Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 12 Die richtige Verteidig... / B. Checkliste: Annahme des Mandates

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Anhang / Muster

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung) von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten od...mehr

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Anhang / Muster

Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung) von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten ode...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / II. Voraussetzungen für Maßnahmen

Rz. 54 Gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe werden Maßnahmen angeordnet, Dies gilt gemäß § 2a Abs. 2 Nr. 1 bis 3 StVG auch, wenn die Probezeit inzwischen abgelaufen ist....mehr

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Anhang / Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5)

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 35 Rechtsgrundlagen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis unter Beschränkungen und Auflagen bei bedingter Eignung sind § 2 Abs. 4 StVG sowie § 23 Abs. 2 FeV. Die Regelung zur Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis bei bedingter Eignung und Auflagen ergibt sich aus § 46 Abs. 2 FeV. Rz. 36 Erfüllt der Bewerber für eine Fahrerlaubnis alle Voraussetzungen für die Erte...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 3. Kenntnis der Gesetzeslage und der Rechtsprechung

Rz. 33 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, neben Entscheidungen oberster Bundesgerichte auch Entscheidungen europäischer Gerichte zu kennen.[19] Dies gilt notwendig zum Recht der Fahrerlaubnis. Auch ist hier zu entscheiden, ob ggf. ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, mithin eine Beiordnung erfolgen sollte, falls die Gebühren nicht abgesichert sind.[20] Regelmäßig ...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 45 Zur Fahrerlaubnis auf Probe enthalten die Vorschriften besondere Regelungen. Rz. 46 Die Fahrerlaubnis auf Probe ist nicht bedingt und auch nicht befristet; sie ist auch keine F...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / e) Abweichungen von den allgemeinen Tilgungsfristen

Rz. 25 Mögliche Abweichungen von den allgemeinen Tilgungsfristen sind in § 29 Abs. 1 S. 3 bis 5 StVG geregelt. Rz. 26 Zunächst betrifft dies Eintragungen bei Maßnahmen bei Fahrerlaubnis auf Probe. Eintragungen über bestimmte Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bei Verkehrszuwiderhandlungen von Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe werden nach § 29 Abs. 1 S. 3 StGB getilgt, we...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 4. Wichtig: Information des Mandanten über den Gang des Verfahrens

Rz. 68 In jedem Fall ist es wichtig, den Mandanten über den Gang des Verfahrens frühzeitig zu informieren und auf eine etwaige Beschlagnahme hinzuweisen. Hierzu wird in geeigneten Fällen auch empfohlen, dem Mandanten eine schriftliche Information über den Gang des Verfahrens zur Verfügung zu stellen (vgl. Anhang Rdn 1). Rz. 69 Ist der Mandant bei vorläufiger Entziehung der Fa...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 4. Information bei Führerscheinmaßnahmen – speziell: älterer Kraftfahrer

Rz. 30 Muster 1.6: Informationen für unsere Mandanten bei Beschlagnahme der Fahrerlaubnis – Rechtsmittel Muster 1.6: Informationen für unsere Mandanten bei Beschlagnahme der Fahrerlaubnis – Rechtsmittel Oftmals beschlagnahmt die Polizei noch vor Ort die Fahrerlaubnis. Dies ist möglich, wenn die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegen. Dies i...mehr

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Anhang / Muster

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung) von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten od...mehr

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Anhang / Muster

Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung) von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten ode...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Polizeiliche Anordnung der Entnahme einer Blutprobe und Verwertungsverbot

Rz. 17 Das Bundesverfassungsgericht hat sich in den Jahren 2007–2010 mehrfach mit den rechtlichen Voraussetzungen der polizeilichen Anordnung der Entnahme einer Blutprobe und eines möglichen Beweisverwertungsverbotes befasst. Hierbei ging es um die Frage der Zulässigkeit einer Eilanordnung von Blutentnahmen durch Strafverfolgungsbehörden bei "Gefahr im Verzug" gem. § 81a Abs...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 3. Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB

Rz. 61 Der objektive Tatbestand des § 316 StGB erfordert das Führen eines Kraftfahrzeuges im Verkehr, und zwar im öffentlichen Verkehrsraum.[96] Rz. 62 Weitere Voraussetzung ist das Führen eines Fahrzeuges. Dieses setzt voraus, dass das Fahrzeug tatsächlich in Bewegung gesetzt wird. Vorbereitende Bedienungsmaßnahmen erfüllen dieses Merkmal nicht.[97] Weitere Voraussetzung ist...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 2. Alkohol und Trinkgewohnheiten

Rz. 33 Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol wird vom Gesetz als Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit sanktioniert. Rz. 34 Zunächst ist die Beurteilung der Alkoholproblematik im Hinblick auf die "Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" nicht nur zu sehen unter dem Aspekt der absoluten oder relativen Fahruntüchtigkeit,[31] sondern insbesondere unter dem...mehr

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Anhang / § 17 Praktische Prüfung

(1) 1In der praktischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs, gegebenenfalls mit Anhänger, im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse und über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt sowie zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist. 2Bewerber um eine Fahrerlaubnis de...mehr

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Anhang / § 32 Ausnahmen von der Probezeit

1Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. 2Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen.mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Allgemeines

Rz. 16 Anknüpfungspunkt für die Prüfung der Fahreignung ist die Klärung der Frage, ob eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4[19] oder 5 der FeV vorliegt, die bzw. der die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen i.S.v. § 11 Abs. 1 S. 2 FeV ausschließt. Dabei setzt die Anlage 4 zur FeV wiederum den Anhang III der Dritten EU-Führerscheinrichtlini...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Mögliche Einschränkungen

Rz. 3 Personen, die sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen können, ist nach § 2 Abs. 1 FeV nur dann eine Verkehrsteilnahme gestattet, wenn die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen sind, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Rz. 4 Eine Einschränkung oder Entziehung der Zulassung zur Teilnahme am öffentlichen S...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / C. Die Wiederherstellung der Eignung nach Entziehung bei Alkoholproblematik

Rz. 21 Die Thematik der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beschäftigt insbesondere bei Alkoholproblematik die Gerichte und Straßenverkehrsbehörden. Wie bereits unter § 8 Rdn 4 angesprochen, stellen Begutachtungen im Zusammenhang mit Alkohol nach wie vor den größten Teil der angeordneten Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen dar. Die Anlage 4 zur FeV, Nr. 8, sowie d...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / I. Fahrlehrergesetz

Rz. 14 Maßgebend für die Ausbildung des Fahrlehrers ist das Fahrlehrergesetz.[12] Die theoretische Ausbildung an einer amtlich anerkannten Ausbildungsstätte erfordert zusätzlich eine praktische Ausbildung, die mindestens 4 1/2 Monate an einer Ausbildungsfahrschule gem. § 2 Abs. 6, Abs. 3 Nr. 1 FahrlG zu erfolgen hat. Rz. 15 Geschaffen wurde eine befristete Fahrlehrererlaubnis...mehr

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Entziehung einer Fahrerlaub... / Leitsatz

1. Für die Beantwortung der Frage, ob einer oder mehrere Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften i.S.d. § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 FeV vorliegen, kommt es nicht auf den prozessualen, sondern den materiell-rechtlichen Tatbegriff an. (amtlicher Leitsatz) 2. Um sich i.S.d. § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO mit der angefochtenen Entscheidung auseinanderzusetzen reicht es grds. nicht aus, ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / b) Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit

Rz. 99 Eine Entscheidung zur Rückfallwahrscheinlichkeit kann unabhängig von den vorgenannten Umständen nur gefunden werden bei Würdigung der Gesamtpersönlichkeit. Die Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Betroffenen, zu dessen Lasten Eignungsmängel festgestellt sind, hängt von seiner persönlichen Lebenssituation und ebenso von der Situation der Teilnahme am Straßenverkehr ...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / F. Einstellung gem. § 153a StPO unter Auflagen

Rz. 94 Der Anwendungsbereich des § 153a StPO ist zwischenzeitlich erweitert. Gemäß der in § 153a Abs. 1 S. 1 StPO angefügten Regelung kann die Einstellung auch mit der Auflage erfolgen, "an einem Aufbauseminar nach § 2 Abs. 2 S. 2 oder § 4 Abs. 8 S. 3 des Straßenverkehrsgesetzes teilzunehmen". Dies bietet gleichzeitig eine Chance und Herausforderung für den Verteidiger, die ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 2. Abhängigkeit (Anlage 4 zur FeV, Ziffer 8.3)

Rz. 53 Der Begriff der "Abhängigkeit" von Alkohol ist in Ziffer 8.3 der Anlage 4 zur FeV nicht näher umschrieben. Die Praxis greift daher auf die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung zurück,[39] welche wiederum insoweit unter Ziffer 3.13.2 auf die diagnostischen Leitlinien der Alkoholabhängigkeit nach ICD 10 Bezug nehmen. Diese sind dort im Wortlaut wiedergegeben u...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 1. Bei Missbrauch

Rz. 54 Gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV ist Eignung wieder zu bejahen nach Beendigung des Missbrauchs, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist. Hiernach müssen gemäß Nr. 3.13.1 Abs. 4 der Begutachtungsleitlinien folgende Voraussetzungen gegeben sein (siehe auch Anh. Rdn 1):mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / E. Austausch von Führerscheinmaßnahmen

Rz. 92 Für die Verteidigung ist es häufig eine Chance, zugunsten des Mandanten den Austausch von Führerscheinmaßnahmen zu erreichen, also Fahrverbot statt Fahrerlaubnisentzug. Dies ist auch in der Rechtsmittelinstanz möglich. Rz. 93 Bei einem zugunsten des Angeklagten eingelegten Rechtsmittel ist es nicht möglich, anstelle eines Fahrverbotes eine Maßregel nach § 69a StGB tret...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / I. Die Erstellung des Gutachtens

Rz. 96 Gutachten zur möglichen Abkürzung der Sperrfrist werden – um nur einige zu erwähnen – erstellt durch verschiedene TÜVs, pima-mpu GmbH, DEKRA, AVUS-GmbH, IAS, IVT-Hö, BAD oder IBBK. Für die bei der BASt akkreditierten und von der BASt auch fortlaufend kontrollierten Träger von Kursen nach § 70 FeV ist für deren nur im Verwaltungsrecht einsetzbaren Wiedereignungskurse g...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 2. Maßnahmen bei Verdacht

Rz. 61 Ergibt sich bei einem Polizeibeamten im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein Verdacht, der Betroffene könne unter Drogen gefahren sein, so bieten sich verschiedene Arten von "Drogenschnelltests" an. In der Erprobung und teilweise im praktischen Einsatz finden sich: Rz. 62 Zu beachten ist jedoch der Grundsatz "nemo tenetur". Kein ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / III. Beurteilung der "Eignung" und der "Ungeeignetheit" nach FeV und Begutachtungs-Leitlinien

Rz. 64 Nach Nr. 9 der Anlage 4 der FeV sind Eignung und bedingte Eignung zu verneinen bei "Abhängigkeit von Betäubungsmitteln i.S.d. Betäubungsmittelgesetzes oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen". Eignung ist zu verneinen nach Nr. 9.4 der Anlage 4 der FeV bei "missbräuchlicher Einnahme" (regelmäßiger übermäßiger Gebrauch) von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln und...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 1. Grundsatz der freien Beweiswürdigung

Rz. 91 Im Verwaltungsverfahren gilt gemäß § 69 Abs. 1 VwVfG der Grundsatz der freien Beweiswürdigung und ebenso gemäß § 108 VwGO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Rz. 92 Auf der Grundlage der erhobenen relevanten Beweise ist dann zu entscheiden, ob die Voraussetzungen entsprechend dem unbestimmten Rechtsbegriff der "Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" gegeben sind. R...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Allgemeine Erlaubnisfreiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr

Rz. 1 Nach der deutschen Rechtsordnung hat jedermann das Recht auf allgemeine Teilnahme am Straßenverkehr. Dies folgt aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG).[1] Diese sog. "allgemeine Verkehrsfreiheit" gilt jedoch nur insoweit, als nicht Rechte anderer verletzt werden und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz v...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Die verstärkte Drogenproblematik

Rz. 57 Festzustellen ist, dass die Einnahme von Betäubungsmitteln und anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, also die Einnahme von Drogen, im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen in starkem Maße zugenommen hat. Häufig wird dies auch noch verstärkt in Verbindung mit Alkohol.[42] Rz. 58 Die verkehrsbezogene Gefährlichkeit der Einnahme einer bestimmten Droge ist quant...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / a) Feststellung der Rückfallwahrscheinlichkeit

Rz. 97 Die konkrete Ausfüllung des Begriffs der "Rückfallwahrscheinlichkeit" bereitet in der Rechtspraxis große Schwierigkeiten. Hierbei geht es um die Feststellung des Rückfallrisikos für bestimmte Personengruppen, die – wie statistisch festgestellt – durch bestimmte Verkehrsdelikte auffällig geworden sind. Rz. 98 Die Rückfallzahlen sind nach Bode/Winkler abhängig vonmehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / III. Prognose zur (Wiederherstellung der) Eignung oder der vorhandenen Ungeeignetheit

Rz. 48 Wichtig für die "Eignung" oder "Ungeeignetheit" zum Führen von Kraftfahrzeugen ist die Prognose über einen Rückfall oder eine wiederholte Teilnahme am Straßenverkehr unter Einwirkung von Alkohol. Bode/Winkler [37] unterscheiden in der Risiko- und Prognosebeurteilung vier Gruppen von Personen mit Alkoholproblematik, nämlichmehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 1. Missbrauch (Anlage 4 zur FeV, Ziffer 8.1)

Rz. 51 Der Begriff des "Missbrauchs" von Alkohol wird in Ziffer 8.1 der Anlage 4 zur FeV bzw. Ziffer 3.13.1 der Begutachtungsleitlinien legal definiert als die fehlende Fähigkeit zur Trennung zwischen dem Führen von Kraftfahrzeugen und dem Alkoholkonsum. Diese Definition ist noch dahin zu ergänzen, dass bei einem solchen "Missbrauch" auch nicht von einer zukünftigen entsprec...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 2. Bei Abhängigkeit

Rz. 55 Gemäß Nr. 8.4 der Anlage 4 zur FeV ist Eignung wieder zu bejahen nach Beendigung der Abhängigkeit, wenn eine Entwöhnungsbehandlung durchgeführt worden ist und in der Regel für die Dauer eines Jahres Abstinenz nachgewiesen worden ist. Nr. 3.13.1 der Begutachtungsleitlinien ergänzen hierzu, dass die Entwöhnungsbehandlung stationär oder in einer anderen Einrichtung für S...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 1. Mögliche Verdachtsmomente auf Medikamenten- oder Drogeneinfluss

Rz. 60 Typische Ausfallerscheinungen oder unerklärliche Fahrfehler sind mögliche Indizien für Medikamenten- und Drogeneinnahme. Dies gilt insbesondere, wenn Alkoholeinwirkung auszuschließen ist, etwa nach einem vorangegangenen Atemalkoholtest.[45] Weitere Indizien sind körperliche Auffälligkeiten, etwa gerötete Augen.[46] Allerdings sind Feststellungen zu vermeintlich drogen...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 4. Die "Eignungsbewertung" im Strafverfahren

Rz. 39 Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB durch den Strafrichter ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie wird in § 69a Abs. 5 StGB ausdrücklich so bezeichnet. Die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis dient zum einen der Sicherung der Allgemeinheit vor weiteren Gesetzesverletzungen durch den Täter. Zum anderen ist bei der "Gesamtwürdigung der...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / III. Ablehnung von beantragten Ausnahmen

Rz. 7 Wird bei einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis dem Antrag des Beschuldigten, bestimmte Kraftfahrzeuge von der Sperre auszunehmen, nicht entsprochen, so kann die Entscheidung evtl. partiell mit der Beschwerde angefochten werden. Rz. 8 Muster 15.1: Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis Muster 15.1: Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung...mehr

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Anhang / § 39 Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer Dienstfahrerlaubnis

1Bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen, die keine allgemeine Fahrerlaubnis besitzen, sind für die Anordnung von Maßnahmen nach § 2a Absatz 2, 3 bis 5 des Straßenverkehrsgesetzes innerhalb der Probezeit die in § 26 Absatz 1 genannten Dienststellen zuständig. 2Die Zuständigkeit bestimmt der zuständige Fachminister, soweit sie nicht landesrechtlich geregelt wird. 3Besitzen di...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 1. Anordnung der Teilnahme an Aufbauseminar

Rz. 60 Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist anzuordnen, wennmehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / II. Die "bedingte Eignung"

Rz. 12 Ist der Bewerber aufgrund körperlicher oder geistiger Mängel nur bedingt oder eingeschränkt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, so kann die Fahrerlaubnisbehörde eine entsprechend modifizierte Fahrerlaubnis erteilen, wenn durch entsprechende Auflagen und Beschränkungen das sichere Führen der Kraftfahrzeuge gewährleistet werden kann.[23] Dies bedeutet, dass ein Bewe...mehr

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Anhang / § 59 Speicherung von Daten im Fahreignungsregister

(1) Im Fahreignungsregister sind im Rahmen von § 28 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes folgende Daten zu speichern:mehr

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Anhang / Anlage 10 (zu den §§ 26 und 27)

Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr Umfang der Berechtigung zum Führen von Dienstfahrzeugen Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnismehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 3. Information über mögliche Begutachtung für Fahreignung

Rz. 29 Muster 1.5: Begutachtung für Fahreignung infolge Entzugs der Fahrerlaubnis wg. Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinwirkung Muster 1.5: Begutachtung für Fahreignung infolge Entzugs der Fahrerlaubnis wg. Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinwirkung Aufgrund der Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinwirkung ist der Entzug der Fahrerlaubnis nicht abzuw...mehr

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Anhang / § 12 Sehvermögen

(1) Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind die in der Anlage 6 genannten Anforderungen an das Sehvermögen zu erfüllen. (2) 1Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen. 2Der Sehtest wird von einer amtlich anerkannten Sehteststelle unter Einhaltung der DIN 58220 Teil 6, Ausgabe September 2013, durchgeführt. 3Di...mehr

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Anhang / § 63 Vorzeitige Tilgung

(1) Wurde die Fahrerlaubnis durch eine Fahrerlaubnisbehörde ausschließlich wegen körperlicher oder geistiger Mängel oder wegen fehlender Befähigung entzogen oder aus den gleichen Gründen versagt, ist die Eintragung mit dem Tag der Erteilung der neuen Fahrerlaubnis zu tilgen. (2) Eintragungen von gerichtlichen Entscheidungen über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, vo...mehr

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Anhang / A. Schwerwiegende Zuwiderhandlungen

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