Rz. 13

 
I. Entzug der Fahrerlaubnis
  1. Vorläufige Entziehung gemäß § 111a StPO
    Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss
    Trunkenheitsfahrt
      absolute Fahruntüchtigkeit
      relative Fahruntüchtigkeit
    Absehen vom Entzug, z.B. bei Vergehen gemäß § 142 StGB
    Möglichkeit (vorläufiger) Beweiserhebungen
      Gutachten/Wahrnehmbarkeitsgutachten
      Beweisanregung zur Vernehmung von Zeugen
      Vorlage eidesstattlicher Versicherungen
    Einwendungen gegen Feststellung der Höhe der BAK
    Klärung der Umstände beim Drogenkonsum
  2. Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB
    Trunkenheitsfahrt
    Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss
    Möglichkeiten der Abwendung der Entziehung
  3. Ausnahmen von der Entziehung der Fahrerlaubnis für bestimmte Fahrzeugart
  4. Abkürzung der Sperrfrist gemäß § 69a Abs. 7 StGB
II. Führerscheinmaßnahmen im Verwaltungsrecht
III. Fahrverbot
  1. Fahrverbot gem. § 44 StGB
    Ziel: Abwendung des Fahrverbotes
    Erreichen der Mindestdauer gemäß § 44 Abs. 1 S. 1 StGB
    Ausnahmen vom Fahrverbot für bestimmte Fahrzeugarten
  2. Fahrverbot gem. § 25 StGB[11]
[11] Vgl. Buschbell/Schäpe, MAH Straßenverkehrsrecht, § 16 Rn 97 ff.

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