Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsreise

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Dienstreise: Kombination mi... / 1.2.1 Unbezahlter Urlaub von weniger als einem Monat

Dauert der unbezahlte Urlaub weniger als einen Monat, dann bleibt der Arbeitnehmer wie bisher versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung. Es ergeben sich keine Änderungen.mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.1.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Während einer Entsendung besteht die Möglichkeit, dass der entsandte Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Wichtig Keine Leistungen zulasten des Arbeitgebers Die Möglichkeit, Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch zu nehmen, endet mit dem Ende der Entsendung.mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.1.3 Private Reisekrankenversicherung

Für den Urlaubsaufenthalt sollte eine Reisekrankenversicherung[1] abgeschlossen werden. Diese Reisekrankenversicherung gibt es in verschiedenen Formen. Es gibt Reisekrankenversicherungen, die ausschließlich kurze Urlaube abdecken und Reisekrankenversicherungen für längere Aufenthalte.mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.2.3 Private Reisekrankenversicherung

Für den Urlaubsaufenthalt sollte eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese Reisekrankenversicherung gibt es in verschiedenen Formen. Es gibt Reisekrankenversicherungen, die ausschließlich kurze Urlaube abdecken und Reisekrankenversicherungen für längere Aufenthalte.[1]mehr

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Handelsvertreter / 3 Reisekosten bei Auswärtstätigkeit

Für die lohnsteuerliche Behandlung der Mehraufwendungen von Handelsvertretern bei Auswärtstätigkeiten gelten die allgemeinen Vorschriften .[1]mehr

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Unfallkosten / 1 Zuordnung zu den Reisekosten bei beruflicher Auswärtstätigkeit

Soweit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Unfallkosten steuerfrei ersetzt, die durch einen Unfall während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit, einer Fahrt im Rahmen eines beruflich bedingten Umzugs entstanden sind, gehören diese Kosten als zusätzliche Einnahme aus dem Arbeitsverhältnis nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.[1] Die dem Arbeitnehmer zur Besei...mehr

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Arbeitnehmerbewirtung / 2 Arbeitnehmerbewirtung während Dienstreisen

Wird ein Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt verpflegt, ist zwischen einer üblichen Arbeitgeberbewirtung und einem Belohnungsessen zu unterscheiden. Bei einer üblichen Mahlzeit gilt eine Üblichkeitsgrenze von 60 EUR. Die Abgrenzungskriterien sind in den Lohnsteuer-Richtlinien[1] zu finden. Der Gesetzgeber gibt im Rahmen der ...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / Lohnsteuer

1 Aufteilung bei privater Urlaubsverlängerung Wird eine Dienstreise mit einem privaten Urlaub verbunden, ist eine Aufteilung der Reisekosten vorzunehmen.[1] Solche sog. gemischt veranlassten Reisen mit privater Mitveranlassung dürfen aufgeteilt werden in steuerfreie Bestandteile, die im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen, und lohnsteuerpflichtige Bestandteil...mehr

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Unfallkosten / 3 Unfall während beruflicher Auswärtstätigkeit

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer Unfallkosten steuerfrei ersetzen, wenn diese durch einen Verkehrsunfall während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstanden sind.[1] Gleiches gilt für Unfallkosten, die entstanden sind auf der wöchentlichen Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung oder während einer Fahrt im Rahmen eines beruflich veranlass...mehr

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Arbeitsunfall / 2.1 Dienstreise/-weg

Unfallversicherungsschutz besteht immer dann, wenn Versicherte Tätigkeiten nachgehen, die für den Antritt der dienstlich veranlassten Auswärtstätigkeit maßgeblich sind.[1] Nicht versichert sind Tätigkeiten, die eindeutig der Privatsphäre zuzuordnen sind und denen man sich beliebig zuwenden kann (z. B. Besichtigungen oder Ausflüge). Arbeitnehmer stehen auch unter dem Schutz de...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2 Werbungskostenabzug bei Anschlussurlaub

Die Ausführungen zur Kostenaufteilung beim steuerfreiem Arbeitgeberersatz gelten in gleicher Weise für den Werbungskostenabzug des Arbeitnehmers. Aufwendungen für solche Reisen sind als Werbungskosten abziehbar, wenn sie durch den Beruf veranlasst sind. Während die Fahrt- und Flugkosten in vollem Umfang abzugsfähig sind, wenn der Reise ein unmittelbarer dienstlicher Anlass z...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / Sozialversicherung

1 Dienst- und Geschäftsreisen in Deutschland Arbeitnehmer haben für die Dauer einer Dienst- und Geschäftsreise im Inland den gleichen Sozialversicherungsschutz, wie für ihre Beschäftigung. Das bedeutet konkret, sind Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung, besteht dieser Vers...mehr

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Arbeitszimmer / 4.4 Ansatz der Tagespauschale bei Dienstreisen

Der Abzug von Reisekosten als Werbungskosten schließt den Abzug der Tagespauschale nicht grundsätzlich aus. Der Arbeitnehmer kann daher neben Reisekosten auch die Tagespauschale als Werbungskosten ansetzen, wenn er die berufliche Tätigkeit an diesen Tagen überwiegend in der häuslichen Wohnung ausübt. Steht dem Arbeitnehmer dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, is...mehr

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Workation / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Workation" setzt sich zusammen aus Arbeit (work) und Urlaub (vacation). Workation beschreibt eine Form der Arbeit, bei der sich Arbeitnehmer an einem anderen (Urlaubs-)Ort befinden, um dort ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Wird vorübergehend an einem anderen Ort gearbeitet, sind verschiedene individuelle und kollektive arbeitsrechtliche Aspekte z...mehr

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Ruhen des Leistungsanspruch... / 1 Auslandsaufenthalt

Der Leistungsanspruch ruht, solange sich Versicherte im Ausland aufhalten und im SGB V nichts Abweichendes bestimmt ist.[1] Der Leistungsanspruch ruht nur für Versicherte, die sich im Ausland aufhalten. Deren im Inland befindliche Familienangehörige sind weiterhin leistungsberechtigt. Die Vorschrift erfasst sowohl vorübergehende Aufenthalte (z. B. Urlaubs- oder Geschäftsreise...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 11 Auslandsaufenthalt

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange sich Versicherte im Ausland (außerhalb des Staatsgebiets der Bundesrepublik Deutschland) aufhalten.[1] Die Vorschrift erfasst sowohl vorübergehende Aufenthalte (z. B. Urlaubs- oder Geschäftsreisen) als auch dauerhafte Aufenthalte. Die Ruhenswirkung des Auslandsaufenthalts tritt nicht ein, solange sich Versicherte nach Eintritt der A...mehr

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Incentive / 1.1 Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil

Ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer ein Incentive als Entlohnung im weitesten Sinne vom Arbeitgeber oder einem Dritten erhält. Solche Geschenke und insbesondere Reisen genügen nicht betriebsfunktionalen Anforderungen, wie z. B. die Geschäftsreise für einen Vertragsabschluss. Dies gilt insbesondere für Reisen mit touristischem Besichtigun...mehr

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Incentivereisen in der Entg... / 3.1 Anschlussurlaub gilt als privat veranlasst

Verbringt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer unmittelbar beruflich veranlassten Reise vor oder nach Abschluss der beruflichen Tätigkeit weitere private Reisetage (Urlaub) am Ort/im Land der beruflichen Tätigkeit, so sind diese Reisetage nicht beruflich veranlasst. Bei den Übernachtungs- und Verpflegungskosten handelt es sich insoweit nicht um Reisekosten, da sie durch...mehr

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Auslösungen / 2 Steuerfreie Auslösung bei Auslandsreisen

Befindet sich die Tätigkeitsstätte im Ausland und kehrt der Arbeitnehmer nicht täglich zum inländischen Wohnsitz zurück, darf der Arbeitgeber (Auslands-)Auslösungen zahlen, die bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei bleiben. Bei beruflich veranlassten Auslandsreisen sind für Verpflegungsmehraufwendungen sowie für Übernachtungen länderspezifische Pauschbeträge zu beachte...mehr

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Auslösungen / 1 Arbeitgeberersatz bei auswärtiger Beschäftigung

Steuerlich umfasst der Sammelbegriff "Auslösung" die Reisekostenvergütungen des Arbeitgebers bei auswärtiger Beschäftigung sowie die Arbeitgebererstattung bei doppelter Haushaltsführung . Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit d...mehr

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Arbeitnehmerbewirtung / Zusammenfassung

Begriff Eine Bewirtung liegt vor, wenn Personen verköstigt werden. Bewirtet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer, stellt der sich dadurch ergebende Vorteil als Sachbezug steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn die Bewirtung im weitesten Sinne als Ertrag bzw. Gegenleistung für die individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist und keine Kürzung der als Reisekosten a...mehr

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Kreditkarte / 1 Firmenkreditkarte

Zur Bestreitung der Ausgaben bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten[1] stellen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern häufig Kreditkarten zur Verfügung, die über das Firmenkonto abgerechnet werden[2]. Hierzu vereinbart der Arbeitgeber mit einem Kreditkartenunternehmen einen Rahmenvertrag, nach dem auf den Namen des Arbeitgebers und den Namen der jeweiligen Arbeitnehmer beli...mehr

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Auslösungen / 3 Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten

Um dem Finanzamt die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der gezahlten Auslösungen nachzuweisen, muss der Arbeitgeber die entsprechenden Angaben über die Auswärtstätigkeit oder die doppelte Haushaltsführung des Arbeitnehmers im Lohnkonto aufzeichnen und die Unterlagen als Belege zum Lohnkonto aufbewahren, z. B. die Reisekostenabrechnungen.[1] Ausnahme von der Aufzeichnung ...mehr

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Gruppenunfallversicherung / Zusammenfassung

Begriff Versicherungsbeiträge des Arbeitgebers zu einer freiwilligen Gruppenunfallversicherung gehören zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn der begünstigten Arbeitnehmer. Sie sind in begrenztem Umfang steuerfrei, wenn auch das Unfallrisiko bei Auswärtstätigkeiten abgesichert ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können steuerpflichtige Versicherungsbeiträge im Zeitpunkt der...mehr

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Bewerbung / 2 Reisekostenerstattung ist steuerfrei

Durch die persönliche Vorstellung eines Stellenbewerbers können Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten entstehen. Steuerlich handelt es sich um Reisekosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit. Steuerfreie Arbeitgebererstattung möglich Erstattet der Stellenanbieter einem Stellenbewerber die für das Vorstellungsgespräch entstandenen Aufwendungen, z. B. Fahrtkosten für öffen...mehr

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Unfallkosten / 1.1 Zuordnung zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt

Erstattet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Kosten, die anlässlich eines Unfalls auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte bzw. zurück entstanden sind, handelt es sich grundsätzlich um lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn, der gleichzeitig auch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellt. Wichtig Pauschale Besteuerung der ersetzten Unfa...mehr

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Trennungsentschädigung / 3 Versetzung oder Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

Bei einer Versetzung oder Abordnung mit dem Ziel der Versetzung handelt es sich nicht um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit, da der Arbeitnehmer voraussichtlich nicht zurückkehren wird. Bei einer täglichen Rückkehr an den Wohnort richtet sich die steuerliche Behandlung der Fahrtkosten nach den Erstattungen wie bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. D. h...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 5.1 Höhe des Arbeitgeberersatzes

Der Ersatz von Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten), die mit dem Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung verbunden sind, richtet sich nach den Grundsätzen für Auswärtstätigkeiten. Dies gilt auch dann, wenn die Weiterbildungsmaßnahme in der Freizeit, z. B. am Wochenende, stattfindet. Bei der Erstattung von Reisekosten für For...mehr

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Trennungsentschädigung / 2 Vorübergehende Abordnung

Steuerrechtlich werden vorübergehende Abordnungen (ohne Versetzungsabsicht) und vergleichbare Maßnahmen von bis zu 48 Monaten für den gesamten Zeitraum wie beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten behandelt, da sie von vorübergehender Natur sind. Das gilt auch bei täglicher Rückkehr an den Wohnort. Der Ersatz von Fahrtkosten ist unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel auf D...mehr

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Gruppenunfallversicherung / 4 Beitragsaufteilung

Unfallversicherungen sehen sowohl Leistungen bei Unfällen im privaten Bereich als auch im beruflichen Bereich vor. Soweit mit den anteiligen Beiträgen das Unfallrisiko im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit abgedeckt wird, sind die anteiligen Beitragsanteile steuerfreier Reisekostenersatz.[1] Beiträge, die auf das übrige berufliche Unfallrisiko entfallen (ins...mehr

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Vorschuss / 3 Vorschüsse auf Reisekosten

Leistet der Arbeitgeber eine Vorschusszahlung für Reisekosten, ist keine Lohnsteuer zu erheben, falls diese Zahlung nachweisbar für eine oder mehrere bestimmte Auswärtstätigkeiten geleistet wird, in etwa den vom Arbeitnehmer zu tragenden Aufwendungen entspricht und eine spätere Abrechnung mit den tatsächlichen Reisespesen vorgenommen wird.mehr

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Feiertagsarbeit / Zusammenfassung

Begriff Feiertagsarbeit bezeichnet die an den auf gesetzlicher Grundlage des Landesrechts geregelten Feiertagen tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung. Feiertagsarbeit ist nur eingeschränkt zulässig. Lohnzuschläge, die zur Anerkennung besonderer Leistungen oder mit Rücksicht auf die Besonderheit der Arbeit gezahlt werden, sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Abweichend hierv...mehr

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Kundenbindungsprogramme / 1 Allgemeines

Erhalten Arbeitnehmer im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses Sachprämien, gehören diese grundsätzlich zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung.[1] Dies gilt auch für Prämien, die von einem Unternehmen im Rahmen der Kundenwerbung geleistet werden. Hierunter fallen z. B. die gewährten Bonusmeilen oder Prämiengeschenke aus dem "Miles & More"-P...mehr

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Incentivereisen in der Entg... / 3.2 Reisekostenerstattung für Angehörige ist steuerpflichtig

Bei Arbeitnehmern in leitender Funktion kann es vorkommen, dass sie bei Auswärtstätigkeiten – insbesondere bei Auslandsreisen – von ihren Ehegatten oder Familienangehörigen begleitet werden. Die Mitnahme beruht häufig auf gesellschaftlicher Grundlage, weil sich die Arbeitnehmer erfahrungsgemäß gewissen Repräsentationspflichten nicht entziehen können. Die dadurch erwachsenden...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.3 Beitragsrechtliche Bewertung pauschal besteuerter Bezüge

Unter bestimmten Voraussetzungen sind folgende Einnahmen, Beiträge und Zuwendungen nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen: Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 40 Abs. 2 EStG oder § 40b EStG erheben und die Lohnsteuer wird nicht im Regelbesteuerungsverfahren erhoben. Zu diesen Einnahmen, Beiträgen und Zuwendungen zäh...mehr

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Zulagen / 2.1.2 Entsendezulage

Entsendezulagen sind Zulagen, die wegen der vorübergehenden Beschäftigung in einem anderen Land gezahlt werden. Regelmäßig sollen hiermit die höheren Lebenshaltungskosten in dem anderen Land ausgeglichen werden (z. B. Miete, Verpflegung etc.). Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist grundsätzlich steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Es ist jedoch im Einzelfa...mehr

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Beamte / 3 Steuerpflichtige Sachbezüge

Steuerpflichtig sind nicht nur die bar gezahlten Dienstbezüge, sondern auch Sachbezüge wie die unentgeltliche oder verbilligte Gestellung von Gemeinschaftsunterkünften (einschließlich Heizung und Beleuchtung), z. B. an Angehörige der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Polizei oder an Beamtenanwärter im Rahmen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums. Die anzusetzenden Betr...mehr

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Pauschalierungsmöglichkeite... / 2.1 Pauschalierungsfälle

In den folgenden Fällen kann der Arbeitgeber auf Antrag die Lohnsteuerpauschalierung mit einem durchschnittlichen, betriebsindividuellen Pauschsteuersatz wählen: für sonstige Bezüge bis zu 1.000 EUR pro Jahr und pro Arbeitnehmer und bei Nacherhebung der Lohnsteuer durch das Finanzamt in einer größeren Zahl von Fällen, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig ...mehr

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Zulagen / 2.1.13 Montagezulage

Montagezulagen sind Gehaltszuschläge, die üblicherweise in der Baubranche geleistet werden. Sie werden vom Arbeitgeber i. d. R. dann gewährt, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit an einer Baustelle oder Maschine tätig wird. Montagezulagen stellen eine Erschwerniszulage dar, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum ...mehr

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Kreditkarte / 2 Abrechnung über das Konto des Arbeitgebers

Wird die Firmenkreditkarte vom Arbeitnehmer überwiegend für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten eingesetzt, liegt in der Übernahme der Kosten für die Firmenkreditkarte durch den Arbeitgeber kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil , weil die Übernahme der Kosten im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt. Privatnutzung der Firmenkreditkarte Die ...mehr

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Incentive / 3.3 Bewertung und Arbeitgebererstattung

Die Bewertung des Reisewerts zur Erfassung des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils erfolgt nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG. Eine Erstattung der Reisekosten wie bei Auswärtstätigkeiten nach § 3 Nr. 16 EStG kommt grundsätzlich nicht in Betracht.mehr

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Pauschalierungsmöglichkeite... / 1.1 Pauschalierung mit festen Pauschsteuersätzen

Feste Pauschsteuersätze sind überwiegend in § 40 Abs. 2 EStG geregelt.[1] Sie gelten für:mehr

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Dualer Student / 2 Reisekosten zur dualen Hochschule

Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch den Besuch einer auswärtigen Ausbildungs- oder Fortbildungsstätte entstehen, sind nach Reisekostengrundsätzen zu berücksichtigen, wenn die Bildungsmaßnahme Ausfluss des bestehenden Dienstverhältnisses ist. Hierunter fällt insbesondere der Besuch einer dualen Hochschule (z. B. Berufsakademie). Bei einer Ausbildung an einer dualen Hochsc...mehr

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Trennungsentschädigung / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmer, die im Rahmen einer vorübergehenden beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung außerhalb ihrer ersten Tätigkeitsstätte tätig sind, erhalten aus öffentlichen Kassen eine Trennungsentschädigung in Form eines Trennungsgeldes. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit vo...mehr

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Betriebsversammlung / 2 Wegezeitentschädigungen und Fahrtkostenersatz

Vergütungen für die Fahrt- und Wegezeit (Wegezeitentschädigungen) zur Betriebsversammlung sind als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln, steuerpflichtige Sonderzahlungen sind als sonstige Bezüge zu behandeln. Die steuerliche Behandlung der Fahrtkostenerstattung richtet sich danach, ob die Versammlung stattfindet an der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers oder einem ...mehr

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Arbeitnehmerbewirtung / 5 Teilnahme an Geschäftsfreundebewirtung ist steuerfrei

Die Teilnahme an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung führt beim bewirteten Geschäftsfreund nicht zu einer Betriebseinnahme. Nimmt der Arbeitnehmer an einer betrieblich veranlassten Bewirtung von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers teil, gehören auch die auf den Arbeitnehmer entfallenden Kostenanteile nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dies gilt unabhängig vom Prei...mehr

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Unfallkosten / Zusammenfassung

Begriff Unfallkosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, entstehen in der betrieblichen Praxis im Wesentlichen durch den Einsatz von Fahrzeugen. Während bei Fahrzeugen des betrieblichen Fuhrparks lohnsteuerlich relevante Sachverhalte ausschließlich bei der Firmenwagenüberlassung in Betracht kommen, ist bei Nutzung arbeitnehmereigener Fahrzeuge durch den Arbeitnehmer zu prü...mehr

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Ausstrahlung / 4.1 Vertragsloses Ausland

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland stellt der Arbeitgeber die Leistungen dem entsandten Arbeitnehmer zur Verfügung. Auch für Familienangehörige, die den Arbeitnehmer begleiten, stellt der Arbeitgeber die Leistungen zur Verfügung. Praxis-Tipp Auslandskrankenversicherung für Unternehmen Arbeitnehmer sind auf Dienstreisen im Ausland oft besonderen Risiken ausgesetzt. Ü...mehr

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Kundenbindungsprogramme / 3.1 Vielflieger-Programm Miles & More

Das bekannteste Prämienprogramm zur Kundenbindung ist das Vielflieger-Programm "Miles & More" der Lufthansa. Aber auch viele andere Fluggesellschaften nutzen inzwischen vergleichbare Prämienmodelle. Der Wert der Prämie richtet sich hierbei im Wesentlichen nach der Anzahl der zurückgelegten Flugkilometer. Die Bonuspunkte werden auch Fluggästen gutgeschrieben, die im Auftrag u...mehr

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Fortbildung/Weiterbildung / 5.2 Berechtigte Verweigerung durch Arbeitnehmer?

Bei der Ausübung des Direktionsrechts muss der Arbeitgeber berechtigte Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. Das Direktionsrecht gestattet regelmäßig auch nur eine Konkretisierung der Arbeitspflicht, keine vollständige Neufassung. Die Anweisung des Arbeitgebers zur Teilnahme an einer betrieblichen Fortbildung außerhalb der Arbeitszeiten oder an einem anderen als dem ...mehr