Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 4. Beachtlichkeit von Bußgeldentscheidungen

Rz. 106 Entscheidungen einer Bußgeldbehörde können nur in sehr eingeschränktem Umfang eine Bindung der Fahrerlaubnisbehörde bewirken. Dies folgt daraus, dass im Ordnungswidrigkeitenverfahren weder über die Entziehung der Fahrerlaubnis noch über die Festsetzung einer Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis entschieden wird. Gemäß § 3 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 StVG kann...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / 2. Änderung

Rz. 72 Gerade diese gesetzlichen Neuregelungen sind aber nicht so eindeutig. Deshalb sah sich der Gesetzgeber veranlasst, "klarstellende Regelungen zur Berechnung des Punktestandes zu erlassen".[53] Besonders erstaunlich sind die Änderungen des Vorhabens, die nach Verabschiedung und kurz vor Inkrafttreten eingeführt worden sind:[54] Hier ist mit der 10. Verordnung zur Änderu...mehr

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Anhang / I. Schlüsselzahlen der Europäischen Union

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Anhang / III. Vor dem 1. April 1957 ausgestellte Führerscheine

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Anhang / Anlage 3 (zu § 6 Absatz 6)

Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern [Vorspann] Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen und den Umtausch von Führerscheinen nach den bisherigen Mustern werden folgende Klassen zugeteilt und im Führerschein bestätigt: A. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der B...mehr

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Anhang / IV. Vor dem 1. Juni 1982 ausgestellte Fahrerlaubnisscheine

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Ausnahmen vom Erfordernis der Kraftfahrerlaubnis

Rz. 12 Von der Regelung des § 2 Abs. 1 S. 1 StVG, nach der für das Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Plätzen und Wegen eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, können gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1a StVG durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Rechtsverordnung Ausnahmen geregelt werden. Hierbei ist das Ministerium an die Ordnungsvorstel...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Übersicht 1: Die aktuellen Fahrerlaubnisklassen des § 6 Abs. 1 FeV

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / II. Nicht gewährtes rechtliches Gehör

Rz. 6 Ist das gem. § 33 Abs. 3 StPO zu gewährende rechtliche Gehör im Verfahren zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nicht beachtet, so kann dies mit der Beschwerde angefochten werden.mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 3. Beachtung der Sperrfrist

Rz. 103 Gemäß § 69a StGB ist die Fahrerlaubnisbehörde gehindert, eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen vor Ablauf der vom Strafgericht festgesetzten Sperrfrist. Eine Ausnahme gilt dann, wenn das Strafgericht von der Sperrfrist bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen gemäß § 69a Abs. 2 StGB ausgenommen hat. Rz. 104 Hat das Strafgericht jedoch gemäß § 69a Abs. 7 StGB die Sperrfrist a...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / 2. Tilgungshemmung und Fristbeginn

Rz. 33 Das gesamte System wird verkompliziert durch die Regelungen zu Tilgungs- und Ablaufhemmung.[15] Denn die Tilgung der Punkte erfolgt erst dann, wenn für sämtliche eingetragene Punkte Tilgungsvoraussetzungen gegeben sind. Eine Löschung der Punkte ist nur möglich, wenn nach Ablauf von frühestens zwei Jahren plus einem Jahr Überliegefrist keine neue Eintragung ins VZR erf...mehr

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Anhang / § 24a Gültigkeit von Führerscheinen

(1) 1Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet. 2Die Vorschriften des § 23 Absatz 1 bleiben unberührt. (2) 1Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. 2Absatz 1 bleibt unberührt. (3) 1Bei der erstmaligen Befristung eines Führerscheins ist Grundlage für die...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / II. Möglichkeit eines privaten Eignungsgutachtens?

Rz. 68 Grundsätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde von dem Betroffenen das "Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung" (BfF) verlangen zur Vorbereitung der Entscheidung übermehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / b) Beginn der Tilgungsfrist

Rz. 21 Der Beginn der Tilgungsfrist ist in § 29 Abs. 4 StVG geregelt. Hiernach beginnt die Tilgungsfristmehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / 1. Allgemeines

Rz. 70 Das "Aufregerthema" 2014 neben der Maut für Pkw aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI[47]) – ehemals für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)[48] – und die Auswirkungen auf die betroffenen Punkteinhaber waren weitreichend: Der Referentenentwurf lag seit Anfang November 2012 vor, der Bundesrat hatte seine Stellungnahme ebenfalls ab...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 1. Allgemeines

Rz. 64 Die Problemstellungen bei Annahme und Führung eines Mandates mit – drohender – Entziehung der Fahrerlaubnis sind vielschichtig. Zunächst ist zu differenzieren zwischen dem möglichen Fall nicht abzuwendender Entziehung der Fahrerlaubnis, z.B. bei Alkoholfahrt und gegebener absoluter Fahruntüchtigkeit. Hiervon zu unterscheiden ist die Fallgestaltung, bei der eine Chance...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 5. Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Rz. 82 Rechtsmittel gegen die Anordnung des Aufbauseminars haben gemäß § 2a Abs. 6 StVG keine aufschiebende Wirkung. Ebenfalls ist die sofortige Vollstreckbarkeit gegeben bei Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme am Aufbauseminar oder wegen Erfolglosigkeit der Verwarnung.mehr

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Anhang / Anlage 7 (zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3)

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 3. Die Anfechtungsklage im Einzelnen

Rz. 23 Bei der Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1, 1. Alt. VwGO), die sich gegen eine belastende verwaltungsrechtliche Entscheidung (auf der Grundlage des Widerspruchsbescheides, wenn ein Widerspruchsverfahren durchgeführt wurde) richtet, sind folgende, verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden: Entziehung der Fahrerlaubnis, Vorgehen gegen die Verhängung von Auflagen oder Ei...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / IV. Verpflichtungsklage/Untätigkeitsklage

Rz. 29 Die Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1, 2. Alt. VwGO) hat die Verpflichtung des Prozessgegners zum Erlass eines Verwaltungsaktes zum Ziel. Die Verpflichtungsklage ist die gebotene Klageart deshalb immer dann, wenn mit der Klage die Verpflichtung einer Behörde zum Erlass eines Verwaltungsaktes begehrt wird. Für den Bereich des Rechtes der Fahrerlaubnis bedeutet dies, das...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / I. Wirksamkeit der MPU

Rz. 219 In den Ausführungen der amtlichen Unfallstatistiken (siehe Rdn 144 ff.) ist bereits darauf hingewiesen worden, dass die Unfallursachen Alkohol, Drogen/Medikamente und Verkehrsdelikte eine große Rolle für die Verkehrssicherheit spielen. Andererseits geht man allgemein (und auch bei den Betroffenen) davon aus, dass die Strafen und insbesondere die Entziehung der Fahrer...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / a) Anfechtungsklage vor dem VG wegen angeordneter unzulässiger – medizinisch-psychologischer – Doppelbegutachtung

Rz. 27 Muster 10.1: Anfechtungsklage wegen Doppelbegutachtung Muster 10.1: Anfechtungsklage wegen Doppelbegutachtung Verwaltungsgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ – Beklagter – wegen: Entziehung der Fahrerlaubnis. Namens und im Auftrag des Klägers wird beantr...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / B. Stellung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung im Fahrerlaubniswesen

Rz. 11 Der öffentliche Straßenverkehr ist ein sehr komplexes Zusammenspiel vieler verschiedener Teilnehmer und wird aufgrund seines hohen Gefährdungspotenzials stark reglementiert. Zu den wichtigsten Gesetzesgrundlagen zählen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Hierin ist für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen bindend festgelegt, wie si...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / b) Rahmenbedingungen und Durchführung

Rz. 107 Fahrverhaltensbeobachtungen werden in allen Begutachtungsstellen für Fahreignung durchgeführt und müssen einer Reihe von Anforderungen genügen. Zu diesen zählen u.a.:mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / A. Mögliche Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde

Rz. 1 Kernthematik der Beratung und Vertretung in verwaltungsrechtlichen Führerscheinangelegenheiten sind die möglichen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Diese werden nachstehend im Einzelnen behandelt. Rz. 2 Eine besondere Problematik für Betroffene ergibt sich, wenn die Fahrerlaubnisbehörde als Voraussetzung für das Behalten oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / II. Hinweise zur Meldung

Rz. 37 Zur Eintrittspflicht des Verwaltungsrechtsschutzes in Verkehrssachen gelten zwei Voraussetzungen: Es muss sich um eine verkehrsrechtliche Angelegenheit handeln. Hierunter fällt jede behördliche Anordnung, die der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dient. Es spielt hier keine Rolle, wenn sie zusätzlich auch noch einem anderen Zweck dient. Eine Vielzahl von verkehrswirts...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / a) Sehvermögen

Rz. 23 Für die Regelung zum Sehvermögen ist maßgebend § 12 Abs. 1 FeV i.V.m. der Anlage 6 der FeV und den hierin genannten Anforderungen, und zwar differenziert für die allgemeine Fahrerlaubnis sowie speziell für die Fahrerlaubnis für Lkw und Bus sowie zur Personenbeförderung.[40]mehr

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Anhang / b) ab dem 1. Januar 1999 und bis zum 18. Januar 2013 erteilt

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 1. Die Voraussetzungen der Entziehung im Verwaltungsverfahren

Rz. 85 Die Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis sind in § 3 StVG geregelt. Dort ist geregelt, dass die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde zu entziehen ist, wenn sich der Berechtigte als zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet oder nicht befähigt erweist. Zweck dieser Vorschrift ist der Schutz der Allgemeinheit vor Gefährdungen durch ungeeignete bzw. ...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / 1. Rückfallrisiko

Rz. 127 Klipp hat hierzu im Rahmen des 8. Symposiums "Sicher Fahren in Europa" von ADAC und BASt 2012 einen Vortrag zur Verkehrsbewährung mit dem Titel "Warum Eignung nicht gleich Eignung ist: Das Sicherheitsrisiko nach Wiedererlangung der Fahreignung" gehalten. Im Rahmen dieser Studie wurde das Verkehrsverhalten von Kraftfahrern, die nach einem Fahrerlaubnisentzug (z.T. mit...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / III. Maßnahmenstufen nach § 4 Abs. 4, 5 StVG

Rz. 81 Das gesetzgeberische Vorhaben fußt auf der Idee, Maßnahmenstufen bei auffälligen Kraftfahrern – und nun auch Radfahrern – einzuführen. Je nach Punktestand soll dieser bei Verstößen eine Maßnahmenstufe "weiterrücken". Unglücklich ist die "Tachoampel", mit der das BMVBS ursprünglich die jeweiligen Maßnahmenstufen dargestellt hat.[66] Inzwischen ist die Grafik aber modif...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 2. Anordnung einer MPU

Rz. 34 § 11 Abs. 3 FeV erlaubt der Fahrerlaubnisbehörde in bestimmten dort aufgezählten Fällen die Anordnung zur Beibringung eines (von der Eingriffsintensität her schwerwiegenderen) medizinisch-psychologischen Gutachtens: Zitat § 11 Abs. 3 FeV Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) ...mehr

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§ 16 Entschädigung im straf... / B. Ausnahmen von der Entschädigungspflicht

Rz. 3 Von der grundsätzlichen Entschädigungspflicht nach § 2 StrEG sieht das Gesetz drei Ausnahmen vor: Rz. 4 Während nach § 2 StrEG in den Konstellationen des Freispruchs, der Verfahrenseinstellung und der Nichteröffnung des Hauptv...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / B. Die Rechtsschutzdeckung im Verkehrsverwaltungsrecht

Rz. 11 Im Verkehrsverwaltungsrecht kommt Rechtsschutzdeckung in Betracht für das Vorgehen eines Betroffenen bei einem erstrebten oder abgewehrten Verwaltungsakt in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit, die primär der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dient. Hierbei sind zu unterscheiden zwischenmehr

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Anhang / § 41 Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde

(1) Die Ermahnung des Inhabers einer Fahrerlaubnis nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetzes, seine Verwarnung nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes und der jeweils gleichzeitige Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar erfolgen schriftlich unter Angabe der begangenen Verkehrszuwiderhandlungen. (3) (weggefa...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / II. Differenzierung der Verstöße

Rz. 77 Die zentrale Vorschrift für die Einführung des FaER ist § 4 StVG,[62] der vollständig geändert worden ist. Das Fahreignungs-Bewertungssystem wendet sich an Fahrerlaubnisinhaber – nun aber auch durch die 10. VO an Radfahrer, die wiederholt gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs verstoßen oder straßenverkehrsrechtliche oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschrifte...mehr

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Anhang / Anlage 4a (zu § 11 Absatz 5)

Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten Grundlage für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen sind die Begutachtungs-Leitlinien für Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014 (VkBl. S. 110) in der Fassung vom 31. März 2017 (VkBl. S. 226).mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / III. Beweisverwertungsverbote im Verkehrsrecht

Rz. 56 Beim Verwertungsverbot von Eintragungen im Fahreignungsregister ist zu unterscheiden zwischen getilgten und tilgungsreifen Entscheidungen. Getilgte Eintragungen dürfen nach der Tilgung nicht mehr vorgehalten und verwertet werden. Die tilgungsreife Eintragung unterfällt aber dem Verwertungsverbot. Dies gilt ebenfalls für Eintragungen über Verwaltungsentscheidungen.[58] ...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / C. Gegenstandswert

Rz. 61 Auch im Bereich des verwaltungsrechtlichen (Fahrerlaubnis-)Verfahrens richtet sich die Berechnung der Kosten und Gebühren nach dem zugrunde liegenden Streitwert. Speziell im Bereich des Rechts der Fahrerlaubnis ergeben sich sehr differenzierte Streitwertberechnungen, die ggf. auf Schätzung des Interesses des Betroffenen/Mandanten beruhen. Eine wichtige und maßgebende ...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / I. Unterscheidung zwischen Entziehungsverfahren und Neuerteilungsverfahren

Rz. 50 Es ist immer zwischen dem Entziehungsverfahren und dem Neuerteilungsverfahren zu unterscheiden: Einerseits sind Behörden beim Entziehungsverfahren an andere, bestandskräftige und für das Entziehungsverfahren relevante Entscheidungen gebunden. Hierdurch wird vermieden, dass staatliche Eingriffe unterschiedlich ausfallen. Allerdings gelten andere Regelungen, soweit die ...mehr

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Anhang / § 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen

(1) 1Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa (§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) oder ein Kraftfahrzeug, das den Bestimmungen des § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b entspricht, führt, muss in einer Prüfung nachgewiesen haben, dass ermehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 3. Rechtliche Aspekte zu den Tatbeständen des § 69 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 StGB

Rz. 66 Droht, gestützt auf die Tatbestände des § 69 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 StGB, die Entziehung der Fahrerlaubnis, ist zu klären, ob die Voraussetzungen des Tatbestandes vorliegen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine mögliche drohende vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Rz. 67 Schnell sind die in Betracht kommenden Gründe zur Abwendung einer – vorläufigen – Entziehun...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 2. Bedeutung der Entscheidungen im Straf- und OWi-Verfahren

Rz. 98 Die Möglichkeit, Strafentscheidungen im Entziehungsverfahren der Verwaltungsbehörde zu berücksichtigen, richtet sich nach § 3 Abs. 4 S. 1 und S. 2 Hs. 1 StVG. Hiernach darf die Verwaltungsbehörde in dem Entziehungsverfahren von einem Sachverhalt, der Gegenstand einer strafgerichtlichen Entscheidung gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis gewesen ist, zum Nachteil des In...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / IV. Beschränkung der Berufung

Rz. 35 Die Berufung kann, und dies ist für Verkehrssachen von erheblicher Bedeutung, auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden (§ 318 StPO). Andererseits sind bei der Rechtsmittelbeschränkung bestimmte Voraussetzungen zu beachten, so z.B. bei der Beschränkung der Berufung auf eine Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis. Beruht die den Ausspruch der Maßregel der Ent...mehr

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Anhang / [Vorspann]

Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen und den Umtausch von Führerscheinen nach den bisherigen Mustern werden folgende Klassen zugeteilt und im Führerschein bestätigt:mehr

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Anhang / I. Vor dem 3. Oktober 1990 ausgestellte Führerscheine

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Anhang / II. Vor dem 1. Juni 1982 ausgestellte Führerscheine

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Anhang / III. Register

1. Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister § 49 Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister (1) Im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind nach § 50 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes folgende Daten zu speichern:mehr

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Anhang / Anlage 18 (zu § 44 Absatz 1)

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Anhang / B. Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen

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