Rz. 7

Wird bei einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis dem Antrag des Beschuldigten, bestimmte Kraftfahrzeuge von der Sperre auszunehmen, nicht entsprochen, so kann die Entscheidung evtl. partiell mit der Beschwerde angefochten werden.

 

Rz. 8

Muster 15.1: Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

 

Muster 15.1: Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Amtsgericht _________________________

Az. _________________________

In der Ermittlungssache

gegen _________________________

wegen Trunkenheit im Verkehr

wird gegen den Beschl. v. _________________________, mit dem das Amtsgericht _________________________ die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen hat,

Beschwerde

eingelegt und beantragt,

unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses den Führerschein wieder an den Beschuldigten auszuhändigen.

Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:

Das Gericht geht in dem angefochtenen Beschluss zu Unrecht davon aus, dass der Beschuldigte der Trunkenheitsfahrt gem. § 316 StGB dringend verdächtig ist.

Zur Höhe der festgestellten Blutalkoholkonzentration ist Folgendes auszuführen: _________________________.

Auch kann nicht angenommen werden, dass die Voraussetzungen relativer Fahruntüchtigkeit vorliegen.

Im Übrigen liegt allenfalls ein Fahrfehler vor, der auch nüchternen Kraftfahrern ohne weiteres häufig unterläuft. Der Schluss auf alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit ist somit nicht rechtsfehlerfrei festgestellt.[6]

[6] Vgl. auch Buschbell/Schäpe, MAH Straßenverkehrsrecht, § 17 Rn 38.

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