslohn) zu erfassen sind. Hierbei gibt es besondere Regelungen, z. B. wenn der Arbeitgeber die Kosten einer geschäftlichen Bewirtung übe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 6.2.1 Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber

Bei der Besteuerung von unentgeltlichen Mahlzeiten durch den Arbeitgeber ist zunächst danach zu unterscheiden, ob der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Mahlzeiten unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Verfügung stellt anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes (also nicht während einer auswärtigen Tätigkeit) oder im Rahmen einer geschäftlichen Bewirtung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 12.2 Unentgeltliche Bewirtungen von Arbeitnehmern: Es kommt bei der Umsatzsteuer auf den Sachverhalt an

Die unentgeltliche Bewirtung von Arbeitnehmern ist gem. § 3 Abs. 9a UStG einer entgeltlichen Bewirtung von Personal gleichzustellen, wenn die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers als Gegenleistung anzusehen ist. Dennoch fällt Umsatzsteuer nicht in jedem Fall an. Gem. Abschn. 1.8. Abs. 3 UStAE fällt keine Umsatzsteuer an, wenn es sich um Aufmerksamkeiten handelt. Von nicht steue...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice ab 2023

Kommentar 1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben Eine mobile Arbeitskultur mit partiellem Homeoffice gehört mittlerweile in vielen Branchen zum "New Normal". Der Gesetzgeber hat hierauf reagiert und die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern und Homeofficeplätzen neu gefasst. Das BMF hat nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.16 Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Die dritte Phase der Überbrückungshilfe bietet Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2019 gegründet wurden, ein beihilferechtliches Wahlrecht zwischen der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 ("Dritte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" in der jewei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.16 Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Die vierte Phase der Überbrückungshilfe bietet Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2019 gegründet wurden, ein beihilferechtliches Wahlrecht zwischen der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 (" Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" in der jeweils geltenden Fas...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.16 Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Die Überbrückungshilfe IV bietet Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2019 gegründet wurden, ein beihilferechtliches Wahlrecht zwischen der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 (B"undesregelung Kleinbeihilfen 2020" in der jeweils geltenden Fassung) gegebenen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenbelege: Der richtige U... / 5.1 Verlust des Originalbelegs

In einem geordneten Unternehmen sollte i. d. R. kein Beleg verloren gehen. Jedoch kann es vorkommen, dass Belege verschwinden oder irrtümlich vernichtet werden. Besonders in kleineren Handwerksbetrieben, wo neben der eigentlichen Tätigkeit auch die gesamte kaufmännische Abwicklung vom Chef übernommen wird, herrscht oft Bürochaos. Zudem geht in der Hektik einer Geschäftsreise...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 15. Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

Rz. 579 Ab 2008 wird die bisherige Unterscheidung zwischen Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit aufgegeben und unter dem neuen Begriff beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit vereinheitlicht. Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung oder seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich täti...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / II. Vertragsklausel für Dienstreise im inländischen Arbeitsvertrag

Rz. 19 Soweit der Arbeitnehmer überwiegend an einem Ort tätig ist, aber gleichwohl gelegentlich Dienstreisen unternehmen soll, macht es Sinn, die Verpflichtung hierzu in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Eine Regelung, wer die anfallenden Kosten zu tragen hat, ist streng genommen entbehrlich, da sich die Kostentragungspflicht nach dem Auftragsrecht des BGB richtet. Darüber hin...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 597 Gem. R 9.4 Abs. 1 LStR sind Reisekosten solche Kosten, die so gut wie ausschließlich durch die beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit (§ 9 Abs. 4a S. 2 und S. 4 EStG) des Arbeitnehmers entstehen. Rz. 598 Die bisherigen Reisekostenarten Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit werden ab 2008 zu dem Oberbegriff berufliche Auswärtstätigkeiten zusammengefas...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Zweck der Bestimmung und Abgrenzungsfragen

Rz. 996 Streitfragen zur Mitbestimmung des Betriebsrates bei der betrieblichen Lohngestaltung nehmen in der Praxis und vor Gericht einen breiten Raum ein. Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG steht in engem Zusammenhang mit demjenigen nach § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG. Während § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht über die Ausgestaltung des Entgelt...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Übernachtungskosten

Rz. 610 Bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit im Inland können die tatsächlich entstandenen, durch Einzelnachweis belegten Übernachtungskosten steuerlich geltend gemacht werden (vgl. zu Einzelheiten R 9.7 LStR). Rz. 611 Übernachtungspauschalen dürfen nicht angewendet werden, wenn eine Übernachtung im Fahrzeug (Schlafkoje usw.) stattfindet. Stattdessen kann der Arbeitnehmer ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Verpflegungsmehraufwendungen

Rz. 607 Gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 i.V.m. § 9 Abs. 4a EStG können für Verpflegungsmehraufwendungen bei beruflichen Auswärtstätigkeiten im Inland folgende Pauschbeträge je Kalendertag geltend gemacht werden:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Allgemeiner Unterlassungsanspruch

Rz. 1409 Mit dem Beschl. v. 3.5.1994 – 1 ABR 24/93, juris, hat das BAG die im Beschl. v. 23.2.1983 eingeschlagene Richtung korrigiert, die Existenz eines allgemeinen Unterlassungsanspruches bejaht und dem Betriebsrat bei Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG einen Anspruch auf Unterlassung, der keine grobe Pflichtverletzung voraussetzt, zuerkannt. Rz. 1410 Da...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 76. Mehrarbeit

Rz. 1137 Überstunden (auch Überarbeit, Überschicht – weitgehend eingebürgert hat sich der Begriff Mehrarbeit) leistet der Arbeitnehmer, der über die für sein Beschäftigungsverhältnis geltende Arbeitszeit hinaus arbeitet (BAG v. 8.11.1989 – 5 AZR 642/88). Rz. 1138 Das Recht zur Anordnung von Mehrarbeit kann sich nur aus einer ausdrücklichen Vereinbarung ergeben. Hierfür kommen...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (1) Arbeitslohn

Rz. 551 Überlässt der Arbeitgeber (Voraussetzungen, wenn Leasingnehmer: BMF-Schreiben v. 4.4.2018, BStBl I 2018, 592 ff.) oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer ein Kfz unentgeltlich zur privaten Nutzung, liegt ein geldwerter Vorteil vor, der steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. Zur privaten Nutzung gehören alle Fahrten, die einem privaten Zwe...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / III. Die Entsendung und ihre rechtliche Einordnung

Rz. 21 Zu den klassischen Modellen beim Auslandseinsatz zählt die echte Entsendung, bei der der Arbeitnehmer im Ausland keinen weiteren Arbeitsvertrag eingeht, sondern wie bei der Arbeitnehmerüberlassung in eine fremde Organisation nur faktisch und nur partiell eingegliedert wird, um dort vorübergehend zu arbeiten. Die Einsatzorganisation kann eine unselbstständige Repräsent...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / I. Überblick

Rz. 1 Grenzüberschreitende Personaleinsätze ins Ausland werfen verschiedene rechtliche und vertragstechnische Fragen auf. Eine Typologie kann wie folgt dargestellt werden:mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 6. Auslandsdienstreise

Rz. 65 Den unterschiedlichen Verhältnissen in den einzelnen Ländern entsprechend sind für Dienstreisen auf Grundlage des BRKG unterschiedliche Höchst- und Pauschbeträge (zuletzt BMF-Schreiben v. 19.12.2014, BStBl I 2015, 34) festgelegt. Rz. 66 Generell gilt, dass für in der Bekanntmachung der Höchst- und Pauschbeträge nicht erfasste Länder der für Luxemburg geltende Pauschbet...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 1. Anwendbares materielles Recht

Rz. 4 Das Arbeitsrecht verfügt als Teil des Zivilrechts über eigene internationale Kollisionsregeln. Die zentralen Regelungen sind für Altfälle in den Art. 30, 27 und 34 EGBGB und für ab dem 17.12.2009 geschlossenen Verträge in den Art. 3, 8 und 9 der europäischen Rom I-VO geregelt. Rz. 5 Anknüpfungspunkt für das objektiv auf den Arbeitsvertrag anwendbare Recht ist grundsätzl...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 57. Incentivereisen

Rz. 969 Die Incentivereise ist ein zusätzlicher Vergütungsbestandteil, den der Arbeitgeber an die Erreichung bestimmter Vorgaben, wie prozentuale Gewinn- oder Umsatzsteigerungen oder an die Überschreitung zuvor festgelegter Schwellenwerte knüpfen kann. Ebenso kann er die Incentivereise als Losgewinn ausschreiben. Ziel einer solchen Auslobung ist entweder die Belohnung der Ar...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten

Rz. 637 Verlegt ein Mitarbeiter bei der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses seinen Wohnsitz in die Nähe seines neuen Arbeitsplatzes, so ist der Arbeitgeber grds. nicht zur Erstattung der Umzugskosten verpflichtet. Vielmehr werden die Umzugskosten zum privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers gezählt. Ein Kostenerstattungsanspruch des Arbeitnehmers kann sich jedoch aus e...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Briefwahlberechtigte

Rz. 249 Schriftliche Stimmabgabe ist für Arbeitnehmer vorgesehen, die sich "zum Zeitpunkt der Wahl" nicht im Betrieb befinden. Dabei hat der Wahlvorstand, dem bekannt ist, dass Arbeitnehmer "nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses" voraussichtlich am Wahltag nicht im Betrieb anwesend sein werden, diesen automatisch die Briefwahlunterlagen zuzusenden. Dies betriff...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Rechtsfolgen

Rz. 603 Liegt eine berufliche Auswärtstätigkeit vor, können folgende Kosten entweder steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden oder vom Arbeitgeber gem. § 3 Nr. 13 oder Nr. 16 EStG steuerfrei ersetzt werden:mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 5. Mitbestimmungsrechte beim Auslandseinsatz

Rz. 17 Nicht leitende Arbeitnehmer inländischer Betriebe fallen in den Schutzbereich des BetrVG. Der Betriebsrat hat bei Versetzungen mitzubestimmen (§§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG). Darunter können, je nach vertraglichem Aufgabenbereich auch bereits Dienstreisen fallen. Immer mitbestimmungspflichtig sind Entsendungen ins Ausland. Die Mitbestimmungsrechte gelten auch während...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Innerer Zusammenhang

Rz. 216 Durch die zunächst zu stellende Frage nach dem inneren Zusammenhang der zum Unfall führenden Tätigkeit mit der versicherten Tätigkeit (BSG v. 30.4.1985 – 2 RU 24/84, BSGE 58, 76 = VersR 1985, 743), wird die Frage nach dem Umfang und den Grenzen des Versicherungsschutzes gestellt, d.h. danach, wie weit der Versicherungsschutz reicht bzw. welche Tätigkeiten dem Versich...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / III. Stellenanzeige

Rz. 23 Der Erfolg einer Stellenanzeige, bei deren Gestaltung die o.g. Grundsätze zu beachten sind, hängt im Wesentlichen von Inhalt und Form ab. Es empfiehlt sich, die folgende Checkliste zur Gestaltung zu verwenden: Rz. 24 Checkliste: Gestaltung einer Stellenanzeigemehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Reisekosten für die Betriebsratstätigkeit und sonstiger Aufwand

Rz. 591 Der Arbeitgeber hat dem Betriebsratsmitglied die erforderlichen Kosten für seine Tätigkeit zu erstatten. Hierzu zählen auch Reisekosten. Nimmt ein Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit an Sitzungen des Betriebsrates oder eines Ausschusses teil und muss es den Betrieb allein deswegen aufsuchen, so ist der Arbeitgeber zur Erstattung der Reisekosten verpflic...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 1546 Der Betriebsrat hat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG darüber mitzubestimmen, ob ein Provisionssystem eingeführt wird, ob daneben ein Fixum gezahlt werden soll, welche Art von Provision gezahlt werden soll, über die abstrakte Staffelung der Provisionssätze, ob eine Provision ganz oder teilweise wegfällt, das Verhältnis der Provision zum Fixum und das Verhältnis der Pro...mehr