Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Hinweis auf Kostenerstattungsrisiko

Rz. 985 Vereinbart der RA mit seinem Auftraggeber eine erfolgsabhängige Vergütung, so muss die Vergütung einen Hinweis darauf enthalten, dass die Vereinbarung keinen Einfluss auf die ggf. vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die sonst von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter hat. Diese Bestimmung ist in ähnlicher Form als Belehrungspf...mehr

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ROM-III-Verordnung / 4.1.4 Form

Für das Zustandekommen und die materielle Wirksamkeit der Rechtswahlvereinbarung ist das gewählte Recht maßgebend (Art. 6 Abs. 1 ROM-III-Verordnung), es sei denn, es liegen ausnahmsweise die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 2 ROM-III-Verordnung vor. Dieser sieht eine Einrede vor, die ein Ehegatte gegen das Zustandekommen des Vertrages erheben kann. Die formellen Voraussetzunge...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 2. Überlange Verfahrensdauer

Ab 2004 und damit in einem nicht zufälligen zeitlichen Zusammenhang mit dem Amtsantritt der vormaligen Bundesverfassungsrichterin Renate Jaeger als (deutsche) Richterin am EGMR[19] hat es in zunehmendem Maße Verurteilungen von Deutschland wegen überlanger Verfahrensdauer gegeben, einmündend zunächst in die Entscheidung "Sürmeli", bei der neben einer Verletzung des Anspruchs ...mehr

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zfs 7/2018, zfs 7/2018 / Gesetz zur Musterfeststellungsklage

Der Bundestag hat am 14.6.2018 in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage, das am 1.11.2018 in Kraft treten soll, beschlossen. Mit der Musterfeststellungsklage sollen anerkannte und besonders qualifizierte Verbraucherverbände gegenüber einem Unternehmen zentrale Haftungsvoraussetzungen für alle vergleichbar betroffenen Verb...mehr

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AGS 7/2018, Höhe der Erstat... / 2 Aus den Gründen

1. Über die Beschwerde war gem. § 568 ZPO durch den Einzelrichter zu entscheiden, da die in Satz 2 dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. 2. Das gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als sofortige Beschwerde statthafte und auch im Übrigen zulässige (§§ 567 Abs. 2; 569 Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 2 ZPO) Rechtsmittel des Beklagten ist in der Sache u...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / I. Einleitung

Das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte geht nicht ohne Bremsspuren oder gar Funkenflug ab. Immer häufiger werden die Fälle, in denen das BVerfG Verfassungsbeschwerden (ohne Begründung!) nicht zur Entscheidung annimmt, um anschließend feststellen zu müssen, dass der EGMR der daraufhin erhobenen Individual- bzw. Menschenrech...mehr

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AGS 7/2018, Klageerweiterun... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Klägerin ist zulässig, jedoch nicht begründet. Für die angekündigte Klageerweiterung fehlt das Rechtsschutzinteresse. Sie bezieht sich ausschließlich auf Kopierkosten, die im Rahmen des anhängigen Verfahrens angefallen sind. Der Klägerin steht insofern aber ein einfacherer Weg zur Verfügung, nämlich die Geltendmachung ihres prozessualen Kosteners...mehr

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AGS 6/2018, Festsetzung des... / 1 Sachverhalt

Im Hauptsacheverfahren haben die damaligen Prozessbeteiligten über die Rechtmäßigkeit eines Wirtschaftlichkeitsprüfungsbescheides des zuständigen Beschwerdeausschusses (im Folgenden: Beklagter) gestritten; die Antragstellerin war Prozessbevollmächtigte des damaligen Klägers (im Folgenden: Kläger). Vorausgegangen waren fünf Wirtschaftlichkeitsprüfungsbescheide des zuständigen...mehr

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zfs 6/2018, Zusage von Abwe... / Sachverhalt

Der Kl. schloss im Jahr 1994 bei der Bekl. eine Rechtsschutzversicherung ab. Vereinbart sind die ARB 75. Der Kl. beteiligte sich in den Jahren 1995 und 1997 als atypischer stiller Gesellschafter an Unternehmen der sog. G.G. Im Jahr 2006 wandte er sich an eine Anwaltskanzlei, um Ansprüche wegen dieser Beteiligungen geltend zu machen. Nachdem die Bekl. zunächst Kostenschutz fü...mehr

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AGS 6/2018, Deckungsschutz ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger schloss im Jahr 1994 bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung ab. Vereinbart sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 75). Diese bestimmen unter anderem: Hinweis "§ 1 Gegenstand (1) Der Versicherer sorgt nach Eintritt eines Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit sie not...mehr

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AGS 6/2018, Festsetzung des... / 2 Aus den Gründen

Über eine Beschwerde nach § 33 Abs. 3 RVG entscheidet grds. der Senat durch den Berichterstatter als Einzelrichter (§ 33 Abs. 8 S. 1 RVG). Der Berichterstatter hat jedoch die vorliegende Sache wegen grundsätzlicher Bedeutung dem Senat übertragen (§ 33 Abs. 8 S. 2 RVG). Die Beschwerde ist zulässig. Die Zulässigkeit der Beschwerde folgt aus § 33 Abs. 3 RVG. Das Schreiben des SG...mehr

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zerb 6/2018, Belastung des ... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 5 ist Eigentümerin von Grundbesitz an zwei Grundstücken, an denen jeweils ein Erbbaurecht bestellt ist. In den beiden Erbbaugrundbüchern sind die Beteiligten zu 2, 3 und 4 in Erbengemeinschaft als Erbbauberechtigte eingetragen. In Ziff. III. § 11 des Erbbaurechtsvertrages vom 9.4.1958 ist bestimmt und in den jeweiligen Erbbaugrundbüchern eingetragen, dass z...mehr

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AGS 6/2018, Festsetzung des... / Leitsatz

Ist der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Widerspruchsverfahren höher als der Streitwert des Gerichtsverfahrens, kommt insofern eine abweichen Festsetzung nach § 33 RVG in Betracht. Zur materiellen Rechtskraft eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach § 197 SGG. LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 26.4.2018 – L 5 KA 17/18 Bmehr

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AGS 6/2018, Keine Erledigun... / 2 Aus den Gründen

Der nach §§ 165, 151 S. 1 VwGO statthafte und auch i.Ü. zulässige Antrag der Antragstellerin auf gerichtliche Entscheidung hat keinen Erfolg. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat zu Recht die Festsetzung der begehrten Erledigungsgebühr abgelehnt. Nach § 164 VwGO setzt der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszugs auf Antrag den Betrag der zu erstattenden Kosten fe...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gerichtsverfahren: Zahlung einer Geldentschädigung bei überlanger Verfahrensdauer

In HHG 8/2017 wurden die durch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011 (BGBl 2011 I, S. 2302) mit Wirkung vom 3.12.2011 eingeführten Regelungen zur angemessenen Entschädigung von Nachteilen, die ein Verfahrensbeteiligter ­infolge einer unangemessenen Dauer eines Gerichtsverfahrens erleidet, auf...mehr

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Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 2.4 Entsprechende Anwendung der §§ 44 bis 50 SGB X (Abs. 4 Satz 1 und 2) und § 99 SGB X (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 11f § 9 Abs. 4 wurde bereits durch das Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes v. 10.12.2014 (BGBl. I S. 2187) mit Wirkung zum 1.3.2015 neu gefasst. Die bisher in § 9 Abs. 4 a. F. enthaltenen Regelungen über die entsprechende Anwendung von ausgewählten Vorschriften des SGB XII und des BSHG finden sich nunmehr inhaltlich unverä...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum Umgang mit der Wahrheit im Gerichtsverfahren

Einführung Das Phänomen der "Fake News" wird zunehmend als ernsthafte Bedrohung wahrgenommen.[1] Begünstigt durch die elektronischen Medien mit ihren nahezu unbegrenzten Reichweiten können gezielte Falschinformationen dazu führen, dass Wahlen und Abstimmungen beeinflusst, Aktienkurse manipuliert, Personen in ihrem Ruf unwiederbringlich geschädigt werden. Dies lenkt den Blick ...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / III. Schlussfolgerungen für die Praxis

"Fake News" und "alternative Fakten" haben im Zivilprozess nichts zu suchen. Nicht mit der Wahrheit übereinstimmender Parteivortrag missbraucht die Justiz zu unlauteren, eigennützigen Zwecken. Dies gilt für unwahre Behauptungen ebenso wie für wider besseres Wissen erklärtes Bestreiten, denn solches führt zu unnötigen Beweisaufnahmen, längerer Prozessdauer und unter Umständen...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / Einführung

Das Phänomen der "Fake News" wird zunehmend als ernsthafte Bedrohung wahrgenommen.[1] Begünstigt durch die elektronischen Medien mit ihren nahezu unbegrenzten Reichweiten können gezielte Falschinformationen dazu führen, dass Wahlen und Abstimmungen beeinflusst, Aktienkurse manipuliert, Personen in ihrem Ruf unwiederbringlich geschädigt werden. Dies lenkt den Blick auf einen ...mehr

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AGS 5/2018, Fiktive Termins... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung nach § 56 Abs. 1 RVG ist unbegründet. Nach § 56 Abs. 1 RVG entscheidet über Erinnerungen des Rechtsanwalts gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung und Vorschüsse nach § 55 RVG das Gericht des Rechtszuges, bei dem die Festsetzung erfolgt ist, durch Beschluss. Der Beschluss, mit welchem der dem Erinnerungsführer aus der Staat...mehr

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AGS 4/2018, Terminsgebühr b... / 2 Aus den Gründen

Die vorliegende Beschwerdeentscheidung war vom Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern zu treffen. Zwar entscheidet über Beschwerden der vorliegenden Art gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 RVG grundsätzlich der Einzelrichter. Vorliegend war das Verfahren aber gem. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG auf den Senat zu übertragen, weil die vorliegende Entscheidung von grundsätzli...mehr

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zfs 4/2018, Manipulierte Ve... / C. Betrugsaufklärung durch Auswertung digitaler Fahrzeugdaten

Für die Aufklärung manipulierter Unfallereignisse erlangen die in modernen Kfz enthaltenen elektronischen Systeme eine immer größer werdende Bedeutung. Grundsätzlich werden für die Unfallanalyse nämlich immer Daten benötigt. Bislang wurden zur Unfallrekonstruktion meistens jedoch nur mechanische Daten erhoben und ausgewertet (z.B. Brems- und Schlagspuren, deformiertes Blech,...mehr

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zfs 4/2018, Schadensersatz ... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. steht der geltend gemachte Schadensersatzanspruch zu." a) Die Bekl. haftet der Kl. wegen Pflichtverletzung des Versicherungsvertrags aus § 280 Abs. 1 BGB. Danach kann der Gläubiger, wenn der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt, Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen, es sei denn, der Schuldner hat die Pflichtverletzung nicht zu v...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 1. Gerichtsverfahren

Rz. 174 Soweit die Kapitalabfindung durch Urteil ausgesprochen wird, muss das erkennende Gericht nachvollziehbar darlegen, von welchen künftigen wirtschaftlichen Faktoren es bei der Schätzung nach § 287 ZPO ausgeht.[137] Rz. 175 Der Berechtigte soll (so der BGH[138] für die gerichtliche Kapitalisierung) denjenigen Kapitalbetrag erhalten, der – ausgerichtet an den individuelle...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Gerichtsverfahren

Rz. 1276 § 9 ZPO – Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen Der Wert des Rechts auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen wird nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezuges berechnet. Bei bestimmter Dauer des Bezugsrechts ist der Gesamtbetrag der künftigen Bezüge maßgebend, wenn er der geringere ist. Rz. 1277 Der für die Berechnung der im gerichtlichen Verfahren ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Einschaltung des Familien-/Betreuungsgerichtes

Rz. 628 Hinweis Siehe auch Rdn 515, 596. Rz. 629 Die Einschaltung und Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichtes ist für den Abschluss von Abfindungsvergleichen erforderlich in folgenden Fällen: Rz. 630 Übersicht 2.16: Erforderlichkeit familien-/betreuungsgerichtlicher Genehmigungmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Aktualisierung

Rz. 59 Anlässlich der Prüfung der Anspruchsberechtigung ist zu ermitteln und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren,mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Verjährungsverzicht

Rz. 929 Hinweis Zu Einzelheiten § 5 Rdn 220 ff., 249 ff. Rz. 930 Die Erklärung gegenüber einem Ersatzberechtigten, man "verzichte auf die Einrede der Verjährung wie bei einem Anerkenntnisurteil", ist im Zweifel als vertragliche Ersetzung eines Feststellungsurteils zu werten.[800] Rz. 931 Wird ein Verjährungsverzicht abgegeben, sollte diese Erklärung allerdings auch nicht weite...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Hinweise

Rz. 943 Sollten bereits Teilbereiche abgefunden sein, empfiehlt sich regelmäßig, dieses auch schriftlich noch einmal klar herauszustellen. Rz. 944 Neben obiger Erklärung (vertragliche Ersetzung eines Feststellungsurteils, Übersicht 2.19 [Rdn 942]) kann ein Verjährungsverzicht [823] nicht mehr verlangt werden, da dieser per Gerichtsverfahren nicht zu erhalten wäre und dem Verle...mehr

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§ 6 Tabellen / I. Unfallgeschehen und gerichtliche Auseinandersetzung

Rz. 150 Zu Verfahren vor Gericht wurden 2013 Zahlen durch den GDV erhoben.[140] Die Erhebung des Verbandes bezieht sich auf die verfügbaren Daten zurückliegender Jahre (Berufsunfähigkeit: 2007–2012; Schaden/Unfall: 2009–2011). Entscheidungen der Versicherer haben ganz überwiegend Bestand gegenüber Beschwerden und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Das Beschwerde- und Prozes...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Sozialhilfe und Kapitalisierung

Rz. 1034 Der BGH[895] hat dem Geschädigten für seine künftigen Ansprüche eine Einzugsermächtigung erteilt, u.a. mit der Konsequenz, dass der Schadenersatzpflichtige auch im Verlaufe der weiteren Regulierung mit befreiender Wirkung an den unmittelbar Anspruchsberechtigten zahlen kann. Der BGH begründet seine Entscheidung zum Zeitpunkt des Forderungsüberganges ("Absehbarkeit d...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1.3 Nachträgliche Anhörung (Nr. 3)

Rz. 21 Die Verpflichtung zur Anhörung folgt aus § 24 (vgl. Komm. dort). Die Pflicht zur Anhörung ergibt sich insbesondere bei Rücknahme- und Entziehungsbescheiden und in Rechte eingreifenden VA (belastende VA, die in Rechte eingreifen, also eine bereits vorhandene Rechtsposition entziehen oder einschränken). Die Anhörung soll grundsätzlich vor dem Erlass des VA stattfinden, ...mehr

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Jansen, SGB X § 42 Folgen v... / 2.5 Anhörungsfehler (Satz 2)

Rz. 26 Als ein absoluter Aufhebungsgrund war die unterlassene notwendige Anhörung nach § 24 im Gesetzgebungsverfahren aufgrund von Entscheidungen des BSG v. 28.7.1977 (2 RU 31/77, BSGE 44 S. 207) in § 41 Satz 2 aufgenommen worden, da es sich hierbei um eine Ausprägung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG handelt (BT-Drs. 8/4022 S. 82). Eine entsprec...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1.2 Nachträgliche Begründung (Nr. 2)

Rz. 15 Auch die für schriftliche oder elektronische oder entsprechend bestätigte VA nach § 35 erforderliche Begründung, die an sich dem VA beizufügen oder auf Aufforderung nachzuholen ist (§ 35 Abs. 3), kann noch nachgeholt werden. Hierbei kann es sich nur um eine Begründung an sich handeln, denn nur diese gehört zu den Form- oder Verfahrensfehlern bei Erlass des VA. Auch ei...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.2 Zeitliche Grenze der Heilung (Abs. 2)

Rz. 33 Die Möglichkeit, Verfahrensfehler nach Abs. 1 Nr. 2 bis 6 durch Nachholung zu heilen, war bis Ende 2000 auf die Dauer des Verwaltungsverfahrens, also bis zum Ende des Widerspruchverfahrens mit dem Erlass eines Widerspruchsbescheides begrenzt, was damit begründet wurde, dass während dieser Zeit die Verwaltung die Sachherrschaft über das Verwaltungsverfahren und die Ent...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Allesch, Neue Chancen für die missglückte Vorschrift des § 45 Abs. 3 VwVfG?, NVwZ 2003 S. 444. Bader, Die Heilung von Verfahrens- und Formfehlern im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, NVwZ 1998 S. 674. Blüggel, Die fehlerhafte Anhörung im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren und Möglichkeiten ihrer Heilung, SGb 2001 S. 294. Bracker, Nachholung der Anhörung bis zum Sch...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1.5 Nachträgliche Hinzuziehung eines Beteiligten (Nr. 6)

Rz. 30 Wer Beteiligter i. S. d. Nr. 6 ist, ergibt sich aus § 12 Abs. 2 Satz 2 (notwendige Hinzuziehung), nicht auch aus Satz 1 (Hinzuziehung nach Ermessen). Soweit die Auffassung vertreten wird, auch die Hinzuziehung nach Ermessen i. S. d. § 12 Abs. 2 Satz 1 sei von Nr. 6 erfasst, so wird dabei nicht hinreichend beachtet, dass nach dem Wortlaut dieser Bestimmung nur die "erf...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.2 Rechtswidrige Belastung (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 enthält eine Legaldefinition der Rechtswidrigkeit (Fehlerhaftigkeit) eines VA, wonach sie sich aus einer fehlerhaften Rechtsanwendung oder aus einem zu Unrecht angenommenen Sachverhalt ergeben kann, wobei zwischen Sachverhalt und Rechtsanwendung Wechselbeziehungen bestehen. Zwischen unrichtiger Rechtsanwendung und/oder unrichtigem zugrunde gelegtem Sachverhalt u...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1.1 Nachträgliche Antragstellung (Nr. 1)

Rz. 10 Die Frage der Heilung bei einem fehlenden Antrag kann sich nur dann stellen, wenn ein Antrag überhaupt erst Voraussetzung für den Erlass des konkreten VA ist (§ 18 Nr. 2). Daran fehlt es in allen Fällen, in denen die Behörde von Amts wegen tätig werden kann (z. B. Anforderung von Beiträgen) oder werden muss (z. B. in der Unfallversicherung auch für die Leistungsgewähr...mehr

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Jansen, SGB X § 47 Widerruf... / 2.3.3 Widerruf für die Vergangenheit

Rz. 28 Bei Zweckverfehlung oder Nichterfüllung einer Auflage ist der Widerruf für die Vergangenheit als Ermessensentscheidung zu treffen (Bay. LSG, Urteil v. 21.1.2010, L 9 AL 45/07). Das Ermessen bezieht sich auf das "Ob", den Umfang "soweit" und den Zeitpunkt des Widerrufes (Waschull, in: LPK-SGB X, § 47 Rz. 24). Indem Satz 2 diesen Widerruf für die Vergangenheit bei Vertr...mehr

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Jansen, SGB X § 43 Umdeutun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 26 Dörr, Bescheidkorrektur, Rückforderung, Sozialrechtliche Herstellung, Monographie 2009. ders., Aktuelle Grundsätze zu den Korrekturbestimmungen des SGB X, SozVers 1989 S. 29. Laubinger, Die Umdeutung von Verwaltungsakten, Verwaltungsarchiv 78 S. 207. Lüdemann/Windthorst, Die Umdeutung von Verwaltungsakten, BayVBl. 1995 S. 357. Treichel, Aufhebung und Sanktionsrechtsfolge,...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht § 48 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis 5 VwVfG und § 130 Abs. 1, 4 AO. Sie ersetzte die zuvor nur in einzelnen Gesetzen enthaltenen Regelungen über Zugunstenbescheide durch eine generelle Regelung und eine zwingende Überprüfungspflicht. Sie durchbricht den Grundsatz der Bestandskraft unanfechtbarer rechtswidriger Entscheidungen zugunsten der Betroffen...mehr

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Jansen, SGB X § 42 Folgen v... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht § 46 VwVfG und § 127 AO. Sie soll, wie § 41, wegen der nur dienenden Funktion der Form- und Verfahrensvorschriften die Aufhebung materiell rechtmäßiger Verwaltungsakte (VA) allein wegen eines Form- oder Verfahrensfehlers einschränken. Vergleichbar ist die Regelung mit den prozessrechtlichen Vorschriften in § 563 ZPO, § 144 Abs. 4 VwGO und § 17...mehr

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Jansen, SGB X § 42 Folgen v... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Blüggel, Die fehlerhafte Anhörung im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren und Möglichkeiten ihrer Heilung, SGb 2001 S. 294. Dörr, Bescheidkorrektur, Rückforderung, sozialrechtliche Herstellung, Monographie, 4. Aufl. 2009. Felix, Die Relativierung von Verfahrensrechten im Sozialverwaltungsverfahren, kritische Anmerkungen zur Neufassung der §§ 41 und 42 SGB X, NZS 2001 ...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.5 Nachzahlung von Sozialleistungen (Abs. 4)

Rz. 32 Im Falle einer zwingenden Rücknahme für die Vergangenheit wegen rechtswidrig nicht erbrachter Sozialleistungen wird durch Abs. 4 die Nachzahlung einer Leistung auf den Zeitraum von 4 Jahren beschränkt, berechnet von der Rücknahmeentscheidung an. Hierbei handelt es sich um eine materiell-rechtliche Beschränkung der Leistungsansprüche, die von der Behörde beim Erlass de...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 66 Benz, Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 3 SGB X, WzS 1985 S. 65. Bienert, Zur Rückforderung von überbezahltem Arbeitslosengeld bei Leistung für "falsche Zeiträume", info also 2015 S. 53. Conradis, Die Durchbrechung bestandskräftig belastender Verwaltungsakte – insbesondere § 44 SGB X, ASR 2010 S. 249. Dahm, Verfassungskonforme Anwendung des §...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.5 Rücknahmeverfahren und Rechtsbehelfe, Beweislast

Rz. 32 Die Rücknahme erfolgt durch einen VA (Rücknahmebescheid), dem im Regelfall ein Verwaltungsverfahren vorangeht. Dieses kann nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen eingeleitet werden (§ 18 Satz 1). Der rechtswidrig Begünstigte ist grundsätzlich vor Erlass des Rücknahmebescheides anzuhören, wenn nicht der Ablauf einer der in Abs. 3 oder 4 genannten Fristen droht (§ ...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3 Rücknahme nach Ermessen

Rz. 9 Die Rücknahme nach § 45 steht, anders als in den Fällen des § 44, grundsätzlich im Ermessen der Behörde, wie sich aus der Verwendung des Wortes "darf" ergibt, so dass die Behörde nicht zur Rücknahme verpflichtet ist (hieran zweifelnd und wohl zu einer bloßen Handlungsermächtigung tendierend: BSG, Urteil v. 25.6.1986, 9a RVg 2/84, SozR 1300 § 45 Nr. 24, wie hier aber di...mehr

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Jansen, SGB X § 43 Umdeutun... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 21 Eigenständige Vorschriften für den Rechtsschutz gegen Umdeutungen bestehen nicht. Da die Umdeutung nach § 43 ein VA ist (str.), wird dieser Gegenstand eines laufenden Widerspruchsverfahrens gemäß § 86 Abs. 1 SGG. Rz. 22 Ist der Ursprungsbescheid mit Widerspruch angegriffen, kann eigenständig im Widerspruchsverfahren oder im Widerspruchsbescheid die Umdeutung vorgenomme...mehr

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AGS 3/2018, Beschwerde gege... / Leitsatz

Die Feststellung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit nach § 33 Abs. 1 RVG ermöglicht dem antragsberechtigten Rechtsanwalt die Abrechnung seiner in einem Gerichtsverfahren erbrachten Leistungen bereits vor Verfahrensbeendigung und endgültiger Verfahrenswertfestsetzung nach § 55 Abs. 2 FamGKG. Im Interesse der Gewährung umfassenden Rechtsschutzes ist auch die Besch...mehr