Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Finanzgerichtsordnung

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5 Gesonderte Feststellung des nicht ausgleichsfähigen Verlusts

Rz. 31 Nach § 15b Abs. 4 EStG ist der nicht ausgleichsfähige Verlust jährlich gesondert festzustellen, dabei ist von dem verrechenbaren Verlust des Vorjahres auszugehen. Der Feststellungsbescheid kann nur insoweit angegriffen werden, als der verrechenbare Verlust sich gegenüber dem verrechenbaren Verlust des Vorjahres verändert (§ 15b Abs. 4 S. 2, 3 EStG). Die Regelung entsp... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.3.4 Fehler bei elektronischen Übermittlungen

Verschulden liegt insbesondere vor, wenn die Funktionsfähigkeit der Technik nicht überprüft wird,[1] Schriftsätze erst kurz vor Fristablauf abgesandt werden, obwohl Zeitreserven möglich gewesen wären,[2] der elektronische Posteingang während der üblichen Geschäftszeiten nicht überwacht wird.[3] Wiedereinsetzung kommt allenfalls in Betracht, wenn ein unvorhersehbarer technischer T... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 3.1 Gesetzliche Grundlagen

Verwaltungsverfahren Nach § 110 Abs. 2 Satz 1 AO ist der Antrag auf Wiedereinsetzung innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sind gem. § 110 Abs. 2 Satz 2 AO bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. Ferner muss die versäumte Handlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt wer... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.10.2.2 Anwendungsregel

Rz. 94 § 18 Abs. 1 Satz 4 AStG i. d. F. MinStAnpG ist gem. § 21 Abs. 9 S. 2 AStG für Verwaltungsakte, die nach dem 23.12.2025 erlassen werden, anzuwenden. Die Regelung soll somit in allen noch offenen Fällen zur Anwendung kommen, wobei – mangels Einschränkung im Gesetzeswortlaut (s. anders in S. 3, Rz. 95) – dies auch für Verwaltungsakte gilt, die auf Grundlage der Vorschrif... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.3.5 Irrtum über die Rechtslage

Wer die Frist versäumt, weil er die materielle Rechtslage falsch beurteilt, handelt immer schuldhaft. Der BFH lehnt in solchen Fällen regelmäßig eine Wiedereinsetzung ab. Diese dient dem Schutz vor einer unverschuldeten Fristversäumnis, nicht der Korrektur einer fehlerhaften materiell-rechtlichen Bewertung.[1] Auch Irrtümer über das Wesen einer Ausschlussfrist begründen i.d.... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1 Funktion und Grunddefinitionen

Nach § 110 Abs. 1 Satz 1 AO ist demjenigen, der ohne Verschulden gehindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Die Wiedereinsetzung ist nach § 110 Abs. 2 Satz 4 AO auch von Amts wegen möglich, wenn die versäumte Handlung fristgerecht nachgeholt wurde und die übrigen Voraussetzungen der Wiedereinsetzung vorlie... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / Zusammenfassung

Überblick Zur Vermeidung unbilliger Härten hat der Gesetzgeber für den Fall des unverschuldeten Versäumens einer gesetzlichen Frist im Besteuerungs- und im Finanzgerichtsverfahren das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geschaffen. Die Wiedereinsetzung bedeutet keine Verlängerung der versäumten Frist. Sie führt lediglich dazu, dass der Säumige aus Billig... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für das Finanzamt

Die Grundsätze der AO und FGO über Fristversäumnis und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten für die Finanzbehörden in gleicher Weise wie für Steuerpflichtige. Allerdings sind Fälle des § 110 AO für das Finanzamt nur denkbar, wenn es im Verwaltungsverfahren selbst gesetzliche Fristen einzuhalten hat, z. B. im Verfahren über die Zerlegung von Steuermessbeträgen, bei we... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 3.3 Ausschlussfrist für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Absätze 3 der §§ 110 AO und 56 FGO enthalten jeweils eine Ausschlussfrist für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. § 110 Abs. 3 AO Nach Ablauf von einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist kann Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht mehr beantragt und die versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die rechtzeitige Antragstellung ... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.3 Kein Verschulden

Verschulden liegt vor, wenn diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen wird, die von einem gewissenhaften, seine Rechte sachgemäß wahrnehmenden Steuerpflichtigen (Einspruchsführer, Kläger, Antragsteller) nach den Umständen zumutbar ist. Jede Form von Verschulden ist schädlich, also auch einfache Fahrlässigkeit. Hier gilt also ein strengerer Maßstab als bei anderen Vorschriften. ... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 3 Verfahren

Das Gesetz stellt sowohl im Verwaltungs- [1] als auch im finanzgerichtlichen Verfahren[2] strenge Anforderungen an die formgerechte Stellung und Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags. Die Praxis zeigt, dass Wiedereinsetzungsanträge häufig nicht am Fehlen eines Wiedereinsetzungsgrundes, sondern an unzureichendem oder verspätetem Vortrag scheitern. 3.1 Gesetzliche Grundlagen... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 3.2.4 Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungsgründe

Neben der schlüssigen Darlegung verlangt das Gesetz die Glaubhaftmachung der vorgetragenen Tatsachen. Diese ist ein eigenständiges Erfordernis. Zur Glaubhaftmachung kommen insbesondere in Betracht: eidesstattliche Versicherungen, schriftliche Stellungnahmen von Mitarbeitern, ärztliche Bescheinigungen, Aktenvermerke, Post- und Zustellnachweise. Achtung Eidesstattliche Versicherung a... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.4 Überlange Postlaufzeit/Zustellungsprobleme

Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder -zustellung, die der Rechtsmittelführer nicht zu vertreten hat und auf die er auch keinen Einfluss hat, dürfen nicht als dessen Verschulden gewertet werden. Er darf vielmehr darauf vertrauen, dass die von der Deutschen Post AG (und anderen Postdienstleistern) nach ihren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen für den Norma... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.5 Behördliches/Gerichtliches (Mit)verschulden

Ein Mitverschulden der Finanzbehörde oder des Gerichts kann im Einzelfall ein unvermeidbares Hindernis begründen und so zur Wiedereinsetzung führen, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen.[1] Dies gilt beispielsweise im Falle fehlerhafter Auskünfte oder Hinweise, auf die der Beteiligte vertrauen durfte.[2] Auch in den Fällen sog. "Irrläuferschreiben", d.h. beim unzuständig... mehr

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Riester-Rente / 7.4 Rechtsbehelfsmöglichkeiten

Ab dem Beitragsjahr 2024 erhält der Zulageberechtigte von Amts wegen einen Zulagebescheid, wenn die Zulagegewährung abgelehnt oder die Zulage zurückgefordert wird. Gegen den Zulagebescheid kann innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Einspruch eingelegt werden. Außerdem erhält jeder Riester-Anleger von seinem Anbieter nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres eine Bescheinigung nach... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 14.2 Sachverständigengutachten

Rz. 131 Die Finanzbehörden können, ohne ihre Ermittlungspflichten zu verletzen, von der Zuziehung unabhängiger Sachverständiger nach §§ 92 S. 2 Nr. 2, 96 Abs. 1 AO absehen und z. B. auf die Sachkunde eigener Bediensteter zurückgreifen.[1] Sie können auch die eigens für die Beurteilung künstlerischer Tätigkeiten bei den Oberfinanzdirektionen gebildeten Ausschüsse – ohne beson... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.4 Darstellung des Sachverhalts im Prüfungsbericht

Rz. 17 Die verbindliche Zusage ist auf einen bestimmten in der Vergangenheit verwirklichten und geprüften Sachverhalt bezogen. Dieser bildet den Gegenstand der für die Zukunft zugesagten steuerrechtlichen Behandlung und muss daher in seinen für die Anknüpfung steuerlicher Rechtsfolgen maßgeblichen Merkmalen feststehen. Aus diesem Grund macht § 204 Abs. 1 AO die Erteilung der... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.4.2 Steuerrechtliche Behandlung des Sachverhalts

Rz. 36 Gegenstand der verbindlichen Zusage ist die zukünftige steuerrechtliche Behandlung des für die Vergangenheit geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalts. Unter steuerrechtlicher Behandlung ist der Inbegriff der Rechtsfolgen zu verstehen, die sich aus der Anwendung der Steuergesetze auf den Sachverhalt ergeben. Mit der verbindlichen Zusage verpflichtet s... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.5 Zusageinteresse

Rz. 22 Die Erteilung einer verbindlichen Zusage setzt ein berechtigtes Interesse des Stpfl. voraus. Die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behandlung des geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalts muss für die geschäftlichen Maßnahmen des Stpfl. von Bedeutung sein. Der im Gesetz verwendete Begriff der "geschäftlichen" Maßnahmen könnte zu dem Schluss ver... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.3 Ermessensentscheidung

Rz. 32 Nach dem Wortlaut des § 204 Abs. 1 AO "soll" die verbindliche Zusage unter den dort genannten Voraussetzungen erteilt werden. Die Verwendung des Modalverbs "soll" bringt zum Ausdruck, dass auch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen keine unbedingte Verpflichtung der Finanzbehörde zur Erteilung der verbindlichen Zusage besteht, sondern diese in ihr Ermessen ge... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.2 Zuständige Behörde

Rz. 28 § 204 AO trifft keine ausdrückliche Regelung dazu, welche Finanzbehörde für die Erteilung der verbindlichen Zusage zuständig ist. Nach AEAO zu § 204 Nr. 2 S. 1 entscheidet die für die Auswertung der Prüfungsfeststellungen zuständige Finanzbehörde über den Antrag. Die Zuständigkeit der für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörde ergibt sich daraus, dass die Erteilung... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4 Rechtsschutz

Rz. 56 Die Ablehnung der verbindlichen Zusage ist ein Verwaltungsakt i. S. v. § 118 Abs. 1 S. 1 AO, gegen den der Stpfl. gem. § 347 Abs. 1 S. 1 AO Einspruch einlegen und – wenn dieser erfolglos bleibt – Verpflichtungsklage gem. § 40 Abs. 1, 2. Alt. FGO erheben kann.[1] Das Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der Zusage wird im Klageverfahren uneingeschränkt, di... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.2.3 Form und Inhalt des Antrags

Rz. 9 Für den Antrag ist keine besondere Form vorgeschrieben; er kann daher auch mündlich gestellt werden. Aus Gründen der Beweissicherung empfiehlt sich allerdings eine schriftliche oder elektronische Antragstellung.[1] Eventuelle Unklarheiten gehen zu Lasten des Stpfl.[2] Rz. 10 Welche inhaltlichen Anforderungen der Antrag erfüllen muss, ist im Gesetz nicht ausdrücklich ger... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.3 Für die Vergangenheit geprüfter Sachverhalt

Rz. 15 Unter einem Sachverhalt i. S. d. § 204 AO ist ein Zustand oder Vorgang tatsächlicher oder rechtlicher Art zu verstehen, der für sich allein oder im Zusammenwirken mit anderen für die Besteuerung von Bedeutung ist.[1] Der Sachverhalt muss soweit konkretisiert sein, dass eine einheitliche steuerrechtliche Beurteilung getroffen und zum Gegenstand einer verbindlichen Zusa... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.2.2 Antragsberechtigung

Rz. 8 Antragsberechtigt ist der Stpfl., dessen steuerliche Verhältnisse Gegenstand der Außenprüfung waren.[1] Ehegatten sind auch im Fall der Zusammenveranlagung unabhängig voneinander antragsberechtigt, weil jeder für sich Stpfl. i. S. d. § 193 AO ist.[2] Antragsberechtigt ist aber stets nur der Ehegatte, dessen steuerliche Verhältnisse geprüft wurden. Wurden beide Ehegatte... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.4.3 Steuerrechtliche Behandlung in der Zukunft

Rz. 39 Die verbindliche Zusage betrifft die Frage, wie der für die Vergangenheit geprüfte und im Prüfungsbericht dargestellte Sachverhalt "in Zukunft steuerrechtlich behandelt wird". Nach dem Gesetzeswortlaut bezieht sich diese Temporalbestimmung auf die steuerrechtliche Behandlung des Sachverhalts und nicht auf diesen selbst. Anders als die verbindliche Auskunft nach § 89 A... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.2.4 Zeitpunkt der Antragstellung

Rz. 11 Die Frist, innerhalb derer der Antrag zu stellen ist, ist im Gesetz nicht geregelt. Die in § 204 Abs. 1 AO enthaltene Temporalbestimmung "im Anschluss an die Außenprüfung" bezieht sich auf die Erteilung der verbindlichen Zusage und nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung. Nach einhelliger Meinung kann der Antrag schon bei oder sogar vor Beginn der Außenprüfung geste... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.1 Rechtsnatur der verbindlichen Zusage

Rz. 27 Die verbindliche Zusage ist ein feststellender Verwaltungsakt i. S. v. § 118 S. 1 AO.[1] Sie trifft eine Regelung dahin, wie die Finanzbehörde den geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalt gegenwärtig für die Zukunft beurteilt.[2] Diese Feststellung ist für die Besteuerung bindend, wenn sich der später verwirklichte Sachverhalt mit dem der verbindlich... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.1 Zusage im Anschluss an eine Außenprüfung

Rz. 6 Die Erteilung einer verbindlichen Zusage i. S. d. § 204 Abs. 1 AO kann nur im Anschluss an eine Außenprüfung erfolgen. Dies setzt einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung einer Außenprüfung voraus.[1] Außenprüfung ist jede auf einer Prüfungsanordnung i. S. d. § 196 AO beruhende und nach § 199 Abs. 1 AO der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen d... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2.2 Darstellung des geprüften Sachverhalts im Teilabschlussbericht

Rz. 47 Da § 204 Abs. 2 AO gerade dazu bestimmt ist, die Erteilung einer verbindlichen Zusage vor Abschluss der Außenprüfung zu ermöglichen, kann er diese nicht von der Darstellung des geprüften Sachverhalts im Prüfungsbericht abhängig machen. Denn dieser wird erst im Anschluss an die Schlussbesprechung erstellt und dem Stpfl. mit den aufgrund der Außenprüfung zu erlassenden ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2.3 Besonderes Interesse des Stpfl. an einer Erteilung vor dem Abschluss der Außenprüfung

Rz. 49 Im Rahmen des § 204 Abs. 2 AO reicht es für das Zusageinteresse nicht aus, dass die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behandlung des Sachverhalts für die geschäftlichen Maßnahmen von Bedeutung ist.[1] Hinzukommen muss vielmehr, dass ein besonderes Interesse des Stpfl. an einer Erteilung der Zusage vor dem Abschluss der Außenprüfung besteht und glaubhaft gemacht... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.2.1 Antragserfordernis

Rz. 7 Eine verbindliche Zusage soll nur auf Antrag erteilt werden. Der Antrag ist an die für die Entscheidung zuständige Finanzbehörde zu richten.[1] Er kann bis zur Entscheidung der Finanzbehörde zurückgenommen oder geändert werden.[2] Wird eine Zusage erteilt, obwohl es an dem erforderlichen Antrag fehlt, ist darin kein besonders schwerwiegender, unter den weiteren Vorauss... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen, unter denen im Zusammenhang mit einer Außenprüfung verbindliche Zusagen über die künftige steuerliche Behandlung eines dabei geprüften Sachverhalts erteilt werden können. Die Erteilung einer verbindlichen Zusage soll dem Stpfl. über den Prüfungszeitraum hinaus Sicherheit in Bezug auf die Beurteilung dieses Sachverhalts geben.[... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 In persönlicher Hinsicht gilt die Vorschrift für alle Stpfl., deren steuerliche Verhältnisse im Rahmen einer Außenprüfung geprüft werden. In sachlicher Hinsicht erstreckt sich der Anwendungsbereich der Vorschrift grundsätzlich auf alle Steuerarten. Im Bereich der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben wird sie aber durch die Art. 33ff. UZK überlagert und im Ergebnis vollständig ve... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.3.2 Ermessen

Rz. 54 Die Entscheidung über den Antrag nach § 204 Abs. 2 AO liegt im Ermessen der zuständigen Finanzbehörde. Im Unterschied zu § 204 Abs. 1 AO ist die Einräumung dieses Ermessens nicht in die Form einer Soll-Vorschrift, sondern in die einer Kann-Vorschrift gekleidet. Nach dem Gesetzeswortlaut ist die Ermessensausübung damit nicht – wie in den Fällen des § 204 Abs. 1 AO – vo... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.3.1 Zuständigkeit

Rz. 53 Über den Antrag auf Erteilung der verbindlichen Zusage nach Erlass eines Teilabschlussbescheides entscheidet nach § 204 Abs. 2 AO die "Finanzverwaltung". Ein sachlicher Grund für die Verwendung dieses von der Wortwahl des § 204 Abs. 1 AO und dem allgemeinen gesetzlichen Sprachgebrauch abweichenden Begriffs ist nicht ersichtlich. Es ist daher anzunehmen, dass es sich d... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Verhältnis zu den §§ 205-207 AO: § 204 AO ist ebenso wie die §§ 205-207 AO Teil der Regelungen zur verbindlichen Zusage. § 204 AO legt die Voraussetzungen fest, unter denen eine verbindliche Zusage erteilt werden kann. Die Form der verbindlichen Zusage ist in § 205 AO, ihre Bindungswirkung in § 206 AO geregelt. Unter welchen Voraussetzungen die verbindliche Zusage auße... mehr

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ZErb 09/2026, Abweichende F... / 1 Gründe

I. Der am xx.xx.2006 verstorbene Erblasser hatte am 27.1.2005 ein handschriftliches Testament errichtet, mit dem er den Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger), die Mutter des Klägers, M, sowie Frau … (B) zu gleichen Teilen zu seinen Erben einsetzte. Im August 2006 beantragten M und die seinerzeit bereits im Ausland (A) wohnende Schwester des Erblassers, … (S), beim zuständigen... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 117b AO regelt besondere Formen der Amtshilfe zum Zwecke des Informationsaustausches. Sie ist damit für diese gegenüber § 117 AO die speziellere Vorschrift. Sie regelt besondere Formen der Zusammenarbeit zum Zweck der Informationsbeschaffung für ein Besteuerungsverfahren. Der mit dem Wachstumschancengesetz[1] ursprünglich als § 117e AO eingeführte § 117b AO schafft e... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.2 Anhörung (Abs. 3 S. 2)

Rz. 14 Einer Anhörung der inländischen Beteiligten bedarf es nicht. Dies ergibt sich aus Abs. 3 S. 2. Damit wird eine Ausnahme von der im internationalen Auskunftsverkehr in Steuersachen grundsätzlich erforderlichen Anhörung nach § 117 Abs. 4 S. 3 AO gemacht.[1] Eine Anhörung könnte die im ersuchenden Staat laufenden strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen gefährden.[2] Die Üb... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Erforderliche Angaben für eingehende Ersuchen

Rz. 2 § 117d AO legt im Einklang mit der Richtlinie[1] in sechs Ziffern die Anforderungen fest, die ein eingehendes Ersuchen aus einem anderen Mitgliedstaat erfüllen soll. Beinhaltet das Ersuchen nicht alle der in § 117d AO genannten Informationen, so kann die Steuerfahndung die ersuchte Information dennoch herausgeben. In diesem Fall trifft sie eine Ermessensentscheidung. F... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 117a AO wurde ursprünglich als § 117c AO eingeführt durch das AIFM-Steueranpassungsgesetz v. 23.12.2013.[1] Hintergrund dafür ist das auf Art. 26 DBA basierende FATCA[2]-Abkommen zwischen Deutschland und den USA. Ziel der US-amerikanischen FATCA-Regularien ist die Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch die Einführung von Compliance Regeln.[3] Die damit einhergehend... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dreßler, § 8c S 2 KStG ist potenziell verfassungswidrig – Neuer Vorlagebeschl 2 K 245/17 des FG HH, DB 2017, 2629; Kessler/Egelhof/Probst, Vorlage an BVerfG: Verfassungswidrigkeit von § 8c KStG für schädliche Beteiligungserwerbe von mehr als 50 % – Anm zum Vorlagebeschl des FG HH v 29.08.2017, DStR 2017, 2377; Kögel, BVerfG-Vorlage zur Verfassungswidrigkeit von § 8c S 2 KStG a... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Verwendungsbeschränkung

Rz. 2 Nach § 117k S. 1 AO dürfen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, die nach der Richtlinie (EU) 2023/977 an eine mit der Steuerfahndung betraute Dienststelle der Finanzbehörden übermittelt worden sind, nur für die Zwecke, für die sie übermittelt wurden, oder zur Abwehr einer gegenwärtigen und erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit verwendet wer... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 Fehlende Verhältnismäßigkeit (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 5 Mit § 117e Abs. 1 Nr. 3 AO wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass Daten nur für die Zwecke weitergegeben werden dürfen, für die sie tatsächlich benötigt werden. Die Weitergabe soll aus Datenschutzgründen in so geringem Umfang wie nötig erfolgen.[1] Daher sind an die Formulierungen des Übermittlungszwecks nach § 117d Nr. 1 und 3 AO hohe Anforderungen zu stellen. mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Übermittlung an die zentrale Kontaktstelle (Abs. 1)

Rz. 2 § 117f Abs. 1 AO regelt den Fall, dass ein Mitgliedstaat sein Ersuchen um Informationen an das BKA als zentrale Kontaktstelle richtet. Wendet sich das BKA in diesem Fall an die Steuerfahndung, so ist sie nach Abs. 1 verpflichtet, dem BKA die nach § 117c Abs. 2 AO verfügbaren Informationen im Wege der Amtshilfe mitzuteilen, soweit diese für die Erledigung des Ersuchens ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 Verwendungszweck (Nr. 3)

Rz. 6 Nach § 117d Nr. 3 AO soll das eingehende Ersuchen den Verwendungszweck für die ersuchten Informationen benennen. Dieser Anforderung kommt eine hohe Bedeutung zu.[1] Denn die Entscheidung über die Übermittlung der Daten setzt eine Prüfung der Übermittlungsbefugnis anhand des inländischen Standards voraus, die naturgemäß abhängt von der möglichst präzisen Darstellung des... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4 Außenprüfung (Abs. 3)

Rz. 12 Durch Rechtsverordnung i. S. d. § 117a Abs. 1 AO werden den Finanzinstituten Prüfungs-, Erhebungs- und Mitteilungspflichten auferlegt. Damit überprüft werden kann, ob diese Pflichten vollständig und richtig erfüllt worden sind, bedarf es dafür einer Ermächtigungsgrundlage, die sich in § 117a Abs. 3 AO findet. Danach ist das BZSt berechtigt, eine Außenprüfung bei den n... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Fehlende Information ist nur durch Zwangsmaßnahmen zu erlangen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 4 Nach § 117e Abs. 1 Nr. 2 AO ist der Datenaustausch untersagt, wenn die ersuchte Information bei der Steuerfahndung nicht vorhanden ist und nur mit Zwangsmitteln erlangt werden kann. Zwangsmittel im Bereich der Gefahrenabwehr sind alle Maßnahmen, zu deren Durchsetzung gegen den Willen des Betroffenen es eines Eingriffs in die Grundrechte und damit einer Ermächtigungsgru... mehr