Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1.1.1 Gewöhnliche Nutzungsdauer

Rz. 27 Bei beweglichen Wirtschaftsgütern entspricht die gewöhnliche Nutzungsdauer regelmäßig der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer i. S. v. § 7 Abs. 1 S. 2 EStG.[1] Darunter ist der Zeitraum zu verstehen, in dem das Wirtschaftsgut unter Berücksichtigung seiner besonderen betriebstypischen Beanspruchung erfahrungsgemäß verwendet oder genutzt werden kann.[2] Die Nutzungsdauer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1.2 Ausschluss für den Regelfall

Rz. 35 Abs. 2 Nr. 1 fordert für den Ausschluss des zivilrechtlich Berechtigten durch die tatsächliche Herrschaft einer anderen Person über das Wirtschaftsgut, dass dieser den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann. Diese Beschränkung auf den Regelfall lässt wirtschaftliches Eigentum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.3 Zerlegung in Anteile

Rz. 102 Nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO wird das Gesamthands- bzw. Gesellschaftsvermögen – soweit für steuerliche Zwecke eine getrennte Zurechnung erforderlich ist – den Beteiligten so zugerechnet, als wären sie nach Bruchteilen beteiligt. Durch diese Regelung wird das privatrechtliche Institut der Gesamthand, das keine rechnerischen Quoten der einzelnen Beteiligten am Gesamt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.2 Sicherungseigentum

Rz. 83 Wirtschaftsgüter sind bei Sicherungseigentum dem Sicherungsgeber zuzurechnen.[1] Das entspricht der Behandlung des Treuguts bei den Treuhandverhältnissen. Das Sicherungseigentum ist eine besondere Art des eigennützigen Treuhandverhältnisses.[2] Rz. 84 Sicherungseigentum entsteht dadurch, dass der Eigentümer einer beweglichen Sache (Sicherungsgeber) das zivilrechtliche ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1.1.2 Ausschluss

Rz. 29 Der Eigentümer muss kraft der tatsächlichen Herrschaft des anderen von der wirtschaftlichen Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausgeschlossen sein. Dies ist der Fall, wenn ihm die mit seiner Rechtsposition normalerweise verbundenen Möglichkeiten, Gebrauchsvorteile aus dem Wirtschaftsgut zu ziehen und/oder seine Substanz zum eigenen Nutzen zu verwerten, entzogen sind, s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1.2.4 Tatsächlicher Vollzug

Rz. 74 Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses ist die tatsächliche Durchführung der Treuhandvereinbarung. Diese wird zwar nicht durch jede Abweichung von den getroffenen Abreden ausgeschlossen.[1] Unerlässliche Voraussetzung für die Durchführung der Treuhandvereinbarung ist jedoch die klare Trennung von Treugut und Eigenvermögen.[2] Das Han...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift gilt grundsätzlich für alle in § 1 Abs. 1 S. 1 AO genannten Steuern und Steuervergütungen[1] sowie gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 AO für die von den Gemeinden verwalteten Realsteuern.[2] Soweit die Einzelsteuergesetze jedoch spezielle Zurechnungsregeln aufstellen, gehen diese § 39 AO vor. Die Zurechnung nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO kann eingeschränkt oder ausgeschlo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.8 Nießbrauch

Rz. 57 Nießbrauch ist die Belastung einer Sache[1] oder eines übertragbaren[2] Rechts[3] in der Weise, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen daraus zu ziehen. Die Bestellung des Nießbrauchs an einem Vermögen oder einer Erbschaft ist nur in der Weise möglich, dass der Nießbraucher den Nießbrauch an den einzelnen zu dem Vermögen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1.2.3 Nachweis der Voraussetzungen

Rz. 73 Das Vorliegen der Voraussetzungen einer Treuhand muss eindeutig und nachweisbar sein.[1] Die Nachweisregel des § 159 AO unterstützt dies. Deshalb fordert die Rspr. eine eindeutige, klare Vereinbarung.[2] Schon aus diesem Grund muss die Schriftform empfohlen werden. Grundsätzlich muss das Treuhandverhältnis auch in den Büchern und Bilanzen seinen Niederschlag finden. I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.7 Leasing

Rz. 51 Der Begriff "Leasing" stellt eine zusammenfassende Bezeichnung für Vertragsverhältnisse dar, die die Überlassung der Nutzung eines Wirtschaftsguts durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer für eine bestimmte Zeit zum Gegenstand haben und Elemente von Miete, Kauf und Darlehen miteinander verbinden können.[1] Gegenstand eines Leasingverhältnisses können sowohl bewegli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Zurechnung von Einkünften

Rz. 16 § 39 AO gilt nicht unmittelbar für die Zurechnung von Einkünften.[1] Diese sind vielmehr demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht.[2] Je nach Art des Einkunftstatbestands kann dies allerdings die rechtliche bzw. wirtschaftliche Verfügungsmacht über das zur Erzielung der Einkünfte eingesetzte Wirtschaftsgut voraussetzen. Einkünfte a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.6 Mietkauf

Rz. 50 Unter Mietkauf ist ein Mietvertrag zu verstehen, durch den dem Mieter das Recht eingeräumt wird, die Mietsache innerhalb einer bestimmten Frist oder mit Ablauf des Mietverhältnisses zu erwerben. Der Mietkauf verbindet damit Elemente des Mietvertrags[1] mit solchen des Kaufvertrags[2] und weist insofern Parallelen zum Leasing (vgl. zu diesem Rz. 51–56) auf.[3] Ist berei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1.2.1 Treuhandvereinbarung

Rz. 70 Die Bezeichnung einer Vereinbarung als "Treuhandvertrag" reicht für die Anerkennung eines Treuhandverhältnisses i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO nicht aus. Aus den schuldrechtlichen Vereinbarungen muss sich vielmehr eindeutig ergeben, dass die mit der rechtlichen Eigentümer- bzw. Inhaberstellung verbundene Verfügungsmacht im Innenverhältnis zugunsten des Treugebers ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1 Begriff des wirtschaftlichen Eigentums (Abs. 2 Nr. 1 S. 1)

Rz. 22 Nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO ist ein Wirtschaftsgut einem anderen als dem (zivilrechtlichen) Eigentümer zuzurechnen, wenn dieser die tatsächliche Herrschaft darüber in der Weise ausübt, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann. Mit dieser Formel hat sich das Geset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1.2.2 Form der Vereinbarung

Rz. 71 Treuhandabreden bedürfen als solche keiner besonderen Form. Ist allerdings für die auf den Erwerb des Wirtschaftsguts gerichtete Vereinbarung eine bestimmte Form vorgeschrieben, so bedarf auch die Treuhandvereinbarung dieser Form, weil es anderenfalls an der wirksamen Begründung einer (Rück-)Übertragungsverpflichtung auf den Treugeber fehlen würde.[1] Hiernach unterli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.2 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 40 Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften wird der Erwerber wirtschaftlicher Eigentümer, wenn er aufgrund eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäfts eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergeg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.4 Mieterein- und -umbauten

Rz. 45 Nimmt der Mieter in den gemieteten Räumen Einbauten oder Umbauten vor (z. B. Ladeneinbauten, raumteilende Wände, Dachausbau usw.), so werden diese regelmäßig wesentliche Bestandteile des Gebäudes[1] und gehen damit in das Eigentum des Gebäudeeigentümers über.[2] Anders verhält es sich dann, wenn der Mieter diese Ein- oder Umbauten nur zu einem vorübergehenden Zweck vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.2 Erforderlichkeit der anteiligen Zurechnung

Rz. 96 Die anteilige Zurechnung der zum Gesamthands- bzw. Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter auf die Beteiligten erfolgt nur, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Kann die Besteuerung ohne Aufspaltung durchgeführt werden, so bleibt es bei der Regelzurechnung. Eine anteilige Zurechnung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO ist erforder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.1 Inhalt und Bedeutung, Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39 AO ist eine Vorschrift des materiellen Steuerschuldrechts[1], die – mit Ausnahme des zum 1.1.2024 angefügten § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO – die persönliche Zurechnung von Wirtschaftsgütern regelt. Diese bestimmt darüber, welche Person oder Personenvereinigung Steueransprüche zu erfüllen hat, die aus der Herrschaft über das Wirtschaftsgut hergeleitet werden.[2] Für di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.5 Pacht- und Mietverträge, sonstige Nutzungsrechte

Rz. 47 Pacht- und Mietverhältnisse begründen regelmäßig nur Nutzungsrechte und führen für sich genommen nicht zu wirtschaftlichem Eigentum.[1] Das gilt grundsätzlich ohne Rücksicht auf die vereinbarte Dauer des Miet- oder Pachtverhältnisses[2] und selbst dann, wenn die Vertragsbeteiligten bei Abschluss des Pachtvertrags ins Auge fassen, dass der Pachtgegenstand nach Ablauf d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.6 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 12 § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG macht bei Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG die volle Anrechnung der durch Steuerabzug erhobenen ESt u. a. davon abhängig, dass der Stpfl. hinsichtlich der diesen Kapitalerträgen zugrunde liegenden Anteile oder Genussscheine während einer Mindesthaltedauer von 45 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und 45 T...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unbeschränkte und beschränk... / 3 Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht

Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist nach § 1 KStG ein körperschaftsteuerpflichtiges Subjekt mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland. Diese beiden Anknüpfungspunkte stellen das Äquivalent zum Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt des Einkommensteuerrechts dar.[1] Gemäß § 10 AO ist der Ort der Geschäftsleitung der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.[2] Dies ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unbeschränkte und beschränk... / 2.1.1 Wohnsitz

Gemäß § 8 AO hat jemand dort seinen Wohnsitz, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.[1] An den Begriff Wohnung sind hierbei keine besonders hohen Anforderungen zu stellen.[2] Ausreichend ist eine objektive Eignung der Unterkunft zum Wohnen.[3] Es reichen deshalb etwa auch Jagdhütten oder Woh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienfonds / 2 Anteile im Privatvermögen

Die Anteilserwerber sind Gesellschafter der Vermietungsgesellschaft. Halten sie die Anteile im Privatvermögen, erzielen sie gemeinsam Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das dürfte auch gelten, wenn die Anleger ihre Anteile über einen Treuhänder halten. Der BFH hat zwar entschieden, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur erzielt, wer selbst den Tatbestand de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unbeschränkte und beschränk... / 2.1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt

Nach § 9 Satz 1 AO hat jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist dabei stets dann anzunehmen, wenn sich jemand mehr als 6 Monate zeitlich zusammenhängend hier aufhält, wobei kurzfristige Unterbrec...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Rechtsbehelfe

Rz. 108 Ein Schreiben an einen Unternehmer zur Vorlage von Urkunden nach § 18d UStG stellt einen Verwaltungsakt dar (Rz. 77), es ist als solcher immer mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Der zulässige Rechtsbehelf gegen eine solche Anordnung ist der Einspruch.[1] Da dieser keine aufschiebende Wirkung entfaltet, ist der Vorlagepflichtige trotz des Einspruchs verpfli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4 Vollstreckung von Ansprüchen gegen die Verwaltung

Rz. 9 Die Vorschriften des 6. Teils gelten nur bei einer Vollstreckung von Ansprüchen der Verwaltung aus Verwaltungsakten. Wenn demgegenüber zivilrechtliche Ansprüche gegen die Verwaltung vollstreckt werden sollen, richtet sich diese Vollstreckung vollständig nach der ZPO. Der Gläubiger muss somit einen Titel vor dem jeweils zuständigen Gericht erwirken und diesen dann mitte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.3 Erlöschen des Anspruchs auf die Leistung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 13 Nach § 257 Abs. 1 Nr. 3 AO ist die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken, sobald der Anspruch auf die Leistung erloschen ist. Nach § 257 Abs. 2 S. 1 AO sind bereits getroffene Vollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich aufzuheben (zu Einzelheiten s. Rz. 10ff.). Das Erlöschen des Anspruchs kann insbesondere auf den in § 47 AO genannten Erlöschensgründen beruhen.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.4 Stundung der Leistung (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 16 Die letzte der in § 257 Abs. 1 AO genannten Alternativen, bei deren Vorliegen die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken ist, betrifft den Fall der Stundung der Leistung nach § 222 AO. Der Stundung gleich steht der Zahlungsaufschub nach § 223 AO, der allerdings nur bei Zöllen und Verbrauchsteuern in Betracht kommt.[1] Dabei ist nicht bereits ein Antrag auf Stu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 5 Entscheidung der Finanzbehörde

Rz. 21 Liegen die Voraussetzungen des § 257 Abs. 1 AO vor, hat die Finanzbehörde die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken. Ein Ermessen besteht in dieser Hinsicht nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Bestimmung nicht.[1] Die Verwaltung hat dabei auch von Amts wegen tätig zu werden, sodass es nicht etwa eines Antrags des Vollstreckungsschuldners bedarf, damit die Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Voraussetzungen der Vollstreckung

Rz. 5 Will ein Privatgläubiger die Durchsetzung eines Anspruchs gegen einen Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung erzwingen, müssen drei Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung zwingend gegeben sein: Titel, Vollstreckungsklausel und Zustellung des Titels.[1] Im Gegensatz hierzu benötigen die Finanzbehörden zur Vollstreckung ihrer Ansprüche grundsätzlich keine obsiege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.2 Aufhebung des Verwaltungsakts (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Die zweite Alternative, in der die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken ist, ist gegeben, wenn der Verwaltungsakt, der die Grundlage für die Vollstreckung bildet, aufgehoben wird. Ist der Verwaltungsakt, der vollstreckt werden sollte, hingegen nichtig, wird § 257 Abs. 1 Nr. 2 AO analog angewendet.[1] Keine Anwendung findet § 257 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn ein Jahr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.1 Wegfall der Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 6 Nach § 257 Abs. 1 Nr. 1 AO ist die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken, wenn die Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen des § 251 Abs. 1 AO weggefallen sind. Dies ist der Fall, wenn die Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts nicht mehr besteht, da nur ein vollziehbarer Verwaltungsakt die Grundlage für die Vollstreckung nach der AO bilden kann. Die Vollziehbarkeit ka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2 Rechtsschutz im Verwaltungsvollstreckungsverfahren

Rz. 2 § 257 AO knüpft an § 249 AO an, der die allgemeine Bestimmung des Vollstreckungsrechts nach der AO darstellt. Die Norm konkretisiert dabei insbesondere den Grundsatz, dass Rechtsschutz im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nur durch einen Rechtsbehelf gegen die einzelne Vollstreckungsmaßnahme in Betracht kommt. Für den Fall, dass Einwendungen erhoben werden, die sich g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Im 6. Teil der AO ist das Vollstreckungsrecht für das steuerrechtliche Verwaltungsverfahren geregelt. Zur Geltung des Vollstreckungsrechts über diesen Bereich hinaus vgl. Dißars, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 249 AO Rz. 4. §§ 249 bis 346 AO sind jedoch nicht als abschließend für das steuerrechtliche Vollstreckungsrecht anzusehen, sondern vielmehr beinhalten die Vors...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4 Aufhebung bereits durchgeführter Vollstreckungsmaßnahmen (Abs. 2)

Rz. 19 Nach § 257 Abs. 2 S. 1 AO sind in den Fällen des § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO bereits durchgeführte Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben. Es besteht also für die Verwaltung die Pflicht, die bereits durchgeführten Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben.[1] Dies gilt hingegen nicht in den Fällen des § 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4 AO, in denen die Finanzverwaltung gleichwohl nach pfl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Eine dem § 257 AO entsprechende Regelung gab es in der RAO nicht. Vielmehr war die Rechtslage nach der RAO so, dass auch bei der Geltendmachung des Erlöschens oder der Stundung des zu vollstreckenden Anspruchs zu leisten war und später lediglich ggf. eine Erstattung zu erfolgen hatte.[1] § 257 AO führt demgegenüber dazu, dass die Vollstreckungsbehörden verpflichtet sin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3 Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung

Rz. 5 § 257 Abs. 1 führt insgesamt vier Alternativen auf, bei deren Vorliegen die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken ist. Dies sind im Einzelnen: Wegfall der Vollstreckungsvoraussetzungen[1]; Aufhebung des zu vollstreckenden Verwaltungsakts[2]; Erlöschen des mit dem Verwaltungsakt geltend gemachten Leistungsanspruchs[3]; Stundung der Leistung, die mit dem Verwaltungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bruns, Keine Einzelbekanntgabe an PersGes in der Insolvenz bei Widerruf der Empfangsvollmacht (§ 183 AO), DStR 2015, 1953; Uhländer, 100 Jahre Besteuerung von Mitunternehmern, DB 2019, 2373 Abschnitt III. Verwaltungsanweisungen: OFD Ha v 25.07.1985, NWB DokSt, §§ 170–184 AO, F 2, 1/1986 (Feststellung bei geheimgehaltener Unterbeteiligung); OFD Nbg v 14.07.1986, NWB DokSt, §§ 179...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Systematik

Rn. 39 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Regelzurechnung zum zivilrechtlicher Eigentümer: Voraussetzung für den Ansatz von WG u Schulden in der Bilanz ist, dass sie dem StPfl persönlich zuzurechnen und in sachlicher Hinsicht seinem BV (s Rn 49ff) zuzuordnen sind. Der Kaufmann hat gemäß § 242 Abs 1 HGB "sein" Vermögen und "seine" Schulden zu bilanzieren. Ausgangspunkt der personelle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Notwendigkeit und das Recht zur Schätzung

Rn. 2217 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Notwendigkeit und das Recht zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen und damit auch des Gewinns ergeben sich aus der Verpflichtung zur Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen, § 88 AO für die Verwaltung und § 76 FGO für das FG. Gesetzliche Grundlage für die Befugnis zur Schätzung sind besonders § 162 AO für die Verwaltung und § 96 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgeleitete steuerliche Buchführungspflicht (§ 140 AO)

Rn. 303 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Eine nach außersteuerlichen Gesetzen bestehende Verpflichtung, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, ist auch für die Besteuerung zu erfüllen, § 140 AO . In steuerliche Pflichten überführt werden damit insb handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Die Befreiung für kleine Einzelkaufleute gem § 241a HGB iVm § 242 Abs 4 HGB (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / L. Nachweis der BA

Rn. 1646 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Grundsätzlich ist es Sache der FinBeh, wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 88 AO) den steuerlich relevanten Sachverhalt zu ermitteln. Dies gilt auch für das FG (§ 76 FGO). Zu der Ermittlungspflicht gehört gemäß § 88 Abs 2 AO auch, die für den StPfl günstigen Umstände zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass die FinBeh nicht nur die BE z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Originäre steuerliche Buchführungspflicht (§ 141 AO)

Rn. 307 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Gewerbetreibende und LuF, die keinen originären Buchführungs- und Abschlusspflichten insb nach §§ 238ff HGB unterliegen, die sie nach § 140 AO auch für die Besteuerung zu erfüllen haben, sind nach § 141 AO verpflichtet, für den einzelnen Betrieb Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn die in § 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- u diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt, insbesondere um die Abgrenzung gegenübermehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verfahrensfragen

Rn. 10 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei einer Beteiligung mehrerer Personen an Einkünften iSd § 24 EStG muss nach § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO im gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahren über die Einkunftsart, die Höhe, die Zurechnung der Einkünfte auf die einzelnen Feststellungsbeteiligten und über die Anwendung der Tarifbegünstigung des § 34 EStG entschieden werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2024, Inhalt der Rec... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg ist zuzustimmen. Es ist bedauerlich, dass der Gesetzgeber für Verfahren, die im RVG geregelt sind, Rechtsbehelfsbelehrungen mit unterschiedlichem Inhalt vorgesehen hat. Dies liegt – worauf auch das OVG Berlin-Brandenburg hingewiesen hat, – daran, dass im Vergütungsfestsetzungsverfahren vor den Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2024, Inhalt der Rec... / II. Anwendbare Verfahrensvorschriften

Gem. § 11 Abs. 3 S. 1 RVG wird im Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Vergütung vom UdG festgesetzt. Nach § 11 Abs. 3 S. 2 RVG gelten die für die jeweilige Gerichtsbarkeit geltenden Vorschriften über die Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren entsprechend, hier somit die Vorschriften der VwGO. 1. Frist von zwei Wochen Nach den Ausführungen des OVG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. "Wirtschaftliches Eigentum" – Schlüsselbegriff wirtschaftlicher Betrachtungsweise

Rn. 43 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Für die von der Regelzurechnung zum zivilrechtlichen Eigentümer abweichende Ausnahmezurechnung nach § 246 Abs 1 S 2 HGB, § 39 Abs 2 Nr 1 AO hat sich der Begriff "wirtschaftliches Eigentum" durchgesetzt. Mit dem vielfach als terminologisch verfehlt gewerteten Begriff des "wirtschaftlichen Eigentums" bzw des "wirtschaftlichen Eigentümers" (kri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anforderungen an die Entkräftung der Richtigkeitsvermutung

Rn. 316 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Rspr formuliert für die Entkräftung der Richtigkeitsvermutung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung hohe Anforderungen. Erst wenn die Vermutung materieller Richtigkeit der Buchführung durch einen Beanstandungsanlass derart erschüttert wurde, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (BFH v 24.06.1997, VIII R 9/96, BStBl I...mehr