Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / A. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1 Die gesetzlichen Regelungen zum Recht der Fahrerlaubnis sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die aufgrund von Ermächtigungen dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, speziell die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und die Anlagen hierzu, sowie das Fahrlehrergesetz. Weitere Regelungen ergeben sich aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mit ergänzenden V...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Allgemeine Anforderungen

Rz. 22 Erste Voraussetzung für eine Maßnahme gemäß § 111a StPO ist das Vorliegen von dringenden Gründen für die Annahme, dass die Maßregel nach § 69 StGB angeordnet werden wird. Dies erfordert einmal den dringenden Tatverdacht einer Verkehrsstraftat sowie einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht den Beschuldigten i.S.v. § 69 StGB für ungeeignet zum Führen vo...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / IV. Wirksamkeit und Rechtsfolgen der vorläufigen Entziehung

Rz. 28 Der Beschluss wird wirksam, wenn er dem Beschuldigten bekannt gegeben wird. Weder die Zustellung an den Verteidiger noch eine Ersatzzustellung reichen hierzu aus.[43] Rz. 29 Hinweis Für den insoweit tätigen Anwalt ist es einmal empfehlenswert, den Mandanten bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis darüber zu belehren, dass Strafbarkeit gemäß § 21 StVG in Betracht k...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Notwendiger Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges

Rz. 43 Die auf § 69 StGB zu stützende Entziehung der Fahrerlaubnis ist im Zusammenhang so zu verstehen, dass in Bezug auf die Tat gegeben sein müssen:mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Abhandenkommen oder Vernichten

Rz. 61 Ist dem Inhaber einer Fahrerlaubnis der Führerschein abhandengekommen, so ist er gem. § 25 Abs. 4 S. 1 FeV verpflichtet, den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, es sei denn, er verzichtet auf die Fahrerlaubnis. Auf Antrag wird ein neuer Führerschein (Ersatzführerschein) ausgefertigt. Gem. § 25 Abs. 4 S. 2 FeV holt die Fahr...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / II. Die Möglichkeit der Abwendung des Entzuges der Fahrerlaubnis

Rz. 93 Sollte die Chance der Abwendung bestehen, insbesondere die Voraussetzungen relativer Fahruntüchtigkeit anzugreifen oder beim Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowohl die objektiven als auch die subjektiven Tatbestandsmerkmale in Zweifel zu ziehen, sind diese Argumente ggf. auch vorausschauend vorzutragen, um einen Beschluss abzuwenden. Allerdings sollte...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 1. Konfrontation mit den Folgen des Verlustes der Fahrerlaubnis

Rz. 28 Besonders schwierig ist das Mandantengespräch, wenn der Vorwurf der Trunkenheit im Straßenverkehr (Alkohol, Drogen) im Raum steht. In aller Regel sieht der Betroffene selbst, dass das Geschehen neben dem Vorwurf eines Gesetzesverstoßes ein charakterliches Defizit offenbart. Dies gilt insbesondere, wenn höhere Blutalkoholwerte gegeben sind, etwa ab dem nach § 13 Abs. 2...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / I. Die Bedeutung der Fahrerlaubnis für den Mandanten/Betroffenen

Rz. 1 Bei der Führung eines Mandates, bei dem für den Mandanten eine strafrechtliche Fahrerlaubnismaßnahme droht oder gegeben ist, muss der Verteidiger sich der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten bewusst sein. Der Rechtsanwalt sollte bereits zu Beginn des Mandates im ersten Gespräch mit seinem Mandanten klären, wie die individuellen Belange des Mandanten sich auf ...mehr

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Entziehung einer Fahrerlaub... / 1 Aus den Gründen:

I. Mit seiner Beschwerde wendet sich der ASt. dagegen, dass es das VG [VG Lüneburg, Beschl. v. 12.9.2017 – 1 B 66/17] abgelehnt hat, die aufschiebende Wirkung der Klage (1 A 168/17) wiederherzustellen, die er gegen den Bescheid des AG vom 6.7.2017 erhoben hat. Durch diesen Bescheid entzog ihm der AG unter Berufung auf § 46 Abs. 1 und § 11 Abs. 8 FeV die Fahrerlaubnis unter a...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Einschlussregelung für "niedrigere" Klasse

Rz. 34 § 6 Abs. 3 FeV enthält eine spezifizierte Regelung, wonach Fahrerlaubnisse mancher Klassen aufgrund der weitergehenden Ausbildung und Prüfung für die jeweils höhere Klasse praktisch prüfungsfrei mit erteilt werden. So berechtigt z.B. die Fahrerlaubnis der Klasse B zusätzlich zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L (§ 6 Abs. 3 Nr. 4 FeV). Gem. § 9 FeV sind Fahre...mehr

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Anhang / A. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland

I. Fahrerlaubnisse nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Erteilungsdatum bis zum 31. Dezember 1998)mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / 2. Anlagen zur FeV

Rz. 13 Zur Fahrerlaubnis-Verordnung enthalten folgende 23 Anlagen detaillierte Regelungen:mehr

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Anhang / I. Fahrerlaubnisse nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Erteilungsdatum bis zum 31. Dezember 1998)

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Verbotene Kraftfahrzeugrennen gem. § 315d StGB

Rz. 60 Nach der am 13.10.2017 in Kraft getretenen Vorschrift des § 315d StGB [95] kann derjenige, der ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr ausrichtet oder durchführt (Abs. 1 Nr. 1), an einem solchen als Kraftfahrzeugführer teilnimmt (Abs. 1 Nr. 2) oder sich als Kraftfahrzeugführer (auch ohne gegen einen anderen Verkehrsteilnehmer "in Wettbewerb zu treten") mit...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Formalien

Rz. 26 Bei der Stellung des Antrages sind nach § 21 FeV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen wie folgt:mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Möglichkeit der Ausnahme von der Sperre

Rz. 78 § 69a Abs. 2 StGB regelt ausdrücklich, dass das Gericht von der Sperre bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausnehmen kann, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass der Zweck der Maßregel dadurch nicht gefährdet wird. Diese Gesetzesbestimmung ermöglicht also die Beschränkung der Sperre auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen. Hierbei handelt es sich um e...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / II. Internationaler Führerschein

Rz. 62 Kraftfahrzeugführern, die im Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sind oder eine ausländische Fahrerlaubnis gem. § 29 FeV nachweisen können, wird gem. § 25a FeV auf Antrag ein internationaler Führerschein ausgestellt. Internationale Führerscheine werden gem. § 25b Abs. 1 FeV in deutscher Sprache mit lateinischen Schriftzeichen ausgestellt. Internationale sind ebenso ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)

Rz. 78 Gemäß § 4 Abs. 10 S. 4 StVG ist vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen. Dieses Gutachten muss bestätigen, dass nicht mehr zu erwarten ist, dass der Betroffene künftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.[68]mehr

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§ 4 Die im EU/EWR-Ausland e... / A. Europarechtliche Regelungen

Rz. 1 In der verkehrsrechtlichen Praxis spielt die Frage eine bedeutsame Rolle, ob und unter welchen Voraussetzungen die in einem EU-/EWR-Land (sog. "Ausstellerstaat") erworbene Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedsstaat ("Aufnahmestaat") anzuerkennen ist. Weiter kann es problematisch sein, ob der Aufnahmestaat die Befugnis hat, die in einem anderen EU-/EWR-Land erteilte ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / V. Sonderregelung für Hilfsdienste

Rz. 42 Der Geltungsbereich des Führerscheins der Klasse B wird gem. § 2 Abs. 10a StVG für Hilfsdienste insoweit erweitert, dass die zuständigen Obersten Landesbehörden deren Angehörigen die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis 4,75 t erteilen kann. Der Grund hierfür liegt darin, dass bei freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten, den technische...mehr

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Entziehung der Fahrerlaubni... / Leitsatz

1. Die Gelegentlichkeit des Cannabiskonsums ist ein Tatbestandsmerkmal, für das die AG die materielle Beweislast trägt. Es spricht allerdings nichts dagegen, das Erklärungsverhalten des Fahrerlaubnisinhabers bei der Klärung der Frage, ob ein gelegentlicher Cannabiskonsum vorliegt, zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund kommt dem Erklärungsverhalten des Fahrerlaubnisinhab...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / I. Rechtsgrundlage

Rz. 37 Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren ist geregelt in § 69 StGB . Es handelt sich hierbei um eine Maßregel, nicht um eine Nebenstrafe. Sie dient also nicht der Sühne, sondern allein der Besserung und Sicherung.[63] Der Strafverteidiger erlebt es aber immer wieder, dass der von einer Führerscheinmaßnahme Betroffene diese als Strafe empfindet. Der Katalog der...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Die Befähigung und ihr Nachweis durch theoretische und praktische Prüfung

Rz. 82 Die Begriffe "Eignung" und "Befähigung" sind sachlich und inhaltlich unterschiedlich. Der Begriff "Befähigung" wird in § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 StVG verwendet, indem dort geregelt ist: Zitat Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse zu erteilen, wenn der Bewerber … die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiese...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Das gebotene richtige Vorgehen zur Klärung der Eignung und Ausräumung der "Ungeeignetheit"

Rz. 19 Um die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung zu erreichen, ist es geboten, bei der Beratung und Vertretung des Betroffenen das Vorgehen am Anlass und an den Umständen der Entziehung zu orientieren. Wenn die vorangegangene Entziehung der Fahrerlaubnis gestützt wird auf ein konkretes Verhalten und einen konkreten Tatbestand, ist es geboten,...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Änderungen in den Eignungsvoraussetzungen

Rz. 25 Hat sich jemand als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erwiesen und ist zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Wiedererteilung zu prüfen, ob er seine Eignung wiedererlangt hat, so muss die Prüfung auch die Beurteilung von Änderungen in den Eignungsvoraussetzungen einschließen. Rz. 26 Die Bedeutung von Veränderungen in den Eignungsvoraussetzungen bei der zu treffen...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / II. Zweck der Maßregel

Rz. 2 Der Zweck der Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis ergibt sich aus § 69 StGB. Es geht darum, dass der Kraftfahrer, welcher durch eine rechtswidrige Tat mangelnde Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges bewiesen hat, vom Straßenverkehr auszuschließen ist.[2] Der Zweck der Maßregel liegt also in der Verhinderung weiterer Gesetzesverletzungen durch den Täter mit dem...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / III. Die Regelentziehung gem. § 69 Abs. 2 StGB

Rz. 4 In § 69 Abs. 2 StGB sind Regelbeispiele aufgeführt. Sie enthalten eine Regelvermutung und gelten auch im Rahmen des § 7 JGG.[5] Nach dem Inhalt der Tatbestände des § 69 Abs. 2 StGB ist der Täter in diesen Fällen in der Regel als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet anzusehen. Rz. 5 Die Tatbestände des § 69 Abs. 2 enthalten eine Regelvermutung dahin, dass bei der Be...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Vorläufige Entziehung nach Alkoholgenuss

Rz. 25 Für den dringenden Verdacht einer Verkehrsstraftat nach § 316 StGB ist der Grad der Alkoholisierung des Beschuldigten regelmäßig anhand einer Blutprobe zu ermitteln. Zunächst ist festzustellen, dass Atemalkoholmessungen in Strafsachen alleine nicht für eine Verurteilung als Beweismittel ausreichend sind.[30] Zur Blutalkoholkonzentration ist festzustellen, dass im Strafv...mehr

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Neuerteilung einer Fahrerla... / Leitsatz

1. Die Fahrerlaubnisbehörde darf die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nicht allein wegen einer vorherigen strafgerichtlichen Fahrerlaubnisentziehung nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von weniger als 1,6 ‰ von der Beibringung eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig machen, soweit nicht zusätzliche Tatsachen die Annahme künftigen Alk...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 3. Vorläufige Entziehung bei Drogenkonsum

Rz. 26 Eine relative Fahruntüchtigkeit i.S.v. § 316 StGB kommt auch nach Drogenkonsum in Betracht;[32] Grenzwerte für die Feststellung einer absoluten Fahruntauglichkeit sind insoweit bislang nicht vorhanden.[33] Letzteres dürfte im wesentlichen politische Gründe haben, da der Gesetzgeber durch die Einführung von Grenzwerten – dies gilt auch für solche der relativen Fahruntü...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 4. Wiedererteilung nach Entzug aufgrund Drogenproblematik

Rz. 8 Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung aufgrund festgestellten Umgangs mit Betäubungs- und Arzneimitteln ist die Fahrerlaubnisbehörde zur Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens im Rahmen der Neuerteilung verpflichtet, wenn aus Gründen des Umgangs mit Betäubungs- und Arzneimitteln die Fahrerlaubnis entzogen war, oder wenn zu k...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Spezielle Zuständigkeiten

Rz. 38 Gem. § 2 Abs. 10 StVG sind bestimmte Behörden berechtigt, in eigener Zuständigkeit Fahrerlaubnisse für das Führen von Fahrzeugen, deren Halter der Dienstherr ist, zu erteilen. Dies gilt für Bundeswehr, Bundespolizei (früher Bundesgrenzschutz) und Polizei.mehr

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Anhang / B. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik (auf der Basis der Verkehrsblattverlautbarung vom 27. Juni 1994)

I. Vor dem 3. Oktober 1990 ausgestellte Führerscheinemehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / C. Checkliste: Beratung und Interessenvertretung

Rz. 15 Bei Fragen zur Fahrerlaubnis im verwaltungsrechtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren können die nachfolgend aufgeführten Punkte Regelungsgegenstand sein. In nachfolgender Checkliste sind die wichtigsten Aspekte, die sich bei der Bearbeitung einer Führerscheinangelegenheit ergeben können, zusammengestellt (bei den verschiedenen Punkten wird auf die Behandlung ...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / II. Die vorzeitige Aufhebung der Sperre gem. § 69a Abs. 7 S. 2 StGB

Rz. 97 Eine vorzeitige Aufhebung der Sperre ist gemäß § 69a Abs. 7 S. 2 StGB möglich. Hier sind formelle und sachliche Voraussetzungen zu beachten. Eine formelle Voraussetzung besteht darin, dass eine vorzeitige Aufhebung der Sperre nur in Betracht kommt, wenn die Sperre mindestens 3 Monate, im Falle von § 69a Abs. 3 StGB 1 Jahr gedauert hat. Diese Frist verkürzt sich unter ...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / C. Fahrlehrer- und Kraftfahrsachverständigengesetz

I. Fahrlehrergesetz Rz. 14 Maßgebend für die Ausbildung des Fahrlehrers ist das Fahrlehrergesetz.[12] Die theoretische Ausbildung an einer amtlich anerkannten Ausbildungsstätte erfordert zusätzlich eine praktische Ausbildung, die mindestens 4 1/2 Monate an einer Ausbildungsfahrschule gem. § 2 Abs. 6, Abs. 3 Nr. 1 FahrlG zu erfolgen hat. Rz. 15 Geschaffen wurde eine befristete ...mehr

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Anhang / § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

(1) 1Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 4. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Rz. 69 Gem. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB begründet das unerlaubte Entfernen vom Unfallort i.S.v. § 142 StGB die Regelvermutung der Fahrungeeignetheit, wenn bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht nur unerheblich verletzt wurde oder an fremden Sachen ein bedeutender Schaden entstanden ist. Rz. 70 Hinsichtlich der Verletzung ist diese in der Regel unerheblich, wenn sie der ärztl...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 3. Persönlichkeitsimmanente Veränderungen

Rz. 44 Auch Veränderungen in der Persönlichkeit des Fahrerlaubnisbewerbers können zu einer Änderung der Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen führen. Hierbei ist an verschiedene Aspekte zu denken, z.B. jugendliches Alter oder inzwischen fortgeschrittenes Alter, verbunden mit gefestigter Lebenserfahrung, und schließlich krisenhafte Lebenssituationen bzw. dere...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / VI. Verfahrensfragen

Rz. 12 Maßnahmen gem. § 69 StGB können in folgenden Verfahren verhängt werden:mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Der Geltungsbereich der alten Fahrerlaubnisklassen nach Anlage 3 zur FeV

Rz. 32 Die im Anhang dieses Werks abgedruckten Anlagen 3 und 9 zur FeV (siehe Anhang Rdn 3) geben den Geltungsbereich der alten Fahrerlaubnisklassen wieder. Zu beachten ist, dass einzelne – nach der Anlage 3 inkludierte – Klassen inhaltlich beschränkt sein können. Der genaue Inhalt der Einzelklassen ergibt sich daher nur unter Berücksichtigung der Anlage 3 sowie der in Anlag...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / II. Das Kraftfahrsachverständigengesetz

Rz. 19 Die Tätigkeit des Kraftfahrzeugsachverständigen ist geregelt im Kraftfahrsachverständigengesetz.[14] Vorangegangene Änderungen dieses Gesetzes[15] erstreckten sich insbesondere auf die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die örtlichen Kraftfahrsachverständigenregister (§ 22 KfSachvG) und die Speicherung der Betroffenen in zentralen Registern des KBA (§§ 23 ff KfSachvG)...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 5. Vollrausch gem. § 323a StGB

Rz. 72 Die Bestimmung des § 69 Abs. 2 Nr. 4 StGB begründet die Vermutung der Fahrungeeignetheit auch für Vergehen des Vollrausches i.S.v. § 323a StGB, wenn die Rauschtat eine Tat nach den §§ 142, 315 c oder 316 StGB ist.[105] Diese Vermutung kann entkräftet werden, wenn der "vollberauschte" Angeklagte das Kfz nur wenige Meter auf einem Parkplatz geführt hat.[106] Rz. 73 Der T...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / I. Regelungen zur Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

Rz. 30 Die Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt gem. § 2 Abs. 1 S. 2 StVG in bestimmten Klassen. Die einzelnen Klassen sind in § 6 FeV geregelt. Sie beruhen auf entsprechenden europarechtlichen Vorgaben[21] und haben zum 1.1.1999 das überkommene Ziffernsystem abgelöst.[22] Eine weitere grundlegende Änderung der Fahrerlaubnisklassen erfolgte zwecks Umsetzung der Dritten EU-Führ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 3. Geltung der Dienstfahrerlaubnis

Rz. 40 § 26 Abs. 2 FeV regelt, dass der Inhaber der Dienstfahrerlaubnis von dieser nur während der Dauer des Dienstverhältnisses "Gebrauch machen darf". Nach Ausscheiden aus dem Dienst ist der Dienstführerschein abzugeben (§ 26 Abs. 2 S. 2 FeV). Eine Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis in eine allgemeine Fahrerlaubnis ist nach Maßgabe von § 27 FeV möglich.[26] Die Fortgeltu...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB

Rz. 56 Nach der Vorschrift des § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB kann derjenige, der alkoholbedingt fahrunsicher fährt, nur bestraft werden, wenn durch das Fahrzeugführen Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. Erforderlich ist der Eintritt einer konkreten Gefahr. Dieses Erfordernis ist erfüllt, wenn die Sicherheit eines bestimmten Men...mehr

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Anhang / § 29a Fahrerlaubnisse von in Deutschland stationierten Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas

1In Deutschland stationierte Mitglieder der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanadas oder des zivilen Gefolges dieser Streitkräfte und deren jeweilige Angehörige sind berechtigt, mit einem im Entsendestaat ausgestellten Führerschein zum Führen privater Kraftfahrzeuge in dem Entsendestaat solche Fahrzeuge im Bundesgebiet zu führen, wenn siemehr

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Anhang / § 15 Fahrerlaubnisprüfung

(1) Der Bewerber um eine Fahrerlaubnis hat seine Befähigung in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nachzuweisen. (2) Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen, bei der Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E bedarf es jew...mehr

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Anhang / § 46 Entziehung, Beschränkung, Auflagen

(1) 1Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. 2Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde und dadurch die Ei...mehr

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Anhang / § 49 Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister

(1) Im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind nach § 50 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes folgende Daten zu speichern:mehr