Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie im Steuerermittlungsverfahren der Finanzbehörden und entsprechend dem zwingenden Charakter der dem öffentlichen Recht zugehörigen Steueransprüche, der den Beteiligten die Verfügung über das Steuerschuldverhältnis entzieht, gilt auch im finanzgerichtlichen Verfahren der Grundsatz der amtlichen Ermittlung der für die Entscheidung maßge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Ermittlungspflicht des Beklagten im Finanzprozess (§ 76 Abs. 4 FGO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus § 76 Abs. 4 FGO folgt, dass die Pflicht der Finanzbehörde zur objektiven Aufklärung des steuerlich bedeutsamen Sachverhalts und zur Beratung und Unterrichtung des Stpfl. (§§ 88, 89 AO) auch während des finanzgerichtlichen Verfahrens fortbesteht. Dies betrifft auch die Tatsachen, die sich zugunsten des Klägers auswirken (§ 88 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Aufwendungen der Beteiligten (§ 139 Abs. 1 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 139 Abs. 1 FGO sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens erstattungsfähig. Daraus folgt eine Kostenminimierungspflicht der Beteiligten, also die Pflicht jedes Beteiligten, die Kosten der Prozessführung, die ihm ggf....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 136 Kompensation der Kosten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 136 Abs. 1 FGO betrifft die Aufteilung der Kostenpflicht zwischen den Prozessbeteiligten in den Fällen, in denen nicht einem Beteiligten die gesamten Kosten aufzuerlegen sind. Regelmäßig geschieht die Aufteilung durch Festsetzung von Bruchteilen. Diese beziehen sich auf die Summe sämtlicher Kosten i. S. von § 139 FGO, also einschließli...mehr

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AGS 10/2018, Eine Angelegen... / 2 Aus den Gründen

Die aufgrund der Zulassung durch das Beschwerdegericht statthafte und auch i.Ü. zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Das Beschwerdegericht hat im Wesentlichen ausgeführt: Der angegriffene Kostenfestsetzungsbeschluss sei nicht zu beanstanden, weil es sich bei den von der Klägerin und der Beklagten gegen das Berufungsurteil erhobenen Nichtzulassungsbeschwerden aus gebühr...mehr

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Umlageschlüssel: Änderung

Leitsatz Wohnungseigentümern ist bei Änderungen eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt. Sie dürfen jeden Maßstab wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner fü...mehr

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§ 32 Mediation / D. Die Anwendung im Erbrecht

Rz. 4 Wenn Konfliktparteien auch über den momentanen Konflikt hinaus in Zukunft miteinander kooperieren sollen, wollen oder müssen, ist es sinnvoll, wenn dieser Konflikt so gelöst wird, dass es nur Gewinner und keine Verlierer gibt. Dies gilt bei:mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.4 Gerichtsstandsvereinbarung, Art. 7 EuGüVO/EuPartVO

Liegt keine gerichtliche Zuständigkeit nach den Art. 4, 5 EuGüVO bzw. Art. 4, 5 EuPartVOvor, können die Parteien mittels formgebundener Gerichtsstandsvereinbarung einen ausschließlichen Gerichtsstand wählen. Dabei ist der Kreis der wählbaren Gerichte eingeschränkt auf, das nach Art. 22 EuGüVO bzw. Art. 22 EuPartVO oder das nach Art. 26 Abs. 1 lit. a,b EuGüVO bzw. Art. 26 Abs. ...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / II. Die Einschaltung eines Prozessfinanzierers

Rz. 18 Typischerweise läuft das Verfahren bei der Einschaltung eines Prozessfinanzierers wie folgt ab: In den meisten Fällen ist der Mandant bereits anwaltlich vertreten. Der Anwalt hat auch bereits aufgrund seiner eigenen Einschätzung die Erfolgsaussichten des Falles als positiv beurteilt und seinem Mandanten daher zur Prozessführung geraten. Finanziert werden können grunds...mehr

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§ 17 Das Übergangsrecht / C. Beauftragung des Anwalts zur Tätigkeit im Gerichtsverfahren 2. Instanz

I. Mandat für die 2. Instanz Rz. 4 Der Anwalt war in 1. Instanz in dieser Sache noch nicht tätig. In diesem Fall gilt § 60 Abs. 1 S. 1 RVG. Es kommt auf den Zeitpunkt des unbedingten Auftrags an. II. Rechtsanwalt war schon für die 1. Instanz mandatiert Rz. 5 Der Anwalt war bereits in 1. Instanz in dieser Sache tätig (Verfahrensbevollmächtigter, Verkehrsanwalt), dann gilt die Aus...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / ff) Vertrag/Gerichtsverfahren wegen Erfüllung des Vertrages

Rz. 26 Der Anwalt schließt eine Einigung ab. Der Schuldner zahlt die Summe nicht, zu der er sich in dem Einigungsvertrag verpflichtet hat. Der Anwalt führt den Prozess auf Erfüllung des Vergleichs. Auch hier sind die Gegenstände nicht identisch.[15]mehr

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§ 17 Das Übergangsrecht / B. Beauftragung des Anwalts zur außergerichtlichen Tätigkeit oder zur Tätigkeit im Gerichtsverfahren 1. Instanz

Rz. 2 Nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG kommt es auf den "unbedingten Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15" an. Dies gilt gem. § 60 Abs. 1 S. 3 auch dann, wenn Vorschriften geändert werden, auf die das RVG verweist. Rz. 3 Beispiel 1 Der Anwalt schreibt auftragsgemäß am 20.7.2013 an den Schuldner seines Mandanten, dieser solle bis längstens 10.8.2013 bezahlen. We...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 2. Die Terminsgebühr, Vorb. 3 Abs. 3, Nrn. 3104 f. VV RVG

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§ 4 Abgrenzung außergericht... / I. Allgemeines

Rz. 6 Die kostenrechtlichen Unterschiede bei Vorliegen eines unbedingten Verfahrensauftrags bzw. eines außergerichtlichen Auftrags verbunden mit aufschiebend bedingtem Verfahrensauftrag sind beträchtlich. Schon aus diesem Grund muss auf eine klare Auftragserteilung geachtet werden. Zur Berechnung der Fälle gem. Rdn 1: Fall (1) Im außergerichtlichen Mandat werden bei lauter dur...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / ff) Festsetzung der Terminsgebühr gem. §§ 103 ff. ZPO

Rz. 28 Der Anwalt kann jetzt tatsächlich in jeder Lage des Verfahrens und unabhängig vom Zeitpunkt der Erteilung des Verfahrensauftrags mündliche Einigungsverhandlungen führen, ohne befürchten zu müssen, unentgeltlich zu arbeiten. Die gebührenrechtliche Bedeutung des Verfahrensauftrags ist nicht geringer als früher. Früher endete die Möglichkeit, eine Besprechungsgebühr zu v...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 1. Die Verfahrensgebühr, Nrn. 3100, 3101 i.V.m. Vorb. 3 Abs. 2 VV RVG

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / D. Rechenbeispiele

Rz. 73 Beispiel 1 Eine Ehesache oder ein Unterhaltsverfahren oder ein Zugewinnausgleichsverfahren sind rechtshängig. Der Anwalt vertritt den Mandanten im Gerichtstermin. Es sind angefallen: Die gleichen Gebühren fallen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit an; im selbstständigen Beweisverfa...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 2. Die Vorschriften im Einzelnen

Rz. 7 Die Anrechnungen gemäß (1) und die Anrechnungen gemäß (3) erfolgen, nachdem nichts anderes bestimmt ist, in voller Höhe. Die Anrechnung gemäß (2) erfolgt zur Hälfte, höchstens 0,75. Rz. 8 Die Anrechnung (4) betrifft einen ganz speziellen Sachverhalt, der im Familienrecht durchaus nicht selten vorkommt: Es soll im Verfahren (1) eine Einigung protokolliert werden, wobei üb...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / a) Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen – Problemstellung, Lösungen

Rz. 14 Beispiel 1 Der Anwalt soll außergerichtlich die Trennungsunterhaltsansprüche der Ehefrau und den Kindesunterhalt durchsetzen oder abwehren (Werte: 500,00 EUR und 300,00 EUR monatlich); er entfaltet eine überdurchschnittlich umfangreiche Tätigkeit. Wie ist abzurechnen?mehr

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§ 17 Das Übergangsrecht / II. Rechtsanwalt war schon für die 1. Instanz mandatiert

Rz. 5 Der Anwalt war bereits in 1. Instanz in dieser Sache tätig (Verfahrensbevollmächtigter, Verkehrsanwalt), dann gilt die Ausnahmebestimmung in § 60 Abs. 1 S. 2 RVG. War der Anwalt am 1.8.2013 in dieser Sache bereits tätig, gilt für seine Vergütung neues Recht, wenn das Rechtsmittel "nach diesem Zeitpunkt" eingelegt worden ist, wobei damit der 1.8.2013 gemeint ist.mehr

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§ 17 Das Übergangsrecht / I. Mandat für die 2. Instanz

Rz. 4 Der Anwalt war in 1. Instanz in dieser Sache noch nicht tätig. In diesem Fall gilt § 60 Abs. 1 S. 1 RVG. Es kommt auf den Zeitpunkt des unbedingten Auftrags an.mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / b) Bindungswirkung des Beschlusses gegenüber den Verfahrensbeteiligten

Rz. 4 Sind übereinstimmende Regeln für den Gebührenwert vorhanden, bindet dieser gem. §§ 53 ff., 55 Abs. 2 FamGKG erlassene Beschluss den Anwalt, § 32 Abs. 1 RVG. Der Beschluss wirkt auch für und gegen die übrigen an dem Gerichtsverfahren Beteiligten.[3]mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 1. Grundfall

Rz. 56 Fall Der Gläubiger mahnt 6.000,00 EUR entsprechend seinem außergerichtlichen Auftrag an. Der Schuldner zahlt nicht. Der Gläubiger leitet mit Verfahrensauftrag das Gerichtsverfahren ein.mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die anwaltlichen Gebühren (und Auslagen) sind im RVG geregelt. Die Gegenstandswerte – im FamGKG Verfahrenswerte genannt – stehen nicht im RVG, sondern verweisen auf die Bestimmungen zu den Gerichtskosten, nämlich das ganze FamGKG und einige Bestimmungen des GNotKG. Die Anwaltsgebühren im Familienrecht sind Wertgebühren (im gerichtlichen Verfahren) oder Satzrahmengebühre...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / III. Das auswärtige Mandat, Nrn. 3400, 3401, 3402, 3405 VV RVG

Rz. 45 Wenn Wohnsitz und Gerichtsort verschieden sind – angesichts der besonders hohen Mobilität der Betroffenen in Trennungs- und Scheidungsfällen eine häufige Situation – wird in der Regel zunächst der Anwalt am Wohnort aufgesucht. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, steht der Anwalt, der heute ohne die Schranken der Postulationsfähigkeit vor jedem Familiengericht auftret...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / a) Beratungen im Familienrecht

Rz. 17 Die Frage ist nun, welche Vereinbarungsart sich für die Beratung im Familienrecht eignet. Hierzu muss man sich verdeutlichen, wie Beratungen im Familienrecht aussehen. Es handelt sich um die Vorgänge, die oben im "Anwendungsbereich" (s. Rdn 1) dargestellt wurden. Die an erster Stelle genannte Beratung (1), was "im Falle einer Trennung oder Scheidung auf den Mandanten z...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 8. Anrechnungsfälle, Anm. Abs. 1 zu Nr. 3101, Nr. 3201 S. 1 Nr. 2, Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104, Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 VV RVG

Rz. 63 Fall Das Scheidungsverfahren (Wert: 10.000,00 EUR) ist rechtshängig. Daneben ist noch ein Gerichtsverfahren über den Trennungsunterhalt (Wert: 6.000,00 EUR) rechtshängig. In beiden Verfahren wurde verhandelt. Im Scheidungstermin wird nach Erörterung zwecks Einigung oder zwecks Erledigung schließlich eine Einigung über den Trennungsunterhalt protokolliert.mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / II. Das selbstständige Beweisverfahren, § 113 Abs. 1 FamFG, §§ 485 ff. ZPO

Rz. 71 Dieses Verfahren (§§ 485 ff. ZPO)[72] spielt im Familienrecht zu Unrecht eine sehr nachrangige Rolle. Es kommt in Betracht z.B. im Zugewinnverfahren, wenn hoch betagte Verwandte als Zeugen für das Anfangsvermögen gebraucht werden; im Zugewinn- und im Hausratsverfahren, wenn es um die Feststellung des Wertes eines immer noch in der Benutzung befindlichen Pkw geht. Das ...mehr

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§ 9 Die Werte im außergeric... / II. Mehrere Vorschriften für gerichtliche Verfahren

Rz. 6 § 23 Abs. 1 S. 1, 3 RVG verweist für die außergerichtliche Tätigkeit auf die Vorschriften, die für das gerichtliche Verfahren den Wert bestimmen. Was aber, wenn es für das gerichtliche Verfahren mehrere Werte gibt? Das Kindschaftsverfahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 FamGKG hat im selbstständigen Verfahren einen anderen Wert als die gleichen Verfahren im Verbund (§ 44...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / C. Verhältnis Anrechnung – Kürzung gem. § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 43 Zu einem Zusammentreffen der Anrechnung gem. Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG (oder auch § 34 Abs. 2 RVG) und der Kürzung gem. § 15 Abs. 3 RVG kommt es immer dann, wenn im Gerichtsverfahren eine Vereinbarung protokolliert wird oder versucht wird, zu der die Geschäftsgebühr (oder auch die Ratsgebühr) die Begleitgebühr war. Das RVG schreibt nicht ausdrücklich vor, in welcher Reihe...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / II. Festsetzung der Gebühren nach § 11 RVG gegen den Mandanten

Rz. 13 Zuständig ist das Gericht des ersten Rechtszugs, und zwar der Rechtspfleger (§ 11 Abs. 1 S. 1 RVG, § 21 Nr. 2 RPflG). Auf Antrag werden Zinsen festgesetzt (Zinssatz: § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO): "5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz", § 11 Abs. 2 S. 2 RVG. Rz. 14 Gegen die Entscheidung des Familiengerichts ist die sofortige Beschwerde gegeben, wenn der Wert des...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / a) Antrag und Widerantrag in den Ehesachen, Hilfsantrag

Rz. 167 Scheidungsantrag und Scheidungswiderantrag sind derselbe gebührenrechtliche Gegenstand, wenn sie im gleichen Verfahren geltend gemacht werden, die Werte werden also nicht zusammengezählt (§ 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG).[246] Sind zwei getrennte Verfahren eingeleitet, sind es bis zur Verbindung zwei Angelegenheiten.[247] Stehen sich der Antrag auf Ehescheidung und auf Eheau...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / b) Eignung der Vereinbarungsmodelle für das Familienrecht

Rz. 19 Eine feste Kontur hat nur die Beratung im Fall (1) (s. Rdn 1), nicht die anderen Beratungen. Der Aufwand von Zeit ist beim Fall (1) ziemlich genau kalkulierbar, in allen anderen Fällen nicht. Eine Pauschalvereinbarung kommt also – wenn überhaupt – für das Gespräch im Fall (1) in Betracht; für alle anderen Beispielsfälle ist eher das Zeithonorar geeignet. Die Pauschalv...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / A. Grundlagen – System der Werte im anwaltlichen Kostenrecht

Rz. 1 Unser Rechtssystem kennt drei Arten von Werten: Der Zuständigkeitswert gibt die Abgrenzung für die sachliche Zuständigkeit zwischen Amtsgericht und Landgericht an. Dieser Wert ist im Familienrecht ohne Bedeutung, weil Eingangsgericht immer das Amtsgericht ist. Der Rechtsmittelwert gibt an, von welchem Wert an ein Recht...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / A. Anwendungsbereich

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 7. Einigungswert bei freiwilliger unstreitiger Leistung – Titulierungsinteresse

Rz. 80 Wegen eines Regelungs- oder Beweissicherungsinteresses wird kein Gerichtsverfahren eingeleitet. Es wird eine Vereinbarung getroffen, in der diesbezügliche Bestätigungen enthalten sind. Rechtshängig wird hier nichts. Die herabgesetzte Bewertung (vgl. Rdn 53) verwirklicht sich bei der Bewertung für die Einigungsgebühr, für die Geschäftsgebühr und ggf. für die gekürzte V...mehr

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§ 9 Die Werte im außergeric... / I. Rückstände im Unterhalt

Rz. 4 Von erheblichem Interesse ist die Behandlung der Rückstände im Unterhalt. § 51 Abs. 2 FamGKG knüpft an die Einreichung des Antrags/des Verfahrenskostenhilfegesuchs an. Bis dahin – den Monat der Einreichung eingeschlossen – laufen Rückstände auf, vom nächstfolgenden Monatsersten an nicht mehr. Wie soll man bewerten, wenn ein Antrag gar nicht eingereicht wird? Sollen die...mehr

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§ 4 Abgrenzung außergericht... / I. Die drei Arten des Verfahrensauftrags (= "Prozessauftrag" außerhalb des FamR)

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / cc) Gesprächspartner

Rz. 25 In Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG heißt es, dass Besprechungen mit dem Auftraggeber die Terminsgebühr nicht auslösen. Im Gegensatz zu dem früheren § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO fehlt der Begriff des "Dritten", der seinerzeit in der Auslegung so große Schwierigkeiten gemacht hat.[23] Dem Auftraggeber kann sicher sein gesetzlicher Vertreter, wohl auch noch sein gewillkürte...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / a) Die Verfahrensgebühr, Nr. 3100, Vorb. 3 Abs. 2 VV RVG

Rz. 4 Die Verfahrensgebühr fällt gleichermaßen für Ehesachen, Familienstreitsachen und alle FG-Sachen an. Sie ist Entgelt für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information" (Vorb. 3 Abs. 2 VV RVG) im Erkenntnisverfahren in allen Instanzen und für alle Verfahrensarten (Mahnverfahren, selbstständiges Beweisverfahren, vereinfachtes Unterhaltsverfahren, VKH-Bewilli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 9/2018, Zahlungsauffor... / Leitsatz

Das Schreiben eines Inkassounternehmens, das eine Zahlungsaufforderung sowie die Androhung gerichtlicher Schritte und anschließender Vollstreckungsmaßnahmen enthält und nicht verschleiert, dass der Schuldner in einem Gerichtsverfahren geltend machen kann, den beanspruchten Geldbetrag nicht zu schulden, stellt keine wettbewerbswidrige aggressive geschäftliche Handlung dar. BGH...mehr

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FoVo 9/2018, Zahlungsauffor... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt den Vorinstanzen Der Klägerin stehen die geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung (§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG) und Erstattung von Abmahnkosten (§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG) nicht zu. Die beanstandeten Schreiben stellen keine wettbewerbswidrige aggressive geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 1 UWG a.F. und § 3 Abs. 1, § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Gerichtsverfahren: Darlegungs- und Beweislast in gerichtlichen Streitigkeiten

Oftmals ist ein Gericht die letzte klärende Instanz, wenn es nach erfolgter Leistungserbringung durch den Steuerberater hinsichtlich der durch ihn gestellten Gebührenrechnung zu Differenzen mit dem Mandanten kommt. Besteht die Notwendigkeit, dass sich die Gerichte mit dem Honorarstreit auseinandersetzen, kommt der ­Gebührenrechnung eine hohe Bedeutung zu. Denn oftmals beklag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.10 Neutralitätsausschuss

Rz. 21 Die Schaffung eines Neutralitätsausschusses wird der Bedeutung seiner Entscheidung für den Arbeitskampf dadurch gerecht, dass Sachverstand und Erfahrungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite aus der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit in die Entscheidung des Neutralitätsausschusses eingehen und zugleich gewährleistet wird, dass der maßgebliche Sachverhalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 8/2018, "Sprachauflage"... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Berufung ist zulässig, aber unbegründet. Die Klage ist insgesamt zulässig (I.), aber weder im Hauptantrag (II.) noch im Hilfsantrag (III.) begründet." I. 1. Die ursprünglich zutreffend als Anfechtungsklage erhobene Klage ist nach Ablauf der Geltungsdauer der Genehmigung und entsprechender Umstellung durch die Kl. nunmehr als Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / I. Ursprung der Vergütungsforderung im Gerichtsverfahren

Rz. 3 Stammt die Vergütungsforderung aus einem gerichtlichen Verfahren, wird der RA die Vergütungsfestsetzung (nicht: Kostenfestsetzung!) betreiben. Dabei muss unterschieden werden, ob der RA Wertgebühren oder Rahmengebühren geltend macht.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Kostenausgleichung gem. § 98 ZPO

Rz. 312 Einige Ausführungen zur Erstattungsfähigkeit sind bereits erfolgt. Diese wiederhole ich an dieser Stelle nicht und verweise auf die Ausführungen und Textmuster (s. Rdn 297). Rz. 313 Wenn sich die Parteien in einem Rechtsstreit einigen, ohne dass eine Vereinbarung über die Kosten des Verfahrens und der Einigung getroffen wird, ist davon auszugehen, dass die Kosten gem....mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 3. Gerichtliches Verfahren

Rz. 252 Die Gebühren in einem gerichtlichen Verwaltungsverfahren richten sich nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses RVG. Grundsätzlich können also die gleichen Gebühren wie im Zivilprozess entstehen (vgl. § 8 Rdn 169 ff.), insbesondere: Die Einigungsgebühr kann...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / I. Allgemeines

Rz. 4 Das Familienrecht ist ein Teil der Ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit, das jedoch eine eigene Verfahrensordnung besitzt. Das Verfahrensrecht ist seit dem 1.9.2009 im Familienverfahrensgesetz (FamFG) geregelt. Das FamFG hat somit insbesondere das Gesetz über die Angelegenheiten der frei­willigen Gerichtsbarkeit (FGG) sowie Teile der ZPO, soweit diese familienrechtliche Ve...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Bestimmbarkeit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 960 Schließt der RA mit dem Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung, muss diese so formuliert sein, dass die Höhe der durch den Auftraggeber geschuldeten Vergütung ohne Weiteres zu ermitteln ist. Es reicht nicht aus, wenn etwa eine "angemessene" Vergütung o.Ä. festgelegt ist. Rz. 961 Bestimmbarkeit der Vergütung ist gegeben, wennmehr