In familiengerichtlichen Verfahren sind die beteiligten Personen in der Regel vom Ablauf und Ausgang des Verfahrens wesentlich stärker emotional betroffen als in den meisten anderen Gerichtsverfahren. Dies könnte die Vermutung nahelegen, dass die Beteiligten in diesen Verfahren die Unparteilichkeit von Richtern und Sachverständigen besonders kritisch prüfen und vermehrt Befangenheitsanträge stellen. Indes wird dies nicht durch die veröffentlichte Rechtsprechung bestätigt. Vielmehr entsprechen dabei die Entscheidungen über Befangenheitsanträge in Familiensachen gegenüber solchen Entscheidungen in Verfahren in sämtlichen Rechtsgebieten in etwa dem Anteil sämtlicher Entscheidungen in Familiensachen an den veröffentlichten Entscheidungen in sämtlichen Rechtsgebieten.[1] Selbst die besonders sensiblen Kindschaftssachen weisen insoweit keine Besonderheiten auf. Dagegen sind die Ablehnungsgründe in Familiensachen teilweise spezifischer Art, weshalb in der folgenden Darstellung, die sich vor allem an die familienrechtliche Praxis richtet, neben Entscheidungen aus allen Gerichtsbarkeiten, die von allgemeiner Bedeutung sind, vorrangig familiengerichtliche Entscheidungen berücksichtigt werden.

[1] Dies ergibt eine Auswertung der bei juris veröffentlichten Rechtsprechung.

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