Rz. 23

Bei der Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1, 1. Alt. VwGO), die sich gegen eine belastende verwaltungsrechtliche Entscheidung (auf der Grundlage des Widerspruchsbescheides, wenn ein Widerspruchsverfahren durchgeführt wurde) richtet, sind folgende, verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden: Entziehung der Fahrerlaubnis, Vorgehen gegen die Verhängung von Auflagen oder Einschränkungen bei der Fahrerlaubnis und schließlich gegen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde ohne Führerscheinmaßnahme, z.B. Anordnung der Fahrtenbuchauflage, der Teilnahme am Verkehrsunterricht etc.

 

Rz. 24

Wichtig ist zu beachten, dass der Antrag sich orientiert an dem jeweiligen Begehren des Klägers, z.B. bei Ablehnung der Erteilung bzw. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist zu beantragen:

 

Rz. 25

 

Formulierungsvorschlag

Es wird beantragt,

die Bescheide der Fahrerlaubnisbehörde und der Widerspruchsbehörde aufzuheben und der Behörde aufzugeben, dem Kläger seinen Führerschein Nr. … wieder auszuhändigen.

 

Rz. 26

Die Klagebegründung muss sich mit den jeweiligen zugrunde liegenden Tatsachen und den sich ergebenden Rechtsfragen auseinander setzen.[23]

[23] Vgl. hierzu im Einzelnen Berz/Burmann, 17 E Rn 24.

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