Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

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ZAP 12/2016, Rechtsprechung... / 3. Ladung eines Rechtsanwalts zur mündlichen Verhandlung

Die Ladung zur mündlichen Verhandlung ist gem. § 56 Abs. 1 und 2 VwGO nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung zuzustellen. Die Zustellung an einen Rechtsanwalt kann gem. § 174 Abs. 1 ZPO gegen Empfangsbekenntnis erfolgen, welches den Nachweis für die Zustellung erbringt (§ 174 Abs. 4 ZPO) und die Zustellungsurkunde nach § 182 ZPO ersetzt. Für die Wirksamkeit der Zustel...mehr

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Compliance-Management: Bede... / 1 Compliance - Was ist das?

Solange sich alle Mitarbeiter nach Recht und Redlichkeit verhalten, ist Compliance ein abstraktes Gebilde. Wenn es aber ein Fehlverhalten gibt, sind die Folgen konkret: ein beschädigtes Image, verärgerte Geschäftspartner, niedrigere Gewinne, Schadensersatzansprüche und im schlimmsten Fall ein Gerichtsverfahren. In diesem Kapitel erleben Sie Compliance als unverzichtbaren Best...mehr

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AGS 7/2016, Keine Pauschali... / 2 Aus den Gründen

Kosten sind nach § 192 Abs. 2 SGG die zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Diese Kosten müssen tatsächlich entstanden sein (vgl. Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 193 Rn 7). Die Erinnerungsführerin hat unter Berufung auf einen Beschluss des SG Frankfurt a.M. v. 11.3.2014 ...mehr

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AGS 7/2016, Eine Angelegenh... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 11 Abs. 1 RPflG, 104 Abs. 3 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. 1. Vertritt der Anwalt sowohl den Kläger als auch den Drittwiderbeklagten, so liegt für ihn nach ganz herrschender Auffassung nur eine Gebührenangelegenheit gem. §§ 7, 15, 22 RVG vor, so dass er seine Gebühren und Auslagen nur einmal erhält und ge...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Verfahrensverzögerung/Verzögerungsrüge [Rdn 1027]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Untätigkeitsbeschwerde [Rdn 560]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Verfahrensverzögerung/Verzögerungsrüge, Abrechnung [Rdn 451]

Rdn 452 Literaturhinweise: Burhoff, Verfahrensverzögerung, überlange Gerichtsverfahren und Verzögerungsrüge – die Neuregelungen im GVG, StRR 2012, 4 ders., Verfahrensverzögerung, überlange Gerichtsverfahren und Verzögerungsrüge – die Neuregelungen im GVG, VRR 2012, 44 ders., Entschädigung für überlange Straf- und Bußgeldverfahren – die Neuregelungen im GVG, ZAP F. 22, S. 591 H....mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Prüfungsmaßstab [Rdn 969]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Anhörungsrügen, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, rechtliches Gehör [Rdn 999]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Einigungsverfahren [Rdn 136]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Anhörungsrügen, Zulässigkeit [Rdn 41]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 26]

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AGS 6/2016, Einsatz einer L... / Leitsatz

Das Zahlungsverbot nach § 29 VersAusglG erstreckt sich nur auf den im Rahmen der zukünftigen Durchführung des Versorgungsausgleichs abzugebenden Teil der Versorgung. Eine nicht nach § 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII geschützte Lebensversicherung kann dem Einsatz zur Finanzierung der Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht mit dem Argument entzogen werden, sie diene dem Aufbau einer ang...mehr

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AGS 6/2016, Einsatz einer L... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist auch sonst zulässig, insbesondere gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 S. 3, 567 ff. ZPO form- und fristgerecht eingelegt. Das Rechtsmittel hat aber in der Sache keinen Erfolg, da das FamG die nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe zu Recht versagt hat. 1. Das FamG führt zutr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6.1.4 Überlegungen bei Änderung des Verwaltungsakts

Rz. 52 Die Präklusion nach § 79b FGO beschränkt sich nach Wortlaut und systematischer Stellung der Vorschrift im Abschnitt über das Verfahren im ersten Rechtszug der FGO in ihrer Wirkung auf das Klageverfahren. Ist dieses abgeschlossen, kann Wirkung grundsätzlich nur über die Rechtskraft des Urteils nach § 110 FGO eintreten, soweit verspäteter Vortrag zurückgewiesen wurde. D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6.2.5 Ermessen des Gerichts

Rz. 70 Das Gericht ist nicht etwa gehalten, verspäteten Vortrag regelmäßig zurückzuweisen, und nur, wenn die Voraussetzungen von § 79b Abs. 3 FGO gegeben sind, eine Ermessensentscheidung zu treffen, ob es den verspäteten Vortrag doch noch berücksichtigen will. Denn gem. § 79b Abs. 3 S. 1 FGO kann das Gericht Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf der Frist vorgeb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.3.1 Entschließungsermessen

Rz. 15 Im Rahmen des Entschließungsermessens ist zu berücksichtigen, dass einerseits das Verfahren beschleunigt werden soll, andererseits aber auch effektiver Rechtsschutz zu gewähren ist. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es regelmäßig ausreicht, die Beteiligten zunächst ohne Setzen einer Ausschlussfrist zu weiterem, je nach Lage des Falls näher spezifiziertem Vortrag au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6.1.4.2 Nach Bestandskraft

Rz. 56 Ist Bestandskraft durch Rücknahme der Klage eingetreten, ist das Verfahren beendet und eine Präklusion nach § 79b FGO hat sich erledigt. Denn ein etwa ergangenes, noch nicht rechtskräftiges Urteil wird gegenstandslos[1]. Im Änderungsverfahren nach §§ 129ff. bzw. 172ff. AO ist der Antragsteller in diesem Fall mit neuem Vortrag aufgrund der Präklusion aus dem erledigten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6.1.4.2.3 Änderung nach § 173 AO

Rz. 59 Eine Änderung nach § 173 AO setzt voraus, dass Tatsachen der Behörde nachträglich bekannt werden. Eine Tatsache wird nachträglich bekannt, wenn sie der Behörde nach Erlass des zu ändernden Bescheids zur Kenntnis kommt[1]. Soll nach einem Urteil, in dem Vorbringen präkludiert wurde, ein Änderungsbescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ergehen, ist nach der Rechtsprechung d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 7.1 Fristsetzung, Zulassen verspäteten Vorbringens

Rz. 76 Die Fristsetzung und die Fristbestimmung durch den Vorsitzenden oder den Berichterstatter sind als prozessleitende Verfügung unanfechtbar [1]. Dies gilt auch dann, wenn das FG hierüber mit Beschluss entschieden hat[2]. Ebenso verhält es sich mit allen damit zusammenhängenden Verfügungen, wie der Ablehnung einer Fristverlängerung oder dem Verlangen des Gerichts, die Ent...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6.1.4.1 Vor Bestandskraft

Rz. 54 Durch Klageerhebung wird verhindert, dass der angefochtene Verwaltungsakt bestandskräftig wird. Bestandskraft tritt erst ein, wenn die Klage zurückgenommen oder die im Rahmen des Gerichtsverfahrens ergangene Entscheidung rechtskräftig wird. Bei den im Rahmen des FG-Verfahrens ergehenden Entscheidungen handelt es sich regelmäßig um Urteile. Durch § 121 S. 3 FGO wird kl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.1 Grundsätzliche Anwendungsregelung

Tz. 522 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 § 8a KStG ist nach § 34 Abs 6a S 1 KStG erstmals für nach dem 31.12.2003 beginnende Wj anzuwenden, dh bei Kap-Ges mit kj-gleichem Wj erstmals für das Wj 2004 und bei Kap-Ges mit abw Wj erstmals für das Wj 2004/2005. Tz. 523 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Es gibt keine Übergangsregelung für bereits bestehende Finanzierungsstrukturen. Kritisch hierz...mehr

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FF 5/2016, Die Behandlung d... / Einführung

In familiengerichtlichen Verfahren sind die beteiligten Personen in der Regel vom Ablauf und Ausgang des Verfahrens wesentlich stärker emotional betroffen als in den meisten anderen Gerichtsverfahren. Dies könnte die Vermutung nahelegen, dass die Beteiligten in diesen Verfahren die Unparteilichkeit von Richtern und Sachverständigen besonders kritisch prüfen und vermehrt Befa...mehr

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AGS 5/2016, Gegenstandswert... / 1 Sachverhalt

Mit Bescheid v. 11.11.2007 setzte der Beklagte rückwirkend ab dem 1.3.2007 einen Kostenbeitrag des Klägers in Höhe von 710,00 EUR im Monat zu den Aufwendungen für die seinem Sohn gewährte laufende Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege fest und forderte für die Zeit v. 1.3.2007 bis zum 30.11.2011 unter Berücksichtigung der tatsächlich gewährten Leistungen einen Gesam...mehr

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AGS 5/2016, Kostenentscheid... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des am 3.12.2004 geborenen Kindes L. Ihre Beziehung ist seit Herbst 2005 beendet. Seit Dezember 2006 hat der Antragsgegner nahezu keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter. Am 11.9.2009 schrieb er per Mail, dass er das Kind nie wollte und auch nie etwas mit ihm zu tun haben wollte. Am 8.10.2009 verleugnete er seine ...mehr

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zfs 5/2016, Beweis eines Un... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. Ein solcher Anspruch steht dem Kl. auch nicht aufgrund des Vollkaskoversicherungsvertrages i.V.m. § 1 VVG zu." a. Denn der Kl. hat bereits den Nachweis des Eintritts eines Versicherungsfalles nicht erbracht. Der Kl. hat schon nicht dargelegt und. bewiesen, dass durch den streitgegenständlichen Vorfall vom 30.6.2009 im Umfang des geltend gemachten Ersatzanspruches ein v...mehr

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§ 1 Einleitung / 2. Beispiel für eine Mediationsvereinbarung

Rz. 29 Nachfolgend ein Beispiel für eine Mediationsvereinbarung: Muster 1.1: Mediationsvertrag Muster 1.1: Mediationsvertrag Mediationsvertrag zwischen _________________________ und _________________________ sowie _________________________ als Mediator 1. Vorbemerkung Mediation (Vermittlung) ist ein Verfahren zur Lösung von Konflikten. Es wird insbesondere eingesetzt, um Streitigkeiten...mehr

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§ 1 Einleitung / A. Geschichte und Begriff des Schiedsverfahrens

Rz. 1 Die Schiedsgerichtsbarkeit ist eine bereits dem Römischen Recht bekannte Form privatrechtlicher Konfliktlösung. Sie entspricht offenbar schon immer einem erheblichen praktischen Bedürfnis insbesondere des Wirtschaftslebens nach schnellen, einfachen und kostengünstigen Konfliktlösungen. Deshalb waren Schiedsgerichte als außergerichtliche Streitbeilegungsformen gerade au...mehr

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AGS 4/2016, Zwischeneinigun... / Leitsatz

In Umgangsstreitigkeiten entsteht eine Einigungsgebühr gem. Anm. Abs. 2 zu Nr. 1003 VV bereits dann, wenn die Vereinbarung Regelungen zum Umgang enthält, sich also nicht in einer prozessualen Zwischenlösung erschöpft, und familiengerichtlich gebilligt wird. Unerheblich ist, ob die Vereinbarung das gesamte Gerichtsverfahren erledigt oder ob durch sie eine gerichtliche Entsche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 16. FinMin. NRW, Erlass v. 4.12.2000 – S 2293 - 48 - VC 1; FinMin. Nds., Erlass v. 15.12.2000 – S 2293 - 54 - 33; FinMin. MV, Erlass v. 18.1.2001 – IV 300 - S 2293 - 3/97; FinMin. Sa.-Anh., Erlass v. 20.2.2001 – 43 S 2293 - 19; FinMin. Bay., Erlass v. 20.4.2001 – 32 - S 2293 - 93/26 - 11 993; OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 14.12.2000 – S 1301 A - 53 - St III 1a; OFD Hannover, Vfg. v. 22.1.2001– S 2741 - 712 - StH 231, S 2741 - 302 - StO 214; OFD Magdeburg, Vfg. v. 2.3.2001 – S 2293 - 7 - St 214; OFD Koblenz, Vfg. v. 13.3.2001 – S 2293 A - St 34 3, StEK EStG § 34 c Nr. 198 (Der Nichtanwendungserlass StEK EStG § 34 c Nr. 190 wird aufgehoben)

Das BFH-Urt. v. 29.3.2000 I R 15/99 ist inzwischen im BStBl. veröffentlichet worden, Ausgabe Nr. 19 v. 27.11.2000, BStBl. II 2000 S. 577. Ich bitte deshalb, in dem anhängigen Gerichtsverfahren und in vergleichbaren Fällen eine entsprechende Auffassung zu vertreten und den diesem Urteil entgegenstehenden Nichtanwendungserlass (BMF-Schreiben IV C 1 - S 2293 - 15/97 v. 23.12.19...mehr

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zfs 3/2016, Deutscher Verke... / Arbeitskreis VI

Dashcam 1. Die Video-Aufzeichnung von Verkehrsvorgängen mithilfe von Dashcams kann einen Beitrag zur Aufklärung von Unfallhergängen und Straftaten leisten, aber auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten führen. Der Arbeitskreis beklagt, dass weder in Deutschland noch in den Nachbarländern eine klare Rechtslage zur Verwendung derartiger Kameras und ...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / V. Randbemerkungen zum KapMuG

Am Rande der unter III. geschilderten Verfahrensserie gab der Autor mehrfach seiner Hoffnung Ausdruck, dass es sich um eine auslaufende und damit jedenfalls künftig keine Grundsatzproblematik (mehr) handelt, weil die Gesetzgebung auf das spiel- und wirtschaftstheoretisch untragbare, damit auch Fehlanreize zum Fehlverhalten setzende Ungleichgewicht bei "Streuschäden" (heißt: ...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / IV. Randbemerkungen zur Meinungsdurchsetzung im Schrifttum

Im oben III. 8. geschilderten Verfahren wurden die zu III. 3. a) und 4. a) geschilderten Urteile von den Prozessgegnern des Autors als "Literaturverweis" eingebracht, und zwar aus dieser Zeitschrift.[7] An der Veröffentlichung war dreierlei bemerkenswert:mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / I. Einleitung

Grundmodell des deutschen Prozessrechtes ist das Zwei-Personen-Streitverhältnis. Das Recht fingiert die Gleichsetzung der juristischen Person mit der natürlichen, eine der größten und erfolgreichsten Abstraktionsleistungen, die seit dem römischen Recht auf uns gekommen sind, und unterstellt damit formale Gleichheit jeden Bürgers, auch des ärmsten Obdachlosen, mit einem DAX- ...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / VI. Zusammenfassung und Ausblick

Nicht immer hat die Mehrheit recht, in diesem Falle aber schon, weil sie zwingende Logik auf ihrer Seite hat. Mit dem 28. Zivilsenat des OLG Hamm und seinem vormaligen Vorsitzenden Fahrendorf und gegen den IX. Zivilsenat des BGH und seinen Vorsitzenden Kayser können zwei Angelegenheiten nur dieselbe oder die nicht-selbe sein; ein Drittes gibt es nicht – kluge und wahre Worte...mehr

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zfs 2/2016, Umfang der Akte... / 3 Anmerkung:

Es handelt sich nur um zwei kleine Details, die aber im Rahmen der vielen Entscheidungen rund um die Akteneinsicht durchaus von Bedeutung sein können. Zum einen muss dem Verteidiger bei Bedarf (z.B. für ein Privatgutachten) die Datei des Messbildes zugänglich gemacht werden. Zum anderen wird zu Recht zwischen Akteneinsicht und Aktenergänzung unterschieden. Ob im Verwaltungsv...mehr

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zfs 2/2016, Unfallrekonstru... / III. Auslesbare EDR-Daten

Grundsätzlich sind in EDR-Daten Informationen zum Fahrzeugverhalten vor der Kollision (Precrash-Daten), zur Kollision (Crash-Daten) und zum Auslauf des Fahrzeugs (Postcrash-Daten) verfügbar. Das folgende Bild gibt eine Übersicht über typische Datenelemente. Gemäß der Gesetzgebung in den USA muss ein Fahrzeughersteller, wenn ein EDR vorhanden ist, die Datenelemente der sogenan...mehr

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Zerb 2/2016, Die Auswirkungen der Geschäftsunfähigkeit auf die Lösungsmöglichkeiten vom gemeinschaftlichen Testament und vom Erbvertrag

Clemens Jestaedt zerb verlag, 1. Auflage 2015, 204 Seiten, broschiert, 49,– EUR ISBN 978-3-95661-023-3 Unsere Rechtsordnung betrachtet die Testierfreiheit, verstanden als das Recht, noch auf dem Sterbebett selbstbestimmt über das Schicksal des eigenen Nachlasses entscheiden zu können, als hohes Gut. Diese Freiheit kann zum einen durch den Entschluss eines Erblassers, sich im Ra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.2.2 Zurückweisen neuen Vorbringens

Rz. 76 Ist eine unter Beachtung der Voraussetzungen von § 364b Abs. 1 und 3 AO wirksam verfügte Ausschlussfrist verstrichen, muss neues Vorbringen im Einspruchsverfahren unberücksichtigt bleiben.[1] Eine Einspruchsentscheidung sollte die Voraussetzungen für die Zurückweisung verspäteten Vorbringens anführen, um dem FG die Überprüfung der Einspruchsentscheidung auf Verfahrens...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5 Ermittlungen durch die Finanzbehörde (§ 76 Abs. 4 FGO)

Rz. 81 § 76 Abs. 4 FGO stellt klar, dass bei einem nicht abgeschlossenen Besteuerungsverfahren die selbstständige Ermittlungstätigkeit der Finanzbehörde nicht durch das gerichtliche Verfahren blockiert wird. § 76 Abs. 4 FGO gibt dem FA keine über die AO hinausgehenden Befugnisse, schränkt aber, wie die Verweisung auf §§ 88 und 89 Abs. 1 AO zeigt, auch dessen Pflichten nicht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1.3 Tatsächliche Verständigung

Rz. 34 Haben sich die Beteiligten außergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren darauf verständigt, einen bestimmten Sachverhalt der steuerrechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen (sog. tatsächliche Verständigung), ist das Gericht für seine Entscheidung daran gebunden und kann keine eigenen Ermittlungen insoweit anstellen.[1] Weil es die Aufgabe der Finanzgerichte ist, I...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / Verzögerungsrüge/Verfahrensverzögerung [Rdn 680]

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zfs 1/2016, Alkoholkonsum u... / F. Fehlende Kraftfahreignung bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit (BayVGH, Beschl. v. 2.7.2013 – 11 CS 13.1064)

Der Entscheidung[23] lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Antragsteller wurde stark alkoholisiert und nahezu bewusstlos in ein Krankenhaus eingeliefert. Dort wurde ein Blutalkoholwert von mindestens 3,2 Promille festgestellt. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Antragsteller daraufhin zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens auf. Nachdem er dieses nicht fristgerech...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Aufenthaltsrecht, Besonderheiten des Verfahrens [Rdn 292]

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§ 2 Erstattungs-ABC

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zfs 1/2016, Alkoholkonsum u... / D. Wiederherstellung der Fahreignung nach Entziehung der Fahrerlaubnis (OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.11.2013 – 12 ME 175/13)

Der Entscheidung[22] lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Antragsteller hatte ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille geführt. Nach Aufforderung durch die Behörde legte er ein negatives Fahreignungsgutachten vor, das die Teilnahme an einem Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer empfahl. An dem Kurs nahm der Antragstelle...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Aufenthaltsrecht, Aufenthaltstitel [Rdn 189]

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§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / II. Süddeutsches Familienschiedsgericht

Rz. 259 Schiedsordnung des Süddeutschen Familienschiedsgerichts vom 1.1.2011 I. 1. Die Schiedsordnung des Süddeutschen Familienschiedsgerichts gilt, wenn die Parteien nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein Verfahren vor dem Süddeutschen Familienschiedsgericht unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges vereinbaren. 2. Das Familienschiedsgericht entscheidet ausschließlich ...mehr

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§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / I. Norddeutsches Familienschiedsgericht

Rz. 258 Schiedsordnung vom 1.2.2016 I. Vorbemerkungen Das Norddeutsche Familienschiedsgericht bietet als Beitrag zur außergerichtlichen Streitschlichtung die Möglichkeit, schnell, diskret und kostensparend streitige Rechtsfragen klären zu lassen und den Gang zum Gericht zu ersparen. Das Norddeutsche Familienschiedsgericht führt nach Wahl der Beteiligten entweder ein Mediations...mehr