Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Bekanntgabe an Bevollmächtigte (§ 122 Abs. 1 S. 3 und S. 4 AO)

Rz. 57 Für die Frage, ob an einen Bevollmächtigten bekanntzugeben ist, ist zu unterscheiden, ob es sich um eine speziell für Bekanntgaben geltende allgemeine Empfangsvollmacht (Rz. 58ff.) oder eine (Vorsorgevollmacht (Rz. 61) handelt. Rz. 58 § 122 Abs. 1 AO gilt für alle Arten von Verwaltungsakten, einschließlich Steuerbescheiden, Zwangsgeldandrohungen und Zwangsgeldfestsetzu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1.2 Deutsche Sprache

Rz. 16 Die Einspruchseinlegung hat nach (§ 365 Abs. 1 AO i. V. m.) § 87 Abs. 1 AO grds. in deutscher Sprache zu erfolgen. Die Einlegung eines Einspruchs durch einen fremdsprachlichen Schriftsatz ist jedoch form- und fristwahrend, wenn die Finanzbehörde diesen akzeptiert.[1] Verlangt die Finanzbehörde eine Übersetzung, so entfällt nach § 87 Abs. 4 AO die fristwahrende Wirkung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.4 Rechte und Pflichten im Steuerstrafverfahren

Rz. 11 Die Befugnisse der Steuerfahndung hängen ab von der jeweiligen Aufgabenerfüllung.[1] § 404 Abs. 1 S. 1 AO regelt die Befugnisse im Rahmen der strafprozessualen Aufgabe ("im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten"). Für die Behörden des Zollfahndungsdienstes sind in § 52 Abs. 1 ZFdG diese strafprozessualen Befugnisse der Zollfahndungsämter und des ZKA teilweise wortglei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.12 Zufallsfunde

Rz. 35 Die Beamten der Steuerfahndung müssen bei einer Durchsuchung keineswegs die Augen verschließen für solche Dinge, die außerhalb des Durchsuchungsbeschlusses liegen. Zufallsfunde, d. h. Gegenstände, die zwar keinen unmittelbaren Bezug zur Untersuchung haben, aber auf die Verübung einer anderen (d. h. Steuer- oder Nicht-Steuer-)Straftat hindeuten, sind gem. § 108 StPO ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4 Befugnisse der Steuerfahndung im Besteuerungsverfahren

Rz. 55 Zu den Befugnissen der Steuerfahndung, sofern sie lediglich im Besteuerungsverfahren ermittelt, vgl. § 208 AO Rz. 31ff. Es gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 85ff. AO. Zu den Modifikationen dieser Rechte vgl. Klaproth, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 208 AO Rz. 43ff.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2 Zugangsvermutung bei Nichtbenennung (S. 2)

Rz. 8 Kommt der Beteiligte der ordnungsmäßigen Aufforderung zur Bestellung des Empfangsbevollmächtigten nicht nach, gilt gem. S. 2 ein zur Post gegebenes Schriftstück einen Monat nach der Aufgabe zur Post, ein elektronisches Dokument am vierten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. Damit wird für Schriftstücke der längere Postlauf in das Ausland berücksichtigt. Für ele...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Rechtsquellen

Rz. 12 Aus § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO ergibt sich, dass die Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten die originäre Aufgabe der Fahndungist. Sie ist die "Steuerpolizei" oder "Kriminalpolizei in Steuersachen".[1] Ihre Befugnisse dazu werden in der StPO und AO konkretisiert; daneben existieren in den meisten Bundesländern noch interne Verwaltungsvorschriften, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 6 Zustellung schriftlicher Verwaltungsakte (§ 122 Abs. 5 AO)

Rz. 227 Die Anordnung der Zustellung ist ein behördeninterner Vorgang, kein Verwaltungsakt. Es gelten daher nicht die Regeln über ermessensgebundene Verwaltungsakte; insbesondere braucht die Anordnung der Zustellung nicht begründet zu werden.[1] Gesetzlich vorgeschrieben ist die Zustellung in § 284 Abs. 6 AO (Ladung zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung), §§ 3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3 Erweiterung der Aufgabenbereiche (Abs. 2)

Rz. 48 § 208 Abs. 2 AO erweitert den Aufgabenbereich der Fahndung unabhängig von Abs. 1.[1] Soweit die Fahndung nach § 208 Abs. 2 AO steuerliche Aufgaben kraft Auftrags oder kraft besonderer gesetzlicher Zuweisung erfüllt, hat sie nur die Befugnisse der Auftragsbehörde bzw. die im Gesetz geregelten Rechte. Dies sind nur die allgemeinen steuerlichen Befugnisse.[2] 3.1 Steuerli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.2.1 Behörden des Zollfahndungsdienstes

Rz. 9 Die örtliche Zuständigkeit der Behörden des Zollfahndungsdienstes ist durch Erlass des BMF aufgrund der Ermächtigung des § 12 Abs. 1 FVG geregelt. Dessen ungeachtet dürfen die Zollfahnder unstreitig im gesamten Bundesgebiet Ermittlungen vornehmen, weil sie einer Bundesbehörde angehören.[1] Ermittlungshandlungen sind nur im Inland innerhalb der Grenzen der Bundesrepubli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.3 Zugang des Verwaltungsakts

Rz. 13 Seitens des Empfängers setzt die Bekanntgabe den Zugang beim Betroffenen voraus. Der Verwaltungsakt ist dem Empfänger zugegangen, wenn er mit Willen des Bekanntgebenden in verkehrsüblicher Weise derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter regelmäßigen Umständen damit gerechnet werden kann, dass der Empfänger von ihm Kenntnis erlangt. Ebenso wie b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.3 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 10a Die sachliche Zuständigkeit für Ermittlungen der Fahndung ergibt sich nach § 208 AO aus ihrer jeweiligen Aufgabenkompetenz. Für die Behörden des Zollfahndungsdienstes ergibt sich diese aus § 5 ZFdG sowie aus weiteren Einzelgesetzen, die regelmäßig durch weitere Aufgaben ergänzt werden.[1] Die sachliche Zuständigkeit der Steuerfahndung als Teil der Landesfinanzverwalt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.4 Verfahrensbegleitende Entscheidungen

Rz. 49 Die mit denselben Rechten wie die Beamten des Polizeidienstes ausgestatteten Fahnder und als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft stehen diesen nach der StPO noch eine Reihe von Befugnissen zu, so z. B. das Recht zur Identitätsfeststellung [1], das Recht zur erkennungsdienstlichen Behandlung [2], die Ausschreibung zur Festnahme [3], die Anordnung einer Sicherheitsleist...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.6 Nicht rechtsfähige Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Gemeinschaften

Rz. 97 Da dienicht rechtsfähige GbR und die Bruchteilsgemeinschaft i. d. R. keinen eigenen Namen (Firma) führen, können sie nur durch Angabe aller Gesellschafter bzw. Gemeinschafter identifizierbar bezeichnet werden.[1] Dies gilt auch für Erbengemeinschaften, Partnerschaftsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften. Zur Erbengemeinschaft vgl. auch Rz. 93. Die Bezeichnung durch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.12 Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 124 Ein vor dem Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge (Erbfolge, Verschmelzung, Umwandlung, Anwachsung) bekannt gegebener Bescheid wirkt auch gegenüber dem Rechtsnachfolger, doch ist nach § 254 Abs. 1 S. 3 AO ein erneutes Leistungsgebot erforderlich.[1] Rz. 125 Bei der Spaltung tritt keine Gesamtrechtsnachfolge ein. Bei der Abspaltung, Ausgliederung und Vermögensübertragung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.1 Grundlagen

Rz. 1 § 122 AO ist durch Gesetz v. 19.12.1985[1] um Abs. 2 Nr. 2 ergänzt worden. Als weitere Änderung sind durch Gesetz v. 22.12.1999[2] die bisher in § 155 Abs. 4 und 5 AO enthaltenen Regelungen in § 122 Abs. 6 und 7 AO übernommen worden. Dabei wurde die Regelung verallgemeinert und von Steuerbescheiden auf alle Verwaltungsakte ausgedehnt. Durch Gesetz v. 21.8.2002[3] wurde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.5 Steuerliche Auswirkung eines fehlerhaften Durchsuchunsbeschlusses

Rz. 24a Grundsätzlich dürfen rechtmäßig im Strafverfahren erlangte Erkenntnisse gem. § 393 Abs. 3 AO auch im Besteuerungsverfahren verwendet werden. Wurden die Erkenntnisse dagegen nicht rechtskonform im Strafverfahren erlangt, so bedeutet dies nicht zwingend im Umkehrschluss, dass sie im Besteuerungsverfahren unverwertbar sind.[1] Vielmehr ist im Besteuerungsverfahren zu pr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1.2 Zugangsfiktion

Rz. 161 Ist der Zeitpunkt der Aufgabe zur Post bewiesen (zu den Nachweisanforderungen vgl. Rz. 164ff.), begründet § 122 Abs. 2 S. 1 AO die gesetzliche Vermutung, dass dem Beteiligten der Verwaltungsakt mit dem vierten Tag nach Aufgabe zur Post bekannt gegeben ist. Aufgabetag ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der Tag der Einlieferung bei der Post; bei Einwurf in e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.3 Gesetzliche Vertreter

Rz. 86 Bei Geschäftsunfähigen und beschränkt Geschäftsfähigen ist Adressat nicht der Beteiligte, sondern die gesetzlichen Vertreter.[1] Im Anschriftenfeld des Verwaltungsakts ist daher der gesetzliche Vertreter einzutragen, wenn der Verwaltungsakt nicht einem Empfangsbevollmächtigten bekannt zu geben ist. Aus dem Bescheid muss sich jedoch ergeben, dass er an den Adressaten a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.4 Folgen fehlerhafter Adressierung und Bekanntgabe

Rz. 30 Wird der Inhalts- oder Bekanntgabeadressat in dem Verwaltungsakt gar nicht oder so ungenau bezeichnet, dass Verwechslungen entstehen können, fehlt es an der hinreichenden (persönlichen) Bestimmtheit des Verwaltungsakts; es ist dann nicht klar, für wen der Verwaltungsakt bestimmt ist. Es handelt sich nicht lediglich um einen Fehler im Bekanntgabevorgang. Fehler in der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.4.1 Verfahrensabschließende Entscheidungen

Rz. 50 Verfahrensabschließende Entscheidungen darf die Steuerfahndung nicht treffen.[1] Diese Befugnis steht im selbstständigen Verfahren der Finanzbehörde ausschließlich der Bußgeld- und Strafsachenstelle bzw. in der Organisation von "Einheitssachgebieten" den mit den Rechten der Finanzbehörde nach §§ 386 Abs. 2, 399 Abs. 1 AO ausgestatteten Beamten zu. Nur sie entscheidet,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.15 Ermittlungen bei Banken

Rz. 47 Die Vielzahl von Ermittlungen bei Banken hat einerseits eindrucksvoll gezeigt, welche enormen Erkenntnisquellen für die Steuerfahndung im Zusammenhang mit der Verlagerung von Kapitalvermögen in das Ausland bei den Kreditinstituten bestehen, andererseits eine Flut von gerichtlichen Entscheidungen und Lit. ausgelöst.[1] Die besondere Bedeutung von Bankenermittlungen bei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5.2.1.2 Beschwerdemöglichkeit nach §§ 304ff. StPO

Rz. 60 Die strafprozessuale Beschwerde [1] ist u. a. gegeben gegen Beschlüsse und Verfügungen des Richters im Vorverfahren. Damit sind Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse des Ermittlungsrichters mit der Beschwerde anfechtbar. Die Einlegung erfolgt bei dem Gericht, das den Beschluss erlassen hat.[2] Eine Einlegungsfrist besteht ebenso wenig wie Anwaltszwang. Die Beschwe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.6 Durchführung der Durchsuchung

Rz. 25 Der Durchsuchungsbeschluss berechtigt die Fahndung zum Betreten der im Beschluss genannten Räumlichkeiten sowie zur Suche nach für den Beweisvorwurf erheblichem Material. Zu Beginn der Durchsuchung ist dem Betroffenen eine Ausfertigung des Beschlusses zu überlassen.[1] Wird anstelle des Beschuldigten eine andere Person angetroffen oder handelt es sich um eine Durchsuc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 25 Der Beginn der LSt-Nachschau hemmt nicht den Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 AO. Die LSt-Nachschau führt auch nicht zu einer erhöhten Bestandskraft nach § 173 Abs. 2 AO und auch der Vorbehalt der Nachprüfung ist nach Beendigung der LSt-Nachschau nicht aufzuheben. Rz. 26 Im Rahmen der LSt-Nachschau erlassene Verwaltungsakte können mit Zwangsmitteln (§§ 32...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 1. Schriftlich einzureichende Anträge

Die Prozess- und Verfahrensordnungen sehen vor, dass schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen von Rechtsanwälten als elektronisches Dokument zu übermitteln sind, § 130d ZPO, § 14b Abs. 1 FamFG, § 46g ArbGG, § 65d SGG, § 52d FGO, § 55d VwGO. Nur wenn dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschrift...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 3. Staatskasse

§ 130d ZPO, § 14b Abs. 1 FamFG, § 46g ArbGG, § 65d SGG, § 52d FGO und § 55d VwGO regeln auch die Nutzungs- und Einreichungspflicht für Behörden. Auch diese müssen schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument übermitteln. In den Kostenverfahren des RVG, an denen die Staatskasse beteiligt ist (§§ 32, 33, 55, 56 RVG), erfolgt die Vertretung nac...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / [Ohne Titel]

Deshalb gelten die Regelungen für die elektronische Akte und das elektronische Dokument in §§ 130a ff. ZPO, § 298a ZPO, §§ 14 ff. FamFG, §§ 32 ff. StPO, §§ 46c ff. ArbGG, §§ 65a ff. SGG, §§ 55a ff. VwGO und §§ 52a ff. FGO auch in RVG-Verfahren (z.B. §§ 11, 32 Abs. 2, 33, 51, 52 Abs. 3 ff., 53 Abs. 3, 55, 56 RVG). Es gilt also im Hauptsacheverfahren und im zugehörigen RVG-Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Berger/Matuszewski, Dividendenstripping im Fokus der FinVerw, BB 2011, 3097; Ratschow in Klein, Abgabenordnung, 12. Aufl 2014; Blesinger in Kühn/v Wedelstädt, AO und FGO, 21. Aufl 2015; Höring, Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung, DStZ 2016, 727; Kussmaul/Kloster, Dividendenstripping erneut im Fokus des Gesetzgebers, DB 2016, 849; Spengel, Dringender Handlungsbedarf b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Wirtschaftliches Eigentum (§ 36a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Grundvoraussetzung für die volle Anrechnung der KapSt ist zunächst bestehendes zivilrechtliches, aber zusätzlich wirtschaftliches Eigentum des StPfl an den Wertpapieren; vgl Salzmann/Heufelder, IStR 2017, 125, 127; Spilker/Kremer, BB 2018, 2775 [2777]. Letzteres ist davon abhängig, wie im konkreten Einzelfall die Rechtsbeziehungen zwischen de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.10 Haftung der Organgesellschaft

Rz. 613 Die Organgesellschaft ist, abgesehen von der KSt auf das eigene Einkommen, nicht Schuldner der auf die bei ihr verwirklichten Besteuerungsgrundlagen entfallenden Steuer, für die die Organschaft von Bedeutung ist. Schuldner dieser Steuern ist der Organträger. Die Organgesellschaft haftet aber nach § 73 AO für die Steuern, für die die Organschaft von Bedeutung ist.[1] ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.5 Verfahrensregelungen (Abs. 5 S. 4, 5)

Rz. 945 Die gesonderte Feststellung ist nach § 14 Abs. 5 S. 4 KStG von dem für die Besteuerung der Organgesellschaft zuständigen FA vorzunehmen. Dies stellt eine Änderung gegenüber der bisherigen Regelung dar, wonach die die Organgesellschaft betreffenden Fragen in dem KSt-Bescheid des Organträgers behandelt wurden. Die Neuregelung bedeutet also eine Verlagerung der Zuständi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.2 Die Organtheorie

Rz. 20 Die §§ 14ff. KStG enthalten zwar positivrechtliche Regelungen für die Organschaft, der systematische Grundgedanke, der zu diesen Vorschriften geführt hat, wird aber nicht deutlich. Diese theoretischen Grundlagen für das Organschaftsverhältnis zu erarbeiten, ist Aufgabe der Organtheorie. Im Zuge der Rechtsentwicklung sind die Angestellten-, die Filial- oder Einheits- u...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.2 Zurechnung der Beteiligung und der Stimmrechte

Rz. 215 Die Beteiligung und die Stimmrechte müssen dem Organträger zuzurechnen sein. Das bedeutet, dass die Anteile in seinem Eigentum stehen und die Stimmrechte ihm, als aus seinem Eigentum fließend, zuzurechnen sein müssen. Das ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG, wonach der Organträger in einer Weise an der Organgesellschaft "beteiligt" ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.6 Zurechnung des Einkommens bei Personengesellschaften und natürlichen Personen als Organträger

Rz. 650 Ist der Organträger eine Personengesellschaft, ergeben sich im Grundsatz keine Änderungen gegenüber den bisherigen Ausführungen. Das Handelsbilanzergebnis der Organgesellschaft ist an die Personengesellschaft als Organträger abgeführt worden und damit im Handelsbilanzergebnis der Personengesellschaft enthalten. Es ist daher zu eliminieren, um eine Doppelerfassung zu ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.3 Notwendiger Inlandsbezug

Rz. 91 Um Organträger sein zu können musste eine Körperschaft bis Vz 2011 nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG unbeschränkt stpfl. sein und die Geschäftsleitung im Inland haben. Diese Voraussetzung ist durch Gesetz v. 20.12.2001[1] ab Vz 2001 eingeführt worden; bis Vz 2000 musste es sich bei dem Organträger um ein inl. Unternehmen mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland handeln....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 120 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG kann eine Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG Organträger sein, wenn sie eine Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ausübt.[1] Die Verweisung auf § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG stellt klar, dass alle Mitunternehmerschaften Organträger sein können. Es handelt sich insbesondere um OHG, KG, GmbH & Co. KG, GbR,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.6.4 Stille Gesellschaft

Rz. 169 Die typische stille Gesellschaft ist keine Gesellschaft in dem Sinn, dass sie Träger steuerrechtlicher Beziehungen sein kann. Sie wird steuerlich als darlehensähnlich behandelt[1] und kann daher nicht Organträger sein. Rz. 170 Die atypische stille Gesellschaft ist steuerlich eine Mitunternehmerschaft und wird daher weitgehend wie eine Personengesellschaft, d. h. als M...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.3.2.2 Beteiligung über eine Personengesellschaft

Rz. 249 Ist der Organträger mit 50 % oder weniger der Stimmrechte direkt an der Organgesellschaft beteiligt und wird eine weitere Beteiligung an der Organgesellschaft von einer Personengesellschaft im Gesamthandsvermögen gehalten, an der der Organträger beteiligt ist, stellt sich die Frage, ob hierdurch eine für die Organschaft ausreichende finanzielle Eingliederung von mehr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.2.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.2 Zuordnung der Organbeteiligung bei unmittelbarer Beteiligung (S. 4)

Rz. 141d S. 4 konkretisiert die Voraussetzungen für die finanzielle Eingliederung nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG im Hinblick auf den Inlandsbezug.[1] Danach muss die Beteiligung, die die finanzielle Eingliederung vermittelt, ununterbrochen während der ganzen Dauer der Organschaft einer inl. Betriebsstätte zuzuordnen sein. Diese Voraussetzung gilt für alle Organträger, also...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Einziehung eines nach Art. 3s der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gelisteten Schiffs – Nothafenrecht und Ausfuhrverbot

Leitsatz 1. Der unionsrechtliche Ausfuhrbegriff des Art. 3s Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der bis zum 24.02.2025 geltenden Fassung der Verordnung (EU) 2024/3192 (Verordnung (EU) Nr. 833/2014) ist weit, funktional und zweckorientiert auszulegen und erfasst grundsätzlich jedes physische Verbringen eines in Anh. XLII der Verordnung gelisteten Schiffs aus dem Gebiet der Union. 2. Gelangt ein Schiff infolge einer Seenotsituation in Gewässer der Union und wird erst später durch d...Verordnung (EU) 2025/395Art. 3s der Verordnung (EU) Nr. 833/2014Art. 3s Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014Art. 45 Abs. 2 des Zollkodex§ 13 Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzesmehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Einziehung einer aus Russland stammenden Schiffsladung – Begriff des "Verbringens" nach Art. 3i der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 – Bedeutung von Nothafenrecht und SeeRÜbk im Sanktionsrecht

Leitsatz 1. Das in Art. 3i Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der bis zum 24.02.2025 geltenden Fassung der Verordnung (EU) 2024/3192 (Verordnung (EU) Nr. 833/2014) verwendete Tatbestandsmerkmal des "Verbringens" gelisteter Waren in das Zollgebiet der Union ist auf der Grundlage einer summarischen Prüfung als ein vom menschlichen Willen getragener Realakt des körperlichen Gelangens zu verstehen. In einer durch technische Defekte ausgelösten Seenotsituation, in der ein Schiff manövrierunfä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.1.2.2.7 Mitteilungen nach § 100 Abs. 2 Satz 3 FGO

Rz. 26 Die Mitteilung über die Neuberechnung der Steuerschuld nach § 100 Abs. 2 S. 3 Hs. 1 FGO stellt mangels Regelung keinen Verwaltungsakt dar und fällt daher auch nicht unter den Anwendungsbereich des § 68 S. FGO.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.4.2 Fälle des § 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 264 ZPO

Rz. 15 Unabhängig davon, ob nach den obenstehenden Definitionen eine Klageänderung vorliegt, werden vom Gesetz in § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 264 ZPO bestimmte Fälle nicht als Klageänderung behandelt und sind somit ohne besondere Voraussetzungen zulässig. Rz. 16 Werden im finanzgerichtlichen Verfahren neuer Tatsachenvortrag oder neue Rechtsausführungen ergänzt, stellt dies nach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4 Rechtsschutz bei Verstoß gegen § 68 FGO

Rz. 44 Ein Verstoß gegen § 68 S. 1 FGO führt dazu, dass das Gericht über einen nicht mehr existenten Verwaltungsakt entschieden hat und daher auch die Entscheidung als solche gegenstandslos ist. Der neue Verwaltungsakt würde seine Rechtswirkungen weiterhin entfalten, da er in die Tenorierung des Urteils nicht aufgenommen wurde.[1] Der Rechtsschutz hängt davon ab, in welchem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.1 § 68 Satz 1 FGO

2.1.1 Angefochtener Verwaltungsakt Rz. 12 Nach § 68 S. 1 FGO muss der Stpfl. einen Verwaltungsakt angefochten haben. Gemeint sind damit nur Fälle, in denen der Kläger den Verwaltungsakt in zulässigerweise mit der Anfechtungsklage angefochten hat.[1] Die unzulässige Klage löst die Rechtsfolgen des § 68 FGO nicht aus.[2] Die zulässige Anfechtung wirkt bis zum rechtskräftigen Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 63 FGO regelt als Gegenstück zu § 40 Abs. 2 FGO [1] die passive Prozessführungsbefugnis und damit, wer auf Beklagtenseite zulässigerweise zum Beteiligten[2] eines Verfahrens vor dem FG werden kann.[3] Zu unterscheiden ist dies von der materiellen Sachlegitimation und damit von der Frage, ob der Beklagte materiellrechtlich zuständig für die Vornahme der begehrten oder ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.1.2 Änderung oder Ersetzung

2.1.2.1 Allgemeine Einordnung Rz. 15 Eine Abgrenzung, wann ein Verwaltungsakt einen anderen ersetzt und wann er lediglich einen anderen Verwaltungsakt ändert, ist rechtspraktisch nicht erforderlich, da beide Möglichkeiten gleichwertig nebeneinanderstehen. Die Begriffe sind rein prozessrechtlich[1] und entsprechend dem Zweck der Norm weit auszulegen.[2] Ob begrifflich eine Änd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.1 Ungeschriebene Voraussetzungen

Rz. 19 Als ungeschriebene Voraussetzung müssen für den durch die Klageänderung rechtshängig gewordenen neuen Streitgegenstand die allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzungen der jeweiligen Klageart bzw. Antragsart vorliegen.[1] Die Einhaltung der Sachentscheidungsvoraussetzungen steht nicht zur Disposition der Beteiligten.[2] Hierbei ist in Fällen der Anfechtungsklage vor a...mehr