Rz. 26
Bei der Stellung des Antrages sind nach § 21 FeV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen wie folgt:
▪ | Daten zur Person, |
▪ | Angaben über die ausbildende Fahrschule, |
▪ | Erklärung zu anderweitiger Fahrerlaubnis, |
▪ | Beiziehung Geburtsurkunde[18] sowie Lichtbild, |
▪ | Nachweis des Sehvermögens durch Sehtestbescheinigung, |
▪ | Gutachten oder Zeugnis bei körperlichen und geistigen Mängeln, |
▪ | Nachweis der Schulung über die Versorgung Unfallverletzter.[19] |
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