Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2026, Formelle Anfor... / 2 Aus den Gründen:

[8] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Zulässigkeit der Berufung stehe nicht entgegen, dass die Berufungsbegründung zunächst als Datei im Format docx eingereicht und erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist im zulässigen pdf-Format übermittelt worden sei. Der Formmangel sei rückwirkend gemäß § 130a Abs. 6 ZPO geheilt worden. Die Glaubhaftmachung der Identität ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8 Rechtsbehelfe

Rz. 43 Der Arbeitgeber kann als Beteiligter der LSt-Außenprüfung gegen die Prüfungsanordnung Einspruch einlegen. Im anschließenden Klageverfahren müssen die Arbeitnehmer nicht gem. § 60 Abs. 3 FGO notwendig beigeladen werden (Rz. 24). Die Anforderung von Auskünften und Unterlagen durch den LSt-Außenprüfer kann der Arbeitgeber ebenfalls mit dem Einspruch anfechten, da hierdur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2 Voraussetzungen und Umfang der Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 9 Die Voraussetzungen zur Vornahme einer LSt-Außenprüfung ergeben sich aus § 193 AO (Rz. 10ff.). Der sachliche Umfang der LSt-Außenprüfung folgt aus § 42f EStG i. V. m. § 194 Abs. 1 AO (Rz. 13ff.). Der zeitliche Umfang wird durch § 194 Abs. 1 S. 2 AO geregelt (Rz. 18). Rz. 10 Nach § 193 Abs. 1 AO ist die Außenprüfung bei Stpfl. mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.1 Arbeitgeber

Rz. 21 Der Arbeitgeber ist im Rahmen der LSt-Außenprüfung Stpfl. nach § 33 AO (Rz. 2) und Verfahrensbeteiligter nach § 78 Nr. 2 AO, da sich die LSt-Außenprüfung gegen ihn richtet. Dies gilt unabhängig davon, ob er Einbehaltungs- und Abführungsverpflichteter der LSt, Haftungsschuldner oder selbst Steuerschuldner der pauschalierten LSt ist. Rz. 22 Als Beteiligten treffen den Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Überblick über die Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 1 § 42f EStG beinhaltet Regelungen zur LSt-Außenprüfung. Die Vorschrift ist nicht die Rechtsgrundlage für die LSt-Außenprüfung, sondern knüpft hierzu an die allgemeinen Regelungen der §§ 193ff. AO an.[1] § 42f EStG enthält jedoch für die LSt-Außenprüfung Sonderregelungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit (§ 42f Abs. 1, Abs. 3 S. 1 EStG)[2] und zu den Mitwirkungs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2 Arbeitnehmer

Rz. 24 Der Arbeitnehmer ist gem. § 38 Abs. 2 S. 1 EStG Schuldner der von dem Arbeitgeber einzubehaltenden und abzuführenden LSt. Er ist daher Stpfl. i. S. d. § 33 AO. Die LSt-Außenprüfung richtet sich jedoch nicht gegen ihn, sodass er insoweit nicht Verfahrensbeteiligter nach § 78 AO und nicht Adressat der Prüfungsanordnung nach § 196 AO ist. Dies ergibt sich daraus, dass du...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Zeitgleiche Durchführung mit Prüfungen durch Träger der Rentenversicherung (Abs. 4)

Rz. 32 Gem. § 42f Abs. 4 EStG können die LSt-Außenprüfung und die Prüfungen durch die Träger der Rentenversicherung nach § 28p SGB IV auf Verlangen des Arbeitgebers zur gleichen Zeit durchgeführt werden. Die Vorschrift bezweckt die Reduzierung der Belastungen, die dem Arbeitgeber durch 2 getrennte Außenprüfungen der Finanzverwaltung und der Träger der Rentenversicherung ents...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.9 Fahrtkosten und Umbaumaßnahmen körperbehinderter Steuerpflichtiger

Rz. 60 Körperbehinderte Stpfl. unterliegen besonderen Einschränkungen im Alltag, die z. T. zu einem erhöhten existenznotwendigen Betrag führen. Sowohl Fahrtkosten als auch behinderungsbedingte Umbaukosten sind neben dem Pauschbetrag des § 33b EStG abzugsfähig. Rz. 60a Der Abzug von Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung wurde m. W. ab dem Vz 2021 komplett neu geregelt und...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 In § 33 EStG ist die steuerliche Berücksichtigung solcher Aufwendungen geregelt, die ihrer Art nach einen außergewöhnlichen Charakter aufweisen und den Stpfl. über Gebühr belasten. Zweck der Vorschrift ist eine Steuerentlastung für bestimmte zwangsläufige Aufwendungen, die die subjektive Leistungsfähigkeit des Stpfl. einschränken.[1] Insoweit erfolgt eine Unterteilung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrages im VZ 2023

Der Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG ist für den VZ 2023 anzuwenden. Das FG Münster hat zwar verfassungsrechtliche Bedenken, ist aber gleichwohl nicht von der Verfassungswidrigkeit der Vorschrift überzeugt. Entsprechend kam es im Streitfall nicht zu einer Vorlage an das BVerfG (Art. 100 Abs. 1 GG) und einer damit einhergehenden Verfahrensaussetzung (§ 74 FGO...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.4 Kritik an der Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG

Rz. 42 Die Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch das Gesetz v. 8.4.2010[1] gibt Anlass zu Kritik hinsichtlich ihrer Europarechtskonformität.[2] Rz. 43 Aus europarechtlicher Sicht ist zweifelhaft, ob die Nichtabziehbarkeit von Zuwendungen an Empfänger in Drittstaaten außerhalb der EU und des EWR-Raums mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV vereinbar ist.[3] De...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Die KGaA ist nach § 278 Abs. 1 AktG eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionär...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Zur Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren

Ein Verzicht des Gläubigers auf die Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot für den Schuldner aus. § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und 2a EStG, § 8 Abs. 1 KStG, § 246 Abs. 1, § 247 Abs. 1, § 253 Abs. 1 HGB, § 397, § 774 BGB, § 38, § 39, § 174 Abs. 1, § 177 Abs. 1 InsO, § 118 Abs. 2 FGO Die Beteiligten streiten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der dingliche Arrest nach d... / 1. Außergerichtliches Verfahren

Gegen eine Arrestanordnung bestehen umfassende Rechtsschutzmöglichkeiten. Zunächst kann mit dem Einspruch gem. § 347 AO gegen die Arrestanordnung vorgegangen werden. Insoweit sind die allgemeinen Vorschriften über die Rechtsbehelfsfrist und die -form zu beachten. Den Einspruch gegen die Arrestanordnung hat die Finanzbehörde als Sofortsache zu behandeln. Das Einspruchsverfahre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der dingliche Arrest nach d... / 5. Weitere Möglichkeiten

Neben den bereits dargestellten Rechtsbehelfsmöglichkeiten bestehen auch weitere Optionen zur Änderung oder Aufhebung einer Arrestanordnung. Zunächst kann eine Aufhebung der Arrestanordnung wegen veränderter Umstände gem. § 325 AO angestrebt werden. Insoweit wird auf die obigen Ausführungen unter IX. verwiesen. Ferner kann ein Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit gem. § 125...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der dingliche Arrest nach d... / 3. Vorläufiger Rechtsschutz

Weder Einspruch noch Klage haben aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Arrestvollziehung nicht gehemmt wird (vgl. Tormöhlen, AO-StB 2009, 184). Der Arrestschuldner kann jedoch Aussetzung der Vollziehung beantragen (§ 361 Abs. 2 AO, § 69 Abs. 2, 3 FGO). Bei der Prüfung, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen (§ 361 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der dingliche Arrest nach d... / 2. Gerichtliches Verfahren

Wegen der Eilbedürftigkeit des Arrestverfahrens kann mit Monatsfrist eine sofortige Klage vor dem Finanzgericht gem. § 45 Abs. 4 FGO erhoben werden. Diese ist ohne Vorverfahren zulässig, aber auch dann, wenn der Arrestschuldner bereits ein Einspruchsverfahren angestrengt hat und dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Das Finanzgericht überprüft die Rechtmäßigkeit der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Frequently asked questions... / V. Schlussbemerkungen

FAQ bloße Informationsangebote im Rahmen der Pressearbeit: Die zunehmende Nutzung von FAQ-Katalogen durch das BMF markiert eine "Flucht aus der Form" klassischer Verwaltungsvorschriften wie BMF-Schreiben oder Anwendungserlassen. Durch die Umgehung des Publikationsmonopols im Bundessteuerblatt entziehen sich FAQ der herkömmlichen Hierarchie und verbleiben – trotz ihrer hohen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reiseleistungen nach § 25 U... / 3. Gerichtliche Entscheidungen in Deutschland

Erste veröffentlichte finanzgerichtliche Entscheidungen zur konkreten Frage der Anwendbarkeit des § 25 UStG auf Unternehmen aus dem Drittlandsgebiet wurden im Jahr 2022 bekannt: Das FG Niedersachsen ging in zwei Entscheidungen zur Aussetzung der Vollziehung[4] auf die Problematik ein, die durch die geänderte Verwaltungsmeinung[5] entstanden war.[6] In beiden Beschlüssen gelan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.4 Antragsfrist

Rz. 63 Der Antrag des Stpfl. auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ist nach Streichung der Zweijahresfrist (Rz. 64) nicht mehr fristgebunden. Der Stpfl. kann die Veranlagung aber nicht mehr wirksam beantragen, wenn bereits Festsetzungsverjährung gem. § 169 Abs. 1 S. 1 AO eingetreten ist (Rz. 65). Rz. 64 Durch das JStG 2008 v. 20.12.2007[1] sind die für den Regelfall gel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.5 Form des Antrags

Rz. 66 Der Antrag ist nur wirksam, wenn er durch die Abgabe einer ESt-Erklärung gestellt wird (§ 46 Nr. 8 S. 2 EStG).[1] Die Erklärung kann unter den Voraussetzungen des § 151 AO auch bei dem zuständigen FA zur Niederschrift erklärt werden. Die ESt-Erklärung muss für den Vz abgegeben werden, für den die Veranlagung begehrt wird. Das gilt auch dann, wenn Veranlagungen schon f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 12. VwGO-Novelle

Der Entwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG), den das BMJV am 2.2.2026 vorgestellt hat, will eine grundlegende Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung erreichen, um Verfahren vor den Verwaltungsgerichten effizienter und schneller zu gestalten (mit zum Teil parallelen Änderungen in der Finanzgerichtsordnu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.2 Praktische Anwendung und verfassungsrechtliche Problemstellungen

Rz. 2 Seitens der Rechtsliteratur wird vielfach eingewendet, dass § 31b AO zu unbestimmt erscheine[1] und seine Anwendung durch hierfür nicht geschulte Finanzbeamte im Massenvollzug der Steuergesetze wenig praktikabel sei.[2] Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung überforderten angesichts der knappen Zeitfenster für die eigentlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.1 Durchführung eines Strafverfahrens (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 44 Das Offenbaren ist zulässig und geboten, soweit dies der Initiierung oder Förderung des Strafverfahrens wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dient.[1] Dem Verfahren "dienen" ist dabei weniger als ein "erforderlich" sein, wie in § 31a Abs. 1 AO.[2] Gleichzeitig ist ein dem Verfahren "dienen" aber mehr als ein vager Verdacht.[3] Die Mitteilung kann der Durchfüh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.3 Maßnahmen gegen Verpflichtete (Abs. 1 Nr. 3 und 4)

Rz. 50 Die Mitteilungsbefugnis nach § 31b Abs. 1 Nr. 3 AO erstreckt sich auf Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass ein Verpflichteter i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 13 bis 16 GwG (Dienstleister für Gesellschaften, Treuhänder, Immobilienmakler, Spielbanken und sonstige Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen[1], gewerbliche Händler usw.) eine Ordnungswidrigkeit i. S. d....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 § 31b AO steht in der Reihe der Öffnungsnormen zum Steuergeheimnis nach §§ 31 und 31a AO.[1] Diese Öffnungsnormen wurden in der Vergangenheit immer weiter ausgebaut.[2] Damit hat der Gesetzgeber für – für sich gesehen i. d. R. wichtige und sinnvolle – außersteuerliche Zwecke immer größere Eingriffe in den Schutzbereich des § 30 AO geschaffen und so den Gehalt dieses f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1 Mitteilungspflicht gegenüber der FIU (Abs. 2 S. 1)

Rz. 67 Abs. 1 der Vorschrift erklärt die Offenbarung von geschützten Daten der betroffenen Person in den in Nr. 1 und 2 aufgeführten Fallgruppen für zulässig, Abs. 2 statuiert die entsprechenden Pflichten. Die Offenbarungsbefugnisse und -pflichten des § 31b AO dienen speziellen Schutzzwecken und sind dadurch begrenzt (vgl. Rz. 64). Abs. 2 bezieht sich dazu auf Meldungen an d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 7 Geldwäscherelevante Datenübermittlung an und durch Koordinierende Stellen (Abs. 3a)

Rz. 100 Mit der Ergänzung der Öffnung des Steuergeheimnisses durch §§ 30 Abs. 4 Nr. 2, 31b AO um einen in die Öffnungsnorm neu eingefügten Abs. 3a durch das Jahressteuergesetz 2024[1] wurde für die Finanzbehörden die Datenweitergabeberechtigung und -verpflichtung an die Koordinierenden Stellen der Länder nach § 50c GwG geschaffen, um diesen die Wahrnehmung ihrer koordinieren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6 Anwendungsfälle

Rz. 43 Anwendungsfälle der Mitteilungsbefugnisse nach § 31b AO ergeben sich aus aufsichtsrelevanten Sachverhalten, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass Maßnahmen der zuständigen Stelle geboten sind.[1] Ein Mitteilungsfall wird meist nicht wegen eigener Angaben des Stpfl.[2] sondern aufgrund von Erkenntnissen der Außenprüfung, einer Steuerfahndungsprüfung oder einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.7 Umfang der Mitteilung

Rz. 59 Die Mitteilungspflicht ist nicht betragsabhängig. Jede Tatsache, aus der sich geldwäscherelevantes Verhalten oder Indizien für eine Terrorismusfinanzierung ableiten lassen, ist im Grundsatz unabhängig von z. B. der Höhe einer Transaktion oder Intensität einer Geschäftsbeziehung zu melden.[1] Allerdings würde dies wegen der Neufassung des § 261 StGB bedeuten, dass eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2 Geschützte Daten

Rz. 27 Die Offenbarungsbefugnis nach § 31b Abs. 1 AO bezieht sich auf nach § 30 AO "geschützte Daten" der betroffenen Person. Mit der vermeintlich nur redaktionellen Änderung[1] des Begriffs "geschützte Verhältnisse" in den legal definierten Begriff "geschützte Daten" mit Wirkung vom 25.5.2018 hat der Gesetzgeber die Öffnungsbefugnis entgegen seinen Ausführungen in der Geset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.8 Zweckbestimmung der offenbarten Daten

Rz. 63 Soweit sie der Durchführung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche in den notwendig relevanten Fällen (Rz. 4ff., 24, 59) oder wegen Terrorismusfinanzierung dient, ist die Offenbarung der dem Steuergeheimnis unterliegenden geschützten Daten der betroffenen Person zulässig. Die Erkenntnisse unterliegen der Auswertung für die Strafverfolgung wegen der Terrorismusfinanzie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 6 Mitteilungspflicht bei Verstößen Verpflichteter (Abs. 3)

Rz. 95 Die Mitteilungspflichten nach § 31b Abs. 3 AO orientieren sich inhaltlich an den in § 31b in Abs. 1 Nr. 3 und 4 AO genannten Tatbeständen (Rz. 50) gegenüber den zuständigen Verwaltungsbehörden. An die Stelle der in Abs. 1 geregelten Offenbarungsbefugnis tritt nach Abs. 3 eine Mitteilungspflicht. Dieser haben die Finanzbehörden unverzüglich nachzukommen. Rz. 96 Der konk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 7.2 Datenweitergabe durch die Koordinierenden Stellen (Abs. 3a S. 3)

Rz. 107 S. 3 des Abs. 3a enthält die Öffnung des weitergeleiteten Steuergeheimnisses[1] für die Koordinierenden Stellen der Länder, um diesen die Weitergabe der Daten an die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden nach § 50 Nr. 9 GwG zu ermöglichen.[2] Diese benötigen diese Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem GwG und nur zu diesem Zweck darf auch die Weiterleitung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2 Elektronische Datenübermittlung als Regelfall (Abs. 2 S. 2)

Rz. 74 Da die Meldung unverzüglich zu erfolgen hat – also nach allgemeiner Definition des Begriffs und in Anlehnung an die Legaldefinition in § 121 Abs. 1 S. 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern[1] – hat der Gesetzgeber in S. 2 die elektronische Datenübermittlung als Informationsweg festgelegt. Dafür ist ein sicheres Verfahren zu verwenden. Es ist Aufgabe der FIU, den Meldepflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.2 Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 47 Der Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung greift auch außerhalb von (möglichen) Strafverfahren. Zur Informationsübermittlung genügt schon der Zweck der präventiven Abwehr der Tatbestandsverwirklichung.[1] Bestehen nach den Erkenntnissen der Finanzbehörde objektiv erkennbare Anhaltspunkte für das Vorliegen von Tatsachen, die auf eine Geldwäschestraftat von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.4 Datenanalysen der FIU (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 53 Die Offenbarungsberechtigung der Finanzbehörden nach § 31b Abs. 1 Nr. 5 AO folgt der Neuausrichtung der FIU[1] und ergänzt die "vorherigen" Öffnungstatbestände. Zur Unterstützung der dort durchzuführenden Datenzusammenführungen und -analysen nach § 28 Abs. 1 GwG sind die Finanzbehörden damit berechtigt und ggf. verpflichtet, geschützte Daten aus den Besteuerungsverfah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.1 Entwicklung, Gegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 31b AO ist in Verbindung mit § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO [1] eine Öffnungsnorm zum Steuergeheimnis des § 30 AO zugunsten der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Vorschrift ist in ihrer ursprünglichen Fassung 2002 in die AO eingefügt worden. Mitteilungsbefugnis und -pflicht nach § 31b AO sind durch das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz[2] auf die Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4 Automatisierte Datenübermittlung an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5 GwG (Abs. 2a)

Rz. 79 § 31b Abs. 2a AO regelt die Datenübermittlungspflicht an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5 GwG. Voraussetzung ist, dass die Weitergabe der Daten der Aufgabenstellung der FIU nach § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GwG dient und zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist. Der Zitierfehler[1] in § 31b Abs. 2a AO ist insoweit unbeachtlich, da er "historisch begründet" ist, § 28 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Offenbarungsbefugnis

Rz. 25 § 31b AO sieht lediglich die Offenbarung der nach § 30 AO geschützten Daten der betroffenen Person vor. Im Zuge der Anpassung auch des § 31b Abs. 1 AO an die Begrifflichkeiten der DSGVO (s. dazu Rz. 1) wurde in § 30 Abs. 4 AO die normierte Öffnungsbefugnis neben der Offenbarung auch auf die Verwertung der geschützten Daten erstreckt.[1] Diese Erweiterung hat der Geset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.3 Betroffene Person

Rz. 29 Nach § 31b Abs. 1 AO besteht eine Offenbarungsbefugnis nur für die Daten der betroffenen Person. Wie in den Fällen des § 31a AO ist der Begriff identisch mit dem Begriff der "betroffenen Person" in § 30 AO. Danach ist betroffene Person nicht nur der Beteiligte des Verfahrens, zu dessen Durchführung die Offenbarung in den Fällen des § 31b AO erfolgt, sondern auch jeder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 8 Verbot der Information an die betroffenen Personen (Abs. 4 i. V. m. § 47 Abs. 3 GwG)

Rz. 109 § 31b Abs. 4 AO stellt mit seinem Verweis auf die entsprechende Anwendung des § 47 Abs. 3 GwG sicher, dass auch bei Mitteilungen der Finanzbehörden nach § 31b AO oder bei Erkenntnissen aus einem Auskunftsersuchen der FIU über abgegebene Meldungen von Verpflichteten nach § 43 Abs. 1 GwG eine Weitergabe dieser Informationen an die betroffenen Personen ohne Einverständn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5 Automatisierte Datenübermittlung an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5a GwG (Abs. 2b)

Rz. 88 Auch die Meldepflicht nach § 31b Abs. 2b AO bezieht sich auf die Öffnung des Steuergeheimnisses durch §§ 30 Abs. 4 Nr. 2, 31b Abs. 1 Nr. 5 AO i. V. m. § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GwG. Der Zitierfehler[1] in § 31b Abs. 2b S. 1 AO ist insoweit unbeachtlich, da er "historisch begründet" ist, § 28 Abs. 1 S. 2 GwG keine weitere Unterteilung enthält und das Zitat des § 31b Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5.1 Geldwäsche (Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. und Nr. 2 1. Alt.)

Rz. 35 § 31b Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO i. V. m. § 1 Abs. 1 GwG knüpft an den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB an. Abs. 1 dieser Strafnorm droht demjenigen eine Freiheitsstrafe an, der einen aus einer beliebigen Vortat herrührenden Gegenstand (z. B. Bargeld, Forderung) verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5.2 Terrorismusfinanzierung (Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. und Nr. 2 2. Alt.)

Rz. 40 Die Terrorismusfinanzierung stellt eine wichtige Lebensader für den Terrorismus dar, weshalb die abstrakte Gefährlichkeit, Strafwürdigkeit und Bekämpfungsnotwendigkeit dieser maßgebenden Art der Unterstützung des Terrorismus in der internationalen Gemeinschaft zivilisierter Staaten nicht infrage gestellt werden dürfte.[1] Was unter Terrorismusfinanzierung im Einzelnen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Abhängigkeit der Anrechnung von Dividenden-KapESt von konkreter Veranlagung der Dividende

Streitig ist die Anrechnung von Kapitalertragsteuer (KapESt) und Solidaritätszuschlag (SolZ) im Zusammenhang mit einem Bezug von Dividenden rund um den Dividendenstichtag. Das FG entschied: Die Finanzbehörde hat (nur) im Festsetzungsverfahren mit Bindungswirkung für das Erhebungsverfahren darüber zu entscheiden, ob die ausgeschüttete Dividende bei einem konkreten Steuerpflich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / bb) Auslegung nach dem Sinn und Zweck sowie der Entstehungsgeschichte

Will man die Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck auslegen, so ist zu beachten, dass die Worte "soweit eine Besteuerung nach Abs. 2a nicht in Betracht kommt" mit dem JStG 1997 in den § 1 Abs. 3 GrEStG eingefügt wurden.[21] Die parallele Einfügung i.R.d. Schaffung des § 1 Abs. 2a GrEStG ist Teil der Entstehungsgeschichte der Norm und kann Aufschluss über den insoweit verfolgt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / b) Einführung von § 16 Abs. 4a und Abs. 5 S. 2 GrEStG durch das JStG 2022

Wie zuvor ausgeführt, ergibt sich aus der Begründung zum JStG 2022, dass die Einführung des § 16 Abs. 4a GrEStG dazu dienen sollte, einer doppelten Belastung mit GrESt im Zeitpunkt des Signings und Closings entgegenzutreten.[31] Das FG Baden-Württemberg folgert hieraus, der neuere Gesetzgeber habe i.R.d. JStG 2022 jedenfalls für die Zukunft klargestellt, dass bei einem zeitli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 7.1 Datenübermittlung an Koordinierende Stellen der Länder (Abs. 3a S. 1, 2)

Rz. 102 § 31a Abs. 3a S. 1 AO enthält die Verpflichtung der Finanzbehörden zur Übermittlung von Name und Anschrift der Stpfl. i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 13, 14 oder 16 GwG an die jeweils zuständige Koordinierende Stelle eines Landes nach § 50c GwG auf deren Ersuchen. Eine wirksame Anwendung dieser Regelung wird erst erfolgen können, wenn die erforderliche Norm § 50c GwG vom Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / V. Anwendung des § 16 Abs. 4a GrEStG

Nach den obenstehenden Ausführungen stellt sich die Frage, ob der § 16 Abs. 4a GrEStG überhaupt über einen Anwendungsbereich verfügt. Eine Verneinung dieser Frage wäre insofern problematisch, als eine Auslegung, mit der eine gesetzliche Vorschrift jeglichen Anwendungsbereich verlöre, nach Auffassung des BFH der gesetzlichen Systematik widerspräche, vom Gesetzgeber nicht gewollt...mehr