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Die ErbschaftsteuerBerater-Checkliste 2025 (ErbStB 2025, ... / 11. Verfahren/Veranlagung

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Zwischenurteil zur verlängerten Festsetzungsfrist bei Hinterziehung von Erbschaftsteuer

Ein Zwischenurteil gem. § 99 Abs. 2 FGO über die verlängerte Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 AO wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO kann nicht ergehen, wenn Feststellungen über Grund und Höhe des jeweiligen Steueranspruchs und damit zum objektiven und subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung fehlen.

BFH v. 9.4.2025 – II R 39/21
ErbStB 2025, 322
Zulässigkeit einer Klage gegen einen Grundsteuerwertbescheid bei zwischenzeitlichem Eigentümerwechsel

Die Klage des ursprünglichen Grundstückseigentümers gegen den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwertes auf den 1.1.2022 ist auch dann zulässig, wenn das Grundstück nach diesem Stichtag veräußert worden und der Rechtsträgerwechsel inzwischen im Grundbuch eingetragen worden ist.

FG Münster v. 18.6.2025 – 3 K 6/25 F (Rev. II R 34/25)
ErbStB 2025, 326
Kenntnis vom Erwerb i.S.d. § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO

1. Für die Kenntnis vom Erwerb i.S.d. § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO ist der rechtsgültige Erwerb maßgebend. Die Anlaufhemmung gilt für den jeweiligen Erwerb aufgrund eines bestimmten Rechtsgrunds. Lediglich im Hinblick auf diesen Rechtsgrund ist ihre Wirkung mit der einmal erlangten Kenntnis verbraucht.

2. Maßgebender Zeitpunkt, zu dem ein testamentarisch eingesetzter Erbe sichere Kenntnis i.S.v. § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO von seiner Erbeinsetzung hat, ist der Zeitpunkt einer Entscheidung des Nachlassgerichts über die Wirksamkeit des Testaments im Erbscheinverfahren, wenn ein anderer möglicher Erbe der Erteilung des Erbscheins entgegentritt.

BFH v. 4.6.2025 – II R 28/22
ErbStB 2025, 389

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