Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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zfs 2/2018, Auflage zur Fah... / Leitsatz

1. Im Fall eines beendeten Alkoholmissbrauchs (Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV) darf der Fahrerlaubnis im Regelfall keine Auflage i.S.v. § 2 Abs. 4 S. 2 StVG und § 23 Abs. 2 S. 1 FeV beigefügt werden. (Amtlicher Leitsatz) 2. Bei dem Zusatz "“05.08‘ kein Alkohol auch außerhalb Straßenverkehr" zur Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Nebenbestimmungi.S.v. § 36 LVwVfG in Gestalt ei...mehr

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AGS 2/2018, Doppelter Auffa... / 1 Aus den Gründen

Der Antragsteller, Inhaber einer Fahrerlaubnis u.a. der Klassen A1, B, C1 und CE, begehrte den vorläufigen Rechtsschutz gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Ihm war wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von Cannabis unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Fahrerlaubnis entzogen worden. Im Laufe des Widerspruchsverfahrens hat der Antragsteller ein...mehr

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AGS 2/2018, Doppelter Auffa... / Leitsatz

Abweichend von seiner bisherigen Streitwertfestsetzungspraxis und abweichend von den Empfehlungen in den Nr. 46.1 bis 46.10 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit legt das Beschwerdegericht nunmehr in Hauptsacheverfahren, die die Entziehung oder den Widerruf einer Fahrerlaubnis betreffen, den zweifachen Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG (also 10.000,00 EUR),...mehr

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zfs 2/2018, Kein Vorsatz bei hoher Blutalkoholkonzentration (BAK)

Hinweis Meinem Mandanten kann nicht vorgeworfen werden, er habe vorsätzlich gehandelt. Zwar liegt die bei ihm gemessene BAK bei über 1,1 ‰. Es gibt aber keinen naturwissenschaftlich oder medizinisch gesicherten Erfahrungssatz, dass derjenige, der eine Alkoholmenge trinkt, die zu einer die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit übersteigenden Blutalkoholkonzentration führt, se...mehr

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Schell, SGB IX § 83 Leistun... / 2.3.3 Erlangung der Fahrerlaubnis (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 14 Die Leistungen umfassen auch Leistungen zur Erlangung der Fahrerlaubnis. Im Gegensatz zum Eingliederungshilferecht in § 114 Nr. 1 setzt Satz 1 nicht voraus, dass der Leistungsberechtigte ständig auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist. Auch die persönlichen Voraussetzungen nach § 3 KfzHV sind für eine Leistungsgewährung nach Satz 1 nicht erforderlich. Rz....mehr

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Schell, SGB IX § 49 Leistun... / 2.9.2 Umfang

Rz. 32 Die Kraftfahrzeughilfe umfasst Leistungen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, für behinderungsbedingte Zusatzausstattung, zur Erlangung der Fahrerlaubnis. Rz. 33 Die erstmalige Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (vgl. §§ 4 bis 6 KfzHV) setzt voraus, dass der behinderte Mensch nicht über ein geeignetes Kraftfahrzeug verfügt. Das Kraftfahrzeug muss nach Größe und ...mehr

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Schell, SGB IX § 76 Leistun... / 2.2.7 Leistungen zur Mobilität (Nr. 7)

Rz. 18 Leistungen zur Mobilität umfassen nach § 83 Abs. 1 zum einen Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst und zum anderen Leistungen für ein Kraftfahrzeug. Unter die Leistungen für ein Kraftfahrzeug fallen nach § 83 Abs. 3 Leistungen zur Beschaffung eines Kraftzeuges, für die erforderliche Zusatzausstattung, zur Erlangen der Fahrerlaubnis, z...mehr

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Schell, SGB IX § 4 Leistung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (www.bar-frankfurt.de) mit den unterschiedlichen Rahmenempfehlungen, Arbeitshilfen, Gemeinsamen Empfehlungen, Vereinbarungen und ICF-Praxisleitfäden. Fuchs, Inklusion – Der neue Maßstab für die Lebenssituation behinderter Menschen, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / I. Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 43 Gemäß § 2a Abs. 1 S. 1 StVG wird bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Gemäß § 32 FeV sind die Fahrerlaubnisse der Klassen M, S, L und T von den Vorschriften über die Fahrerlaubnis auf Probe ausgenommen. Damit betrifft die Probezeit-Regelung nur die Klassen A, B, C, D und E. Gemäß § 33 Abs. 1 FeV ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / IV. Verlängerung einer Fahrerlaubnis für die Lkw-Klassen

Rz. 41 Für die Lkw-Klassen C, C1, CE, C1E bzw. die Busklassen D, D1, DE, D1E wird auf Antrag die Fahrerlaubnis verlängert. Der Bewerber hat lediglich die für die Erteilung einer solchen Fahrerlaubnis erforderlichen Nachweise hinsichtlich der körperlichen und geistigen Eigenschaften sowie zum Sehvermögen zu erbringen. Maßgebend ist die Regelung des § 24 FeV. Bei der Verlänger...mehr

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Anhang / § 30 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

(1) 1Beantragt der Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt oder berechtigt hat, die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen, sind folgende Vorschriften nicht anzuwenden:mehr

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Anhang / § 31 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

(1) 1Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem in Anlage 11 aufgeführten Staat und in einer in der Anlage 11 aufgeführten Klasse erteilt worden ist und die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt oder dazu berechtigt hat, die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen, sind folgende Vorschriften nicht anzuwenden:mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / a) Entziehung der Fahrerlaubnis gegen Beifahrer

Rz. 51 Auch gegenüber einem Beifahrer kommt die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Bei der Maßregelanordnung nach § 69 Abs. 1 StGB gegen einen Beifahrer sind allerdings besonders deutliche Hinweise zu fordern, aus denen sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt.[82]mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 5. Wiedererteilung bei Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 12 Wurde dem Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe die Fahrerlaubnis entzogen, so ist bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis auf Probe eine dreimonatige Sperrfrist gem. § 2a Abs. 5 S. 3 StVG zu beachten. Ebenso sind besondere Persönlichkeitsmerkmale zu prüfen.[15]mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / E. Wiederherstellung der Eignung nach vorangegangener Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 72 Gemäß § 2a Abs. 1 S. 6 StVG endet die Probezeit vorzeitig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder der Inhaber auf sie verzichtet. Bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beginnt nach § 2a Abs. 1 S. 7 StVG eine neue Probezeit.[66] Rz. 73 Zu beachten ist eine 3-monatige Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis gemäß § 2a Abs. 5 S. 3 StVG. Rz. 74 Ist die Fahrerlaub...mehr

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§ 4 Die im EU/EWR-Ausland e... / C. Die Europäische Fahrerlaubnis

Rz. 5 Der Rechtsstatus der Fahrerlaubnisse, die von einem EU-/EWR-Land erteilt worden sind, wird im nationalen Recht durch § 28 FeV geregelt. Diese Norm ist stark durch die Rechtsprechung des EuGH geprägt und daher in den letzten Jahren immer wieder an diese angepasst worden (zuletzt durch Art. 1 der Verordnung vom 14.8.2017 (BGBl I S. 3232). Der EuGH hat fortlaufend das Fah...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Fahrerlaubnis der Klasse A (Motorräder)

Rz. 50 Personen, die mindestens 20 und noch nicht 24 Jahre alt sind, dürfen eine Fahrerlaubnis der Klasse A nur erwerben, wenn sie zuvor mindestens 2 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A2 waren.[30] Rz. 51 Personen, die 24 Jahre alt und älter sind, können sofort die Klasse A mit der Berechtigung zum Führen leistungsunbeschränkter Krafträder erwerben.[31]mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / II. Entzug der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Rz. 90 Die Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind in § 48 Abs. 9 S. 1 FeV geregelt. Rz. 91 Bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind strengere Maßstäbe anzulegen. Somit können die Fahrerlaubnis der Klasse B und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ein unterschiedliches Rechtsschicksal haben.[70]mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 4. Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 80 Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis nach Ablauf von zwei Monaten seit der Verwarnung erneut eine weitere schwer wiegende oder zwei weitere weniger schwer wiegende Zuwiderhandlungen begangen hat (§ 2a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StVG). Dies gilt unabhängig davon, ob der Fahrerlaubnisinhaber die empfohlene verkehrspsychologische Beratung in Ansp...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / VI. Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis und der Sperre für die Neuerteilung

1. Möglichkeit der Ausnahme von der Sperre Rz. 78 § 69a Abs. 2 StGB regelt ausdrücklich, dass das Gericht von der Sperre bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausnehmen kann, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass der Zweck der Maßregel dadurch nicht gefährdet wird. Diese Gesetzesbestimmung ermöglicht also die Beschränkung der Sperre auf bestimmte Arten von Kra...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / II. Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO

1. Allgemeine Anforderungen Rz. 22 Erste Voraussetzung für eine Maßnahme gemäß § 111a StPO ist das Vorliegen von dringenden Gründen für die Annahme, dass die Maßregel nach § 69 StGB angeordnet werden wird. Dies erfordert einmal den dringenden Tatverdacht einer Verkehrsstraftat sowie einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht den Beschuldigten i.S.v. § 69 StGB f...mehr

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Anhang / III. Fahrerlaubnisse nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (Erteilungsdatum vom 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016)

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / III. Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 39 Als Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis müssen gegeben sein: Zu den vorstehend genannten Aspekt...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 6. Speziell: Entzug der Fahrerlaubnis gegen Beifahrer sowie bei Taten der allgemeinen Kriminalität

a) Entziehung der Fahrerlaubnis gegen Beifahrer Rz. 51 Auch gegenüber einem Beifahrer kommt die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Bei der Maßregelanordnung nach § 69 Abs. 1 StGB gegen einen Beifahrer sind allerdings besonders deutliche Hinweise zu fordern, aus denen sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt.[82] b) Entziehung der Fahrerlaubnis bei T...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / b) Entziehung der Fahrerlaubnis bei Taten allgemeiner Kriminalität

Rz. 52 Über Jahre hinweg wurde die Frage diskutiert, ob auch bei Taten allgemeiner Kriminalität die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß §§ 69, 69a StGB in Betracht kommt. Das geeignete Kriterium zur Prüfung der Anwendung der §§ 69, 69a StGB bei Straftaten allgemeiner Kriminalität ist in dem Erfordernis zu finden, dass sich die Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfah...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 3. Verlängerung einer Fahrerlaubnis

Rz. 28 Im Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis für die Lkw-Klassen C, C1, CE, C1E oder die Busklassen D, D1, DE, D1E hat der Bewerber lediglich die für die Erteilung einer solchen Fahrerlaubnis erforderlichen Nachweise hinsichtlich körperlicher und geistiger Eignung sowie Sehvermögen zu erbringen. Dies ergibt sich aus § 24 Abs. 1 Nr. 1 FeV. Bewerber um die Verlängerung...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / IV. Beschränkungen der Fahrerlaubnis

Rz. 58 Bei bedingter Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen kann gemäß § 2 Abs. 4 S. 2 StVG i.V.m. § 23 Abs. 2 FeV eine Fahrerlaubnis beschränkt werden oder eine uneingeschränkt erteilte Fahrerlaubnis nachträglich gemäß § 46 Abs. 2 FeV beschränkt werden. Es kommen folgende Beschränkungen in Betracht:mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / H. Verzicht auf Fahrerlaubnis

Rz. 106 In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass seitens der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis angestrebt wird, häufig verbunden mit dem Angebot der Einstellung des Verfahrens gem. §§ 153 ff. StPO. In diesem Fall stellt sich u.U. die Frage, ob nach Erledigung des Verfahrens und Verzicht auf die Fahrerlaubnis, der im Rahmen des Straf...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / III. Die Nutzung der Zeit ab (drohender) Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 34 Die Anordnung zur Beibringung eines positiven Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung kann unterschiedliche Anlässe haben. Einmal kann es um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug durch das Strafgericht oder die Verwaltungsbehörde gehen. Zum anderen kommt der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde in Betracht, weil die Eignung ...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / G. Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis für bestimmte Kraftfahrzeuge

Rz. 96 Kommen die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht, so sind hierzu schnellstens die Voraussetzungen zu klären und Bestätigungen, etwa des Arbeitgebers, herbeizuführen oder eidesstattliche Versicherungen von Zeugen zum Tatgeschehen als Mittel der Glaubhaftmachung vorzulegen. Rz. 97 Schon im Verfahren der vorläufigen Entziehung der Fahr...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 3. Fahrerlaubnis der Klasse T (land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen)

Rz. 53 16- bis 18-Jährige dürfen nur land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h – auch mit Anhängern – gemäß § 6 Abs. 2 S. 3 FeV führen. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres erfolgt der "Aufstieg" in die unbeschränkte Klasse T automatisch. Der Erwerber einer Fahrerlaubnis der Klasse T, der...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / G. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung wegen allgemeiner Straftat

Rz. 81 Ist die Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 StGB entzogen wegen einer Tat allgemeiner Kriminalität im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges,[71] so ist die Anlasstat zu würdigen. Es ist davon auszugehen, dass die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Tat allgemeiner Kriminalität nur in Betracht kommt, wenn festzustellen ist, dass der Täter ander...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Fahrerlaubnis der Klasse AM

Rz. 52 Die Klasse AM betrifft zwei- bis dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 FeV. Hierunter fallen u.a. die sog. "Trikes",[32] soweit sie den dort genannten technischen Merkmalen en...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 2. Entziehung bei Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 3 Vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe[3] kommen folgende abgestufte Maßnahmen in Betracht. Rz. 4 Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist gemäß § 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG anzuordnen, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe eine schwer wiegende Zuwiderhandlung oder zwei weniger schwer wiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. Eb...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / IV. Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung

Rz. 80 Es ist rechtlich nicht vollends ausgeschlossen, dass die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung erreicht werden kann. Im Regelfall steht dem allerdings das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Rechtsschutz entgegen. Vor diesem Hintergrund liegt ein Anordnungsgrund (d.h. Eilbedürftigkeit) i.S.d. § 123 Abs. 1 VwGO nur vor, w...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / A. Bedeutung der Fahrerlaubnis für den Mandanten

Rz. 1 Die Fahrerlaubnis hat für den Mandanten[1] eine überragende Bedeutung: Viele Mandanten sind beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen. Der – drohende – Entzug der Fahrerlaubnis oder Probleme bei der Wiedererteilung stellen eine erhebliche Belastung für den Betroffenen dar. Gerade ältere Kraftfahrer empfinden den Verlust der Fahrerlaubnis ehrenrührig. In jedem Falle is...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / V. Besonderheiten bei einer ausländischen Fahrerlaubnis

Rz. 107 Auch die Entziehung ausländischer Fahrerlaubnisse ist grundsätzlich möglich gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 StVG (siehe hierzu § 4 Rdn 1 ff.). Rz. 108 Die Entziehung wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 StVG in dem ausländischen Führerschein vermerkt. Sie führt gemäß § 46 Abs. 5 FeV lediglich zur Aberkennung des Rechts, von dieser Erlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Dies folgt daraus...mehr

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Anhang / § 8 Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse

Eine Fahrerlaubnis der beantragten Klasse darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis (EU- oder EWR-Fahrerlaubnis) dieser Klasse besitzt.mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / I. Rechtsmittel gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO

Rz. 2 Bei einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis ist gegen den Beschluss des erkennenden Gerichtes gemäß §§ 304, 305 S. 2 StPO die Beschwerde zulässig.[1] Beschwerdeberechtigt ist außer dem Beschuldigten die Staatsanwaltschaft, wenn ihr Antrag auf Anordnung der Fahrerlaubnisentziehung abgelehnt worden ist. Trotz eines laufenden Revisionsverfahrens ist eine Beschwerde...mehr

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Anhang / § 9 Voraussetzung des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis anderer Klassen

(1) Eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1 oder D darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis für die höhere Klasse frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt werden. (2) Eine Fahrerlaubnis der Klasse BE, C1E, CE, D1E oder ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / III. Speziell: Widerruf der Fahrerlaubnis für Fahrschulinhaber

Rz. 15 Die Verletzung der Vorschriften über die an einen Fahrschulinhaber zu stellenden Anforderungen führt in den in § 21 Abs. 1 Fahrlehrergesetz genannten Fällen zum Widerruf der Fahrschulerlaubnis. Unzuverlässig ist ein Fahrlehrer nach § 8 Abs. 2 S. 2 Fahrerlehrergesetz insbesondere dann, wenn er wiederholt diejenigen Pflichten gröblich verletzt hat, die ihm nach dem Fahr...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / F. Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung aufgrund Punktesystem

Rz. 76 Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden, so ist die Neuerteilung gemäß § 2 Abs. 1 StVG vom Vorliegen besonderer Bedingungen abhängig. I. Sperrfrist von sechs Monaten Rz. 77 Bei Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von 8 oder mehr Punkten darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Die Fahrerlaubnis und ihre Einteilung in bestimmte Klassen

Rz. 15 Die Fahrerlaubnis wird, eingeteilt in bestimmte Klassen, erteilt (§ 2 Abs. 1 S. 2 StVG). Diese sind in § 6 FeV beschrieben und definiert.mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 3. Erteilung Fahrerlaubnis vor Vollendung des 18./21. Lebensjahres bei Berufsausbildung

Rz. 24 Nach den Regelungen des § 10 Abs. 1 Nr. 5b bb aaa–ccc, Nr. 8b, Nr. 9b–e FeV kann die Fahrerlaubnis der Klassen B/BE, C/CE, D/D1E auch vor Erreichen des jeweils vorgeschriebenen Mindestalters erteilt werden, wenn sich der Bewerber in der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, zur "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder zu einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem v...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / IV. Die Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69a StGB)

Rz. 6 Wird die Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB entzogen, so ist nach § 69a Abs. 1 StGB die Bestimmung einer Sperrfrist für die Neuerteilung einer solchen zwingend. Deren Dauer beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Rz. 7 Das Gericht kann von dieser Sperre bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen gem. § 69a Abs. 2 StGB ausnehmen, wenn besondere Umstände die Annahme rechtferti...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / B. Checkliste zur Verteidigung und Vertretung bei – drohender – Entziehung der Fahrerlaubnis

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / III. Verhältnismäßigkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 27 Eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann zwar in jeder Lage des Verfahrens, auch noch in der Berufungsinstanz, erfolgen.[38] Das Rechtsinstitut der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis unterliegt aber als prozessuale Zwangsmaßnahme dem Beschleunigungsgebot. Deshalb ist mit wachsender Entfernung zwischen der Tat und der Entziehungsmaßnahme deren Verhältnis...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / II. Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

Rz. 36 In § 48 FeV ist die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung geregelt. Eine solche benötigt nach Maßgabe von Abs. 1, wer einen Krankenwagen führt, in seinem Kfz entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert oder seine Beförderungsleistung nur mit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchführen darf. Ausnahmen von dieser Pflicht sind in Abs...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / A. Der Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

I. Die unterschiedlichen Ausgangssituationen Rz. 1 Bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden. Wichtig für den richtigen Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist die Ausrichtung der Beratung und Vertretung an der konkreten Ausgangssituation. Grundsätzlich ist nach vorangegangener Entziehung...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / B. Entziehung der Fahrerlaubnis: prozessuale Fragen

Rz. 10 Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren ist geregelt in § 69 StGB. Es handelt sich hierbei um eine Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 62 StGB) und nicht um eine Nebenstrafe. Sie dient also nicht der Ahndung geschehenen Unrechts, sondern der Prävention.[7] Der Strafverteidiger erlebt es aber immer wieder, dass der von einem Fahrerlaubnisentzug betroffen...mehr