Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.6 § 16 GrEStG (Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung)

• 2022 Auswirkungen der Rückabwicklung nach § 16 GrEStG auf die Zuordnung von Grundstücken im Rahmen von § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG / § 16 GrEStG Es stellt sich die Frage, ob sich die Rückabwicklung nach § 16 GrEStG auch auf die Zuordnung von Grundstücken im Rahmen von § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG auswirkt mit der Folge, dass in der Zwischenzeit erfolgte Übertragungen von Anteile...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.4 § 3a UStG (Ort der sonstigen Leistung)

• 2021 Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung / § 3a Abs. 1 UStG Der EuGH hat mit Urteil v. 20.1.2021 - C-288/19 entschieden, dass die Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung, sofern keine anderweitige Vereinbarung vorliegt, einen unentgeltlichen Vorgang darstellt. Es dürfte weitgehend unzweifelhaft sein, dass in diesen F...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.12 § 14c UStG (Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis)

• 2023 Unrichtig bzw. unberechtigt ausgewiesene Steuer / Rechnungskorrektur und Rückzahlung / § 14c UStG Der EuGH hat mit Urteil v. 8.12.2022, C-378/21 entschieden, dass ein Stpfl., der eine Dienstleistung erbracht und in seiner Rechnung eine USt ausgewiesen hat, die aufgrund eines falschen Steuersatzes berechnet wurde, nach Art. 203 MwStSystRL (= § 14c UStG) den zu Unrecht a...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2021 Erweiterte Grundstückskürzung / Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen / § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Eine auch nur geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt die Anwendung der erweiterten Kürzung aus. Geltung hat dies auch dann, wenn es sich bei den Betriebsvorrichtungen um wesentliche Bestandteile des Gebäudes handelt. Fraglich ist, wie im Fall der Ver...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.51 § 370 AO (Steuerhinterziehung)

• 2021 Absenkung der USt im Zusammenhang mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz / Strafrechtliche Konsequenzen / § 370 AO Im Rahmen der Corona Pandemie wurden die USt-Sätze vorübergehend abgesenkt. Vorübergehende Besonderheiten gelten auch bei Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken. Kommt es in diesem Zusammenhang zu einem fehlerh...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.1 § 1 UStG (Steuerbare Umsätze)

• 2021 Geschäftsveräußerung im Ganzen / Übertragung von Grundbesitz / BMF v. 16.11.2020, BStBl I 2020, 1267 / § 1 Abs. 1a UStG Die Übertragung eines ungenutzten Grundstücks führt nicht zu einer Geschäftsveräußerung im Ganzen. Gleiches gilt bei der Übertragung eines vermieteten Grundstücks, sofern kein Eintritt in die Mietverträge erfolgt. Anders ist dies, wenn Mietverträge ne...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Broemel/Gescher, Keine Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für Grundstücksübertragungen vor dem 1.7.2021 – Zum Beschluss FG Düsseldorf v. 9.9.2024 – 11 V 1325/24 A (GE), DStR 2024, 2801. Beyer, Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n.F. – Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung, NWB 2024, 16...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.13 § 15 UStG (Vorsteuerabzug)

• 2021 Ausübung des Zuordnungswahlrechts auch nach Ablauf der gesetzlichen Regelabgabefrist / § 15 UStG / § 149 AO Vor dem EuGH ist die Frage anhängig, ob die nationale Rechtsprechung, wonach der Vorsteuerabzug in den Fällen, in denen ein Zuordnungswahlrecht beim Leistungsbezug besteht, ausgeschlossen ist, wenn bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die USt-Jahreserk...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 8 AStG

• 2021 Verhältnis von § 1 AStG zur vGA / § 1 AStG / § 8 Abs. 3 S. 2 KStG Liegen sowohl die Voraussetzungen für eine Korrektur nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG als auch nach § 1 AStG vor, stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis § 1 AStG zu § 8 Abs. 3 S. 2 KStG steht. Diese Frage hat der BFH im Urteil v. 27.11.2019, I R 40/19 entschieden. Zu differenzieren ist danach, ob die Rech...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.4 § 6a GrEStG (Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern)

• 2021 Konzernklausel / Gleich lautende Erlasse v. 22.9.2020, BStBl I 2020, 960 / § 6a GrEStG In den gleich lautenden Erlassen v. 22.9.2020, BStBl I 2020, 960 übernimmt die FinVerw grundsätzlich die vom BFH in seinen Urteilen v. 21.8. bzw. 22.8.2019, II R 15/19, II R 16/19, II R 17/19, II R 18/19, II R 19/19, II R 20/19 und II R 21/19 entwickelten Grundsätze. Der Wegfall des ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.2 § 5 GrEStG (Übergang auf eine Gesamthand)

• 2021 Steuerbefreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG / Option zur KSt nach § 1a KStG / Modernisierung des Personengesellschaftsrechts / § 5 GrEStG / § 6 GrEStG Vor dem Hintergrund der Neuregelung in § 1a KStG wurden die Steuerbefreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG eingeschränkt. Die Ausübung der Option innerhalb der Nachbehaltensfrist nach § 5 Abs. 3 GrEStG führt zur rückwirkenden Ver...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.5 § 8 GewStG (Hinzurechnungen)

• 2021 Hinzurechnung bei Aufwendungen, die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten darstellen / § 8 Nr. 1 GewStG Der BFH hat mit Urteil v. 30.7.2020, III R 24/18 entschieden, dass Aufwendungen i.S.v. § 8 Nr. 1 GewStG, die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten darstellen, nicht der Hinzurechnung unterliegen. Geltung hat dies nicht nur in den Fällen einer entsprechenden Aktivieru...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 6.5 § 20 UmwStG (Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft)

• 2021 Sonderbetriebsvermögen / Einbringung Personen- in Kapitalgesellschaft / Einbringung Personen- in Personengesellschaft / Abspaltung Mitunternehmeranteil von Kapital- auf Kapitalgesellschaft / § 20 UmwStG / § 24 UmwStG / § 15 UmwStG Bestehendes Sonderbetriebsvermögen kann bei der Einbringung von Personen- in Kapitalgesellschaften, bei der Einbringung von Personen- in Per...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2021 Der Gesellschaft gehörende Grundstücke bei Gesellschafterwechseln / § 1 Abs. 2a GrEStG / § 1 Abs. 3 GrEStG / § 1 Abs. 3a GrEStG Grundstücke gehören einer Gesellschaft bei Gesellschafterwechseln i.S.v. § 1 Abs. 2a, 3 oder 3a GrEStG, wenn der Gesellschaft im Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens der Steuerschuld das jeweilige Grundstück aufgrund eines unter § 1 Abs. 1, ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.5 § 4 UStG (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)

• 2021 Steuerbefreiung für Krankenhäuser in privater Trägerschaft / § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG / Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL Der EuGH hat mit Urteil v. 5.3.2020, C-211/18 zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL entschieden, dass von privaten Krankenhauseinrichtungen durchgeführte Heilbehandlungen steuerbefreit sind, wenn diese Leistungen unter Be...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.9 § 12 UStG (Steuersätze)

• 2021 Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsleistungen / § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG Die Anwendung des ermäßigten USt-Satzes auf Restaurant- und Verpflegungsleistungen wird bis zum 31.12.2022 verlängert. Sie gilt nicht nur z. B. für Restaurants, sondern z.B. auch für Imbissbetriebe, Cafes, Bäckereien oder für die Verpflegung von Schulen. ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 6.3 § 15 UmwStG (Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung auf andere Körperschaften)

• 2022 Einheitliche Missbrauchsvermeidungsregelung / § 15 Abs. 2 S. 3 - 4 UmwStG Der BFH hat mit Urteil v. 11.8.2021, I R 39/18 entschieden, dass § 15 Abs. 2 S. 3 UmwStG kein eigenständiger Ausschlussgrund für eine Buchwertfortführung ist, sondern zusammen mit § 15 Abs. 2 S. 4 UmwStG eine einheitliche Missbrauchsvermeidungsregelung bildet. Von daher kommt z.B. bei einer Abspa...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.2 1.2Ausgewertete Beiträge 2025

Hübner/Letzner, Erneute Änderung der einfachen Grundbesitzkürzung – Erfüllt sie nunmehr ihren Zweck?, Ubg 2025, 208; Becker/von Hugo, Derivative Neutralitätspflicht gemeinnütziger Körperschaften – Reichweite und Grenzen politischer Betätigungen steuerbegünstigter Organisationen, DStR 2025, 2760; Uphues/Wessels, Treuhandmodell in Bezug auf Betriebsvorrichtungen bei erweiterter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 § 395 AO findet nur Anwendung für die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO , die in ihrer Funktion als Strafverfolgungsorgan[1] tätig wird.[2] Für die im Besteuerungsverfahren tätigen übrigen Finanzbehörden i. S. v. § 6 AO und für die Steuer- bzw. Zollfahndung[3] gilt die Regelung nicht.[4] § 395 AO lässt andere gesetzliche Akteneinsichtsrechte unberührt. Rz. 2 Die Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2 Akteneinsichtsrecht

Rz. 6 Das Akteneinsichtsrecht der Finanzbehörde entspricht inhaltlich dem Akteneinsichtsrecht des Verteidigers [1] nach § 147 Abs. 1 StPO , wobei allerdings die Einschränkungen des § 147 Abs. 2 StPO nicht gelten (s. Rz. 4). Es entsteht mit der Begründung der finanzbehördlichen Rechtsstellung (s. Rz. 1) und endet mit dem rechtskräftigen Abschluss des Steuerstrafverfahrens, ggf....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.2 Zweck der Vorschrift

Rz. 3 § 395 AO dient – entsprechend dem Akteneinsichtsrecht des Verteidigers[1] – primär der Sicherung der finanzbehördlichen Rechtsstellung im Steuerstrafverfahren, damit die Finanzbehörde ihre Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten erfüllen kann.[2] Im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren (s. Rz. 2) ergeben sich die finanzbehördl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Besichtigungsrecht

Rz. 5 Die Finanzbehörde ist nach § 395 S. 1 AO befugt, als Beweismittel beschlagnahmte oder sonst sichergestellte Gegenstände[1] zu besichtigen, um ggf. im Einziehungsverfahren[2] tätig werden zu können. Selbstverständlich ist insoweit das Recht, Proben oder Analysen zu nehmen und zu fertigen, wenn dies für das Strafverfahren von Bedeutung sein kann.[3]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3 Zeitpunkt und Dauer der Rechtsausübung

Rz. 8 Der Rechtsanspruch der Finanzbehörde auf Einsichtnahme oder Besichtigung kann in jedem Stadium des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens (s. Rz. 4) und des gerichtlichen Verfahrens sowie zu jedem Zeitpunkt ausgeübt werden. Einsichtnahme und Besichtigung sind demgemäß auch wiederholbar, wenn die Finanzbehörde dies für geboten hält.[1] Rz. 9 Zeitpunkt und Dauer d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 3.2.2 Erlöschen einer Steuerbefreiung

Rz. 26 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass eine steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse steuerpflichtig wird. Das bedeutet, dass eine persönliche Befreiung von der KSt nach § 5 Abs. 1 KStG oder nach einer anderen Vorschrift erlischt (Rz. 11). Ohne Bedeutung ist, aus welchen Gründen die Steuerbefreiung erlischt. Sie kann erlöschen, wei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2.2 Beschränkung des Abzugs der Abschreibungsverluste

Rz. 36 Abs. 3 S. 2 a. F. schließt grundsätzlich die Geltendmachung des Abschreibungsverlusts aus der Vermietung und Verpachtung derjenigen Gebäude und Gebäudeteile aus, die in der Anfangsbilanz zum Zeitpunkt des Übergangs in die Steuerpflicht mit dem Teilwert (= Ausgangswert) angesetzt worden sind. Die Durchführung der Regelung erfordert daher eine getrennte Ermittlung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbauseinandersetzung / 2.1 Erbengemeinschaft bis zur Erbauseinandersetzung­

Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass unentgeltlich auf die Erbengemeinschaft über. Sowohl für den Bereich des Betriebsvermögens als auch für den Bereich des Privatvermögens bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung keine rechtliche Einheit. Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, geht sein Vermögen mit dem Tod im Ganzen auf die Erben über und wird bei ihnen z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 50i Abs. 1 ... / 3. Einordnung und Ausblick

Ein spannendes Urteil des BFH, das systematisch das nationale als auch insb. das internationale Steuerrecht abdeckt. Von der steuerlichen Erfassung einer Betriebsaufspaltung i.R. eines DBA bis hin zur Subsumtion einer Drittstaaten-Dividende aus Singapur i.R.d. DBA USA 1989/2008 unter Art. 21 Abs. 1 DBA USA 1989/2008, ist alles dabei. Für Zwecke des § 50i Abs. 1 Satz 4 EStG i....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 50i Abs. 1 ... / 2. Entscheidung des BFH

Der BFH hat die Revision als begründet erachtet und i. Erg. zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung geführt. Die Leitsätze der Entscheidung lauten: „1. § 50i Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Grunderwerbsteuer und Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 7 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können nach § 227 AO ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die unbillige Härte kann in der Sache selbst liegen, aber auch in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen begründet sein. Dementsprechend können im Rahmen des Festsetz...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aussetzung der Vollziehung im Rahmen des § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG

Leitsatz Keine Aussetzung der Vollziehung trotz ernstlicher Zweifel am Anwendungsbereich des § 50d Abs. 9 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes, wenn und soweit eine Saldierung zulasten des Steuerpflichtigen zu erfolgen hat. Normenkette § 50d Abs. 9 Satz 4, § 1 Abs. 1, § 19 Abs. 1, § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG, Art. 14 Abs. 1, Art. 17 Abs. 1 und 2, Art. 22 Abs. 1 Buchst. a und d DBA-Luxemburg 2012, § 69, § 128 Abs. 3, § 135 Abs. 1 FGO Sachverhalt Die im Inland wohnhaften Antragsteller und Beschwerd...AdV§ 69 FGOAdVFG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.10.2025, 1 V 1398/25mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei / 1.4.3 Beweislast und Beweis des ersten Anscheins

Bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht sind die Besonderheiten der jeweiligen Einkunftsart zu berücksichtigen.[1] Selbstständige Tätigkeitsbereiche, die nicht lediglich bloße Hilfstätigkeiten oder Nebentätigkeiten zu einer Haupttätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht sind, müssen auch selbstständig beurteilt werden.[2] Bestehen Zweifel an der Gewinnerzielungsabsicht des...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei / 1.4.2 Beweisanzeichen für Einkünfteerzielungsabsicht

Die Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache kann nur anhand äußerer Merkmale (objektive Umstände) im Rahmen der Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung durch das FG nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens beurteilt werden.[1] Dafür genügt jede auch noch so geringe Ertragserwartung, selbst die bloße Aussicht auf steuerbare Veräußerungsgewinne.[2] Dabei liegt eine Unge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.7.1 Grundsätzliches

Rz. 134 Zwar regelt § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO nicht ausdrücklich, für welchen Zeitraum Einkünfte, an denen mehrere Personen beteiligt sind, gesondert und einheitlich festgestellt werden, gleichwohl ergibt sich dies aus den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften über den Einkünfteermittlungszeitraum.[1] Damit ist die Vorschrift des § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG auch für die ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.2 Zustimmung der Finanzbehörde

Rz. 82 Bei Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind, ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum nur dann wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt erfolgt (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 8b Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStDV und § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG). Dies trifft auch bei der Umstellung eines vom Ka...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / 2. Haftungsbescheid

Die Haftung nach § 70 AO wird durch den Erlass eines Haftungsbescheids nach § 191 AO geltend gemacht. Dieser muss den Anforderungen an einen Verwaltungsakt genügen und hinreichende Ausführungen zur Ermessensausübung der Finanzbehörde enthalten (§§ 118, 119 AO). Der Haftungsbescheid kann mit einer Zahlungsaufforderung verbunden werden oder ohne Zahlungsaufforderung ergehen. Be...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.1 Einzelfälle – Syndikus-Anwalt, Energieberater, Architekt, Tierarzt, Marketingassistent u. a.

Rz. 13 In der Rechtsprechung haben eine Vielzahl von Einzelfällen besondere Bedeutung erlangt. Bei den sog. Syndikus-Anwälten – also Rechtsanwälten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt sind – ist unterdessen höchstrichterlich geklärt, dass eine Befreiun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Revision / 3 Einlegung der Revision

Wenn das FG die Revision zugelassen hat, was im Urteil regelmäßig ausdrücklich erwähnt wird, muss sie binnen 1 Monats nach der Zustellung des FG-Urteils beim BFH schriftlich eingelegt werden.[1] Die Einlegung per Brief, Telefax, Computerfax oder einfacher E-Mail ist allerdings nicht zulässig. Erforderlich ist statt dessen die Übermittlung eines elektronischen Dokuments an den...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Revision / 2 Zulässigkeit der Revision

Revision gegen ein Urteil eines FG kann nur dann eingelegt werden, wenn das FG oder der BFH – aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde – die Revision zugelassen hat.[1] Gründe für die Zulassung der Revision sind[2]: grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, Fortbildung des Rechts, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung sowie Verfahrensmängel. Praxis-Tipp Vorsicht bei Gericht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Revision / 4 Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

Hat das FG die Revision nicht zugelassen, bleibt als Rechtsmittel nur noch die Nichtzulassungsbeschwerde.[1] Hierauf weist das FG im Regelfall nicht ausdrücklich, sondern nur im Rahmen der allgemeinen Rechtsmittelbelehrung hin. Praxis-Tipp Antrag auf Zulassung der Revision an das FG Ein Kläger, der sich zu Beginn des Finanzgerichtsverfahrens schon sicher ist, im Fall einer Nie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Finanzverwaltungsgesetz als selbstständiges Organisationsgesetz

Rz. 1 Das FVG v. 30.8.1971, das in Neufassung am 4.4.2006 bekannt gemacht worden ist, befasst sich mit der Organisation der Finanzverwaltung. Der Gesetzgeber hat es bei der Zusammenführung des allgemeinen Abgabenrechts in der AO außen vor gelassen, da es Organisationsgesetz auch für diejenigen Teile der Finanzverwaltung ist, deren Aufgabe nicht die Steuerverwaltung im weiter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Verwaltungshoheit als Teil der Steuerhoheit

Rz. 2 Das GG befasst sich in Art. 104a–115 GG mit dem Finanzwesen. Die durch das Finanzreformgesetz v. 12.5.1969[1] mit Wirkung ab 1.1.1970 geänderten bzw. neu gefassten Art. 105–108 GG betreffen die Seite der Einnahmen durch Steuern. Als Teil der dort geregelten Steuerhoheit (diese wiederum ist Teil der Finanzhoheit und damit der Staatshoheit) ist neben der Gesetzgebungshoh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Revision / 1 Vertretungszwang vor dem BFH

Während jeder Steuerpflichtige selbst beim FG eine Klage einreichen kann, herrscht vor dem BFH Vertretungszwang.[1] Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige eine der im Folgenden genannten postulationsfähigen Personen bevollmächtigen muss, ihn vor dem höchsten Steuergericht zu vertreten: Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Rechts...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Revision / Zusammenfassung

Begriff Der Finanzrechtsweg ist relativ kurz: Gegen eine abschlägige Einspruchsentscheidung des Finanzamts kann Klage beim Finanzgericht (FG) erhoben werden. Ist diese Klage nicht erfolgreich, bleibt nur das Einlegen der Revision oder einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH). Dies gilt gleichermaßen für den Steuerpflichtigen wie für das Finanzamt. Gesetze, ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Dauerndes Getrenntleben von Ehegatten als neue Tatsache

Leitsatz Sachverhalte zur Haushalts- und Wirtschaftsführung von Eheleuten sind Tatsachen im Sinne des § 173 AO, denn sie bilden Merkmale für die Prüfung der Voraussetzungen von § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Sachverhalt Im Streitfall führte das Finanzamt bei Eheleuten, die im Dezember 2022 geheiratet hatten, zunächst die mit der Einkommensteuererklärung 2022 beantragte Zusammenveranlagung durch. Im Nachhinein wurde dem Finanzamt bekannt, dass die Steuerpflichtigen auch nach der Eheschließung in j...§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AOmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.6 Amtshilfe im Verkehr mit ausländischen Behörden, Informationsaustausch und Streitbeilegung (Nr. 5)

Rz. 9 Auf dem Gebiet der steuerlichen Amts- und Rechtshilfe ist für den Verkehr mit ausländischen Behörden das BZSt zuständig, soweit ihm diese Aufgabe vom BMF[1] oder durch Gesetz übertragen worden ist. Das ist der Fall für den zwischenstaatlichen Auskunftsaustausch, bei der Zustellung von Verwaltungsakten im Ausland und bei der Vollstreckungshilfe. Grundlage kann § 117 AO,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.18 Bestimmung der Finanzamtszuständigkeit (Nr. 7)

Rz. 20 Für nicht gebietsansässige Personen hat das BZSt bei positivem oder negativem Zuständigkeitsstreit mehrerer FÄ oder in sonstigen Zweifelsfällen das für die Besteuerung zuständige FA zu bestimmen. Diese Fälle sind nicht selten gegeben, wenn die örtliche Zuständigkeit an die vorwiegende Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit im Geltungsbereich der AO anknüpft. Sie kön...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.22 Durchführung des Familienleistungsausgleichs (Nr. 11)

Rz. 24 Durch das Jahressteuergesetz 1996 ist ab dem 1.1.1996 dem BZSt bzw. seinem Vorgänger, dem Bundesamt für Finanzen, die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach Maßgabe der §§ 31, 62–78 EStG übertragen worden. Die Nennung der Vorschriften des EStG schränkt die Zuständigkeit des BZSt auf den Kindergeldbereich ein, während die Gewährung von Kinderfreibeträgen nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)

Rz. 189 Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfasst alle Rechtsformen, die KSt-Subjekte sind. Die Vorschrift verweist für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung auf die §§ 51–68 AO.[1] Nach § 51 Abs. 1 S. 2 AO können alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG begünstigt sein. Erfasst werden damit alle Rechtsformen, die § 1 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das BZSt mit Sitz in Bonn-Beuel ist im Rahmen der Neustrukturierung der Bundesoberbehörden aus dem Bundesamt für Finanzen hervorgegangen.[1] Es hat vor allem Aufgaben im Zusammenhang mit den Besteuerungsverfahren. Dies sind Aufgaben vornehmlich ohne Leitungscharakter, die zweckmäßigerweise vom BZSt zentral erledigt werden können.[2] In fünf Abteilungen gegliedert ist d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.23 Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG)

Rz. 294 Durch § 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG wird die Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Wissenschafts- und Forschungsinstitute von der KSt befreit. Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 15.12.2003[1] mit Rückwirkung für alle noch offenen Steuerfestsetzungen eingeführt worden.[2] Die Steuerbefreiung soll öffentlich-rechtliche Forschungseinrichtungen mit privat-rechtlichen Institu...mehr