1. | Straftaten, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben: |
1.1 | Straftaten nach dem Strafgesetzbuch Fahrlässige Tötung (§ 222)*)[13] Fahrlässige Körperverletzung (§ 229)*)[14] Sonstige Straftaten, soweit im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen und nicht in Abschnitt A aufgeführt |
1.2 | Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz Kennzeichenmissbrauch (§ 22) |
2. | Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, soweit nicht in Abschnitt A aufgeführt. |
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