Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsreise

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit / 3.1.1 Umsetzung im Unternehmen

Im Grundsatz ist es eine freie Entscheidung des Unternehmens , wie es Beiträge zu Klima- und Umweltzielen umsetzen möchte. Der betriebliche Umweltschutz ist zwar mit dem Betriebsrat zu diskutieren. §§ 88 Nr. 1a, 89 BetrVG sind jedoch nicht als Mitbestimmung, sondern als Beratungs- und Unterrichtungsrechte ausgestaltet. Den Arbeitnehmervertretern steht dabei kein generelles um...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.3.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Der TVöD enthält keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete Tätigkeit an dem durch seinen Arbeitgeber bestimm...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung > Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitsk...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Grundsätzliches Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats

Rz. 124 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Aus Art 15 OECD-MA ergeben sich folgende Grundregeln: Stimmen Tätigkeitsstaat und Ansässigkeitsstaat überein, ergibt sich ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitslohn aus Quellen innerhalb eines anderen Staats bezogen wird, in dem die Arbeit verwertet wird oder wo der Arbeitslo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jahresnetzkarte

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Sachbezug: Kann der > Arbeitnehmer eine nicht personengebundene Jahresnetzkarte, die ihm der > Arbeitgeber zur Benutzung bei einer Dienstreise überlässt, auch privat benutzen, so behandelt die FinVerw diese private Nebennutzung wegen Geringfügigkeit nicht als besteuerbaren geldwerten Vorteil (vgl auch § 8 Abs 2 Satz 11 EStG). Die Überlassung ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandskorrespondenten

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Auslandskorrespondenten sind im > Inland nicht ansässige Journalisten. Sie sind in Deutschland nur beschränkt stpfl, wenn sie – idR hauptberuflich – vom > Ausland aus für inländische Rundfunk-, Fernseh- und sonstige Nachrichtenanstalten und -Häuser oder für inländische Zeitungsunternehmen (Presseorgane) über das Ausland berichten. Sie können ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Keine Ansässigkeit des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Rz. 158 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei einem nicht länger als 183 Tage dauernden Aufenthalt des ArbN im Tätigkeitsstaat ist weitere Voraussetzung für die Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat, dass die Vergütungen für die Auslandstätigkeit nicht von einem ArbG oder für einen ArbG gezahlt werden, der im Tätigkeitsstaat ansässig ist (> Rz 122). ArbG iSd DB...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.10 Reisezeiten (Absatz 10)

Im Unterschied zum TVöD (§ 44 Abs. 2 und 3 BT-V als Nachfolgeregelung zu § 17 Abs. 2 BAT) enthielt der TV-V bis zum 31.8.2020 keine Regelungen zu der Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Reisezeiten als Arbeitszeit gelten und wie diese zu bezahlen sind. Dies haben die Tarifvertragsparteien bewusst unterlassen, um den Betrieben die Möglichkeit zu geben, insoweit auf ihre jewe...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.2.1 Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis

Auch wenn sich dies aus dem Wortlaut des § 12 Abs. 1 und Abs. 2 AGG nicht eindeutig herauslesen lässt, gelten sämtliche präventive – sowie auch repressive – Pflichten des Arbeitgebers nur im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis. Es ist zwar nicht erforderlich, dass die Benachteiligung und die Maßnahme einen konkreten Bezug zum Arbeitsplatz der benachteiligten Person...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.1 Abwesenheit

Wer häufig längere Geschäfts- oder Dienstreisen unternimmt, sodass bei ihm die Abwesenheit von der Wohnung zur Regel wird, muss es sich als Verschulden i. S. d. Bestimmungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anrechnen lassen, wenn er keine Vorkehrungen dafür trifft, dass er von fristauslösenden Zustellungen rechtzeitig Kenntnis erhält.[1] Dies gilt auch für läng...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Führerschein

Aufwendungen für den Erwerb des Pkw-Führerscheins sind auch dann nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung, wenn der Erwerb des Führerscheins im beruflichen Interesse liegt, z. B. bei einem Verkehrsrichter, oder wenn das Fahrzeug zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie auf Dienst- und Geschäftsreisen benutzt werden soll. Werbungskosten liegen au...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Verlust von Privatgegenständen/ Vermögensverluste

Aufwendungen wegen des Verlusts von Arbeitsmitteln bei einer beruflichen Tätigkeit sind regelmäßig Werbungskosten. Der Verlust von Gegenständen, die kein Arbeitsmittel darstellen, kann nur ausnahmsweise zu Werbungskosten führen, wenn der Verlust bei Verwendung des Gegenstands für berufliche Zwecke oder aus in der Berufssphäre des Arbeitnehmers liegenden Gründen eintritt[1], ...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Übernachtungskosten

Die tatsächlichen Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeit werden zum Werbungskostenabzug zugelassen, wenn und soweit sie nachgewiesen sind. Soweit feststeht, dass einem Arbeitnehmer beruflich veranlasste Übernachtungskosten dem Grunde nach entstanden sind, deren Höhe jedoch nicht im Einzelnen nachgewiesen ist, sind die Übernachtungskosten in geschätzter Höhe abziehbar.[1] W...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Trinkgelder

Trinkgelder sind Werbungskosten, soweit sie, wie z. B. auf Dienstreisen, beruflich veranlasst sind.mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Parkgebühren

Arbeitnehmer, die bei Auswärtstätigkeit ein eigenes Fahrzeug benutzen[1], können neben den für diese Fahrten geltenden Kilometerpauschbeträgen auch die hierbei entstandenen Parkgebühren als Werbungskosten geltend machen. Dagegen sind Parkgebühren für einen Pkw-Abstellplatz in der Nähe der ersten Tätigkeitsstätte nicht neben der Entfernungspauschale[2] als Werbungskosten abzi...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Verpflegungsmehraufwendungen

Verpflegungsaufwendungen sind i. H. d. gesetzlichen Pauschalen [1] als Werbungskosten abziehbar, soweit sie bei einer Auswärtstätigkeit oder anlässlich einer doppelten Haushaltsführung entstehen, sowie unter engen Voraussetzungen bei Fortbildungsveranstaltungen.[2] Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung der Verpflegungspauschalen; sie dürfen nicht wegen fehlen...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Schuldzinsen

Schuldzinsen sowie andere Finanzierungskosten, z. B. das Damnum, sind Werbungskosten, soweit sie mit Einkünften wirtschaftlich zusammenhängen. Maßgebend für die Beurteilung sind der Zweck der Schuldaufnahme und die entsprechende Verwendung der Darlehensmittel.[1] Praxis-Beispiel Finanzierungskosten für Pkw-Anschaffung können Werbungskosten sein Schuldzinsen für einen Kredit zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Diebstahlverlust

Der durch Diebstahl oder Unterschlagung veranlasste Verlust eines Arbeitsmittels kann im Wege der außergewöhnlichen Abnutzung für wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) zu Werbungskosten führen, wenn die wirtschaftliche Nutzbarkeit und Verwendungsmöglichkeit des Arbeitsmittels infolge des Verlusts beseitigt sind. Nach den Umständen des Einzelfalls soll dies z. B. auch dann der Fal...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Krankheitskosten

Aufwendungen zur Verminderung oder Behebung gesundheitlicher Störungen, die typischerweise mit der betreffenden Berufstätigkeit verbunden sind, können Werbungskosten sein, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht.[1] Entsprechendes gilt für Kurkosten, wenn sie nachweisbar zur Beseiti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Unfallkosten

Unfallkosten (Fremd- oder Eigenschäden) sind Werbungskosten, wenn sie bei Fahrten entstehen, die beruflich veranlasst sind. In Betracht kommen z. B. Unfälle auf Dienstreisen, im Rahmen von Einsatzwechseltätigkeit, bei Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen sowie bei beruflich veranlassten Umzügen. Reparaturkosten infolge eines Unfalls[1] auf einer Fahrt zwischen Wohnung und ...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / BahnCard

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine BahnCard der DB sind als Werbungskosten abziehbar. Die Möglichkeit der privaten Nutzung der BahnCard wird als von untergeordneter Bedeutung und für den Werbungskostenabzug unschädlich angesehen, wenn und soweit der Arbeitnehmer durch Einsatz seiner BahnCard seine für den Werbungskostenabzug in Betracht kommenden Aufwendungen (insbeso...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / BahnCard

Der Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmern Aufwendungen für eine zu Auswärtstätigkeiten benutzte BahnCard steuerfrei ersetzen.[1] Unabhängig von einer ­privaten Nutzungsmöglichkeit kann aus Vereinfachungsgründen ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers an der Überlassung angenommen werden, wenn die BahnCard nach der Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe alle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Reiseverlängerung

Wenn der Auswärtstätigkeit ein eindeutiger unmittelbarer betrieblicher/beruflicher Anlass zugrunde liegt, ist bei privater Verlängerung von einer untergeordneten privaten Mitveranlassung der Kosten für die Hin- und Rückreise auszugehen.[1] Fahrt- und Flugkosten können in vollem Umfang erstattet werden. Das gilt allerdings nicht, wenn die privat veranlassten Reise­tage zu ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitsmittel-ABC / Fahrrad

Fahrräder sind i. d. R. keine Arbeitsmittel. Anders ausnahmsweise dann, wenn ein eigenes Fahrrad für Dienstreisen genutzt wird oder z. B. ein angestellter Wachmann oder Zeitungsausträger sein Fahrrad für die Verrichtung der beruflichen Geschäfte verwendet, hier Berücksichtigung der Aufwendungen mit den tatsächlichen Aufwendungen.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Verpflegung

Verpflegt der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt, ist der den Arbeitnehmern gewährte Vorteil regelmäßig Arbeitslohn, der in vielen Fällen mit dem Sachbezugswert anzusetzen ist.[1] Kein Arbeitslohn liegt vor, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer Gemeinschaftsverpflegung wegen besonderer betrieblicher Abläufe den Vorteil der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Parkgebühren/Parkplatz

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Parkraum/Stellplätzen am Firmensitz bzw. an der ersten Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber stellt nach Verwaltungsauffassung[1] – trotz gegenteiliger Finanzgerichtsrechtsprechung[2] – keinen Arbeitslohn dar. Ersetzt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter allerdings die Parkgebühren für öffentliche Parkplätze oder Parkhäuser für ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Diebstahl

Stehlen Beschäftigte Geld oder Sachwerte des Arbeitgebers, so entsteht regelmäßig kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Nur wenn der Arbeitgeber ausdrücklich auf die Rückzahlung verzichtet, kann dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen. Wird Arbeitnehmern im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine Sache entwendet, kann der Arbeitgeber den Schaden erstatten. Kein steuerpf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Reisegepäckversicherung

Prämien des Arbeitgebers auf die für die Arbeitnehmer geschlossene Reisegepäckversicherung führen i. d. R. zu Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer gegen den Versicherer ein eigener Anspruch zusteht. Beschränkt sich jedoch der Versicherungsschutz auf berufliche Auswärtstätigkeiten liegt steuerfreier Reisekostenersatz vor.[1] Umfasst der Versicherungsschutz sämtliche Reisen des ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Unfallversicherung

Steht dem Arbeitnehmer ein eigener Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft zu, handelt es sich bei den Prämienzahlungen des Arbeitgebers bereits im Zeitpunkt der Zahlung um Arbeitslohn. Beitragsteile, mit denen Unfälle auf Dienstreisen versichert sind, werden als steuerfreier Reisekostenersatz angesehen. Bei Unfallversicherungen, die nur berufliche Unfälle versichern, si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitsmittel-ABC / Geld als Zahlungsmittel

Es handelt sich um kein Arbeitsmittel. Der BFH hat den Diebstahl von Geld auf einer Dienstreise nicht als Werbungskosten anerkannt.[1] In Abgrenzung hierzu wurde der Vermögensschaden im Rahmen eines betrügerischen Geldwechselgeschäfts, das in Erwartung einer späteren Verkaufsprovision (Arbeitslohn) abgeschlossen wurde, als Werbungskosten anerkannt.[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Versicherungsprämien

Zahlt der Arbeitgeber die Prämien, z. B. für die vom Arbeitnehmer abgeschlossene Dienstreise-, Reisegepäck-, Unfall-, Kasko- oder Instrumentenversicherung, stellen die Zahlungen keinen Arbeitslohn dar, soweit nur das berufliche Risiko versichert ist. Bei gemischter Veranlassung (beruflich/privat) ist eine Aufteilung der Prämie entsprechend den Erfahrungssätzen der Versicheru...mehr

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Umzugskostenvergütungen in ... / 4.5 Umzugsvorbereitung und Umzug

Berücksichtigungsfähig sind die Fahrtauslagen für eine Umzugsvorbereitungsreise des Arbeitnehmers, einer anderen, zu seiner häuslichen Gemeinschaft gehörenden Person oder einer dritten Person zur bisherigen Wohnung zwecks Vorbereitung und Durchführung des Umzugs, in Höhe der billigsten Fahrkarte der allgemein niedrigsten Klasse, eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der Ansatz eines weiteren geldwerten Vorteils neben der Privatnutzung des Firmenfahrzeugs ist an die Wegstrecke Wohnung – erste Tätigkeitsstätte geknüpft.[1] Dienstwagenfahrten, die die Voraussetzungen einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfüllen oder nach dem Gesetz als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten, sind durch einen zusätz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.1 Bemessungsgrundlage Bruttolistenpreis

Die private Nutzung des Firmenwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen, der im Zeitpunkt der Erstzulassung für den Pkw festgelegt ist. Der Ansatz des inländischen Bruttolistenpreises gilt auch für reimportierte Fahrzeuge. Existiert für reimportierte Firmenfahrzeuge kein inländischer Bruttolistenpreis, ist die Bemessungsgrundlage für die 1 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.6.2 Nutzung bis zu 5 Kalendertagen

Die kilometerbezogene Berechnung gilt auch, wenn dem Arbeitnehmer das Firmenfahrzeug aus besonderem Anlass oder zu einem besonderen Zweck nur gelegentlich (von Fall zu Fall) für max. 5 Kalendertage im Monat überlassen wird. Bei der zweck- bzw. anlassbezogenen Überlassung von Fall zu Fall werden die pauschalen Monatsbeträge von 1 % bzw. 0,03 % des maßgeblichen Bruttolistenpre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.1 Formale Kriterien

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die eingangs erwähnten Fahrten zum Betrieb bzw. u. U. Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. Für dien...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.9.3 Begünstigte Fahrten vor oder nach Reisetätigkeiten

Wird ein Firmenwagen nicht auf Dauer, sondern ausschließlich zu solchen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen, durch die eine Auswärtstätigkeit, die die Voraussetzungen der Reisekostenarten erfüllt, begonnen oder beendet wird, sind diese Fahrten zum Betrieb nicht zu erfassen.[1] Wer also ausschließlich für einzelne Tage ein Firmenfahrzeug erhält, we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.9.1 Keine erste Tätigkeitsstätte im Betrieb

Die Firmenwagenüberlassung begründet nur dann einen geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, wenn es sich hierbei um die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers handelt. Von einem dauerhaften Beschäftigungsort i. S. e. ersten Tätigkeitsstätte ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen einer ortsfesten betrieblic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.2.2 Laufende Kosten

Neben der Abschreibung bzw. den Leasingraten berechnen sich die Gesamtkosten aus der Summe aller übrigen Betriebskosten, die das ganze Jahr über – also auch für Zeiten des Urlaubs anfallen. Das sind z. B. Aufwendungen für Benzin, Öl, Reifen, Wagenwäsche/-pflege, Garagenmiete[1], Inspektions-/Reparaturkosten, TÜV/AU, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Finanzierungskosten. In die Berechnung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.3 Wahlrecht des Arbeitgebers: Monatspauschale oder tatsächliche Fahrten

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1 %-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03 %-Monatszuschlag und der 0,002 %-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Im Lohnsteuerverfahren ist der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers allerdings verp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.9.2 Erste Tätigkeitsstätte im Betrieb

Insbesondere bei Außendienstmitarbeitern, die auf einen Firmenwagen angewiesen sind, kann der feste Monatsbetrag zu unsachgerechten Ergebnissen führen, wenn der Arbeitnehmer zweimal pro Woche ganztägig seine Firma aufsucht. Die Finanzverwaltung hält zwar auch in diesen Fällen daran fest, dass mangels geeignetem Aufteilungsmaßstab eine Kürzung der Entfernungspauschale nicht i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.4 Eigenes Wahlrecht des Arbeitnehmers bei Einkommensteuer

Der Arbeitnehmer ist bei seiner persönlichen Einkommensteuer nicht an die im Lohnsteuerabzugsverfahren angesetzte Methode gebunden. Er kann also von der 0,03 %-Monatspauschale zur Einzelberechnung mit 0,002 % pro Arbeitgeberfahrt übergehen. Vergleichbar mit der Wechselmöglichkeit zwischen 1 %- und Fahrtenbuch-Methode hat es damit der Arbeitnehmer in der Hand, steuerliche Nac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.2 Elektronisches Fahrtenbuch

Zulässig ist auch die Nachweisführung durch ein elektronisches Fahrtenbuch, das alle Fahrten automatisch mit Datum, Kilometerstand und Fahrtziel erfasst.[1] Der Arbeitnehmer muss den dienstlichen Reisezweck bzw. den besuchten Geschäftspartner personell ergänzen. Für die Anerkennung einer elektronischen Fahrtenbuchsoftware besteht kein Zertifizierungsverfahren. Die Ordnungsmäß...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 1 Dienstreise ist beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

Die gesetzlichen Regelungen des lohnsteuerlichen Reisekostenrechts kennen die Bezeichnung "Dienstreise" seit 2014 nicht mehr. Gleichwohl wird der Begriff weiterhin als Synonym dafür verwendet, dass der Arbeitnehmer für dienstliche Einsätze außerhalb der Firma Reisekosten in Anspruch nehmen kann. Während die betrieblichen Reisekostenverordnungen oder die Bundes- oder Landesre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise

Zusammenfassung Begriff Einen arbeitsrechtlich fest umrissenen Begriff der Dienstreise gibt es nicht. Angeknüpft werden kann an die Legaldefinition in § 2 Bundesreisekostengesetz. Eine Dienstreise ist danach die Reise zu einem anderen als dem regelmäßigen Arbeitsort. Keine Dienstreise ist die reguläre An- und Abfahrt zum bzw. vom betrieblichen Arbeitsort. Auch das lohnsteuerli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.6 Keine Zusammenrechnung mit Kalendertag übergreifender Dienstreise

Ein Kumulieren der beiden gesetzlich festgelegten Zusammenrechnungsregelungen (für mehrere Auswärtstätigkeiten an einem Tag bzw. für Kalendertag übergreifende Arbeiten) ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber hat aber ein Wahlrecht: Er kann zwischen der Kalendertag bezogenen Addition der einzelnen Abwesenheitszeiten oder der Kalendertag übergreifenden Addition der Abwesenheitsze...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.4 Mehrere berufliche Auswärtstätigkeiten

Eine Sonderregelung gilt, falls der Arbeitnehmer an einem Kalendertag mehrere berufliche Auswärtstätigkeiten durchführt. Die zutreffende Verpflegungspauschale für mehrere Dienstreisen an ein und demselben Kalendertag ergibt sich dadurch, dass die einzelnen Abwesenheitszeiten des Arbeitnehmers zusammengerechnet werden. Praxis-Beispiel Mehrere Auswärtstätigkeiten pro Kalenderta...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 2 Beginn der Dienstreise

Eine Dienstreise beginnt, wenn die Mitarbeiter sich von der Betriebsstätte des Beschäftigungsunternehmens in dessen Auftrag entfernen oder die Reise unmittelbar von Zuhause aus antreten. Deshalb kann eine Dienstreise auch vorliegen, wenn der Arbeitnehmer sich von seinem Betrieb entfernt oder zu Beginn seiner Reise gar nicht aufsucht, weil er die Reise unmittelbar von Zuhause...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / Zusammenfassung

Begriff Einen arbeitsrechtlich fest umrissenen Begriff der Dienstreise gibt es nicht. Angeknüpft werden kann an die Legaldefinition in § 2 Bundesreisekostengesetz. Eine Dienstreise ist danach die Reise zu einem anderen als dem regelmäßigen Arbeitsort. Keine Dienstreise ist die reguläre An- und Abfahrt zum bzw. vom betrieblichen Arbeitsort. Auch das lohnsteuerliche Reisekosten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.5 Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung

Ein Zusammenrechnen der Abwesenheitszeiten ist in bestimmten Fällen auch für Auswärtstätigkeiten zulässig, die sich ohne Übernachtung auf 2 Tage verteilen. Die bisherige sog. Mitternachtsregelung wurde gesetzlich festgeschrieben.[1] Die zutreffende Verpflegungspauschale bestimmt sich bei Kalendertag übergreifenden Arbeiten nicht nach dem einzelnen Kalendertag, sondern durch ...mehr