Rz. 32

Die im Anhang dieses Werks abgedruckten Anlagen 3 und 9 zur FeV (siehe Anhang Rdn 3) geben den Geltungsbereich der alten Fahrerlaubnisklassen wieder. Zu beachten ist, dass einzelne – nach der Anlage 3 inkludierte – Klassen inhaltlich beschränkt sein können. Der genaue Inhalt der Einzelklassen ergibt sich daher nur unter Berücksichtigung der Anlage 3 sowie der in Anlage 9 zur FeV festgelegten Einschränkungen (bzw. Erweiterungen). Wer hier den Blick ausschließlich auf die drei ersten Spalten der Anlage 3 richtet, die klassenspezifischen Beschränkungen aber außer Betracht lässt, riskiert, dass er sich im Einzelfall dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgesetzt sieht. Als Beispiel sei hier die nach der laufenden Nr. 19 der Anlage 3 in der Klasse 3 (alt) enthaltene Klasse CE (neu) genannt: Diese ist sowohl hinsichtlich der Zahl der Achsen und des zulässigen Gesamtgewichts beschränkt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge