Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / II. Das Kraftfahrsachverständigengesetz

Rz. 19 Die Tätigkeit des Kraftfahrzeugsachverständigen ist geregelt im Kraftfahrsachverständigengesetz.[14] Vorangegangene Änderungen dieses Gesetzes[15] erstreckten sich insbesondere auf die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die örtlichen Kraftfahrsachverständigenregister (§ 22 KfSachvG) und die Speicherung der Betroffenen in zentralen Registern des KBA (§§ 23 ff KfSachvG)...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 5. Vollrausch gem. § 323a StGB

Rz. 72 Die Bestimmung des § 69 Abs. 2 Nr. 4 StGB begründet die Vermutung der Fahrungeeignetheit auch für Vergehen des Vollrausches i.S.v. § 323a StGB, wenn die Rauschtat eine Tat nach den §§ 142, 315 c oder 316 StGB ist.[105] Diese Vermutung kann entkräftet werden, wenn der "vollberauschte" Angeklagte das Kfz nur wenige Meter auf einem Parkplatz geführt hat.[106] Rz. 73 Der T...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / I. Regelungen zur Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

Rz. 30 Die Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt gem. § 2 Abs. 1 S. 2 StVG in bestimmten Klassen. Die einzelnen Klassen sind in § 6 FeV geregelt. Sie beruhen auf entsprechenden europarechtlichen Vorgaben[21] und haben zum 1.1.1999 das überkommene Ziffernsystem abgelöst.[22] Eine weitere grundlegende Änderung der Fahrerlaubnisklassen erfolgte zwecks Umsetzung der Dritten EU-Führ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 3. Geltung der Dienstfahrerlaubnis

Rz. 40 § 26 Abs. 2 FeV regelt, dass der Inhaber der Dienstfahrerlaubnis von dieser nur während der Dauer des Dienstverhältnisses "Gebrauch machen darf". Nach Ausscheiden aus dem Dienst ist der Dienstführerschein abzugeben (§ 26 Abs. 2 S. 2 FeV). Eine Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis in eine allgemeine Fahrerlaubnis ist nach Maßgabe von § 27 FeV möglich.[26] Die Fortgeltu...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB

Rz. 56 Nach der Vorschrift des § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB kann derjenige, der alkoholbedingt fahrunsicher fährt, nur bestraft werden, wenn durch das Fahrzeugführen Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. Erforderlich ist der Eintritt einer konkreten Gefahr. Dieses Erfordernis ist erfüllt, wenn die Sicherheit eines bestimmten Men...mehr

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Anhang / § 29a Fahrerlaubnisse von in Deutschland stationierten Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas

1In Deutschland stationierte Mitglieder der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanadas oder des zivilen Gefolges dieser Streitkräfte und deren jeweilige Angehörige sind berechtigt, mit einem im Entsendestaat ausgestellten Führerschein zum Führen privater Kraftfahrzeuge in dem Entsendestaat solche Fahrzeuge im Bundesgebiet zu führen, wenn siemehr

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Anhang / § 15 Fahrerlaubnisprüfung

(1) Der Bewerber um eine Fahrerlaubnis hat seine Befähigung in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nachzuweisen. (2) Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen, bei der Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E bedarf es jew...mehr

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Anhang / § 46 Entziehung, Beschränkung, Auflagen

(1) 1Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. 2Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde und dadurch die Ei...mehr

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Anhang / § 49 Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister

(1) Im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind nach § 50 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes folgende Daten zu speichern:mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / IV. Die Beurteilung der "Eignung" bei Drogenkonsum in der Rechtsprechung

Rz. 65 Die Auseinandersetzung mit der Thematik der "Eignung" oder "Ungeeignetheit" zum Führen von Kraftfahrzeugen in Verbindung mit Drogenkonsum ist einmal zu sehen unter der Definition und Klärung der vorgenannten Begriffe sowie unter dem Aspekt der möglichen Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde. Zur Thematik der "Eignung" bzw. der "Ungeeignetheit" sowie ob und ggf. unter w...mehr

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Anhang / § 51 Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes

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Anhang / § 52 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes

(1) Zur Übermittlung aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister dürfen durch Abruf im automatisierten Verfahrenmehr

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Anhang / § 61 Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes

(1) Zur Übermittlung nach § 30a Absatz 1 und 3 des Straßenverkehrsgesetzes durch Abruf im automatisierten Verfahren dürfen folgende Daten bereitgehalten werden:mehr

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Anhang / § 57 Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern

Über Fahrerlaubnisinhaber sowie über Personen, denen ein Verbot erteilt wurde, ein Fahrzeug zu führen, sind im örtlichen Fahrerlaubnisregister nach § 50 des Straßenverkehrsgesetzes folgende Daten zu speichern:mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 1. Konkrete Veränderungen der Lebenssituation und Lebensführung

Rz. 27 Bei der (Neu-)Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen sind konkrete Änderungen der Lebenssituation und Lebensführung, die auf die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen Einfluss haben können, zu berücksichtigen. Rz. 28 Nach Bode/Winkler können dies verschiedene Umstände sein, z.B. B...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / III. Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und Anlagen

Rz. 11 Die Regelung des § 6 Abs. Nr. 1 StVG enthält die Ermächtigungsgrundlage zur Ausführung der Regelungen des StVG generell auf dem Gebiet des Fahrerlaubnisrechts und bildet somit die Grundlage für die FeV. 1. Regelungsübersicht der FeV Rz. 12 Die Fahrerlaubnisverordnung (siehe Anhang Rdn 3) enthält folgende Regelungstatbestände:mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 2. Beweiswürdigung und "Prognose"

Rz. 95 Bei der Beweiswürdigung, speziell auch aufgrund von gutachtlichen Feststellungen, ist ein "Prognosedilemma" gegeben. Dieses ist darin zu sehen, dass Erkenntnisse über künftige Tatsachen oder über ein künftiges Verhalten kaum mit der "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" festzustellen sind. Rz. 96 Die Beweiswürdigung muss sich bei der Feststellung einer Prognose...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 1. Merkmale für die Ungeeignetheit aus Tat und Tathergang

Rz. 22 Als Tatmerkmale, die für Ungeeignetheit sprechen, sind zu nennen:mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / E. Ersatzführerschein, internationaler Führerschein

I. Ersatzführerschein 1. Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder Änderung Rz. 60 Bei einer Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder einer Änderung von notwendigen Angaben auf dem Führerschein wird gem. § 25 Abs. 2 FeV ein neuer Führerschein ausgefertigt. Jedoch ist bei Namensänderung eine Neuausstellung nicht vorgeschrieben. Im Regelfall wird jedoch auf An...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 3. Ursachen der Ungeeignetheit

Rz. 24 Neben den situationsbezogenen Merkmalen der Ungeeignetheit, und zwar geschlossen aus der Tat und den Tätermerkmalen, kommen zusätzliche Merkmale für Ursachen der Alkoholproblematik in Betracht. Hier sind zu nennen:mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / IV. Beurteilung der "Eignung" und "Ungeeignetheit" gemäß FeV und Begutachtungsleitlinien

Rz. 50 Nach den vorgenannten Beurteilungsgrundlagen ist zu unterscheiden zwischen Missbrauch und Abhängigkeit. 1. Missbrauch (Anlage 4 zur FeV, Ziffer 8.1) Rz. 51 Der Begriff des "Missbrauchs" von Alkohol wird in Ziffer 8.1 der Anlage 4 zur FeV bzw. Ziffer 3.13.1 der Begutachtungsleitlinien legal definiert als die fehlende Fähigkeit zur Trennung zwischen dem Führen von Kraftfa...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 3. Mögliche Maßnahmen der Polizei

Rz. 63 Zunächst ist zu beachten, dass bei allen Maßnahmen der Polizei eine Belehrungspflicht besteht gemäß § 136 StPO. Prozessual stellt sich im Einzelfall die Frage, ob Erklärungen des Betroffenen ohne Belehrung im Strafverfahren nutzbar sind.[50]mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / D. Die Wiederherstellung der Eignung nach vorangegangener Entziehung aufgrund Drogenproblematik

Rz. 56 Regelungen zur Beurteilung der Eignung sowie zur Problematik der Betäubungsmittel sowie anderer psychoaktiv wirkender Stoffe und Arzneimittel enthält die Anlage 4 der FeV unter Nr. 9. Ebenso ergeben sich Eignungsaussagen aus den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung unter Abschnitt 3.14. I. Die verstärkte Drogenproblematik Rz. 57 Festzustellen ist, dass die Ein...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / B. Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

I. Regelungen zur Einteilung der Fahrerlaubnisklassen Rz. 30 Die Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt gem. § 2 Abs. 1 S. 2 StVG in bestimmten Klassen. Die einzelnen Klassen sind in § 6 FeV geregelt. Sie beruhen auf entsprechenden europarechtlichen Vorgaben[21] und haben zum 1.1.1999 das überkommene Ziffernsystem abgelöst.[22] Eine weitere grundlegende Änderung der Fahrerlaubnis...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Kontrollen und Maßnahmen der Polizei

1. Mögliche Verdachtsmomente auf Medikamenten- oder Drogeneinfluss Rz. 60 Typische Ausfallerscheinungen oder unerklärliche Fahrfehler sind mögliche Indizien für Medikamenten- und Drogeneinnahme. Dies gilt insbesondere, wenn Alkoholeinwirkung auszuschließen ist, etwa nach einem vorangegangenen Atemalkoholtest.[45] Weitere Indizien sind körperliche Auffälligkeiten, etwa gerötet...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / I. Allgemeines

1. Erläuterungen zu den einzelnen Klassen der Fahrerlaubnis Rz. 33 Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ist in § 6 Abs. 1 bis 4 FeV geregelt. 2. Einschlussregelung für "niedrigere" Klasse Rz. 34 § 6 Abs. 3 FeV enthält eine spezifizierte Regelung, wonach Fahrerlaubnisse mancher Klassen aufgrund der weitergehenden Ausbildung und Prüfung für die jeweils höhere Klasse praktisch ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / II. Überblick: Die alten und die neuen Fahrerlaubnisklassen

1. Übersicht 1: Die aktuellen Fahrerlaubnisklassen des § 6 Abs. 1 FeV Rz. 31 Klasse AM:mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / G. Abkürzung der Sperrfrist gem. § 69a Abs. 7 StGB

I. Die Erstellung des Gutachtens Rz. 96 Gutachten zur möglichen Abkürzung der Sperrfrist werden – um nur einige zu erwähnen – erstellt durch verschiedene TÜVs, pima-mpu GmbH, DEKRA, AVUS-GmbH, IAS, IVT-Hö, BAD oder IBBK. Für die bei der BASt akkreditierten und von der BASt auch fortlaufend kontrollierten Träger von Kursen nach § 70 FeV ist für deren nur im Verwaltungsrecht ei...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / B. Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen

I. Europäische Richtlinien 1. Allgemeines Rz. 2 Richtlinien der gem. Art. 288 Unterabs. 1 AEUV ermächtigten Organe sind für jeden Mitgliedsstaat hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Sie überlassen jedoch gem. Art. 288 Unterabs. 3 AEUV den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. Demgegenüber gelten Verordnungen der gem. Art. 288 Unterabs. 1 AEU...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / I. Der Grundsatz der Freiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr

1. Allgemeine Erlaubnisfreiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr Rz. 1 Nach der deutschen Rechtsordnung hat jedermann das Recht auf allgemeine Teilnahme am Straßenverkehr. Dies folgt aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG).[1] Diese sog. "allgemeine Verkehrsfreiheit" gilt jedoch nur insoweit, als nicht Rechte anderer verletzt werden und ni...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / 1. Allgemeines

Rz. 2 Richtlinien der gem. Art. 288 Unterabs. 1 AEUV ermächtigten Organe sind für jeden Mitgliedsstaat hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Sie überlassen jedoch gem. Art. 288 Unterabs. 3 AEUV den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. Demgegenüber gelten Verordnungen der gem. Art. 288 Unterabs. 1 AEUV ermächtigten Organe der Europäischen U...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Sonderklassen für die Bundeswehr

Rz. 39 Für die Bundeswehr, die so weit wie möglich die im zivilen Bereich geltende Klasseneinteilung einhalten soll, gelten bestimmte Abweichungen.[25]mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / B. Die Voraussetzungen der "Eignung" oder der nicht gegebenen "Ungeeignetheit"

I. Allgemeines Rz. 16 Anknüpfungspunkt für die Prüfung der Fahreignung ist die Klärung der Frage, ob eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4[19] oder 5 der FeV vorliegt, die bzw. der die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen i.S.v. § 11 Abs. 1 S. 2 FeV ausschließt. Dabei setzt die Anlage 4 zur FeV wiederum den Anhang III der Dritten EU-Führers...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Merkmale und Ursachen der Ungeeignetheit

1. Merkmale für die Ungeeignetheit aus Tat und Tathergang Rz. 22 Als Tatmerkmale, die für Ungeeignetheit sprechen, sind zu nennen: 2. Subjektive Merkmale als Symptome der Ungeeignetheit Rz. 23 Als subjektive Merkmale und damit Symptome, die für Ungeei...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / I. Ersatzführerschein

1. Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder Änderung Rz. 60 Bei einer Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder einer Änderung von notwendigen Angaben auf dem Führerschein wird gem. § 25 Abs. 2 FeV ein neuer Führerschein ausgefertigt. Jedoch ist bei Namensänderung eine Neuausstellung nicht vorgeschrieben. Im Regelfall wird jedoch auf Antrag ein neuer Führer...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / J. Beratung, speziell Therapien und Vorbereitung auf Begutachtung

Rz. 102 Zu den sich im Rahmen der Wiedererteilung stellenden Fragen in Bezug auf eine Begutachtung der Fahreignung sei auf § 8 Rdn 28 ff. verwiesen.mehr

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Neuerteilung einer Fahrerla... / Anmerkung

Hinweis: Zur Rechtslage nach BVerwG, Urt. v. 6.4.2017 – 3 C 24.15, zfs 2017, 594 ff.: Mahlberg, DAR 2017, 514. zfs 1/2018, S. 60mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / V. Wiederherstellung der Eignung

1. Bei Missbrauch Rz. 54 Gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV ist Eignung wieder zu bejahen nach Beendigung des Missbrauchs, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist. Hiernach müssen gemäß Nr. 3.13.1 Abs. 4 der Begutachtungsleitlinien folgende Voraussetzungen gegeben sein (siehe auch Anh. Rdn 1):mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / III. Dienstfahrerlaubnis

1. Spezielle Zuständigkeiten Rz. 38 Gem. § 2 Abs. 10 StVG sind bestimmte Behörden berechtigt, in eigener Zuständigkeit Fahrerlaubnisse für das Führen von Fahrzeugen, deren Halter der Dienstherr ist, zu erteilen. Dies gilt für Bundeswehr, Bundespolizei (früher Bundesgrenzschutz) und Polizei. 2. Sonderklassen für die Bundeswehr Rz. 39 Für die Bundeswehr, die so weit wie möglich d...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / C. Regelungen zu den einzelnen Fahrerlaubnisklassen

I. Allgemeines 1. Erläuterungen zu den einzelnen Klassen der Fahrerlaubnis Rz. 33 Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ist in § 6 Abs. 1 bis 4 FeV geregelt. 2. Einschlussregelung für "niedrigere" Klasse Rz. 34 § 6 Abs. 3 FeV enthält eine spezifizierte Regelung, wonach Fahrerlaubnisse mancher Klassen aufgrund der weitergehenden Ausbildung und Prüfung für die jeweils höhere Kla...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / A. Voraussetzungen für die Verkehrsteilnahme

I. Der Grundsatz der Freiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr 1. Allgemeine Erlaubnisfreiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr Rz. 1 Nach der deutschen Rechtsordnung hat jedermann das Recht auf allgemeine Teilnahme am Straßenverkehr. Dies folgt aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG).[1] Diese sog. "allgemeine Verkehrsfreiheit" gilt jedoch ...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / I. Europäische Richtlinien

1. Allgemeines Rz. 2 Richtlinien der gem. Art. 288 Unterabs. 1 AEUV ermächtigten Organe sind für jeden Mitgliedsstaat hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Sie überlassen jedoch gem. Art. 288 Unterabs. 3 AEUV den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. Demgegenüber gelten Verordnungen der gem. Art. 288 Unterabs. 1 AEUV ermächtigten Organe der ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Beweiswürdigung

1. Grundsatz der freien Beweiswürdigung Rz. 91 Im Verwaltungsverfahren gilt gemäß § 69 Abs. 1 VwVfG der Grundsatz der freien Beweiswürdigung und ebenso gemäß § 108 VwGO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Rz. 92 Auf der Grundlage der erhobenen relevanten Beweise ist dann zu entscheiden, ob die Voraussetzungen entsprechend dem unbestimmten Rechtsbegriff der "Eignung zum Führ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Fragen der Beweislast im Verfahren zur Eignungsprüfung sowie Beweiswürdigung

I. Beweislast im Verfahren zur Eignungsprüfung Rz. 89 Nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StVG wird für die Erteilung der Fahrerlaubnis positiv gefordert, dass der Bewerber zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Diese Voraussetzung hat der Bewerber nach Maßgabe von § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 StVG der Straßenverkehrsbehörde nachzuweisen. Eignungszweifel gehen zu Lasten des Bewerbers.[...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 1. Allgemeines

Rz. 113 Ausgangspunkt und Grundlage der Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 3 StVG ist die Ungeeignetheit und fehlende Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. (Zu den Begriffen "Eignung", "Ungeeignetheit", "Befähigung" siehe § 5 Rdn 1 ff.) Rz. 114 Die Ungeeignetheit als Voraussetzung der Entziehung der Fahrerlaubnis muss aus erwiesenen Tatsachen hinreichend deutlich hervor...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / I. Fahrerlaubnisregister

Rz. 93 Die Regelungen zum Fahrerlaubnisregister sind in Abschnitt 6 StVG getroffen, und zwar in den §§ 48 bis 63. Vor der Neuregelung führten die örtlichen Fahrerlaubnisbehörden auf der Grundlage von § 10 Abs. 2 StVZO a.F. über die von ihnen ausgestellten Führerscheine eine Liste und eine Kartei. Rz. 94 Nach § 2c StVG a.F. wurde beim KBA ursprünglich ein zentrales Register üb...mehr

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Anhang / Anlage 5 (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5)

Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderungmehr

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Anhang / § 22 Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle

(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde oder Stelle und die Fahrerlaubnisbehörde können durch Einholung von Auskünften aus dem Melderegister die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Bewerber mitgeteilten Daten überprüfen. (2) 1Die Fahrerlaubnisbehörde hat zu ermitteln, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen und er bereits im...mehr

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Anhang / § 11 Eignung

(1) 1Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. 2Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. 3Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheb...mehr

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Anhang / § 10 Mindestalter

(1) 1Das für die Erteilung einer Fahrerlaubnis maßgebliche Mindestalter bestimmt sich nach der folgenden Tabelle:mehr