Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 2.1.5 Rechtsfolge

Rz. 42 Wird der Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet, entstehen für jeden angefangenen Monat Säumniszuschläge. Auf ein Verschulden kommt es für § 240 AO nicht an (s. dazu Rz. 4). Auch eine Mahnung oder Festsetzung der Säumniszuschläge ist nicht erforderlich. Die Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand[1] bei Versäumung der gesetzlichen Zahlungsf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 3.2 Verbrauchsteuerpflichtige Waren

Rz. 16 Auch bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren entsteht die Sachhaftung mit ihrem Verbringen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes.Bei der Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren aus einem anderen Mitgliedstaat der EU entsteht die Haftung also bei dem Verbringen in den Geltungsbereich der AO. Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren aus einem Drittland in das Unionsgebiet ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 8.1 Allgemeines

Rz. 72 Für einen Erlass von Säumniszuschlagen gilt § 227 AO, wobei persönliche oder sachliche Gründe die Unbilligkeit begründen können. Auf den Erlass ist § 163 AO nicht anwendbar, weil der Erlass kraft Gesetzes entsteht und nicht festgesetzt wird. Über den Erlass ist in einem eigenständigen Verfahren zu entscheiden.[1] Die Entscheidung über den Erlass ist eine Ermessensentsc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 7 Absehen von der Geltendmachung (Abs. 5)

Rz. 35 Nach § 76 Abs. 5 AO ist die Verwertung der Waren unzulässig, wenn die Waren dem Verfügungsberechtigten abhandengekommen sind. Der Begriff des Abhandenkommens wurde von § 935 Abs. 1 BGB übernommen. Abhanden gekommen ist eine Sache danach, wenn der unmittelbare Besitzer den Besitz ohne oder gegen seinen Willen verloren hat, die Ware also etwa verloren gegangen oder gest...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 4 Beschlagnahme (Abs. 3)

Rz. 18 Nach § 76 Abs. 3 AO kann die Finanzbehörde die zoll- oder verbrauchsteuerpflichtigen Waren mit Beschlag belegen.[1] Die Beschlagnahme soll die Sachhaftung durch tatsächliche Sicherstellung vor Beeinträchtigungen schützen.[2] Durch die Beschlagnahme wird die kraft Gesetzes bestehende Sachhaftung mit einem tatsächlichen Rechtsakt nach außen erkennbar gemacht. Die Beschla...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 1.4 Verfassungsmäßigkeit des § 240 AO

Rz. 7 Die Verfassungsmäßigkeit des § 240 AO ist zu bejahen.[1] Solche Bedenken bestehen auch nicht für das seit März 2022 gestiegene Zinsniveau.[2] Zwar war die Annahme der Verfassungsmäßigkeit des § 240 AO im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit § 233a AO i. V. m. § 238 AO weit verbreitet.[3] Zur Begründung wurde überwiegend auf die fragliche Vereinbarkeit des § 233a AO i. V....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 5 Erlöschen (Abs. 4)

Rz. 25 Die Sachhaftung erlischt nach § 76 Abs. 4 S. 1 AO mit Erlöschen der Zoll- oder Steuerschuld. Für die Zollschuld finden sich die Erlöschensgründe in Art. 124 UZK, der die in § 47 AO genannten Erlöschensgründe hinsichtlich der Entrichtung des Abgabenbetrags und des Erlasses überlagert (Rz. 4, 5). So erlischt die Zollschuld etwa durch die Entrichtung des Abgabenbetrags[1...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 1.2 Wesen des Säumniszuschlags

Rz. 2 Der Säumniszuschlag ist ein dem Steuerrecht eigenes Druck- und Zwangsmittel besonderer Art, das den Stpfl. (als ausschließlich Haftenden; vgl. Rz. 46) bzw. Steuerzahlungspflichtigen zu pünktlicher Steuerzahlung anhalten soll.[1] Er soll damit Zahlungsansprüche des Fiskus durchsetzen helfen. Weiterhin soll der Säumniszuschlag die Aufwendungen abgelten, die der Verwaltun...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 2.1.3.5 Niederschlagung

Rz. 37 Die Niederschlagung[1] ist eine behördeninterne Maßnahme ohne gestaltende Wirkung nach außen. Die niedergeschlagene Forderung bleibt bestehen und fällig. Sie wird lediglich zurzeit nicht weiterverfolgt und deswegen aus dem laufenden Vollstreckungsverfahren herausgenommen. Da die Fälligkeit nicht beseitigt wird, werden auch nach Niederschlagung laufend Säumniszuschläge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 6 Geltendmachung der Sachhaftung

Rz. 32 Die Sachhaftung wird durch Verwertung der Ware gem. § 327 AO geltend gemacht. Die Verwertung setzt voraus, dass der Zahlungsanspruch bei Fälligkeit nicht erfüllt wird und die Ware der Sachhaftung unterliegt.[1] Die Beschlagnahme ist weder eine Voraussetzung für die Verwertung noch löst sie das Verwertungsrecht aus. Erfolgt eine Beschlagnahme vor Entstehung der Steuer...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 2.1.3.2 Rückwirkende Aufhebung des FG-Beschlusses durch BFH

Rz. 33 Hebt der BFH eine vom FG gewährte AdV rückwirkend auf, sind an sich wieder Säumniszuschläge verwirkt. Aufgrund der von dem AdV-Beschluss des FG ausgehenden Tatbestandswirkung ist für diesen Zeitraum kein Druckmittel vorhanden. Deshalb ist die Geltendmachung von Säumniszuschlägen für diese Zeit in voller Höhe ausgeschlossen.[1] Wegen der Tatbestandswirkung besteht kein...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 2.1.3.4 Vollstreckungsaufschub

Rz. 36 Durch den Vollstreckungsaufschub[1] wird die Fälligkeit nicht berührt. Er hat keine stundungsgleichen oder stundungsähnlichen Wirkungen, auch wenn er — wie üblich — dem Vollstreckungsschuldner mitgeteilt wird. Säumniszuschläge werden also verwirkt.[2] Der Vollstreckungsaufschub, d. h. die Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung wegen Geldforderungen nach § 258...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2.3 Sonstige besondere Zuständigkeitsregelungen

Rz. 7 Die örtliche Zuständigkeit eines HZA kann sich darüber hinaus aus der Festlegung ihrer sachlichen Zuständigkeit[1] ergeben, so z. B. ist die Erhebung von Abgaben im Milchsektor gem. § 17 Nr. 2 HZAZustV i. V. m. § 12 Abs. 3 FVG dem HZA Hamburg zentralisiert übertragen worden (sachliche Zuständigkeitskonzentration). Eine weitere spezialgesetzliche Zuständigkeitszuweisung...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 2.1.2 Stundung

Rz. 18 Eine Stundung wird nach § 222 AO regelmäßig nur auf Antrag gewährt, ausnahmsweise kann sie auch von Amts wegen ausgesprochen werden. Da die Stundung ein Hinausschieben der Fälligkeit um die Dauer ihrer Laufzeit bedeutet, kann sie nur ab Fälligkeitstag wirksam werden. Rz. 19 Die Stundung kann vor Fälligkeit ausgesprochen werden. Geschieht dieses jedoch erst nach dem Fäl...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 2.2 Steuervergütungen und Haftungsschulden (Abs. 1 S. 2)

Rz. 43 Zurückzuzahlende Steuervergütungen sind gem. § 240 Abs. 1 S. 2 AO den Steuern gleichgestellt. Dabei ist zu beachten, dass auf die vor allem als Prämien und Zulagen gewährten Subventionen die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der AO entsprechend anzuwenden sind.[1] So sind bei nicht rechtzeitiger Rückzahlung einer InvZul Säumniszuschläge zu zahlen.[2] Bei ste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Die AO ist gem. § 1 Abs. 1 S. 2 AO nur vorbehaltlich des Rechts der Europäischen Union anwendbar. Für Zölle war der Anwendungsbereich der Sachhaftung seit Inkrafttreten des Zollkodex (ZK) zum 1.1.1994 bereits eingeschränkt. Verschiedene Sicherungsmaßnahmen auf der Grundlage der Ermächtigungsgrundlagen der Art. 53, 57 und 75 ZK verdrängten grundsätzlich als vorrangiges ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 8.2 Sachliche Billigkeitsgründe

Rz. 73 Ein Erlass aus sachlichen Gründen kommt in folgenden Fällen in Betracht: Rz. 74 Überschuldung und Überschuldung rechtfertigen einen Teilerlass der Säumniszuschläge in Höhe von 50 %. Der Stpfl. soll nicht bessergestellt werden als derjenige, dem durch AdV eine verzinsliche Stundung nach § 234 AO gewährt wurde.[1] Die dagegen vorgebrachten verfassungsrechtlichen Zweifel r...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 3.1 Überblick

Rz. 10 Eröffnung des Finanzrechtswegs[1]: Der Zugang zu den FG ist nur dann eröffnet, wenn für die Rechtsstreitigkeit der Finanzrechtsweg nach § 33 FGO gegeben ist. Soweit zwar eine bestimmte Rangordnung der Sachentscheidungsvoraussetzungen nicht vorgeschrieben ist und die Klage unzulässig ist, wenn zumindest eine der erforderlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht gegeben...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen steht zwar unter der besonderen Gewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG; es überlässt allerdings dem Gesetzgeber die nähere Ausgestaltung des Rechtswegs in den jeweils einschlägigen Prozessordnungen.[1] Als Ausgestaltung dieser Vorgabe beinhaltet die FGO ein umfassendes Regelungsregime f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vorbemerkungen zu §§ 40–50

1 Allgemeines Rz. 1 Der Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen steht zwar unter der besonderen Gewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG; es überlässt allerdings dem Gesetzgeber die nähere Ausgestaltung des Rechtswegs in den jeweils einschlägigen Prozessordnungen.[1] Als Ausgestaltung dieser Vorgabe beinhaltet die FGO ein umfassendes Rege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2 Die Zulässigkeitsprüfung

Rz. 2 Das angerufene Gericht darf in die gewünschte Sachprüfung – d. h. die Frage nach der Begründetheit – nur dann eintreten, wenn die Voraussetzungen, von denen die Zulässigkeit des auf eine sachliche Entscheidung gerichteten Verfahrens als solches und im Ganzen abhängt, vorliegen.[1] Das Vorliegen dieser sog. Sachentscheidungsvoraussetzungen ist vom angerufenen Gericht[2]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 3 Die einzelnen Sachentscheidungsvoraussetzungen

Rz. 9 Die einzelnen Sachentscheidungsvoraussetzungen sind im Einzelnen allerdings nicht nur in den §§ 40 bis 50 FGO geregelt, wenngleich diese Normen eine erhebliche praktische Relevanz haben. Die Sachentscheidungsvoraussetzungen werden daher nachfolgend überblicksartig dargestellt: 3.1 Überblick Rz. 10 Eröffnung des Finanzrechtswegs[1]: Der Zugang zu den FG ist nur dann eröff...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 3.2 Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 11 Daneben ist das sog. allgemeine Rechtsschutzbedürfnis ungeschriebene Sachentscheidungsvoraussetzung für jede Rechtsverfolgung vor den Gerichten.[1] Das Rechtsschutzbedürfnis ist daher nicht nur für Klageverfahren vor den FG, sondern gleichermaßen für Rechtsmittelverfahren vor dem BFH erforderlich.[2] Ebenso für die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sowie den ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.5 Nießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

Rz. 30 Die Eigentumsverhältnisse an Wirtschaftsgütern bestimmen sich im Steuerrecht nach § 39 AO. Zwar ist die Eigentumsstellung nicht gleichzusetzen mit dem Tatbestand der Einkünfteerzielung im EStG. Dennoch hat der Tatbestand der Vermögenszurechnung insoweit Relevanz als damit über das Wirtschaftsgut verfügt wird und infolgedessen eine Leistungsbeziehung bzw. -erbringung ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 2 Unbedenklichkeitsbescheinigung und Steuerbefreiung

Rz. 4 Hat das FA vor Erlass eines Steuerbescheides eine UB gem. § 22 GrEStG erteilt, so berechtigt das nicht zu der Annahme, das FA habe einem Steuerbefreiungsantrag entsprochen.[1] Der mögliche Steuerschuldner kann verlangen, dass das FA ihm einen schriftlichen Bescheid darüber bekannt gibt, ob der Erwerbsvorgang steuerfrei ist.[2] Die Steuerfreiheit kommt hier insbesondere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bruns, Keine Einzelbekanntgabe an PersGes in der Insolvenz bei Widerruf der Empfangsvollmacht (§ 183 AO), DStR 2015, 1953; Uhländer, 100 Jahre Besteuerung von Mitunternehmern, DB 2019, 2373 Abschnitt III. Verwaltungsanweisungen: OFD Ha vom 25.07.1985, NWB DokSt, §§ 170–184 AO, F 2, 1/1986 (Feststellung bei geheimgehaltener Unterbeteiligung); OFD Nbg vom 14.07.1986, NWB DokSt, §§...mehr

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ZErb 06/2026, Zur vertragli... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten noch darüber, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) im Zusammenhang mit einem Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht im Jahr 2015 (Streitjahr) steuerbare Einkünfte erzielt hat. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und werden für das Streitjahr zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Mit notariellem Übergabe- un...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Verfahrensfragen (§ 18h Abs. 6 UStG)

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gemäß § 18h Abs. 6 UStG gelten für das Verfahren, soweit es vom BZSt durchgeführt wird, die angeführten Vorschriften von AO und FGO. Die Regelung ist erforderlich, da § 18h UStG ausländische Umsatzsteuer und somit keine durch Bundesrecht geregelte Steuer betrifft und deshalb die AO und die FGO nicht unmittelbar anwendbar sind (§ 1 Abs. 1 S. 1...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.2 Erteilung des Freistellungsbescheids (§ 60a Abs 2 AO)

Tz. 138 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Kö, wobei die Antragstellung formlos möglich ist (s AEAO Nr 5 zu § 60a Abs 2). Der Antrag kann auch außerhalb eines lfd Veranlagungsverfahrens gestellt werden (s BT-Drs 17/11316, 18), oder von Amts wegen bei der Veranlagung zur KSt, wenn bisher noch keine Feststellung erfolgt ist. Ein einmal erteilter F...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 I. R. d. USt-Nachschau ergangene Verwaltungsakte können gem. § 347 AO mit dem Einspruch angefochten werden (Abschn. 27b.1. Abs. 10 S. 1 ff. UStAE). Der Amtsträger ist berechtigt und verpflichtet, den schriftlichen Einspruch entgegenzunehmen. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung und hindert daher nicht die Durchführung der USt-Nachsch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Rechtsbehelfe

Rz. 207 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Gegen die Festsetzung der ESt durch > Steuerbescheid ist als außergerichtlicher Rechtsbehelf der Einspruch (§ 347 Abs 1 Nr 1 AO), als gerichtlicher Rechtsbehelf die Klage (§§ 40ff FGO) und ggf die Revision (§ 115 FGO) gegeben. Das gilt auch, wenn das FA einen Antrag auf Veranlagung, zB wegen Nichtwahrung der Antragsfrist, ablehnt (§ 347 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1 Die juristische Person des öffentlichen Rechts als Steuersubjekt wegen jedes einzelnen BgA

Tz. 10 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Unbeschr kstpfl sind nach § 1 Abs 1 Nr 6 KStG nicht die jur Pers d öff Rechts, sondern "BgA von jur Pers d öff Rechts". Hieraus folgert die BFH-Rspr (s Urt des BFH v 13.03.1974, BStBl II 1974, 391), dass nicht der BgA St-Rechtssubjekt iSd § 1 Abs 1 Nr 6 KStG ist, sondern die jur Pers d öff Rechts wegen jedes einzelnen BgA. "St-Rechtssubjekt" i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verhältnis zum DBA-Recht

Rn. 201 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 11 EStG regelt die Freistellung ausländischer Schachteldividenden ausdrücklich "ungeachtet des Abkommens" und bringt damit bereits aus seinem Wortlaut heraus die beabsichtigte Abweichung von der abkommensrechtlich vereinbarten Einkunftszurechnung zum Ausdruck (s auch Lehner, IStR 2012, 386 f; Gosch in Kirchhof, § 50d EStG Rz 51 (1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Sanktionen im Zusammenhang mit der Fiskalvertretung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 22e Abs. 1 UStG regelt die Untersagung der Fiskalvertretung für die nicht in § 3 Steuerberatungsgesetz genannten Personen, in erster Linie u. a. für die Spediteure und Lagerhalter, die als Fiskalvertreter tätig sind. Voraussetzung ist ein wiederholter Verstoß gegen die Pflichten oder sein ordnungswidriges Handeln nach § 26a UStG. Rz. 2 Stand:...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Unternehmer kann die Entscheidung der Senatsverwaltung für eine Sicherheitsleistung finanzgerichtlich überprüfen lassen; dabei beschränkt sich die Überprüfung auf Ermessensfehler (§ 102 FGO). TIPP Das Verlangen nach einer Sicherheitsleistung ist eine nicht selbstständig anfechtbare aufschiebende Bedingung (§ 120 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 AO). G...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1.1 Vorauszahlungen (§ 18 Abs. 1 S. 4 UStG)

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 18 Abs. 1 S. 4 UStG ist eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig und bis dahin vom Unternehmer zu entrichten. Eine ordnungswidrige Handlung liegt nach § 26a Abs. 1 UStG vor, wenn die Steuer entgegen § 18 Abs. 1 S. 4 UStG nicht bis zum Ende dieses Tages in voller Höhe entrichtet ist. Ob di...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.5 Rechtsbehelfe

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Hinsichtlich der Rechtsbehelfe verweist Art. 44 UZK im Ergebnis auf nationales Recht zurück, nämlich auf der ersten Stufe auf das Einspruchsverfahren vor dem zuständigen Hauptzollamt und auf einer zweiten Stufe auf das Verfahren vor dem Finanzgericht. Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Abweichend geregelt ist die Aussetzung der Vollziehung (AdV)...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Verhältnis Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach der Rechtsprechung des BFH ist der Jahressteuerbescheid vom Zeitpunkt seines Ergehens an alleinige Grundlage für die Verwirklichung des Anspruchs auf die mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entstandene Steuer sowie für die Einbehaltung der als Vorauszahlung für den Veranlagungszeitraum entrichteten bzw. für die Vergütung der die positiv...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.12 Resümee und Checkliste "Verhalten bei der Nachschau"

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Steuerberater und Mandant werden sich auf vermehrte und intensivere Prüfungen der USt durch die Finanzverwaltung einstellen müssen (so auch Hillmann-Stadtfeld, DStR 2002, 434, Abschn. 5). Wichtig ist es zu erkennen, dass die Prüfungen auch den steuerehrlichen Unternehmer treffen können (Heil, StuB 2002, 221). So ist etwa sein Vorsteuerabzug i...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Zustimmungsfälle

Rz. 77 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nachdem das UStG keine besondere Regelung über die Fälligkeit von Erstattungsansprüchen vorsieht, tritt diese gem. § 220 Abs. 2 S. 2 AO erst mit der Bekanntgabe der Festsetzung ein. Ist eine Steuer aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen (hier: § 18 Abs. 3 S. 1 UStG) anzumelden und tatsächlich angemeldet, ist eine Festsetzung i. S. d. § 155 AO ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.7.2 Geräteidentifikationsnummer

Rz. 120 Stand: 6/01 – 02/2025 Zur Bedeutung der IMEI-Nummer bei Mobiltelefonen vgl. BFH vom 19.04.2007, Az: V R 48/04, BStBl II 2009, 315. Der Aufzeichnung der IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identity Number) kann Bedeutung für die Prüfung der Frage zukommen, ob der Unternehmer Maßnahmen zur Vermeidung einer Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell ergriffen hat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG und Rechtsverordnungen gem § 2 Abs 2 S 1 AO

Rn. 237 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 50d Abs 12 S 3 bleibt die Regelung des § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG unberührt. Mit diesem Hinweis soll eine Besteuerung der Abfindung in Deutschland gewährleistet werden, falls der ausländische Staat das ihm aufgrund § 50d Abs 12 EStG zugewiesene Besteuerungsrecht nicht in Anspruch nimmt. § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG gilt jedoch nur im Rahm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Prüfungsschritte zu (2): Liegen für nachhaltige Verluste persönliche Gründe und Neigungen oder erstrebte wirtschaftliche Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre vor?

Rn. 125 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Bei negativer Gewinnprognose lt Prüfungsschritt (1) ist stets zu prüfen, ob dennoch eine steuerlich relevante verlustbehaftete Tätigkeit vorliegt, weil der Betrieb aus objektiven Gründen zur Erzielung von Gewinnen geeignet erscheint (Ausschluss von Verlustzuweisungsgesellschaften: BFH BStBl II 1991, 564; wegen der Definition s § 15a Rn 2 (Bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Gegenstand der einheitlichen und gesonderten Feststellung

Rn. 114 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach ständiger Rspr kann ein Feststellungsbescheid eine Vielzahl selbstständiger und damit auch selbstständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können: s BFH vom 19....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Autodidakten

Rn. 128c Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Wegen der Schwierigkeiten von Autodidakten, die nicht über einen förmlichen Abschluss (Bachelor soll ausreichend sein; FG BBg EFG 2014, 456) als Absolvent einer Hochschule/Fachhochschule/Fachschule verfügen s BFH 19.01.2017, BFH/NV 2017, 732; BFH v 05.04.2011, BFH/NV 2011, 1133; BFH v 14.07.2007, BFH/NV 2007, 2091; BFH v 19.09.2002, BStBl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.5 Außerbetrieblicher Fremdvergleich

Tz. 413 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach der Rspr des BFH kann auch die Art und Höhe der Vergütungen, die gleichartige Betriebe ihren GF für entspr Leistungen gewähren, ein Anhaltspunkt für die Schätzung der Gesamtausstattung sein; s zB Urt des BFH v 22.10.2015 (BStBl II 2016, 219). Es handelt sich hierbei um einen außerbetrieblichen Fremdvergleich. Dieser wird vor allem durc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfahrensfragen

Rn. 50 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Da es sich bei der Aufrechnungserklärung nicht um einen VA iSd § 118 Abs 1 AO handelt, ist die Aufrechnungserklärung nicht anfechtbar, vgl BFH v 04.03.2011, III B 166/10, BFH/NV 2011, 1007; BFH v 02.04.1987, VII R 148/83, BStBl II 1987, 536; BFH v 17.11.1987, VII R 90/84, BStBl II 1988, 117; BFH v 07.11.1989, VII R 34/87, BStBl II 1990, 201....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Sinngemäße Anwendung des § 10d Abs 4 EStG (§ 20 Abs 6 S 3 EStG)

Rn. 1520 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 6 S 3 EStG ist § 10d Abs 4 EStG entsprechend anzuwenden. Gem § 10d Abs 4 S 4 EStG sind bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie den Steuerfestsetzungen des VZ, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, und des VZ, in dem ein V...mehr