Rz. 1
Die Fahrerlaubnis hat für den Mandanten[1] eine überragende Bedeutung: Viele Mandanten sind beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen. Der – drohende – Entzug der Fahrerlaubnis oder Probleme bei der Wiedererteilung stellen eine erhebliche Belastung für den Betroffenen dar. Gerade ältere Kraftfahrer empfinden den Verlust der Fahrerlaubnis ehrenrührig. In jedem Falle ist der Kampf um die Fahrerlaubnis im Verwaltungsverfahren bereits durch die Dauer des Verfahrens eine psychische Belastung für die Mandanten.
Rz. 2
In diesem Rechtsfeld tätig zu sein erfordert daher, sich in die Gedankenwelt des Mandanten einzufinden und seinen Ängsten zu begegnen. Weil die Fahrerlaubnis häufig Grundlage der wirtschaftlichen Existenz ist (Berufskraftfahrer, Handelsvertreter oder Versicherungsagenten), sind die Ängste der Mandanten deutlich übergreifend.
Rz. 3
Eine besondere Problematik ergibt sich, wenn das Behalten oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Rede steht. Hier kommt neben der eben aufgezeigten Belastung und den Existenzängsten des Betroffenen die Furcht vor der Begutachtung hinzu. Allgemein ist die Vorstellung verbreitet, dass es bei der Begutachtung eine unangemessen hohe Negativquote gebe.
Neben Einfühlungsvermögen und Verständnis sollte daher der beratende Anwalt dem Betroffenen bei der Vorbereitung auf die Begutachtung Hilfestellung anbieten bzw. geben und/oder Wege zur Vorbereitung aufzeigen.
Rz. 4
Beratung und Vertretung in Führerscheinangelegenheiten erfordern ein hohes Verantwortungsbewusstsein. Diesem kann nur derjenige entsprechen, der ein solches Mandat mit Engagement auf der Grundlage eines sicheren Fachwissens führt. Zu glauben, ein solches Mandat könne mit "Routine" geführt werden, ist unverantwortlich.
Praxistipp
Es ist wichtig, den Mandanten vor Augen zu führen, welche Gefahren verantwortungsloses Verhalten im Straßenverkehr birgt. Hier ist Offenheit und Klarheit auch für das zukünftige Verhalten der häufig wiederkehrenden Klientel erforderlich, um Position gegen Bagatellisierung und Indifferenz zu beziehen. Übrigens sei auch daran erinnert, dass nicht jedes angetragene Mandat auch angenommen werden muss. Ein schlechter Berater ist, wer sich damit rühmt, wie viele Punkte er sich bereits in Flensburg "erarbeitet" hat. Dabei gewinnt und bindet Mandanten, wer eine authentische und ehrliche Beratung bietet.
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