Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsreise

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.3.1 Kürzung der Verpflegungspauschale

Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar gewährten Speisen und Getränke nicht mehr als 60 EUR, handelt es sich um eine übliche Bewirtung. Beim Arbeitnehmer wird auf die Besteuerung des hieraus resultierenden geldwerten Vorteils verzichtet, wenn der Arbeitnehmer seinerseits für die dienstliche Reisetätigkeit dem Grunde nach eine Verpflegungspausch...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.2 Anforderungen an die Arbeitgeberbewirtung

Die nachfolgenden Ausführungen zur steuerlichen Behandlung der Arbeitgeberbewirtung sind nicht nur für unmittelbar vom Arbeitgeber gewährte Verpflegung anzuwenden, sondern auch für Bewirtungsleistungen während einer beruflichen Auswärtstätigkeit, an welcher der Arbeitgeber selbst nicht teilnimmt, aber die Mahlzeit durch einen Dritten auf Veranlassung des Arbeitgebers abgegeb...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.3.1 Zeitarbeitsvertrag umfasst einen Entleihereinsatz

Unabhängig davon, ob ein befristeter oder unbefristeter Zeitarbeitsvertrag geschlossen wird, ist von einer dauerhaften Auswärtstätigkeit im Sinne der ersten Tätigkeitsstätte beim Entleiher dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen während seines Zeitarbeitsverhältnisses nur an ein Unternehmen überlassen werden kann und damit für die ges...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.5.2 Übernachtungspauschale bei Berufskraftfahrern

Übernachtungspauschalen dürfen nicht angewendet werden, wenn eine Übernachtung im Fahrzeug (Schlafkoje usw.) stattfindet.[1] Stattdessen kann der Arbeitnehmer die in diesen Fällen anfallenden Kosten, etwa die Gebühren für die Benutzung von Dusch- und Sanitäreinrichtungen auf Rastplätzen, als Reisenebenkosten in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Berufskraftfahrer d...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.3.3 Zuzahlungen des Arbeitnehmers werden angerechnet

Zahlt der Arbeitnehmer für die gewährte Mahlzeit ein Entgelt (verbilligte Verpflegung), mindert dieses den von der Verpflegungspauschale abzuziehenden Kürzungsbetrag (Kürzung der Kürzung). Der Zuzahlungsbetrag bezieht sich jeweils auf eine konkrete Mahlzeit. Dies bedeutet, dass bei einer Zuzahlung des Arbeitnehmers für eine bestimmte unter mehreren gewährten Mahlzeiten eine Ü...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.3.5 Lohnsteuerpauschalierung

Obgleich dem Ansatz eines geldwerten Vorteils für Arbeitgeberbewirtungen bis zu 60 EUR wegen der im Normalfall vorrangig zu beachtenden Kürzung des Werbungskostenabzugs bei Auswärtstätigkeiten in der Praxis keine allzu große Bedeutung zukommen dürfte, hat der Gesetzgeber eigens hierfür eine Pauschalierungsvorschrift eingeführt.[1] Der Arbeitgeber kann im Falle der Besteuerun...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.6.1 Abzugsfähige Reisenebenkosten

Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Festlegung ist nach den Regelungen in den Lohnsteuer-Richtlinien zu verfahren.[1] Als Reisenebenkosten kommen u. a. in Betracht: Beförderung, Versicherung und Aufbewahrung von Gepäck; Ferngespräche, Telegramme und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder mit Geschäftspartnern sowie Telefongespräche privaten Inhalts zur Kont...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.6.2 Nicht abzugsfähige Reisenebenkosten

Nicht zu den Reisenebenkosten gehören z. B. Essengutscheine von Raststätten bzw. Autohöfen; Aufwendungen für bürgerliche Kleidung, auch wenn die Kleidungsstücke ausschließlich beruflich genutzt werden oder einer besonders hohen Abnutzung unterliegen.[1] Nicht abziehbar sind nach herrschender Meinung auch Kleidungsstücke, die nur für eine Reise in ein Gebiet mit extremen klimat...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.4 Belohnungsessen über 60 EUR

Abschließend bleibt die lohnsteuerliche Behandlung der vom Arbeitgeber – unmittelbar oder mittelbar – anlässlich einer beruflicher Auswärtstätigkeiten gewährten Mahlzeiten, deren Gesamtwert 60 EUR überschreitet. Bei solchen unüblichen Mahlzeiten wird von Gesetzeswegen unterstellt, dass es sich um sog. Belohnungsessen handelt. Ansatz der amtlichen Sachbezugswerte ausgeschlosse...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.1 Leitsatz: Kürzung der Verpflegungspauschalen anstelle Vorteilsbesteuerung

Eine bedeutsame Rechtsänderung durch das gesetzliche Reisekostenrecht ergibt sich, wenn der Arbeitnehmer während seiner beruflichen Auswärtstätigkeit durch den Arbeitgeber verpflegt wird. An dem bisherigen System, dass die Arbeitgeberbewirtung durch den Ansatz eines geldwerten Vorteils erfasst wird und im Gegenzug die lohnsteuerlichen Verpflegungspauschbeträge vom Arbeitnehm...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.5 Keine Spesenkürzung bei Bewirtung durch Dritte

Die Regelung der unentgeltlichen Verpflegung betrifft ausschließlich die unmittelbare oder mittelbare (d. h. veranlasste) unentgeltliche Verpflegung durch den Arbeitgeber während einer beruflichen Auswärtstätigkeit. Nimmt der Arbeitnehmer an einer geschäftlichen Bewirtung oder einem Arbeitsessen eines Dritten teil, fehlt es an einer Bewirtung durch den Arbeitgeber. Typische ...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.3.4 Ansatz der amtlichen Sachbezugswerte

Stehen dem Arbeitnehmer für die berufliche Auswärtstätigkeit bereits dem Grunde nach keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, weil er die 8-Stundengrenze nicht erreicht oder die 3-Monatsfrist überschritten ist, und damit eine Kürzung des Werbungskostenabzugs beim Arbeitnehmer ausscheidet, verlangt der Gesetzgeber wie bisher die Besteuerung der vom Arbeitgeber unentgeltlich ode...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 5.3 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Die Steuerbefreiung der vom Arbeitgeber ersetzten Reisekosten setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber Art und Anlass der beruflichen Tätigkeit, die Reisedauer und den Reiseweg aufzeichnet. Ferner muss er anhand geeigneter Unterlagen nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, welche Aufwendungen ihm anlässlich einer solchen Auswärtstätigkeit entstanden sind. D...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.5.4 Begrenzung der Unterkunftskosten nach 48 Monaten

Nach Ablauf von 48 Monaten einer Reisekostentätigkeit am selben auswärtigen Beschäftigungsort im Inland gilt die Obergrenze von 1.000 EUR pro Monat. Die 48-Monatsfrist ist nicht zu prüfen, wenn die auswärtige Tätigkeitsstätte nur an 2 Tagen wöchentlich aufgesucht wird, da eine berufliche Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte nur dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer mit ein...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / Zusammenfassung

Überblick Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Die Reisekostendefinition entspricht der von der Rechtsprechung entwickelten Begriffsbestimmung, nach der ausschließlich Mehraufwendungen begünstigt sind, die durch eine beru...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.4 Sammel- und Treffpunktfahrten

Eine gesetzlich einschneidende Änderung gilt für die Fahrtkosten bei bestimmten Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte.[1] Anordnung des dauerhaften Sammel- bzw. Treffpunktorts durch den Arbeitgeber Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aufgrund Anweisung des Arbeitgebers aber dauerhaft denselben Ort aufsuchen müssen, um von dort typischerweise die arbeitstä...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2.1 Tatsächliche Kosten

Aufwendungen, die nicht Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind, können nach dem Wortlaut des Gesetzes in tatsächlicher Höhe angesetzt werden. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können dem Arbeitnehmer die tatsächlichen Aufwendungen steuerfrei erstattet werden. Das gilt auch, wenn er in Bahn oder Flugzeug die 1. Klasse benutzt und für bestimmte Fahrte...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.3 Tätigkeiten auf Fahrzeugen

Die Beschränkung der ersten Tätigkeitsstätte auf ortsfeste Einrichtungen bedeutet nicht, dass der Personenkreis der ausschließlich auf Fahrzeugen eingesetzten Arbeitnehmer keine Reisekosten erhalten kann. Entscheidend für das Vorliegen einer begünstigten Auswärtstätigkeit ist, dass der Arbeitnehmer bei seiner konkreten Arbeitsausübung nicht an einer ersten Tätigkeitsstätte t...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.5.3 Kürzung der Verpflegungskosten

Weist die Hotelrechnung nur einen einheitlichen Gesamtbetrag für Unterkunft und Verpflegung aus, muss der auf die Verpflegung entfallende Betrag geschätzt werden. Die Kosten für die Verpflegung sind nur in Höhe der Verpflegungspauschbeträge begünstigt, während die verbleibenden Kosten der Übernachtung in tatsächlicher Höhe Reisekosten sind. Pauschale Kürzung bei Gesamtpreis f...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2.3 Treffpunktfahrten

Treffpunktfahrten sind keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, sondern fallen unter den Reisekostenbegriff der beruflichen Auswärtstätigkeit. Der gleichbleibende Treffpunkt erfüllt nicht die Voraussetzungen einer "betrieblichen Einrichtung" i. S. d. Arbeitsstättenbegriffs. Keine Fiktion einer ersten Tätigkeitsstätte Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte ...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.3.4 Rückkehr nach Mitternacht

In den Fällen, in denen die Rückreise nach einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit über 24 Uhr hinaus andauert, ist für den Tag des Beginns der Rückreise wegen der 24-stündigen Abwesenheit die volle Verpflegungspauschale von 28 EUR zu gewähren. Der Tag der Ankunft an der Wohnung oder am Arbeitgeberbetrieb ist der Abreisetag für den eine Verpflegungspauschale von 14 EUR für diese...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.5.1 Einzelnachweis der Inlands- und Auslandsübernachtungskosten

Wie bisher ist der Werbungskostenabzug von Unterbringungskosten nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer die Kosten durch entsprechende Rechnungsbelege nachweist. Der verlangte Einzelnachweis der angefallenen Aufwendungen gilt sowohl für Inlands- als auch für Auslandsübernachtungen. Hinweis Übernachtungspauschalen steuerfrei erstattungsfähig Im Rahmen der Reisekostenerstattung kann...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.3.8.3 Anwendung der 3-Monatsfrist bei Teilzeitkräften

Die 2-Tage-Regel geht von einer klassischen 5-Tagewoche aus. Bei Teilzeitkräften können deshalb auch weniger als 3 Auswärtstage am selben Einsatzort die 3-Monatsfrist in Gang setzen. Entscheidend ist, dass die Außendienst-Tage gegenüber den Innendienst-Tagen überwiegen. Bei einer 3-Tagewoche reichen demzufolge bereits 2 Auswärtstage an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte ...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2.4 Fahrten zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet

Die nachteilige gesetzliche Fiktion der Entfernungspauschale erfasst in gleicher Weise die arbeitstäglichen Fahrten in ein weiträumiges Arbeitsgebiet. Als erste Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines Konzernunternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten infrage. Der Arbeitnehmer ist aber bezüglich seiner Einsätz...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 5.1 Umfang der Steuerfreiheit

Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit grundsätzlich die gleichen Beträge steuerfrei erstatten, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte. Der Umfang der Steuerfreiheit der Reisekostenvergütungen ist an die Höhe der als Werbungskosten abziehbaren Beträge geknüpft. Im Folgenden werden daher ausschließlich d...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.3.6 Bescheinigungspflicht "Großbuchstabe M"

Damit das Finanzamt eine eventuelle Kürzung der Verpflegungspauschalen bei der Einkommensteuerveranlagung erkennen kann, gilt eine Bescheinigungspflicht.[1] Im Lohnkonto und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat der Arbeitgeber den Großbuchstaben M aufzuzeichnen bzw. zu bescheinigen, sofern der Arbeitnehmer im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit vom Arbeit...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.10.3 Hilfs- oder Nebentätigkeiten nicht ausreichend

Kommt es bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung auf den Umfang und die Art der an der ersten Tätigkeitsstätte verrichteten Arbeiten nicht an, muss der Arbeitnehmer bei Anwendung der zeitlichen Zuordnungsgrenzen dort auch einen Teil seiner arbeitsrechtlichen Hauptleistung erbringen. Nur soweit der Arbeitnehmer dort seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit nachgeht, sind diese ...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.1 Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten

Bislang konnten Arbeitnehmer pro Dienstverhältnis max. eine regelmäßige Arbeitsstätte haben.[1] An dieser Regelung wird auch in Bezug auf die erste Tätigkeitsstätte festgehalten. Nur, wenn der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen ausübt, sind mehrere erste Tätigkeitsstätten möglich, aber auch in diesem Fall, kann diese Voraussetzung je Dienstverhältnis bei nur einer betriebl...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2.2 Kilometerpauschalen

Bei Benutzung eines eigenen Kfz hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die pro Kilometer angefallenen Kosten entweder einzeln nachzuweisen oder die hierfür festgelegten, vom jeweils benutzen Fahrzeug abhängigen Kilometersätze in Anspruch zu nehmen. Anstelle der tatsächlich pro Kilometer nachgewiesenen Kosten für das Fahrzeug, dürfen diese auch mit pauschalen Kilometersätzen a...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.2.3 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet keine erste Tätigkeitsstätte

Während das weiträumige Arbeitsgebiet früher als Sonderfall der regelmäßigen Arbeitsstätte galt, lässt sich diese Bedeutung auf den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte nicht übertragen. Als erste Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines Konzernunternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten infrage. Nur Entfernungsp...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.3.2 Unbefristeter oder auf mehr als 48 Monate befristeter Überlassungsvertrag

Nach den allgemein für die betriebliche Einrichtung eines Dritten geltenden Voraussetzungen, damit diese zur ersten Tätigkeitsstätte werden kann, liegt ein dauerhafter Einsatz des Leiharbeitnehmers an einer ortsfesten Betriebsstätte der Entleiherfirma auch dann vor, wenn der zwischen Zeitarbeitsfirma und dem Entleiher abgeschlossene Arbeitnehmerüberlassungsvertrag keine Befr...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.4.1 Arbeitnehmerüberlassung durch Entsendevertrag

Wird ein Arbeitnehmer zwischen verbundenen Unternehmen ohne Abschluss eines eigenständigen Arbeitsvertrags mit dem aufnehmenden Unternehmen in einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung dieses Unternehmens tätig, liegt beim aufnehmenden Unternehmen eine erste Tätigkeitsstätte nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer vom seinem entsendenden Arbeitgeber durch den Entsendevertrag ei...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.2 Ortsfeste betriebliche Einrichtung

Nach der gesetzlichen Definition der ersten Tätigkeitsstätte kommen nur ortsfeste betriebliche Einrichtungen infrage. Dies entspricht insoweit dem vom BFH zum früheren Arbeitsstättenbegriff aufgestellten Grundsatz, dass nur ortsfeste Einrichtungen eine ausreichend sichere Abgrenzung gegenüber der beruflichen Auswärtstätigkeit gewährleisten können. Ortsfeste Einrichtungen sin...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.5 Arbeitgeberfremde Einrichtung

Der Anwendungsbereich der ersten Tätigkeitsstätte ist weiter gefasst als der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte. Während der ortsgebundene Tätigkeitsmittelpunkt nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden konnte, kann erste Tätigkeitsstätte auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens (= verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 A...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.3 Übliche Mahlzeiten bis 60 EUR

4.4.3.1 Kürzung der Verpflegungspauschale Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar gewährten Speisen und Getränke nicht mehr als 60 EUR, handelt es sich um eine übliche Bewirtung. Beim Arbeitnehmer wird auf die Besteuerung des hieraus resultierenden geldwerten Vorteils verzichtet, wenn der Arbeitnehmer seinerseits für die dienstliche Reisetätigkei...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 5.2.3 Übernachtungspauschalen

Übernachtungskosten im Inland darf der Arbeitgeber anders als beim Werbungskostenabzug mit einem Pauschbetrag von 20 EUR pro Übernachtung steuerfrei ersetzen, wenn die tatsächliche Übernachtung feststeht. Bei Übernachtungen im Ausland darf der steuerfreie Arbeitgeberersatz in Höhe der Auslandsübernachtungsgelder erfolgen.[1] Die Pauschbeträge dürfen nicht angesetzt werden, w...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.3.7 Auslandsreisen: Länderspezifische Pauschalen

Für berufliche Auswärtstätigkeiten im Ausland sind weiterhin die vom BMF für die einzelnen Staaten festgesetzten Auslandstagegelder maßgebend. Für Reisetage ab 1.1.2025 gelten neue Auslandsreisekostensätze.[1] Die Auslandsreisekosten für Verpflegung berechnen sich mit 120 % und 80 % der Auslandstagegelder nach dem BRKG. In Bezug auf die erforderliche Abwesenheitsdauer gelten ...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.7 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Als erste Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines Konzernunternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten infrage. Ist ein Arbeitnehmer in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet tätig, übt er – mangels einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung – eine berufliche Auswärtstätigkeit aus. Trotzdem zählen die hierbei anfal...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.6 Geschäftliche Bewirtungen und Arbeitsessen

Für geschäftliche Bewirtungen durch den Arbeitgeber, wenn also Fremde beteiligt sind, etwa Kunden oder Geschäftspartner, ist ebenfalls kein Arbeitslohn zu erfassen. Dasselbe gilt für den geldwerten Vorteil eines außergewöhnlichen Arbeitsessens des Arbeitgebers (60-EUR-Grenze[1]), der weiterhin nicht als Arbeitslohn zu erfassen ist.[2] Die Abgabe der Mahlzeit erfolgt hier in ...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Nach der Rechtsprechung fällt der Besuch einer auswärtigen Bildungseinrichtung im Rahmen einer Bildungsmaßnahme, die nicht Ausfluss aus einem bestehenden Dienstverhältnis ist, als berufliche Auswärtstätigkeit unter die Reisekosten.[1] Die Bildungsmaßnahme wird nach der Rechtsauffassung des BFH auch bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die einen längeren Zeitraum in Anspruch n...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.4.2 Arbeitnehmerüberlassung durch Arbeitsvertrag

Eine andere Sichtweise ergibt sich für den Fall, dass der Mitarbeiter für die Dauer der Arbeitnehmerentsendung mit dem aufnehmenden Unternehmen einen eigenständigen Arbeitsvertrag abschließt. Während das Dienstverhältnis zum bisherigen (Konzern-)Arbeitgeber ruht, wird das aufnehmende Konzernunternehmen für dieses Dienstverhältnis zu einer arbeitgebereigenen Einrichtung.[1] D...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 2.9.4 Grenzen arbeitsrechtlicher Gestaltungsspielräume

Die arbeitsrechtliche Zuordnung findet dort ihre Grenze, wo der Arbeitnehmer in der festgelegten Einrichtung des Arbeitgebers keine Arbeiten verrichtet. Die erste Tätigkeitsstätte muss zumindest einen Bezug zu der tatsächlichen Tätigkeit aufweisen. Sofern der Arbeitnehmer in einer vom Arbeitgeber festgelegten Tätigkeitsstätte wenigstens in geringem Umfang seine Arbeitsleistu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 2.11 BFH-Rechtsprechung zur ersten Tätigkeitsstätte

Seit 2014 erfolgt keine Prüfung mehr, wo der Arbeitnehmer seinen dauerhaften Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit hat bzw. welcher betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers die zentrale Bedeutung gegenüber anderen Tätigkeitsorten zukommt. Gleichzeitig wird die hierzu ergangene BFH-Rechtsprechung gegenstandslos.[1] Die gesetzliche Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte war ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honoraroptimierung für Steu... / 1.3 Honorarmanagement steigert die Wettbewerbsfähigkeit

Diese Zielsetzung kann nur erreicht werden, wenn der Steuerberater gegenüber dem Mandanten konsequent alle Leistungen abrechnet. Beispielhaft seien genannt: Abrechnung aller sonstigen Hilfeleistungen im Bereich der Finanz- und Lohnbuchführung, exakte Berechnung der Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. § 16 StBVV je Angelegenheit, Weiterberechnung von Schreibauslage...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 8 Kürzung des Trennungsgeldes beim auswärtigen Verbleiben vom Dienstort und Ort der Unterkunft

§ 4 enthält Sondervorschriften beim auswärtigen Verbleiben des Trennungsgeldberechtigten, er ergänzt die Regelvorschrift des § 3, der die Höhe des Trennungsreisegeldes, des Trennungstagegeldes und des Trennungsübernachtungsgeldes sowie deren Voraussetzungen bestimmt. Bestehen nach § 4 keine Sondervorschriften, gelten die Regelvorschriften. Die Vorschrift gilt für Empfänger vo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 7 Trennungsgeldansprüche beim auswärtigen Verbleiben gem. § 3 TGV

Ein Beschäftigter, der nicht täglich zum Wohnort zurückkehrt und dem diese Rückkehr auch nicht zumutbar ist (weil bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel länger als 12 Stunden abwesend oder die Reisezeit Wohnung/Dienststätte – und zurück – länger als 3 Stunden dauert), erhält nach § 3 TGV zur Abgeltung von Verpflegungs- und Unterkunftskosten folgende Vergütu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 9 Reisebeihilfen für Heimfahrten

Eine Reisebeihilfe wird grundsätzlich nur dann gewährt, wenn die Reise im maßgebenden Anspruchszeitraum beginnt, ansonsten verfällt der Anspruch. Die Reisebeihilfe stellt keine Vollerstattung der Reisekosten dar. Sie ist eine zusätzliche Fürsorgemaßnahme, die die trennungsbedingten Heimfahrten erleichtern soll.[1] Nach § 5 Abs. 1 TGV erhalten auf schriftlichen Antrag, z. B. a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 13.1 Vorübergehende Abordnung usw. ohne Versetzungsabsicht

Vor Ablauf von 3 Monaten (wobei eine vorausgegangene Dienstreise zum Abordnungsort mitgerechnet wird) keine Steuerpflicht (Behandlung wie Dienstreisen). Bei getrennten Abordnungen zur selben Dienststelle von jeweils mehreren Monaten ist die Abordnungszeit zusammenzufassen, es sei denn, die Unterbrechung beträgt mindestens 4 Wochen (vgl. R 37 Abs. 3 LStR 2004). Urlaubs- und kr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 7 Reisekosten (§ 7 BUKG)

Umzugsreisen Es werden die Fahrtkosten des Bediensteten und der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen sowie die nachgewiesenen Verpflegungs- und Unterkunftskosten wie bei Dienstreisen erstattet, unter Inanspruchnahme möglicher Fahrpreisermäßigungen. Dabei wird das Tagegeld vom Tag des Einladens bis zum Tag des Ausladens des Umzugsguts gewährt, also auch bei mehrtägi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 10.1 Erstattung von Fahrtkosten

Beschäftigte, die täglich zum Wohnort zurückkehren oder denen dies zuzumuten ist, erhalten nach § 6 TGV die Fahrauslagen wie bei Dienstreisen erstattet, auch diejenigen am Dienst- und Wohnort. Dies bedeutet Fahrtkostenerstattung bei Benutzung regelmäßig verkehrender oder sonstiger Beförderungsmittel, einschließlich Flugzeugen, Taxen und Mietwagen sowie Erstattung von Zuschläg...mehr