Rz. 53

Der Begriff der "Abhängigkeit" von Alkohol ist in Ziffer 8.3 der Anlage 4 zur FeV nicht näher umschrieben. Die Praxis greift daher auf die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung zurück,[39] welche wiederum insoweit unter Ziffer 3.13.2 auf die diagnostischen Leitlinien der Alkoholabhängigkeit nach ICD 10 Bezug nehmen. Diese sind dort im Wortlaut wiedergegeben und lauten wie folgt:[40]

Zitat

Die sichere Diagnose "Abhängigkeit" sollte nur gestellt werden, wenn irgendwann während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien vorhanden waren:

Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, psychotrope Substanzen zu konsumieren.
Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums.
Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums, nachgewiesen durch die substanzspezifischen Entzugssymptome oder durch die Aufnahme der gleichen oder einer nahe verwandten Substanz, um Entzugssymptome zu mildern oder zu vermeiden.
Nachweis einer Toleranz. Um die ursprünglich durch niedrigere Dosen erreichten Wirkungen der psychotropen Substanz hervorzurufen, sind zunehmend höhere Dosen erforderlich (eindeutige Beispiele hierfür sind die Tagesdosen von Alkoholikern und Opiatabhängigen, die bei Konsumenten ohne Toleranzentwicklung zu einer schweren Beeinträchtigung oder sogar zum Tode führen würden).
Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügen oder Interessen zugunsten des Substanzkonsums, erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen.
Anhaltender Substanzkonsum trotz Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen, wie z.B. Leberschädigung durch exzessives Trinken, depressive Verstimmungen infolge starken Substanzkonsums oder drogenbedingte Verschlechterung kognitiver Funktionen. Es sollte dabei festgestellt werden, dass der Konsument sich tatsächlich über Art und Ausmaß der schädlichen Folgen im Klaren war oder dass zumindest davon auszugehen ist.“
[39] NK/GVR/Koehl, § 11 FeV Rn 21.
[40] Abrufbar unter http://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/BLL/BLL-Hintergrund.html.

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