Rz. 13
I. | Entzug der Fahrerlaubnis | ||
1. | Vorläufige Entziehung gemäß § 111a StPO | ||
Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss | |||
Trunkenheitsfahrt | |||
absolute Fahruntüchtigkeit | |||
relative Fahruntüchtigkeit | |||
Absehen vom Entzug, z.B. bei Vergehen gemäß § 142 StGB | |||
Möglichkeit (vorläufiger) Beweiserhebungen | |||
Gutachten/Wahrnehmbarkeitsgutachten | |||
Beweisanregung zur Vernehmung von Zeugen | |||
Vorlage eidesstattlicher Versicherungen | |||
Einwendungen gegen Feststellung der Höhe der BAK | |||
Klärung der Umstände beim Drogenkonsum | |||
2. | Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB | ||
Trunkenheitsfahrt | |||
Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss | |||
Möglichkeiten der Abwendung der Entziehung | |||
3. | Ausnahmen von der Entziehung der Fahrerlaubnis für bestimmte Fahrzeugart | ||
4. | Abkürzung der Sperrfrist gemäß § 69a Abs. 7 StGB | ||
II. | Führerscheinmaßnahmen im Verwaltungsrecht | ||
III. | Fahrverbot | ||
1. | Fahrverbot gem. § 44 StGB | ||
Ziel: Abwendung des Fahrverbotes | |||
Erreichen der Mindestdauer gemäß § 44 Abs. 1 S. 1 StGB | |||
Ausnahmen vom Fahrverbot für bestimmte Fahrzeugarten | |||
2. | Fahrverbot gem. § 25 StGB[11] |
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