In Umgangsstreitigkeiten entsteht eine Einigungsgebühr gem. Anm. Abs. 2 zu Nr. 1003 VV bereits dann, wenn die Vereinbarung Regelungen zum Umgang enthält, sich also nicht in einer prozessualen Zwischenlösung erschöpft, und familiengerichtlich gebilligt wird. Unerheblich ist, ob die Vereinbarung das gesamte Gerichtsverfahren erledigt oder ob durch sie eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich wird.

OLG Dresden, Beschl. v. 21.12.2015 – 18 WF 86/15

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge